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Zoll in der Schweiz

  • Manuel001
  • 14. Juni 2005 um 22:08
  • Manuel001
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    73
    • 14. Juni 2005 um 22:08
    • #1

    Hallo beisammen,
    haben grösseren Job in Zürich, waren allerdings noch nie in der Schweiz. Weiß jemand wie das da ist mit Ein/Ausfur von Verleihmaterial? Is ja kein EU. Muss das da irgendwie vorher verzollt werden, auch wenns am nächsten Tag wider zurückkommt? Macht es an der Grenze Unterschied, ob Sattel oder 7.5 to?
    Wo findet man Infos darüber?

    Bin über jede Info dankbar!

    MfG

    Manuel

  • gezz-abba
    Gast
    • 14. Juni 2005 um 22:22
    • #2

    sollte im prinzip kein problem sein.. immerhin hat die schweiz genügend abkommen mit der EU ( bilateral). Eine anfrage beim CH Zoll sollte weiterhelfen. Wichtig ist eine komplette Auflistung ALLEN materials , die auch unbedingt von beiden seiten ( D und CH) abgestempelt werden sollte, sonst gibts u-.U ein problem bei der wiedereinfuhr nach D ... das könnte das grössere Prob werden.
    regards,
    arnt


    edit: grad noch gefunden:

    http://www.ihk-bonn.de/pdf/downloads_…7_106004566.pdf

  • monithor
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    • 14. Juni 2005 um 23:19
    • #3

    nabend,
    ist nicht ganz so einfach, wie der vorredner schreibt. die antwort lautet: im prinzip ja, aber...

    die komplette auflistung des materials ist ein carnet ata, welches von der zuständigen handelskammer ausgegeben wird und eine hermesbürgschaft beinhaltet. deswegen sind da, je nach gesellschaftsform deiner firma, bestimmte obergrenzen des gesamten wertes der angegebenen anlage gesetzt.
    nachdem die handelskammer das ding ausgestellt hat, muss man damit zu einem binnenzollamt und dieses carnet "eröffnen". dieses kann mit oder ohne beschau, je nach lust und laune des jeweiligen beamten, und mit mehr oder weniger genauen kontrollen (bis hin zum vergleich der seriennummern und der "nämlichkeitsfeststellung" des materials gehen.
    nach der eröffnung dann wird an der grenze der zettel der "vorübergehenden einfuhr" von wirtschaftsgütern abgestempelt, bei der ausreise dann das gegenstück.
    am ende muss dann beim binnenzollamt das carnet wieder geschlossen und an die handelskammer zurückgegeben werden. es sei denn man plant mit derselben anlage ein paar mal ein und auszureisen, dann kann man gleich ein paar zettel mehr reinmachen. auf jeden fall ist es innerhalt eines jahres wieder zuzumachen und an die handelskammer zurückzugeben. sonst könnten die damen und herren auf die idee kommen, dass das material im ausland verblieben (verkauft worden) ist und dann geht der terror richtig los.

    also munter drauflos und ein paar tage zeit einplanen, sowas dauert, und kostet nebenbei ein paar euronen.

    danke für den beitrag, er erinnert mich gerade, das ich hier noch eins rumliegen habe was noch zugemacht werden muss.

    7,5 tonner oder sattel macht insofern einen unterschied, dass an der grenze gerne mal gewogen wird, und mit einem überladenen 7,5 tonner ist die reise dann zuende. ausserdem immer beachten und infor einholen über die umfangreichen nachtfahrverbote in der schweiz.


    oli

    ich bin mir sicher - früher war alles besser!

  • Michel
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    • 14. Juni 2005 um 23:20
    • #4

    Wende Dich am besten an Dein Lokal zuständige IHK. Die werden Dich bezüglich Charnet ihrem jeweiligen Kenntnisstand gemäß weitgehend Sachgerecht und in gewissem Rahmen mehr oder weniger verbindlich beraten. :?

    Je mehr Behörden Du konsultierst desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einen sachdienlichen Glückstreffer zu landen.

