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Bilder auf Webseite

  • Mix4Munich
  • 23. Januar 2007 um 01:16
  • Mix4Munich
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    • 23. Januar 2007 um 01:16
    • #1

    Hallo Forum: Mal eine Frage an die juristisch Bewanderten unter Euch.

    Habe auf meiner Homepage (Seite "Gallery") Bilder des von mir genutzten Equipments von einer anderen HP kopiert (geborgt? "liberated"?). Sind möglicherweise die Bilder vom Hersteller. Ist das rechtens? Oder darf ich nur selbst photographierte Bilder anbringen?

    Mix4Munich
    Johannes Komarek
    http://www.mix4munich.de

  • karel noon
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    • 23. Januar 2007 um 01:27
    • #2

    abgesehen davon ob es legal ist, macht es in den meisten fällen einen besseren eindruck wenn man selbst erstellte bilder (insofern diese eine gewisse grundqualität haben) verwendet.

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

    http://www.noon.ruhr

    Application Support Engineer - HK Audio

  • Jobsti
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    • 23. Januar 2007 um 03:40
    • #3

    Ansonsten die Bilder mit dem Hersteller verlinken,
    kann ihm nur Recht sein ;)

    Aber ist ja für den Hersteller quasi Werbung, glaube nich, dass das schlimm ist, hab ich nämlich auch gemacht.

    Mit freundlichen Grüßen
    B. Jobst | Fa. Jobst-Audio | 36396 Steinau Ulmbach | Germany | http://www.Jobst-Audio.de
    http://www.audiofotos.eu | Kostenfreier Bilderhoster für eure Forenbilder
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  • Johnny
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    • 23. Januar 2007 um 06:12
    • #4

    Solange Du nicht das (idealerweise schriftliche) OK von derjenigen Person hast, die die (Urheber- und Verwertungs-)Rechte an den Bildern hat, um diese Bilder für Deine Zwecke zu nutzen (in dem Fall dazu wohl noch gewerblich, oder?), solltest Du das lieber sein lassen.

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
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  • djobi
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    • 23. Januar 2007 um 06:17
    • #5
    Zitat von "mediennutte"

    abgesehen davon ob es legal ist, ...

    Falsch, setzen!
    Grundsätzlich liegen die Rechte vom Bild beim Fotografen, bzw. wenn es wirklich Herstellerfotos sind beim Hersteller. Der Hersteller hat meist nichts dagegen wenn man seine Fotos verwendet, es kann aber auch nicht schaden sich die 'legale' Nutzung / Veröffentlichung im Web bestätigen zu lassen!

    Solltest du ungefragt fremde Fotos zu deinen Zwecken verwenden kann dies teuer werden, erst recht wenn es sich dabei um gewerbliche Zwecke handelt ... ich hatte schon eine Abmahnung wegen einem dummen Dimmerfoto von ebay (wo ich auch dachte es wäre ein Herstellerfoto eines Grosshändlers) auf dem Tisch!

    EDIT: oh, noch jemand aus dem Bett gefallen! :wink:

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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  • Mix4Munich
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    • 23. Januar 2007 um 10:03
    • #6
    Zitat von "djobi"

    ...
    Grundsätzlich liegen die Rechte vom Bild beim Fotografen, ...

    Solltest du ungefragt fremde Fotos zu deinen Zwecken verwenden kann dies teuer werden, erst recht wenn es sich dabei um gewerbliche Zwecke handelt ...

    Okay, danke. Dann nehm ich das mal gleich wieder runter von der HP. Merci allen Beteiligten, die sich die Nacht um die Ohren geschlagen haben :D

    Mix4Munich
    Johannes Komarek
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  • 00Schneider
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    • 23. Januar 2007 um 14:33
    • #7
    Zitat von "djobi"

    Grundsätzlich liegen die Rechte vom Bild beim Fotografen


    Nein, wenn du mich gezielt fotografierst habe auch ich das Recht am Bild und kann über die Veröffentlichung bestimmen.


    Zitat von "KunstUrhG"


    § 22

    Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

    http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/BJNR000070907.html

    Lautsprecher verstärken die Stimme, aber nicht die Argumente.

  • djobi
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    • 23. Januar 2007 um 15:00
    • #8

    Das ist richtig. Als (Privat-)Person habe ich die Rechte an meinem eigenen (Ab-)Bild. Mit Ausnahme von "Personen öffentlichen Interesses", von denen dürfen auch ungefragt Bilder veröffentlicht werden. Zumindestens wurde mir dieses bei der Jugendpresse so beigebracht.

    Hier ging es aber um Equipment-, also Produktfotos. Und für diese liegen die Rechte erstmal beim Fotografen.
    Handelt dieser im Auftrag und übergibt die Bilder dem Auftraggeber liegen (je nach Vereinbarung) die Rechte beim Auftraggeber - dies kann der Hersteller sein .. muss aber nicht. Der Hersteller hat meist nichts dagegen wenn seine Produkt-Fotos veröffentlicht werden und stellt Händlern i.d.R. gerne welche zur Nutzung zur Verfügung.
    Fotograf kann natürlich auch Inhaber des Webshops / Homepage sein, oder ein von diesem beauftragter Fotograf. "Leihst" du dir nun Bilder aus einem Webshop oder von der Homepage verletzt du u.U. die Rechte ...

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  • karel noon
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    • 23. Januar 2007 um 15:42
    • #9

    djobi: hey, ich will mich nicht setzen, ich habe doch gar keine aussage über die legalität des ganzen getroffen, sondern lediglich darauf hingewiesen das es schönere/profesionellere alternativen gibt :(

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

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  • Arno
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    902
    • 23. Januar 2007 um 15:58
    • #10

    Jungs.. nicht alles durcheinander werfen! Es gibt da verschiedene Rechtsgebiete, die relevant sein können. Mir fallen da spontan ein: das Urheberrecht, das Vermarktungsrecht, das Recht am eigenen Bild, das Markenrecht.
    Sicher gibt es da noch weitere, aber dazu soll sich ein Vollblutjurist äußern. :D

    Bis dann... Arno!

  • kalledingdong
    Beiträge
    49
    • 23. Januar 2007 um 16:10
    • #11

    Ich als Fotograf habe das "Copyright" weil ich der Bildautor bin. Wenn ich gezielt eine privatperson fotografiere, stimmt es, das ich es nicht veröffentlichen darf, ... wegen dem Recht am eigenen Bild. Dennoch bin ich das Bildautor und habe das Veröffentllichungsrecht, welches lediglich beschnitten wird durch das Recht des anderen.

    Ansonsten, s. Arno

    Katerchen

  • mringhoff
    Profi
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    6
    Beiträge
    5.262
    • 24. Januar 2007 um 17:01
    • #12

    Noch ein kleiner Hinweis:
    Die ein oder anderen Fotos enthalten digitale Wasserzeichen, die der Normalanwender (Normalkopierer) nicht sieht. (Ich meine jetzt nicht diese sichtbaren Wasserzeichen...)

    Falls der Rechteinhaber das mitbekommt (dafür gibt es z.B. wieder weitere Programme, die automatisch melden, wenn das Bild von einer anderen Person genutzt/veröffentlicht wurde), dann kann dieser das problemlos nachweisen und dann gibts Ärger (Abmahnungen incl. Schadensersatz und Anwaltskostenerstattung)

    Die ein oder anderen Onlineshops oder E-Bay-Powerseller etc. sichern so ihre Fotos vor unerlaubter Nutzung...

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