Zitat von "mringhoff"Kann denn die angesprochene Haftung des Dienstleisters (egal ob jetzt Mietvertrag+Dienstvertrag oder Werksvertrag) mit den AGB begrenzt werden, beispielsweise auf die Höhe des Entgelts?
Also kann sich die VT-Firma vor hohen Schadensersatzansprüchen schützen, indem diese per AGB ausgeschlossen werden?
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit jetzt mal aussen vor gelassen.
Natürlich kann man das im Vertrag regeln. Aber ich würde das nicht in den AGBs "verstecken" sondern explizit im Vertrag regeln. Steht bei uns im Bereich "Preis- und Lieferbedingungen"
Jelly