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Fragen zu H-Trägern

  • tby83
  • 13. März 2024 um 07:39
  • Lampenschubser
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    • 14. März 2024 um 13:24
    • #41

    Nein, das ist nur meine bescheidene persönliche Meinung.

    Du darfst das ja gerne anders sehen.

    Und wenn man mal von den Paragraphen und was auch immer mal absieht und einfach nur mit Sachverstand an die Sache ran geht wird mir wohl jeder Beipflichten das da einfach nichts passieren kann Solange das Gebäude nicht durch ein Erdbeben einstürzt.

    Ich jedenfalls würde der Lösung deutlich mehr vertrauen als einer mir unbekannten Klemme ohne/mit zweifelhaften Zertifikaten/Zulassung.

    Mag sein das die diskutierte Klemme das ab kann (Rein optisch würde ich sagen die hält das auch) aber sicherer wird dadurch nichts.

    Wir leben ja in einer Zeit der Entbürokratisierung.

    Du kannst jetzt einfach eine Gefährdungsbeurteilung schreiben. Dann wirst du auf eine für dich geeignete Lösung kommen.

    Alternativ einfach die Lampen wo anders anbringen

  • falcocgn
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    • 14. März 2024 um 17:05
    • #42
    Zitat von tby83

    Und selbst wenn ich etwas kaufen möchte bin ich wohl kaum verpflichtet vor dem Kauf den Hersteller anzuschreiben. Das ist auch vollkommen realitätsfern. Man kauft etwas, schaut ob eine Prägung/Aufkleber/etc. vorhanden ist und muss sich darauf verlassen.


    Doch, das mussst Du, wenn Du vor dem Kauf nicht klar erkennen kannst, ob das Produkt z.B. eine CE-Erklärung hat. Ich konnte beim Blick auf das Produkt auf der Herstellerseite nichts in Richtung CE sehen.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • tby83
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    • 14. März 2024 um 17:10
    • #43

    Es ist doch nicht der Erwerb oder Besitz verboten, sondern der Einsatz. Oder nicht?

    Edit: Der Vertrieb natürlich auch

  • falcocgn
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    • 14. März 2024 um 23:06
    • #44
    Zitat von tby83

    Es ist doch nicht der Erwerb oder Besitz verboten, sondern der Einsatz. Oder nicht?

    Edit: Der Vertrieb natürlich auch

    Das Inverkehrbringen ist nicht zulässig. „Inverkehrbringen“ ist die erstmalige Bereitstellung eines Produktes auf dem EU-Markt.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • DJheini
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    • 15. März 2024 um 09:59
    • #45
    Zitat von tby83

    Es ist doch nicht der Erwerb oder Besitz verboten, sondern der Einsatz. Oder nicht?

    Edit: Der Vertrieb natürlich auch

    Worum geht es hier denn jetzt, was man darf und was nicht?

    Du willst doch irgendwas an einem Träger aufhängen, und wann das in einem öffentlichen begeh- oder befahrbaren Bereich ist muss das sicher sein. Experimente sind hier fehl am Platz.

    Letztendlich darfst du es "vermutlich" auf Grund deiner Qualifikation nicht selber.

    Also lass es jemand machen der es kann, darf und das richtige Material dafür hat.

    Sonst diskutieren wir hier uns noch einen Wolf, und kommen nicht zum Ziel.

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • Lampenschubser
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    • 15. März 2024 um 10:41
    • #46

    Wenn´s ums dürfen geht, geht an der Stelle erst mal eh nix, weil kein zugelassener Hängepunkt vorhanden ist.

    Wenn´s um´s machen geht habe ich schon einen Vorschlag gemacht wie ICH das, anhand der Fotos beurteilt, machen würde. DAS IST ABER IM GRUNDE VERBOTEN.

    Welche Qualifikation der TE hat ist dann auch schon egal weil er das eine und das andere nicht darf. Mit Qualifikation und nicht zugelassener/konformer Klemme würde ich ihm in Schadensfall sogar mehr anlasten als ohne.

    Zumindest würde ich aber eine Gefährdungsbeurteilung machen.

