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Kabel verlegung vom FOH zur Bühne

  • Just74
  • 31. August 2006 um 10:28
  • Just74
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    51
    • 31. August 2006 um 10:28
    • #1

    Hallo, könnt Ihr mir sagen wie man ein Kabel vom FOH zur Bühne verlegen muß? (Kabelmatte, Kabelbrücke usw). Gibt es auch genau Vorschrieften oder mal wieder nur so Schwammige Verordnungen?

    s.gosse@orangebox-online.de

  • Akustikfuzzi
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    208
    • 31. August 2006 um 12:07
    • #2

    Mit einer Kabelbrücke bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Sind auch von den zuständigen Behörden anerkannt

    Gummimatten können im Fall einer Panik verrutschen, dann liegen die Kabel wieder frei und sind genauso Stolperfallen wie ohne Gummimatten. Und eine in "Wellen liegende" Gummimatte ist auch eine schöne Stolperfalle.

    Die amtlichen gelb-schwarzen Kabelbrücken werden fest miteinander verbunden. Ein Auseinandergleiten ist fast unmöglich. Deshalb nimm besser die (auch wenn etwas teuerer und mühseliger vom Transport).

  • ADMIN
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    1
    • 31. August 2006 um 16:54
    • #3

    Ich zitiere mal aus der Norm:

    Zitat von "DIN VDE 0100-711.52 "

    Kabel- und Leitungsanlagen
    Bewehrte Kabel/Leitungen oder Kabel/Leitungen, die gegen mechanische Beschädigungen geschützt sind, müssen verwendet werden, wenn eine Gefahr einer mechanischen Beschädigung besteht.
    Elektrische Leiter von Kabeln/-Leitungen müssen aus Kupfer sein mit einem Mindestquerschnitt von 1,5 mm² und entweder mit der Reihe der Normen DIN VDE 0281 (VDE 0281) oder DIN VDE 0282 (VDE 0282) übereinstimmen.
    Flexible Kabel/Leitungen dürfen in Bereichen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, nicht verlegt werden, es sei denn, sie sind gegen mechanische Beschädigung geschützt.
    ANMERKUNG In Verkehrsflächen ist die Gefahr einer mechanischen Beschädigung gegeben. Z. B. bieten Teppichböden und Matten allein keinen ausreichenden Schutz.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • mathias k.
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    • 31. August 2006 um 18:51
    • #4
    Zitat von "DIN VDE 0100-711.52 "


    ANMERKUNG In Verkehrsflächen ist die Gefahr einer mechanischen Beschädigung gegeben. Z. B. bieten Teppichböden und Matten allein keinen ausreichenden Schutz.

    Bedeutet "Verkehrsfläche" in dem Zusammenhang auch Publikums"verkehr"?
    Also jeder Bereich, der für das Publikum betreten werden kann (da würde ich jetzt mal von ausgehen)?

    Oder ist damit Fahrzeugverkehr gemeint?

  • korschi
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    229
    • 31. August 2006 um 19:00
    • #5

    Theoretisch darf ein Zuschauer nicht in der Lage sein, irgeneine Leitung anzufassen. Und ja, das gilt auch für Gummischlauchleitung H07 und Co.

    praxisfremd, ich weiß, aber im Ernstfall gerichtsfest.

    ***theoretisch***

    Einmal editiert, zuletzt von korschi (18. April 2007 um 13:41)

  • utzr
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    163
    • 7. September 2006 um 00:21
    • #6

    Kabelbrücken werden nicht immer akzeptiert. Vor allem wenn über diesen Weg eine Entfluchtung gewährleistet sein muß, bildet die Brücke immer eine Stolperfalle, und wird durch Ämter nicht akzeptiert.
    Alternative: DICKE Gummimatten, z.B. ausrangierte Bänder von Förderanlagen der Stahl- nd Bergbauindustrie. Sind 10 mm dick 150cm breit und sauschwer, die bilden keine Stolper-Wellen...

