1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Sonstiges
  4. Cash und Co

Lightjockey - welche Verantwortung?

  • tufkaski
  • 30. Juli 2006 um 23:17
  • tufkaski
    Beiträge
    231
    • 30. Juli 2006 um 23:17
    • #1

    Hallo
    In "unserer" Diskothek sind die LJs nicht angestellt sondern allesamt Normalberufler mit einem 2. Nebenerwerb auf Gewerbeschein. Keiner davon hat irgendeine Qualifikation als Veranstaltungstechniker, Laserschutzbeauftragter, Elektriker oder sonstwie.
    Nun meine Frage: die LJs sollen ja nur Abends die Show "drücken" - aber sind sie durch ihren "Vertrag" (sie werden ja quasi jeden Abend neu gebucht...) an irgendwelche Pflichten gebunden? Es gibt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, kein "Angebot" nur eine Rechnung nach der VA auf der steht: 9h Lightjockeytätigkeit.
    Muss in einer Diskothek stets ein Verantwortlicher anwesend sein und muss diese Person eine bestimmte Qualifikation mitbringen?

    gruss, MArtin

  • StephanT
    Verifiziert
    Beiträge
    386
    • 31. Juli 2006 um 00:34
    • #2

    Hi!

    Also, wenn Laser dort eingesetzt wird, mindestens ein Laserschutzbeauftragter. Das ist allerdings, wie alles andere auch, Sache des Betreibers, und nicht der LJ's.

    MfG
    Stephan

  • Tobias Zw.
    Profi
    Reaktionen
    821
    Beiträge
    2.857
    Termine
    27
    • 31. Juli 2006 um 08:14
    • #3

    Hi Skippa,

    zuerst mal ist das nicht Deine Sorge, sondern die des Betreibers oder der von ihm beauftragen Personen.

    Welches qualifizierte Perosnal anwesend sein muß ist abhängig von der Größe der Disco (siehe vordere Paragraphen Eurer VStättV), evtl. dem Bauschein der Disco, und der einegsetzten, evtl. gefährlichen Technik (->Laserschutzbeauftragter siehe BGV).

    Der ganze Brei ist aber erstmal nicht Dein Bier; und ich weiß, wie unglaublich förderlich es ist, wenn man speziell Discobetreiber auf ihre gesetzlichen Pflichten hinweist...

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • hasenfuß
    Beiträge
    1.142
    • 31. Juli 2006 um 10:40
    • #4

    damit "nachher" dir keiner verantwortlichkeit unterschieben
    kann, ist eine auftragsbestätigung mit tätigkeitsbeschreibung
    hülfreich - auch gegen nichtzahler und agb-nicht-gekannt-haber !

    ______________________________

    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • Eliminator
    Beiträge
    3.105
    • 1. August 2006 um 22:40
    • #5

    Muß dieser Laserschutzbeauftragte die Laseranlage dann eigentlich auch bedienen oder darf das auch der "unqualifizierte" LJ?

    Gruß,

    Klaus

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • zeroblaster
    Beiträge
    28
    • 1. August 2006 um 22:47
    • #6
    Zitat von "Eliminator"

    Muß dieser Laserschutzbeauftragte die Laseranlage dann eigentlich auch bedienen oder darf das auch der "unqualifizierte" LJ?

    Gruß,

    Klaus

    Das darf auch der "unqualifizierte", allerdings muss er von einem LSB unterwiesen worden sein. Gilt nur wenn der Laser ansonsten eine TÜV-Abnahme hat.

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 3. August 2006 um 22:17
    • #7