  • audiobo
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    • 15. März 2024 um 10:46
    • #47

    Die Grundfrage lautet doch erst einmal:

    Wer ist verantwortlich wenn es runterkommt?

    Ist es eine Veranstaltung nach VStättVo, gibt es einen Meister, wer ist der Betreiber des Gebäudes oder der Sicherheitsverantwortliche, usw. ?

    Hast du überhaupt eine Erlaubnis etwas dort aufzuhängen? Wer hat das abgesegnet und hält dafür den Kopf hin: der Betreiber, dein Auftraggeber bzw. Arbeitgeber oder einfach du selber?

    Was sagt die zuständige Betriebshaftpflichtversicherung dazu?

    Wenn dann etwas passiert kommt vermutlich die Frage auf, ob das verwendete Material fachgerecht angewendet wurde, danach ob es überhaupt dem "Stand der Technik" entspricht und die gängigen oder notwendigen Zertifikate aufweist und, vor allem wenn älter, auf einwandfreie Funktion geprüft wurde (wobei man das auch unter "fachgerechte Anwendung" einordnen könnte).

    Was kann man prüfen?

    Z.B. Schrauben: Festigkeitsklasse 4.6 ist Baumarktqualität, auf anständigen Schrauben steht eher 8.8

    (Allerdings gibt es leider auch da schon mal faule Eier - es gibt da so eine Geschichte von einer erst kürzlich gebauten Halle, bei der wohl alle Schrauben im Dach gewechselt werden mussten)

    Gibt es ein Datenblatt vom Hersteller mit präzisen Angaben zur Zugfestigkeit? Wie vertrauenserweckend/detailliert ist dieses?

    Wie zuverlässig ist die Eigensicherung der Muttern, damit sich da nichts selber losrappeln kann? Wie sieht es bei einem Brand aus? (Jede Art von Kunststoffsicherung kann einem davonschmelzen). Übrigens reicht schon eine grössere Schraube für ein Loch im Kopf wenn sie ein paar Meter fällt, also auch auf verlierbare Teile achten.

  • Lampenschubser
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    • 15. März 2024 um 10:52
    • #48

    Naja, eine 4.6er Schraube M10 hält irgendwo 2,6T (Zugfestigkeit)

    Ich denke bei 30kg spielt das eine untergeordnete Rolle ob da 4.6er oder 8.8er Schrauben verwendet sind.

    Ich hab mal in die Kiste geschaut. Es sind bei mir trotzdem quasi überall 8.8er verbaut.

  • audiobo
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    • 15. März 2024 um 11:15
    • #49
    Zitat von Lampenschubser

    Ich denke bei 30kg spielt das eine untergeordnete Rolle ob da 4.6er oder 8.8er Schrauben verwendet sind.

    Richtig, aber es gibt Aufschluss darüber ob der Hersteller auch auf Details achtet und hier lieber auf Nummer sicher geht (gerade dann, wenn alles an nur einer oder zwei Schrauben hängt).

  • Lampenschubser
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    • 15. März 2024 um 11:53
    • #50

    Ja, stimmt schon, eine 8.8er ist mir natürlich grundsätzlich auch lieber. Auch wenn es die nicht braucht.

  • audiobo
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    • 15. März 2024 um 12:41
    • #51

    Auch wenn es nicht ganz on topic ist - die Zugfestigkeit ist ja nicht alles. Kaputt ist eine Schraube ja schon vorher, besonders wenn sie immer wieder neu verschraubt werden soll:

    Schrauben Festigkeitsklassen: Was Sie unbedingt wissen sollten!
    Was sagt die Schrauben Festigkeitsklasse 8.8 eigentlich genau aus? Die Schrauben Festigkeitsklasse bestimmt die Zugfestigkeit und die Streckgrenze einer…
    www.rosentaler-schrauben.de

    https://www.schrauben-lexikon.de/norm/_pages-techdat/img/Techdat_html_63044eeb.png

    Die Streckgrenze liegt ja gerade mal knapp über der Hälfte, laut meiner Rechnung ((Kern-ø/2)^2*pi*4*6*10) bei 12551N, also 1,28t.

