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Wer Haftet???

  • sebkoch
  • 10. Oktober 2006 um 00:27
  • sebkoch
    Beiträge
    135
    • 10. Oktober 2006 um 00:27
    • #1

    Vorab schonmal, ich bin nur Bedienpersonal und habe den Besitzer schon aufmerksam gemacht das er die Traversenkostruktion / Motorkettenzüge /Steuerung mal warten lassen sollte.
    Zur Konstruktion:
    -ca. 10Jahre alt (Die motoren /Traverse/Steuerung
    -Ich habe nirgendwo Fangseile gesehen, die die Konstruktion in einer bestimmten höhe über dem Publikum abfangen soll (ich habe aber auch keine Ahnung vom Rigging)
    -Ich kann die Konstruktion bis fast auf den Boden herunterfahren
    -5 Kettenzüge
    -max Tragkraft/Kettenzug 250kg laut aufkleber
    -Gewicht mit Licht ca. 450Kg

    Nun meine KLEINE Frage bezüglich der Haftung:
    -Wer haftet für Schäden die durch Herabstürzende Motorkettenzüge / Traverse.. entstehen????
    -Und wer darf diese Warten und Prüfen???

    M.f.G.
    Sebkoch

  • lightning
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    385
    • 10. Oktober 2006 um 07:28
    • #2

    Wenn es VBG70 Motoren sind ist dort doch kein Problem...

    Oder übersehe ich da etwas?

  • Hami
    Profi
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    • 10. Oktober 2006 um 10:03
    • #3

    Du übersiehst, dass auch diese gewartet werden müssen. Wartung ist Sache des Betreibers oder einer von ihm beuaftragten Wartungsfirma.

    Gruß,

    der Hami

  • ADMIN
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    • 10. Oktober 2006 um 11:33
    • #4
    Zitat von "sebkoch"

    Nun meine KLEINE Frage bezüglich der Haftung:
    -Wer haftet für Schäden die durch Herabstürzende Motorkettenzüge / Traverse.. entstehen????
    -Und wer darf diese Warten und Prüfen???

    1.) Der Betreiber

    2.= Jährlich eine sachkundige Person, alle 4 Jahre ein Sachverständiger (siehe BGV C1)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • --patrick--
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    99
    • 10. Oktober 2006 um 11:55
    • #5

    Kurze Frage...

    Arbeitest du in dem Laden wo dieses Jahr schon einmal ein Traversenkreis mitsamt Kettenzug flöten gegangen ist und Besucher verletzt hat?


    Oder ist das noch eine andere Disco?

  • sebkoch
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    • 10. Oktober 2006 um 12:35
    • #6

    Nein, da arbeite ich nicht.

    Muss die Konstruktion nicht in einer bestimmten Höhe über dem Puklikum abgefangen werden??? oder ein Mechanismus greifen der ohne spezielle entriegelung die weiterfahrt bis zum Boden unterbindet????

  • Hami
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    • 10. Oktober 2006 um 14:58
    • #7

    BGV C1 - Züge bedürfen keiner zusätzlichen Sicherung, da ihre Bauteile schon mit genug Sicherheiten dimensioniert sind. Dies gilt natürlich für einwandfrei gewartete Bauteile - eine Wartung ist daher unvermeidlich. Wie beschrieben, muss der haftende Betrieber diese bei einem Sachkundigen bzw. Sachverständigen beantragen/ in Auftrag geben.

    Ein Endschalter ist meines Erachtens pauschal nicht vorgesehen. Dennoch sollte man die Konstruktion natürlich von Anfang an so gebaut haben, dass man eine Traverse nicht auf der in die Tanzfläche reinragenden Glastheke absetzen können sollte... Einrichtungen in Theatern z.B. werden in der Regel mit Endschaltern so gebaut, dass auch bei Fehlbedienung nichts schief gehen kann/ können sollte. Das regelt dann aber spätestens der Abnehmende.

    Gruß,

    der Hami

  • sebkoch
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    • 10. Oktober 2006 um 15:08
    • #8

    Dank euch erstmal, ich werde am Wochenende ein ernstes Wort mit dem Betreiber reden.

    M.f.G.
    Sebkoch

  • mringhoff
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    • 11. Oktober 2006 um 09:03
    • #9
    Zitat von "sebkoch"

    :
    Zur Konstruktion:
    -ca. 10Jahre alt (Die motoren /Traverse/Steuerung)

    Da vermute ich mal stark, daß es sich hierbei um keine C1-Züge handelt, damals gabs den Begriff ja nichtmal...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • ADMIN
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    • 11. Oktober 2006 um 09:51
    • #10

    Damals war's halt VBG70...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • mringhoff
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    • 11. Oktober 2006 um 11:05
    • #11

    Kann man die alten VGB70-Züge nun einfach C1-Züge nennen?

    Inzwischen hat sich der "Stand der Technik" doch zugunsten der Sicherheit gewandelt.
    Muss nicht ein C1-Kettenzug extra auf dem Gehäuse als solches gekennzeichnet werden?

    Der Stand der Technik wurde ja von div. Verbänden in letzter Zeit genauer ausgearbeitet in der SR 2.0
    http://download.vplt.org/VPLT.Standard.SR20.DF.pdf

    Oder gibts so etwas wie Bestandsschutz für alte Kettenzüge nach VBG70? Oder sind diese nicht heute eher als D8+ - Kettenzüge in Betrieb?

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  • uifei
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    • 11. Oktober 2006 um 18:09
    • #12

    1. Antwort =>
    Betreiber, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz die Person am Pult (wenn nachgewiesen)

    2. Antwort =>

    Wartung => Fachfirma, die Motorkettenzüge warten ( auch Aufzugsfirmenetc..)

    Prüfung => TÜV, Dekra oder Ingenieur Büro, das für die Prüfung zertifiziert ist

    __________________________________________________________________

    D-Typ BoXo , PowerCon , Powercon True1 und Zubehör

    http://www.uifei.de

    BoXo Gehäuse

    Bezugsmöglichkeit des BoXo siehe: http://www.happareute.de

  • sebkoch
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    • 12. Oktober 2006 um 00:08
    • #13

    Gibt es eine Möglichkeit mich abzusichern falls mal etwas passieren sollte?

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