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  4. Lichttechnik & Effekte

Eigene Lichtanlage bei Faschingsparty - Sicherheit

  • Mike91
  • 12. Januar 2023 um 17:08
  • Mike91
    Beiträge
    2
    • 12. Januar 2023 um 17:08
    • #1

    Hallo Leute,

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und etwas Licht ins Dunkle bringen..

    Wir haben im Februar einen Faschingsball/Party mit 500 - 700 Gästen..

    Dabei hat die Band ihre eigenen Techniker für Ton und Licht dabei..

    Raumgröße 30m x 20m

    Ungefähr ein Drittel des Raums ist der Barbereich, der auch zu einem Viertel/Drittel der Hallenbreite abgetrennt ist. Man sieht dabei trotzdem noch zur Bühne aber wir wollten es einfach optisch etwas trennen..

    Es geht mir jetzt um die Lichtanlage für den Barbereich. Die würden wir nämlich gerne selbst stemmen, da wir eine eigene "Hobbyband" haben und schon etwas Lichtmaterial haben.

    Also kurz gesagt:

    Techniker Band: Ton + Licht Bühne und Tanzfläche

    Wir selbst: Licht Barbereich


    Dabei haben wir folgendes Material:

    3x Lichtstativ (Windup) "Eurolite STT-400"

    1 Jahr alt mit TÜV/GS Zertifizierung

    CE zertifiziert nach DIN EN ISO 12100-2, DIN 15560-27, Zertifikat liegt vor

    4x LED Par "Lightmaxx 18x10watt" 4,5kg/stk

    2x Scanner "Eurolite TSL-150" 3kg/stk

    1x "Cameo Hydrabeam 4000" 12kg/stk

    Das Ganze wollen wir auf T-Bars hängen und auf ca. 3m - 3,50m hochkurbeln, sowie mit Safetys (20kg) sichern

    Ich hab schon gelesen, dass es problematisch wird wenn sich in der Nähe/unter den Stativen Personen aufhalten..

    Da es die Gegebenheiten nicht anders zulassen, würden 2 Stative in jeweils einer Ecke des Barbereichs stehen und ein Stativ evtl. an der Wand oder in einem "toten" Eck der Bar, wo die Bar quasi 90grad zur Hallenwand anschließt. Mit einer massiven Absperrung um die Stative wird es auch schwierig.

    Natürlich möchten wir hier nicht fahrlässig handeln und deshalb meine Fragen:

    Dürfen wir sowas aals"Laien" überhaupt aufstellen?

    Dürfen sich unter und in der Nähe der Stative Gäste aufhalten?

    Ich hab mal was von C1 Zulassung gelesen... Wie verhält es sich damit? Auf LTT-Versand kann man für die Stative eine C1 Zulassung nachlesen..

    Schöne Grüße und schonmal danke für eure Hilfe :)

  • ThoSchu 12. Januar 2023 um 18:40

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • madmax
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    • 12. Januar 2023 um 19:23
    • #2

    Solche Fragen darfst du hier nicht stellen...

    Never stop a running System

  • Mike91
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    2
    • 12. Januar 2023 um 19:55
    • #3

    Hallo Madmax,

    Warum denn nicht?

    Sorry das wusste ich nicht :(

  • test
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    • 12. Januar 2023 um 22:42
    • #4

    weil hier gerne auf allem und jedem, der nicht mainstream ist, rum gehackt wird :)

    letztlich solltest du die sachen so sichern, das ich als besoffener das stativ zwar ankicken kann, es aber dabei nicht umfallen kann. wenn du das mit passenden safteys machst, dann los. dann solltest du es noch gegen einfahren sichern, so das mir die lampen nicht auf den kopf rauschen können. las letztes wäre dann noch das mit der stolperfalle durch die füße

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • MiFa1969
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    • 13. Januar 2023 um 06:27
    • #5

    Moin!

    Ich finde es gut, wenn sich jemand Gedanken macht.

    Wie Test schon schrub, versuche alles so zu sichern, dass nichts umfallen kann.

    Wenn ihr die Stative auf 3,5m Höhe auszieht, ist das mit dem Licht ob drauf schon ein ziemlich großer Hebel. Wenn irgend wie möglich, solltet ihr die Stative sichern.

    Eventuell mit Spannbändern. Oben und unten.

    Und die Stolperfalle musst du auch beachten.