    Ich habe leider schon ein paar Schrauben in der Hand gehabt die darüber hinaus beansprucht wurden. (Die Mutter löst sich dann nicht mehr bzw. es lässt sich keine neue mehr drauf schrauben.)

    Bei den Weicheisenschrauben reicht schon der etwas motiviertere junge Ferienjob-Helfer mit seiner ersten Gerüstbauratsche.

    (Der erfahrene Kollege mit den dicken Oberarmen bekommt dann auch die guten Schrauben noch ein Stück länger 😁)

  • Lampenschubser
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    • 15. März 2024 um 12:47
    • #52

    ja, da hast du natürlich recht, aber selbst 1,3 t sind noch seeeehhhhhrrrrr wwwweeeiiiiittt von 30 kg weg ;)

  • niggles
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    • 15. März 2024 um 14:36
    • #53
    Zitat von tby83

    Wo siehst Du Probleme? Hast Du schon Zeltklemmen an H/I Trägern verwendet? Falls ja, welche?

    Ich habe/hatte die Diskussion des öfteren und bin aus 2 Gründen davon ab gekommen das zu machen:

    1. Der umgriffene Raum an den Klauen einer üblichen 150er Zeltklammer ist nicht besonders hoch und auch nicht besonders breit. Das passt genau bis zum Anschlag in die Kederschienen der bei Zelten üblichen Losberger-Profile. Bei Stahlträgern ist das anders, schon bei relativ kleinen H-Trägern sind die Schultern des Unterzugs so dick dass die Innenkanten der Klauen oben und unten anstehen. Dann geht die Klammer nicht weit genug zu dass der Stahlträger an allen drei Flächen des Unterzugs satt bis zum Anschlag sitzt. Bei 30 kg mag das eine akademische Diskussion sein, aber es verringert die Belastbarkeit der Klammer. Je nach Form und Oberflächenbeschaffenheit (viele alte Farbschichten...) des Trägers besteht auch zusätzlich die Gefahr dass man die Klammer nach der Montage und Lastaufnahme im (teil-)entlasteten Zustand versehentlich (beim Abbau mit dem Steiger dagegen gedotzt...) so weit seitlich verschieben kann dass sie auf einer Seite aushakt.

    Bei 250er Zeltklammern ist die Geometrie etwas günstiger, aber bei entsprechend grossen Trägern tritt das Problem erneut auf.

    Zeltklammern müssten in dieser Anwendung auf jeden Fall übersichert werden weil sie im Gegensatz zu z.B. Girder Clamps https://www.doughty-engineering.co.uk/product/adjust…amp-light-duty/ auch ohne Werkzeug lösbar sind.

    2. Der Hersteller weiss das und gibt diese Zeltklammern nur zur Montage in Zelten frei ("specifically designed for use in clear span marquees").

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

    3 Mal editiert, zuletzt von niggles (15. März 2024 um 21:16)

  • tby83
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    • 15. März 2024 um 17:48
    • #54
    Zitat von DJheini

    Experimente sind hier fehl am Platz.

    Ich suche nach einer sicheren Lösung für eine private Veranstaltung. Ich mache auch keine Experimente sondern Frage hier nach einer Lösung, die 1. vom Hersteller für solch einen Träger zugelassen ist und 2. nicht nur eine CE hat, sondern auch ein Zertifikat eines Sachverständigen, zum Beispiel vom TÜV.

    Alles andere waren Unterstellungen, Fehlinterpretationen oder Kommentare von Mitgliedern, die schlichtweg nicht gelesen haben, was ich geschrieben habe.

    Also nein, keine Experimente. Wie andere hier auch frage ich nach etablierten Lösungen für ein gegebenes Problem.

  • tby83
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    • 15. März 2024 um 17:52
    • #55
    Zitat von niggles

    Der Hersteller weiss das und gibt diese Zeltklammern nur zur Montage in Zelten frei ("specifically designed for use in clear span marquees").

    Du bestätigst meine Vermutung, weshalb ich hier ja schon im ersten Post nach einer Alternative fragte. Daher vielen Dank für deine Ausführung, damit habe ich auch eine Begründung, die nachvollziehbar ist.