    Ciao
    UTZ

    Einmal editiert, zuletzt von utzr (8. September 2006 um 22:39)

  • Stephan Graeske
    Profi
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    1.217
    • 7. September 2006 um 20:40
    • #7

    Kabel quer zu Türen in Rettungswegen sind nach VStättVo §9 (3) grundsätzlich verboten - ob mit oder ohne Kabelmatte.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • LeereDose
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    286
    • 10. September 2006 um 19:12
    • #8
    Zitat von "Mathias K."

    Bedeutet "Verkehrsfläche" in dem Zusammenhang auch Publikums"verkehr"?
    Also jeder Bereich, der für das Publikum betreten werden kann (da würde ich jetzt mal von ausgehen)?

    AFAIK überall dort wo sich jemand aufhält oder hin- und herläuft. Gleich ob Schauspieler, Techniker, Publikum etc. p.p. .

    Viele Grüße
    Axel

    Und hier noch ein wenig Futter für meine allerliebsten Freunde: http://www.wonne.de

  • ebbenuts
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    19
    • 17. September 2006 um 15:58
    • #9

    Hallo,

    soweit mir bekannt ist, soll man Kabelbrücken anstatt Kabelmatten verwenden, wenn Lastkabel eingesetzt werden. Bei Gummimatten ist eine ausreichende Belüftung nicht gewährleistet und somit kann es zu Überhitzung und Kabelbrand kommen. Natürlich dürfen keine Kabelbrücken quer zu Fluchtwegen oder Rettungstüren verlegt werden.


    Gruß Ebbe

  • sjr
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    31
    • 12. April 2007 um 02:35
    • #10

    Hallo, liebe Gemeinde!

    ..um an die Problematik mit meinen persönlichen Wehwehchen anzugrenzen:
    Ich hatte neulich eine VA in einer Schulaula. Die Vstätt ist mit fester Bestuhlung (weiß) ausgestattet, Abstand der Stuhreihen ist zu gering für Kabelbrücken, die Stuhlreihen sind wie in Kino& Theater um die halbe Stuhlbreite versetzt. Flucht-&Rettungswege umgeben den Besuchersitzblock vollflächig.
    Auf der VA war das Führen der Leitung zwischen FoH Ton und Bühne über die Köpfe der Gäste hinweg nicht möglich.
    Ein/Ausgang befindet sich rechts.


    Meine beiden Überlegungen dazu waren die rot & gelb gekennzeichnete Leitungsführung mit der Begründung
    -gelb:
    Entweder stolpern potentiell 50 % der Leute (trotz Kabelbrücke UND ein Stück Matte (abgeklebt)- aufgrund der Wegsbreite) bei Einlass, Pause, Ende der VA
    oder
    -rot:
    Im Panikfalle rennen sich 50 % der Leute mit Sicherheit übern Haufen und trampeln sich tot.

    Was mich für kommende Veranstaltungen interessiert, ist:
    Für welche meiner beiden Überlegungen hättet ihr euch aus welchem Grund entschieden?
    Falls weder noch: Welche Möglichkeiten seht ihr für eine Leitungsverlegung unter solchen Bedingungen, OHNE FUNKTECHNIK zu nutzen (so viel Budget hat nicht jeder Veranstalter in seiner Portokasse ;) )


    gespannt auf reichliche Diskussion mit fundierten Begründungen
    und MfG
    ~sjr~

    Ever You wat to make drums with foreign people, then it's better to take off your clothes and do it naked !