  • Christian S.
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    • 13. Januar 2023 um 08:41
    • #6
    Zitat von test

    weil hier gerne auf allem und jedem, der nicht mainstream ist, rum gehackt wird

    Naja - wer ist denn bei uns mainstream? :/

    Man darf die Frage stellen, aber nicht erwarten, dass die Antwort einem gefällt. Denn wenn die Frage ist ob man das als Laie darf bzw. wie es sicher und legal geht - dann gibt es da eben Regeln und anerkannte Verfahrensweisen die bewährt, manchmal übertrieben erscheinen, einen Grund haben und mit genügend Kompetenz auch begründet zu alternativen Lösungen geführt werden können. Nur artet das manchmal in die Diskussion darüber aus - man kann auch diskutieren warum mein Auto nicht erst alle drei Jahre zum TÜV kann, wo es jedes halbe Jahr im Service ist...

    Egal. Man kann relativ leicht viele Argumente finden, warum Ihr das nicht dürft (alleine die Prüfungen...). Geholfen ist damit niemanden und der Sicherheit wohl auch nicht: Ihr macht das ohnehin und die Quote an Menschenschäden durch Faschingssuff ist größer als die der durch Technik verletzten. (okay, hier eben auch weil man nicht mehr alles im Wild-West-Style macht)

    Ihr macht Euch vorher Gedanken und wollt lernen. Besser als wenn nicht und das verdient dann ne hilfreiche Antwort (Und mal ehrlich, viele hier mögen so angefangen haben) auch wenn die x-te Diskussion auch mal ermüdend werden kann.

    Ein Tipp und Ansatz: Bedienungsanleitungen gelten. Für alle Käufer egal wie dumm oder clever. Auch ohne weitere Normen steht da beim genannten Produkt schon was zu Abspannung ja nach Höhe und Gewicht. :rolleyes:

    Das sich Menschen, auch das eigene Tresenpersonal nicht stoßen und den Kopf in der Lampe haben ist hoffentlich klar. Das man aus der Reichweite der betrunkenen Hände ist, hilft auch. Tragfähiger Untergrund (kein schwingender Turnboden oder morscher Zeltboden) ist auch logisch, oder?

    Von Sicherungsseilen habt Ihr offenbar auch schon gehört (mal nachdenken ob Tragfähigkeit statisch oder für den Fall des Fallens gilt) und wenn ihr das alles zusammenbastelt wie man vermuten darf, dann übersteht das Konstrukt vermutlich den Brand solange bis die Geräte heruntertropfen...

    Ergo wird ein umfallendes Stativ das größte Risiko weil a) wahrscheinlich und b) dumme Auswirkung wenn aus der Höhe soviele Kilo jemanden treffen.

    Außer: es sind bereits alle betrunken, denn denen passiert ja nichts.. iron

    Also: Seht zu das es nicht umfallen wird! Auch nicht, wenn ein Betrunkener daraus einen Moving-Effekt machen will oder Pole-Dance zeigen will

  • maccaldres
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    • 13. Januar 2023 um 10:36
    • #7

    Vergiss den Terminus C1-Zulassung, das gibt es nicht und gab es auch nie.

    Aktuell regeln die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherer (Berufsgenossenschaft) DGUV V17/18 welche konkreten Vorraussetzungen zum Beispiel dein WindUp erfüllen muss.

    Meister für Veranstaltungstechnik

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  • skippa
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    • 14. Januar 2023 um 20:40
    • #8
    Zitat von maccaldres

    Vergiss den Terminus C1-Zulassung, das gibt es nicht und gab es auch nie.

    Moin,

    ist das so?

    Production Partner
    Kraft gleich Masse mal Beschleunigung – szenische Bewegungen aller Art sind en vogue. Was für den unbedarften Betrachter einer Show oftmals ...
    www.production-partner.de

    was war denn dieses "BGV C1" von dem in der Puplikation geschrieben wird?

    skippa

  • maccaldres
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    • 14. Januar 2023 um 23:49
    • #9

    Die BGV C1 war die alte Berufsgenossenschaftliche Vorschrift, die durch die DGUV V17/18 ersetzt wurde.