  • tby83
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    • 15. März 2024 um 18:14
    • #56
    Zitat von falcocgn

    Das Inverkehrbringen ist nicht zulässig. „Inverkehrbringen“ ist die erstmalige Bereitstellung eines Produktes auf dem EU-Markt.

    Wie zuvor viele Male erwähnt, will ich die Klemme von Meister nicht verwenden (daher auch nicht kaufen). Ich finde das Thema dennoch interessant, daher gehe ich noch einmal darauf ein.

    Ich habe gerade ein wenig zum Thema "Inverkehrbringen von Waren in der EU" recherchiert. Dabei habe ich keine Definition gefunden, die alle meine Fragen klärt. Ich persönlich interpretiere das Gelesene folgendermaßen:

    - Ich stelle ein Produkt in der EU her und verkaufe es -> ivb
    - Ich importiere ein Produkt eines Nicht-EU Herstellers und verkaufe es hier -> ivb
    - Ich erwerbe Produkte außerhalb der EU und verschenke diese (z.B. Werbegeschenke) -> ivb
    - Ich kaufe ein Produkt außerhalb der EU zur persönlichen Verwendung -> NICHT ivb, da das Produkt nicht "im Verkehr ist"

    Unabhängig davon ist mir bewusst dass eine Verwendung auf einer öffentlichen VA dennoch nicht gestattet ist. Nicht aufgrund des EU-Wirtschaftsrechts, sondern aufgrund der DGUV Vorschriften.

    P.S.: Wie gesagt meine Interpretation. Du bist mehr im Thema drin, absolut. Aber es kommt ja auf das Gleiche raus: Die Klemme von Meister ist Tabu, sollte sie kein CE Zeichen haben.

  • falcocgn
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    • 15. März 2024 um 18:22
    • #57
    Zitat von tby83


    - Ich kaufe ein Produkt außerhalb der EU zur persönlichen Verwendung -> NICHT ivb, da das Produkt nicht "im Verkehr ist"

    Dabei muss "persönlich" bedeuten, dass nur Du dieses Produkt benutzt/verwendest/hinhängst und niemand anderes gefährdet werden kann außer Dir.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • maccaldres 15. März 2024 um 18:24

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • tby83
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    • 15. März 2024 um 18:24
    • #58
    Zitat von falcocgn

    Dabei muss "persönlich" bedeuten, dass nur Du dieses Produkt benutzt/verwendest/hinhängst und niemand anderes gefährdet werden kann außer Dir.

    Ja, da bin ich bei Dir. Geben wir uns die Hand drauf :)

  • Online
    HenrySalayne
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    • 16. März 2024 um 09:40
    • #59
    Zitat von audiobo

    Auch wenn es nicht ganz on topic ist - die Zugfestigkeit ist ja nicht alles. Kaputt ist eine Schraube ja schon vorher, besonders wenn sie immer wieder neu verschraubt werden soll:

    https://www.rosentaler-schrauben.de/magazin/schrau…igkeitsklassen/

    https://www.schrauben-lexikon.de/norm/_pages-te…ml_63044eeb.png

    Die Streckgrenze liegt ja gerade mal knapp über der Hälfte, laut meiner Rechnung ((Kern-ø/2)^2*pi*4*6*10) bei 12551N, also 1,28t.

    Ich habe leider schon ein paar Schrauben in der Hand gehabt die darüber hinaus beansprucht wurden. (Die Mutter löst sich dann nicht mehr bzw. es lässt sich keine neue mehr drauf schrauben.)

    Bei den Weicheisenschrauben reicht schon der etwas motiviertere junge Ferienjob-Helfer mit seiner ersten Gerüstbauratsche.

    (Der erfahrene Kollege mit den dicken Oberarmen bekommt dann auch die guten Schrauben noch ein Stück länger 😁)

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    Der Artikel ist nicht nur top Suchergebnis bei Google, sondern liest sich in weiten Teilen auch so, als hätte ihn eine künstliche Intelligenz geschrieben und er ist an vielen Stellen absoluter Müll!