  • ADMIN
    Administrator
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    • 12. April 2007 um 09:49
    • #11

    Was spricht gegen "Hochbau" ?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • matzepa
    Beiträge
    872
    • 12. April 2007 um 10:31
    • #12

    die Aula ist doch warscheinlich nicht ebenerdig oder?
    Bei uns im Theater sieht es da nämlich recht ähnlich aus, da kommt das Zeug direkt vor die Treppenstufe und bekommt dann eine 2. Treppenstufe "übergestülpt" (wird natürlich festgeklebt usw)
    Der Rest geht dann direkt an der Wand lang, bzw. dort auch weiter oben

    hier ist so eine Skizze von der Seite:

  • Micromann
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    • 12. April 2007 um 17:08
    • #13

    Dritte alternative, wenn machbar wäre etv. noch 01V96 drahtlos. das soltle bestimtm auch noch mit anderen pulten gehen aber mit dem 01V96 geht das. da gabs auch hier im Forum mal nen Threat zu.


    Man kann nicht nicht kommunizieren :D

  • Stephan Graeske
    Profi
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    • 12. April 2007 um 19:05
    • #14
    Zitat von "ADMIN"

    Was spricht gegen "Hochbau" ?

    Meinst Du Kabel, die an der Decke hängen??

    Schwierig hierbei ist es sicherzustellen, dass diese nicht brennend abtropfen können. Bei Festinstallation kann man Kabelwannen aus Blech montieren. Bei mobilen Veranstaltungen wird dies schnell sehr teuer... (wird aber durchaus gemacht).

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • sjr
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    31
    • 12. April 2007 um 20:05
    • #15

    wow, hier tun sich ganz neue gedankengänge auf :)

    1.) Unter Hochbau kann ich mir nichts wirklich konkretes vorstellen- ich verstehe darunter in meiner doch noch laienhaften Tätigkeit als Azubienchen, die Leitungen auf Stativen (oder wie die Gerätschaften da genau heißen mögen) gestützt zu führen.

    2.) Die Aula ist nicht ebenerdig. Jedoch steigen die Gänge seitlich des Besuchersitzblocks ohne Treppenstufen an, daher ist deine Lösung mit der Stufenstulpe leider nicht anwendbar.

    3.) von 01V96 drahtlos hab ich schonmal was gehört... hat die Firma leider keins.... :?
    Is dem nich so, dass ich mit meinem Laptop und WLAN- Verbindung als Fernbedinung vom Catering aus steuern kann? ...geil, brauch ich ^^


    Danke fürs erste für eure regliche Beteiligng, ich seh den Fall "wolang denn nu mit dem blöden Kabel?" dennnoch als noch nicht abgeschlossen.

    LG
    sjr

    Ever You wat to make drums with foreign people, then it's better to take off your clothes and do it naked !

  • Jeremy
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    • 12. April 2007 um 21:46
    • #16

    Wäre es denn machbar (gewesen?), die Kabel nur dort, wo Gänge und Wege gequert werden müssen, nach oben zu legen?

    Lt. Deiner Skizze vom Frontplatz nach hinten an die Wand (da sollte ein kurzes Stück Kabelbrücke eigentlich unterzubringen sein), dann unten an der Wand lang bis zur Notausgangstür, dort oben um den Türrahmen rum und auf der anderen Seite wieder weiter bis zur Bühne?

    Aus der Ferne spricht sich das natürlich leicht ...

    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • montesuma
    Beiträge
    948
    • 12. April 2007 um 23:19
    • #17

    Ich habe ein drahtloses 01V96 am Laufen. Buche mich :D:D:D

  • sjr
    Beiträge
    31
    • 12. April 2007 um 23:19
    • #18

    Hallo auch Jeremy!

    in der gelben idee ist das nach oben verlegen nicht zu verwirklichen GEWESEN (VA war bereits)- der saal hat eine abgehangene decke, die zudem ganz dolle bescheiden mit einer handelsüblichen leiter erreichbar ist - weder von der höhe her (>7m), noch durch die bestuhlungssituation. Also auch kein Steiger.

    im fall der roten situation stellt sich mir die frage, ob ich zur überführung von Leitungen über einer Tür (natürlich in einer höhe von 2,5m) gaffern darf oder ob ich zumindest Hakenösen anbringen muss.
    In die Wand bohren hätte ich mit sicherheit nicht gedurft, zudem wäre der Kompetenzweg für die Erlaubnis in dem städtischen Gebäude viel zu lang gewesen
    und gaffern... also auf 2,4m breite hätte ich leicht gezweifelt, dass das auch hält. zudem dann noch auf -wenn auch glattem, aber - Putz... HMMM..

