Zitat von "ADMIN"..............hier an Anwälte, denen Abmahnungen zu langweilig geworden sind, und gut organisierte Gruppen, die bei der Wahl ihrer Erwerbsquellen wenig zimperlich sind), dann setzen sich die Pegelbeschränkungen ohnehin durch, weil die Veranstalter das Risiko nicht mehr tragen wollen.
Und da kommen wir an den Punkt, an dem die Farce beginnt! Wie will denn jemand nachweislich bestimmen, dass er einen Hörschaden während einer Veranstaltung bekommen hat?
Da kann ja jeder kommen und auf Entschädigung simulieren!!
Solcherart Klagen gehören von vornherein als Nichtigkeit abgewiesen. Nachweisbar ist ein verlorener Arm und dergleichen - aber keine erfundene Story um nicht nachweisbares Hörvermögen!
Und falls man sich vor derart lächerlichen Klagen mittels einer zusätzlich geschaffenen DIN Resulotion schützen muß, sollte man mal besser über den Schutz vor der Phantatsie einiger "Geschäftsleute mit imaginären Hörschäden" nachdenken.
Stefan