Hallo
In "unserer" Diskothek sind die LJs nicht angestellt sondern allesamt Normalberufler mit einem 2. Nebenerwerb auf Gewerbeschein. Keiner davon hat irgendeine Qualifikation als Veranstaltungstechniker, Laserschutzbeauftragter, Elektriker oder sonstwie.
Nun meine Frage: die LJs sollen ja nur Abends die Show "drücken" - aber sind sie durch ihren "Vertrag" (sie werden ja quasi jeden Abend neu gebucht...) an irgendwelche Pflichten gebunden? Es gibt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, kein "Angebot" nur eine Rechnung nach der VA auf der steht: 9h Lightjockeytätigkeit.
Muss in einer Diskothek stets ein Verantwortlicher anwesend sein und muss diese Person eine bestimmte Qualifikation mitbringen?
gruss, MArtin