    Gruß, Michel

    edit
    Sorry für die zeitliche Überlappung mit monithor. Aber da wird ja das selbe Horn geblasen :cry:

  • wora
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    • 14. Juni 2005 um 23:40
    • #5

    ich kann beiden vorrednern nur zustimmen.
    so geht das.

    zum thema "überladen" kann ich bestätigen, das man dann an der grenze stehenbleiben und ein zweites fahrzeug zum umladen organisieren muss.
    weiterfahren darf man dann weder in der schweiz noch in deutschland.
    und die deutsche polizei kommt dann auch noch und nimmt die anzeige auf...

    was ich auch nicht wusste: beim wiegen müssen fahrer und beifahrer im fahrzeug sitzenbleiben, das zählt zum gesamtgewicht.

    ist mir letzten samstag so passiert, aktueller geht´s also fast nicht :?

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Leitwolfi
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    • 15. Juni 2005 um 00:27
    • #6

    Schreibe das Carnet nicht zu genau, wenn du öfter als einmal einreisen mußt!
    Wir haben bei unserem 1. Carnet alles ganz genau angegeben mit Serien Nr usw. Dies wurde dann zum Problem, als wir das Monitorkonzept der Band änderten und damit ein neues Carnet eröffnen mussten.
    Das letzte umfaßte dann nur Positionen wie "Endstufenrack" ,"Dimmerrack" und es hat nie jemanden gestört, weil wenn jemand eine Position sucht, findet er sie auch irgendwo im LKW! :D

    Worauf die Schweizer wie wild sind:
    Die lastabhängige Schwerverkehrsabgabe, für welche du für alle Fahrzeuge über 3,5to eine ID Card beantragen mußt. Das geht nur zu üblichen Zoll Öffnungszeiten, also keinesfalls nach Samstag Mittag! (wurde uns beim 1. Mal fast zum Verhängnis)
    Und wie schon erwähnt auf Nachtfahrverbote bzw deren Ausnahmegenehmigung. Diese ist unbedingt im ORGINAL mitzuführen!
    Ich hatte mal eine Ausnahmegenehmigung per Fax direkt von einer Kantonsbehörde und habe dann vergessen, mir am Veranstaltungstag das Original aushändigen zu lassen! Das gab Streß mit dem Zöllner, der dann irgendwas von 500 Franken oder so erzählte!

    Das Gewicht wurde bei uns auch mit allen Personen gewogen, also aufpassen!

    Grüße Leitwolfi

    http://www.lala-blinkblink.de !

  • 4Art
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    • 15. Juni 2005 um 08:13
    • #7

    Nette Diskussion... Meine Erfahrungen als Schweizer mit in Deutschland oder Oesterreich gedryhiretem Material würden Bände füllen...

    Es gibt allerdings Möglichkeiten, das Material einmalig und ohne Carnet ATA in die Schweiz einzuführen. Sprich mal mit einer auf Grenzerfahrungen spezialisierten Spedition (hat nix mit Esoterik zu tun :D ).

    Möglich:

    - Firma Dachser
    - Firma Danzas
    - Firma Interfracht Tollimpex
    - etc.

    Das geht dann so, dass die Spedition für dich gegen entsprechendes Entgeld eine Bürgschaft beim Zoll hinterlegt für allfällige Mwst und Zollausfälle, falls die Ware nicht mehr ordnungsgemäss ausgeführt wird. Die ganze Prozedur dauert insgesamt allerdings 1/2-Tag hin und 1/2-Tag zurück und muss Freitags bis 17.00 Uhr abgeschlossen sein. Was allerdings fällig wird, ist die Mehrwertsteuer für den bei der Veranstaltung in Rechnung gestellten Betrag.

    Für Nachtfahrten gibt's Ausnahmegenehmigungen. LSVA fällt in jedem Fall an. 7.5-Tönner mit zwei Womo-Fenstern ausrüsten, Doppelbett reinstellen und als Womo zulassen und gut ist. Gibt viele Sportreiter und Autorenn-Spezis, die das so machen. LSVA ist aber trotzdem fällig.

    Einreise wenn möglich bei einem kleineren Zollamt mit Warenabfertigung- die sind noch nicht mit Waagen ausgerüstet.