    Zitat

    "Faktoren die die Festigkeit von Schrauben beeinflussen

    • Der verwendete Stahl,
    • die Legierung der Schraube,
    • die Größe und das Gewinde der Schraube und
    • das Anzugsmoment bestimmen die Haltbarkeit, sowie die Stabilität der Schraubverbindung."

    Also die Festigkeit einer Schraube (nicht der Schraubverbindung!) hängt vom Stahl, dem Stahl, Größe und Gewinde ab?

    Zitat

    "Mit der Schraubenfestigkeitsklasse A2 und A4 wird die Festigkeit von Edelstahlschrauben bezeichnet, deren Eigenschaften durch den Einsatz schwer rostender Edelmetalle optimiert wurden."

    Achso, ja klar, Edelstahl = Edelmetall.

    Zitat

    "Die Festigkeitsklasse 8.8 DIN ist vor allem in der Industrie zu finden. Die höheren Klassen 10.9 und 12.9 werden für schwere Schraubverbindungen verwendet, die im Regelfall vorgespannt und vorberechnet sind."

    ALLE Schraubverbindungen sind vorgespannt und müssen vorgespannt sein.

    Zitat

    Die Schraubenfestigkeitsklasse 5.8

    Die Festigkeitsklasse 5.8 bezeichnet verschiedene Schraubenarten, deren Festigkeit sich durch eine 5 für die Berechnung der Zugfestigkeit, sowie einer 8 zur Berechnung der Steckgrenze auszeichnet. Da sie in unterschiedlichen Schraubenarten zu finden sind, gibt es Ausführungen in der Schraubenfestigkeit 5.8 mit unterschiedlichen Köpfen und so für verschiedene Verwendungsbereiche.

    Bei der Berechnung und Kaufentscheidung müssen Sie grundsätzlich einkalkulieren, ob sich der Schraubenkopf auf oder im Falle einer Senkkopfschraube, im Werkstoff befindet. Auch die Länge und Stärke einer Schraube ist wichtig.

    Um die passenden 5.8 Schrauben zu finden, sollten Sie nicht nur der Bezeichnung, die bei allen Schrauben direkt sichtbar auf dem Schraubenkopf vermerkt ist, sondern auch der richtigen Länge und Stärke Bedeutung beimessen.

    Beachten Sie, dass diese bei Senkkopfschrauben anders berechnet wird. Die Zugfestigkeit bei dieser Schraubenqualität wird mit 5 x 100 ermittelt, sodass sich eine Zugfeste von 500 N/mm² ergibt. Der zweite Wert, in diesem Fall die 8, nimmt den gleichen Einfluss auf das Einsatzgebiet wie die Zugfeste in N/mm² und bezeichnet die Steckgrenze im Minimum. Für Ihre Entscheidung spielt es weiter eine Rolle, sich für Schrauben im gewünschten Material zu entscheiden.

    Ich fürchte so etwas wie das Kessler-Syndrom gibt es auch für das Internet und die kaskadierende Flut des Schrotts verdeckt irgendwann jedes halbwegs vernünftige

    Qualität von Suchmaschinen: War da schon immer so viel Spam?
    Werbung, Spam, Spam, Listicle: Gefühlt liefert die Google-Suche immer schlechtere Ergebnisse. Deutsche Forscher wollten herausfinden, ob das stimmt.
    www.zeit.de

    Hinweis: Alle Fehler in diesem Beitrag sind KI-generiert.

  • tby83
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    • 16. März 2024 um 10:06
    • #60
    Zitat von HenrySalayne

    Also die Festigkeit einer Schraube (nicht der Schraubverbindung!) hängt vom Stahl, dem Stahl, Größe und Gewinde ab?

    Umgangssprache. Fragst du nicht auch ob eine Schraube locker ist oder fragst du ob es eine lockere Schraubverbindung gibt?

    Zitat von HenrySalayne

    Achso, ja klar, Edelstahl = Edelmetall.

    Nein, hat niemand geschrieben außer dir. Edelstahl PLUS Edelmetalle.

    Zitat von HenrySalayne

    ALLE Schraubverbindungen sind vorgespannt und müssen vorgespannt sein.

    Das wäre mir neu.

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