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Dekoration

  • ewok
  • 18. Mai 2005 um 09:24
  • ewok
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    2.541
    • 18. Mai 2005 um 09:24
    • #1

    Moin allerseits!

    Mir "brennt" da ein Thema unter den Fingern - im wahrsten Sinne des Wortes:

    Dekoration vs. B1

    Gerade bei Veranstaltungen im Bereich von Vereinen, privaten Festen,... wird ja gerne mit "irgendwas" dekoriert; halt eben was gerade greifbar ist; Improvisatioin ist alles was zählt!

    Wie verhaltet ihr euch Veranstaltern gegenüber, wenn ihr zB nachmittags in einen "festlich geschmückten" Veranstaltungsraum kommt und dort Eure Anlage aufbauen sollt und Deko in der Art der folgenden Beispiele vorfindet:

    - Stoffbahnen/Vorhänge aus dem Karnevalsdiscounter oder vom Grabbeltisch auf der Bühne

    - Strohballen, getrocknete Gräser oder Blumen,... an der Bühnenkante

    - Schmuck aus Pappe/Stoff an den Wänden (Masken, Regenschirme...)

    - Deko auf den Tischen (Luftschlangen,...)

    - Tarnnetze über Publikum mit Bindfäden und Kordel aufgehangen


    Wie reagiert ihr dort ?
    Stößt man auf taube Ohren wenn man mit B1 & Co ankommt ?!?
    Habt ihr schon euch schon mal gegenüber einem Veranstalter den Aufbau verweigert?


    Tom

    http://www.partyontour.de

  • gerald1
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    • 18. Mai 2005 um 09:54
    • #2

    Erfahrungsgemäß spielen da immer die 3 Affen mit :roll: , wenn das Material nicht von der Company kommt.
    Gerald1

  • mischpultschorsch
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    • 18. Mai 2005 um 09:56
    • #3
    Zitat von "ewok"

    Moin allerseits!

    Mir "brennt" da ein Thema unter den Fingern - im wahrsten Sinne des Wortes:

    Dekoration vs. B1

    Gerade bei Veranstaltungen im Bereich von Vereinen, privaten Festen,... wird ja gerne mit "irgendwas" dekoriert; halt eben was gerade greifbar ist; Improvisatioin ist alles was zählt!

    Wie verhaltet ihr euch Veranstaltern gegenüber, wenn ihr zB nachmittags in einen "festlich geschmückten" Veranstaltungsraum kommt und dort Eure Anlage aufbauen sollt und Deko in der Art der folgenden Beispiele vorfindet:

    - Stoffbahnen/Vorhänge aus dem Karnevalsdiscounter oder vom Grabbeltisch auf der Bühne

    - Strohballen, getrocknete Gräser oder Blumen,... an der Bühnenkante

    - Schmuck aus Pappe/Stoff an den Wänden (Masken, Regenschirme...)

    - Deko auf den Tischen (Luftschlangen,...)

    - Tarnnetze über Publikum mit Bindfäden und Kordel aufgehangen


    Wie reagiert ihr dort ?
    Stößt man auf taube Ohren wenn man mit B1 & Co ankommt ?!?
    Habt ihr schon euch schon mal gegenüber einem Veranstalter den Aufbau verweigert?


    Tom

    Alles anzeigen

    B1-Argumente will oder kann der Veranstalter meist nicht verstehen.
    Bei Aufbau-Verweigerung gibts keinen Folgeauftrag.

    In einem ähnlichen Falle habe ich jedoch schon erfolgreich darauf bestanden, daß 4 Leute der örtlichen freiwilligen Feuerwehr mit Schaumlöscher "bei Fuß" für die Veranstaltung vor Ort abkommandiert werden....

  • manuela
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    • 18. Mai 2005 um 10:17
    • #4

    wir machen eine Dienstleistung und glückliche Kunden sind unsere Referenz. Keine Frage, das wird gemacht, wo kein Kläger ist findet man auch keine Richter.
    Allerdings erhöhe ich bei solchen Sachen die Anzahl der mitgeführten Feuerlöscher, wir haben grundsätzlich welche dabei :lol:

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • DJ-JAJA
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    • 18. Mai 2005 um 10:27
    • #5
    Zitat

    Stößt man auf taube Ohren wenn man mit B1 & Co ankommt ?!?


    Ja, wenn es z.B. schon hängt....ich frag manchmal im Vorfeld nach.....da kann der VA das dann auch noch selbst regeln.
    Bei örtl. Vereinen oder Schulen etc. existiert kein Bewustsein. Drum find ich auch die AG Veransatltungssicherheit ne tolle Idee!
    (http://www.pa-forum.de/phpBB/viewforum.php?f=56&sid=7a8a7caa7840af9e0fe9bdbdb4fb042e)

    Zitat

    Habt ihr schon euch schon mal gegenüber einem Veranstalter den Aufbau verweigert?