  • autochris
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    • 16. Juni 2005 um 20:50
    • #8

    Hallo zusammen,

    verfolge mit eifrigem Interesse die Runde hier.
    Habe schon öfters Veranstaltungen in Österreich und der Schweiz gemacht.
    Bisher habe ich mir diese Dinge allerdings keine Gedanken gemacht.
    Sehr gefährlich wie ich merke!
    Beim letzten mal in der Schweiz (3,5t LKW voll mit Material) haben die schweizerischen Zöllner an der Grenze gefragt was wir denn geladen hätten. Mein Kollege am Steuer ganz locker: "Technik und Musikinstrumente für eine Faschingsveranstaltung in ..." Der Zöllner nur kurz: "Ah soo... viel verknügen!" und weiter gings.
    Na ja, beim letzten mal sind wir in Österreich in eine Hinterlandkontrolle geraten und hatten natürlich keine Vignette. Schöner Scheiß. Aber ansonsten nie Probleme.

  • Apostoli
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    653
    • 17. Juni 2005 um 00:32
    • #9

    ein Carnet ATA ist ja auch nix anderes als eine Bürgschaft.

    Tipp:

    Bei Beabsichtigte verwendung der Waren undbedingt Abkommen Berufsausrüstung eintragen....

    obergrenze des materialwertes ist - wenn du nicht ins handelsregister eingetragen bist - 15 000 euro.

    notfalls musst du mehrere carnets besorgen, jeweils mit anderem Carnetinhaber und im Vetretungsfeld lässt du dann deinen Namen eintragen.

    nachträgliche Änderungen des carnets sind möglich verursachen aber sehr viel stress.

    Carnets gibt es bei der IHK. der Formularsatz kostet rund 5 Euro.

    Du zahlst für die Bearbeitung und für die Zollversicherung ca 50 - xxx Euro, je nach Wert der Ware die die mitnehmen wirst.

    Beantrage das carnet so früh wie möglich.

    Lasse die Nämlichkeitssicherung auch so früh wie möglich vornehmen, beim umgang mit den zollbeamten nicht zu freundlich sein. Keine Werbegeschenke oder ähnliches mitbringen. Die kollegen könnten es als bestechungsversuch werten... -> unschön....

    Lade den Truck mit dem du zum Zoll fährst ordentlich und nicht zu voll... je ordentlicher der Truck geladen ist, desto weniger genau werden die zollbeamten warscheinlich schauen.

    wenn ich sie irgendwo finde, dann stell ich meine Carnet Ausfüllhilfe für Excel ins netz.....

  • Elias
    Profi
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    219
    • 21. Juni 2005 um 11:54
    • #10
    Zitat von "4Art"


    Für Nachtfahrten gibt's Ausnahmegenehmigungen.


    Als Deutscher bekommst du im Normalfall keine Nacht- und Wochenendfahrbewilligung. Die sind für uns Schweizer reserviert.

    Wir hatten am letzten Wochenende in Basel, 200 m vom Französischen Zoll entfernt, eine mobile Bühne von Frankreich.
    Die Franzosen mussten bis Montag warten, da sie für die 200 m keine Sonntagsfahrbewilligung bekamen.

    Ich denke der einfachste und höchstwahrscheinlich auch günstigste Weg ist, wenn du mit einem örtlichen Verleiher aus der Schweiz einen guten Deal machen kannst und er stellt dir das Material im dry hire zu guten Konditionen zur Verfügung. Somit hast du kein Problem mit dem Zoll, Transport LSVA... Wenn was defekt ist wird es ohne grossen Umständen in kurzer Zeit nachgeliefert und wenn du noch mehr Material brauchst gibt es auch keine grosse Wartezeiten.

    Bei Interesse kann ich dir gerne Kontakte weiter empfehlen.

    Gruss Elias

  • 4Art
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    Beiträge
    6.135
    • 21. Juni 2005 um 12:06
    • #11

    Elias: Es kommt natürlich drauf an, wie lange zum Voraus diese Bewilligung angefordert wird! Ich kenne Verleiher, die diese Bewilligung erhalten haben.

    Ansonsten: Fenster in den 7.5 Tonner reinmachen und als Wohnmobil zulassen und gut ist.

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