    Zum Laserschutzbeauftragten, ich arbeite in meinem Hauptberuf täglich an zwei Laserstanzmaschienen, mit denen Bleche bis zu 8mm Stahl geschnitten werden, wir haben es hier mit weitaus gefährlicheren Lasern zu tun, da wir hier 2200W CO² und 2700W CO² fahren, was also eine ganz andere Hausnummer ist wie ein Farblichtlaser mit ein paar Watt, dazu stehen irgendwo im Betrieb noch CO² Laserbeschriftungsgeräte rum mit rund 200W. Hierfür benötigt unsere Firma sage und schreibe einen Laserschutzbeauftragten, das ist mein Schichtkollege, der war 3 Tage auf einem Seminar und hat jetzt seinen Schein. Ich, wollte unbedingt auch dort hin, ging aber nicht weil kein zweiter Platz und auch nicht die Zeit zur Verfügung war. Somit haben wir 3 Maschinenbedienern bei uns, einer davon noch Lehrling, der jetzt schon eingelernt wird. Ettliche Benutzer der Laserbeschriftungsgeräte und es reicht für eine 600 Mann AG, ein einzigster Mann mit Schein aus, die anderen sind mehr oder weniger Laien, und haben die Proformaschulung des Technikers der die Geräte aufgestellt hat oder garnichts als eine Unterweisung vom Vorgesetzten. Und jetzt könnt ihr euch Gedanken um einen LSB für 5W Farblichtlaser machen. Übrigens ist das keine Schlamperei unserer Firma sondern geltendes Recht der Berufsgenossenschaft und somit alles ok.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 4. August 2006 um 01:06
    • #8

    Ja, aber so ein Bearbeitungszentrum-Laser strahlt nicht in der Werkhalle rum. Ich habe erst vor ein paar Tagen an so einem Teil 'ne Schallpegelmessung gemacht, da waren ringsrum Lichtschranken, wenn da einer auch nur in die Nähe gekommen ist, hat das Teil abgeschalten.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • rayman
    Beiträge
    272
    • 25. August 2006 um 15:32
    • #9

    Ich halte 5W Showlaser für wesentlich gefährlicher als CO²-Laser in Bearbeitungszentren. Ich habe auch mal ein paar Monate nach meiner Ausbildung an einer 5000W CO² Schneidmaschine gearbeitet. Die ist absolut Eye-Safe. Der komplette Strahlengang ist abgeschirmt und dadurch ist es sogar ein Klasse 1 Laser!!! Also völlig ungefährlich, so lange die Sicherheitsmechanismen nicht umgangen werden und alle Gehäuse zu sind.
    Ein Showlaser mit 5W ist ein Klasse 4 Laser, also die höchste mögliche Gefährdungsklasse. Wird bei der Programmierung Sch... gebaut, kann man seinen Gästen problemlos trotz Scan-Safety und TÜV-Abnahme die Netzhaut grillen.
    Daher sollte die Unterweisung des "unqualifizierten" sehr ersnt genommen werden und auf solche Gefahren eingegenagen werden, aber das ist nirgendwo genau geregelt, wie das zu geschehen hat. Die bedienende Person muss eben nur "unterwiesen" sein. Was auch immer das bedeuten soll.

  • attorney
    Profi
    Beiträge
    51
    • 28. August 2006 um 22:45
    • #10

    Zudem ist zu beachten, dass mit der Unterweisung durch den LS-Beauftragten der LJ nicht automatisch den Freibrief hat.

    1. Auch wenn der Betreiber bzw. Veranstalter nach außen haftet, steht ihm bei Schlechterfüllung durch den selbstständigen LJ ggf. Regress zu.

    2. Die strafrechtliche Verantwortung (z.B. fahrlässiger Körperverletzung) unterscheidet nicht nach Veranstalter o.ä... "Wer das Knöpfchen drückt, ist dran", wenn er fahrlässig handelt.

    3. Im Bereich des zivilrechtlichen Haftungsmaßstabes bzw. des strafrechtlichen Fahrlässigkeitsbegriffes sind die geltenden Laserschutzbestimmungen als "technische Richtlinie" am Start, so dass man diese kennen sollte, bevor man tätig wird.

    Bernd Schiele
    (Rechtsanwalt mit kleiner Technikerseele und Eventrecht als Job & Hobby)
    Sofern ich in meinen Beiträgen zu rechtlichen Fragen Stellung nehme, handelt es sich um allgemeine Diskussion, NICHT um Rechtsberatung!

  • rayman
    Beiträge
    272
    • 29. August 2006 um 11:23
    • #11
    Zitat von "attorney"

    1. Auch wenn der Betreiber bzw. Veranstalter nach außen haftet, steht ihm bei Schlechterfüllung durch den selbstständigen LJ ggf. Regress zu.