    Oh ja! Mit allen Diskussionen und allem Ärger der dann dazugehört. Aber manche Dinge gehen einfach nicht und sind dann auch nicht mehr in der Zeit bis zur VA zu regeln.

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • ADMIN
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    • 18. Mai 2005 um 10:52
    • #6

    Das eine ist die Rechtslage, das andere das Gewissen.

    Rechtslage: Solange wir nicht zum Verantwortlichten für Veranstaltungstechnik gemäß VSTättV beauftragt sind, ist das nicht unser Verantwortungsbereich. Wir wären ja anderen Gewerken gegenüber auch nicht weisungsbefugt.

    Man sorgt dafür, dass man keine zusätzliche Gefahr in der Raum bringt, und gut ist. Auch ein Veranstalter wird verstehen, dass man mit einem Bar PAR 64-Scheinwerfer nicht auf einen Strohballen bretzeln kann.


    Gewissen: Hier zählt erst mal keine Vorschrift, sondern meine eigene, persönliche Gefährdungsbeurteilung. Bleiben wir beim Strohballen: Wenn's denn schief gehen sollte, und sei's wegen einem besoffenen Raucher, was ist dann zu erwarten? Brennt da dann ein Strohballen und hinterlässt einen hässlichen Fleck auf dem Boden, oder brennt da gleich die ganze Hütte? Kokelt vielleicht etwas mit, was giftige Gase freisetzt? Wie hoch ist denn die Halle? Wie viel Leute werden wohl da sein, und wie schnell bekäme man die raus? Hätte man die Möglichkeit zu löschen? Sind die, die dann löschen sollen, auch noch nüchtern?

    Gerade bei nicht ganz so professionellen Veranstaltern wird's dann auch recht sehr ungemütlich: Es werden viele Strohballen in die Halle gebracht und so nah zusammengerückt, dass alle brennen, wenn mal einer brennt. Vielleicht noch so ungünstig plaziert, dass sie den einzigen Ausgang blockieren würden. Und vor den Notausgang wurde die Bar hingebaut. Also irgendwas zwischen ganz grob fahrlässig und vorsätzlich... Und dann muss das halt geändert werden, Auftrag hin oder her. Zur Not geht ein anonymer Hinweis an die Polizei.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • treibsand
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    1
    • 18. Mai 2005 um 11:02
    • #7

    Naja.
    Da gehört auch immer eine Menge Fingerspitzengefühl dazu.
    Auf ner VA mit 50 Leuten reicht sicherlich ein zusätzlicher Feuerlöscher und das Bewusstsein für Gefahrenquellen.
    Bei über 200 Leuten sollte man dem Vernatslter auf die Füsse treten und neben den Feuerlöschern evtl. die dazugehörigen Feuerwehrleute vom VA anfordern lassen.
    (darunter greift die VStättV ja auch nicht...)
    Bei grossen Geschichten kann man schon mehr Druck machen.

    Deko und B1 hin oder her, aber eine gewisse Risikoabschätzung gehört eh dazu.
    Feuerwerk mit Wunderkerzen für alle und Strohballendeko passen nicht unbedingt zusammen.
    Aber ein Galadiner ohne Kerzen gibt's wohl auch nicht und die Servierten/Tischdecken sind bestimmt seltenst B1...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Everest2002
    Beiträge
    990
    • 23. Mai 2005 um 20:55
    • #8

    stimmt ein haufen servierten könne schon gefärlich sein,

    mh wie sieht es mit B1 und kostümen aus :?:

    -none-

  • skipper
    Beiträge
    296
    • 23. Mai 2005 um 23:35
    • #9

    Letzten Samstag gesehen:
    Junge Frau im Publikum macht "Special Effect" mit Haarspray und Feuerzeug :shock:
    Das gab 'ne knapp 1m lange Flamme!

    navigare vivere est

  • Joachim Flottmeier
    Profi
    Beiträge
    889
    • 23. Mai 2005 um 23:58
    • #10

    Kann man nicht in seinen Auftragsbestätigungen/Verträgen/Angebote eine kleine freundliche Info beifügen wo man dieses Thema für jeden sehr verständlich behandelt. Anderseits könnte man mit diesen kleinen Infos ganze Seiten füllen. Und das Schreiben wäre dann schon was in Richtung AG für Veranstaltungssicherheit... :roll:

    http://www.flottmeier-rehrmann.de

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