    Die Benutzen Kabel waren beiläufig erwähnt ein MuCo 18/4/2 und ein Schuko 2,5 mm².

    die Grafik (=das gekritzel da) zeigt nur einen Teil der Vstätt- hinter dem FoH gab es noch einen weiteren zuschauerblock. und zur weiteren verdeutlichung der Situation sei erwähnt, dass der bereich links & rechts neben dem Bestuhlungsblock auf 3m abgehangen ist- ich tippe auf rigips.


    Zitat

    Aus der Ferne spricht sich das natürlich leicht ...

    und in die Ferne lässt sichs echt schwer schildern! :D


    also denn

    LG
    sjr

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  • sjr
    Beiträge
    31
    • 12. April 2007 um 23:20
    • #19
    Zitat von "Montesuma"

    Ich habe ein drahtloses 01V96 am Laufen. Buche mich :D:D:D

    *lach* ..und was mach ich dann??
    ..aber wie funktioniert das denn nu mit 01v96 drahtlos? erklär doch mal...

    Ever You wat to make drums with foreign people, then it's better to take off your clothes and do it naked !

  • Uew
    Beiträge
    344
    • 13. April 2007 um 10:39
    • #20

    Hallo Zusammen!

    Ich habe gerade eben diesen Thread entdeckt, und (unabhängig davon, ob das wie auch immer abgedeckte verlegen von Leitungen quer zu Fluchtwegen erlaubt ist) ein Verständnisproblem.

    Der Admin zitierte sehr schön aus der Norm:

    Zitat von "DIN VDE 0100-711.52 "

    Kabel- und Leitungsanlagen
    Bewehrte Kabel/Leitungen oder Kabel/Leitungen, die gegen mechanische Beschädigungen geschützt sind, müssen verwendet werden, wenn eine Gefahr einer mechanischen Beschädigung besteht.
    ...
    Flexible Kabel/Leitungen dürfen in Bereichen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, nicht verlegt werden, es sei denn, sie sind gegen mechanische Beschädigung geschützt.
    ANMERKUNG In Verkehrsflächen ist die Gefahr einer mechanischen Beschädigung gegeben. Z. B. bieten Teppichböden und Matten allein keinen ausreichenden Schutz.


    Spater hieß es dann

    Zitat von "korschi"


    ...
    Theoretisch darf ein Zuschauer nicht in der Lage sein, irgeneine Leitung anzufassen. Und ja, das gilt auch für Gummischlauchleitung H07 und Co.


    Ist das richtig?

    Wenn ich die DIN VDE 0100 richtig interpretiere steht da doch nur, daß wenn die Gefahr einer mechanischen Beschädigung besteht, nur bewehrte oder "Kabel/Leitungen, die gegen mechanische Beschädigungen geschützt sind" verwendet werden dürfen.

    Weiter unten steht dann in der Anmerkung, daß eine Gummimatte allein in Verkehrsflächen ein Kabel nicht gegen mechanische Beschädigung schützt. In der VDE 0298-300 wird aber der Begriff "Schwere Beanspruchung" definiert als: "Die Gefahr einer mechanischen Beschädigung ist von mittlerer Schwere, z.B. beim Einsatz in der mittelschweren Industrie, auf Baustellen und in der Landwirtschaft."

    Und für diese "Schwere Beanspruchung" ist eine Gummischlauchleitung (07RN-F) ja zugelassen.

    Ich würde daraus schließen, daß Korschis Annahme nicht ganz richtig ist, oder?

    Gruß UWE

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