    Eine Prüfung oder Zulassung nach "BGV C1" gab es nie, wenn du schon mit veralteteten Fachbegriffen arbeiten willst, dann schreibe etwas in der Art entsprach den Vorschriften der (ehemals) BGV C1

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  • test
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    • 15. Januar 2023 um 04:18
    • #10

    der ersteller meinte etwas bestimmtes damit, was hier aber eben gerade nicht diskutiert wird

    der ersteller meinte eben damit die regeln der technik.

    http://www.crystal-hannover.de
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  • skippa
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    • 15. Januar 2023 um 17:49
    • #11
    Zitat von maccaldres

    Die BGV C1 war die alte Berufsgenossenschaftliche Vorschrift, die durch die DGUV V17/18 ersetzt wurde.

    Moin,

    Danke.

    skippa

  • niggles
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    • 15. Januar 2023 um 23:25
    • #12
    Zitat von maccaldres

    Vergiss den Terminus C1-Zulassung, das gibt es nicht und gab es auch nie.

    Aktuell regeln die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherer (Berufsgenossenschaft) DGUV V17/18 welche konkreten Vorraussetzungen zum Beispiel dein WindUp erfüllen muss.

    Kurz noch dazu weil es leider in der Praxis auch anderswo immer wieder nervt: Mit dem Begriff "C1-konform" bzw. "nach DGUV V17/18" wurde von Herstellern und Vertrieben sehr viel Unfug getrieben. Teilweise ist nur die Winde selbst tatsächlich mal nach diesen Vorschriften in Deutschland geprüft worden und der Rest der Konstruktion entspricht nur irgendwelchen windigen nationalen Regeln im Herstellerland. Weil ein CE-Zeichen drauf ist ist der Vertrieb aber EU-weit zulässig, zumindest so lange bis es wirklich mal knallt und eine RAPEX-Warnung ausgelöst wird...

    Zurück zum Thema: Hohe Lichtstative müssen bei solchen Veranstaltungen in einem abgesperrten, für das Publikum unzugänglichen Bereich stehen. Abspannungen, Zusatzgewichte und ähnliches sind hier keine taugliche Sicherheitsmassnahme.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Volker
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    • 16. Januar 2023 um 09:15
    • #13

    1. lass die Scanner weg, du beleuchtest eine Bar. Die Hydrabeam auch. Ist auch alles viel zu dunkel für nen Thekenbereich

    2. sorge dafür dass es definitiv an den Zapfanlagen hell genug ist, das ist Karneval viel wichtiger als tolle Dekobeleuchtung. Fließt kein Bier, ist die Veranstaltung Mist.

    3. sofern ihr mit Papierwertmarken oder anderem fälschungsanfälligem Zeug arbeitet oder auch mit Bargeld, sorge dafür dass es auch an den Ausgabestellen hell genug ist, damit das Personal was sieht. Ansonsten gilt nr.2 Satz 2 :)

    4. stelle die Stative (oder evtl. auch nur eines, Du hast ja letztlich auch nur 4 Lampen) in den Thekenbereich, dann sind sie vor (besoffnem) Publikum geschützt. Stelle sie so hin, dass sie vom Personal nicht und auch nicht aus Versehen umgelaufen werden können. Stelle sie auch nicht dem Personal in den Weg, auch hier gilt nr. 2 Satz 2. übrigens gilt das alles auch für die Kabel.

    Der Rest wird schon. Stative im Publikum sind Karneval immer Mist. Nimmst du ein leichtes Stativ, wird es umgeworfen. Nimmst du sowas wie Bass-Stange-Top, hält sich einer an der Stange fest und Zack fällt es um oder wird verbogen. Gehst du auf Nummer sicher und stellst nen Genie, dann fällt jemand über die Ausleger…

    Daher, stell es hinter die Theken und fertig.

    Viel Spaß bringen Veranstaltung!

  • secluded
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    • 16. Januar 2023 um 12:07
    • #14

    jetzt nimmst Du das alles hier, und das Wenige von dort

    Einsatz / Zulässigkeit diverser Stative und Wind-Ups im Publikumsbereich
    Servus Musiker-Board-Team, Ich bin neu hier und habe mich angemeldet weil ich seit 4 Jahren Sänger einer Hobby-Coverrockband bin und ich mich über…
    www.musiker-board.de

    zusammen und schon hast Du was Grundlegendes

    ---

    Ich fordere eine Kennzeichnungspflicht für CopyPaste in diversen Foren ! (Hatten wir schon einige Male)

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

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