    Kennt jemand grob die haftungsmäßigen Unterschiede zwischen selbständigen und angestellten LJs? (nicht speziell auf Laser bezogen)
    Wie sieht es z.B. aus wenn ein angestellter LJ versehentlich sein Getränk ins Pult kippt? Als selbständiger haftet er auf jeden Fall, aber als angestellter?

  • big_daddi
    Beiträge
    82
    • 30. August 2006 um 21:35
    • #12

    Hi,

    also das mit dem Laserschutzbeauftragten stimmt, dass nur einer vorhanden sein muss, der aber nicht den Laser bedienen muss. Das darf "jeder". Nur haftet der Beauftragte wenn was passiert.

    Zum Thema Scannersafety, egal ob du bei der Programmierung der Show irgendetwas falsch machst und voll in die Leute beamst, das safety schaltet immer ab. Sonst nimmt der TÜV die Anlage nicht ab.

    Also ich finde die Laser im Showbereich auch gefährlicher, da hier viel weniger Schutzmechanismen vorhanden sind wie in einer Industriemaschine.

    http://www.Geiger-Lichtdesign.de

  • rayman
    Beiträge
    272
    • 31. August 2006 um 10:36
    • #13
    Zitat von "Big_Daddi"


    also das mit dem Laserschutzbeauftragten stimmt, dass nur einer vorhanden sein muss, der aber nicht den Laser bedienen muss. Das darf "jeder". Nur haftet der Beauftragte wenn was passiert.

    Zuerst mal haftet der Betreiber, aber der kann nutürlich versuchen das auf den LSB abzuwälzen.

    Zitat von "Big_Daddi"


    Zum Thema Scannersafety, egal ob du bei der Programmierung der Show irgendetwas falsch machst und voll in die Leute beamst, das safety schaltet immer ab. Sonst nimmt der TÜV die Anlage nicht ab.

    Das stimmt absolut NICHT!
    Die Scan-Safety ist nur eine Bewegungsüberwachung, die bei einer Fehlfunktion des Scanners oder der Steuerung (zu kleiner Scanwinkel oder zu langsame oder gar keine Scannerbewegung) den Laser abschaltet. Die Scan Safety überwacht nicht die Bestrahlungsstärke!! Kann sie auch gar nicht weil sie die dafür notwendigen Parameter gar nicht kennt.
    Einfaches Beispiel: zwei einzelne Punkte (Vollstrahlen)- einer rechts, einer Links
    Damit kannst Du Dir genügend Leistung vorausgesetzt ne Kippe an den beiden Beams anzünden, trotzdem ist für die ScanSafety alles in Ordnung, weil der Scanner sich ja immer munter hin und her bewegt und nur ganz kurz an den Punkten stehen bleibt.

  • attorney
    Profi
    Beiträge
    51
    • 31. August 2006 um 20:24
    • #14
    Zitat von "rayman"


    Kennt jemand grob die haftungsmäßigen Unterschiede zwischen selbständigen und angestellten LJs? (nicht speziell auf Laser bezogen)
    Wie sieht es z.B. aus wenn ein angestellter LJ versehentlich sein Getränk ins Pult kippt? Als selbständiger haftet er auf jeden Fall, aber als angestellter?

    Beim Angestellten greift der innerbetriebliche Haftungsausgleich. Grob: Bei leichter Fahrlässigkeit keine LJ-Haftung. Bei mittlerer Fahrlässigkeit Haftungsteilung. Bei grober Fahrlässigkeit überwiegend der LJ, bei Vorsatz ganz er.

    Bei Selbständigem: Schlechterfüllung hat die Vermutung des Verschuldens in sich (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB). Da muss er beweisen, nicht schuldhaft gehandelt zu haben.

    Kann hier keine Details angeben, dafür ist die Materie zu komplex. Das muss man im Einzelfall beurteilen (z.B. wnn das Getränk aufm Pult stand, sicher grob fahrlässig).

    Bernd Schiele
    (Rechtsanwalt mit kleiner Technikerseele und Eventrecht als Job & Hobby)
    Sofern ich in meinen Beiträgen zu rechtlichen Fragen Stellung nehme, handelt es sich um allgemeine Diskussion, NICHT um Rechtsberatung!

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  2. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  3. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  4. Welche DI-Box für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  5. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  6. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  7. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  8. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  9. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  10. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™