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Verpflegungspauschalen + Verbrauchsmaterial

  • manuela
  • 28. April 2007 um 17:23
  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 28. April 2007 um 17:23
    • #1

    aus einer Rechnung an mich:

    Tontechniker.

    An- und Abreise: 220,-
    Tagessatz, x2 : 385,-
    Verpflegungspauschale, x2: 25,-
    Verbrauchsmaterial und Auslagen: 50,-

    (freie Unterkunft, wurde vereinbarungsgemäß gestellt)


    soweit OK.
    Allerdings war vereinbart daß der Mann versorgt wird mit allem was er zum Leben benötigt. Er hatte somit nebst gepflegter Unterkunft reichlich Frühstück, 2x täglich warm Essen (Restaurantqualität, viel und lecker), frei Getränke soviel er wollte und auch Lunchpaketchen und Cola/Wasser/Klausthaler für die VA sowie die Rückreise.
    Er durfte unser Gaffa verkleben soviel er Lust hatte und benötigte auch sonst nichts.

    Alles toll gelaufen, prima soweit.
    Nun meine Frage: zieh ich seiner Fa. nun 100,- (netto) ab wegen grobem Unfug oder hat das so seine Richtigkeit ? Ich bin stets dafür zu haben daß alle viel und gut essen aber irgendwie riechts doch nach Beutelschneiderei wenn ich das dann nochmals zahlen soll obwohl ich es selber besorgt (und beglichen) habe.

    Und was könnte Verbrauchsmaterial sein ? Gaffa gabs ohne Ende 8)
    Was sind Auslagen?

    klärt mich mal auf, danke.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • djobi
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    1
    • 28. April 2007 um 18:38
    • #2

    Ich kenn nur Essens-Pauschale ODER Vollverpflegung - beides zu bekommen finde ich übertrieben ...
    Die 50 EUR Pauschale kann ich nicht nachvollziehen, der Gute wird ja nicht für 50,- mit dir telefoniert haben, oder?

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    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • tufkaklto
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    • 28. April 2007 um 21:14
    • #3

    _________________

    Zitat

    Ich kenn nur Essens-Pauschale ODER Vollverpflegung - beides zu bekommen finde ich übertrieben ...
    Die 50 EUR Pauschale kann ich nicht nachvollziehen, der Gute wird ja nicht für 50,- mit dir telefoniert haben, oder?
    _________________

    Essen und Verpflegungsgeld ??? Wann kann ich bei Dir anfangen :D
    Verbrauchsmaterialien ??? TSTS, ja, das Pultbeschriftungsband.

    Sachen gibts, ( Kopfschüttel )

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • manuela
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    9.103
    • 28. April 2007 um 21:58
    • #4

    irgendwie krank das :lol:
    Hätten sie einfach die Tagessatzpauschale angehoben wär kein Wort gekommen darüber, sieht wohl schlechter aus in den Angeboten ...
    Jedenfalls bin ich etwas ungehalten über diese Doppelmoppelei. Alternativ hätten die ja ihren Techi noch Essen an den Arbeitsplatz schicken können, dann hätte er eben 2x Mittag und 2x Abend usw... erfordert aber dauerhaft einen BH (Bauch-Halter ...)

    Aber ihr wißt ja wie es ist wenn man sich beklagt, dann heist es gleich wieder Geiz = geil. Und so ist das hier wirklich nicht gemeint. Genau genommen könnte man nun sagen, der Mann hat auf der Anreise einen Zwischenstop gemacht und sich verpflegt, das wäre eine Teil-Rechtfertigung für die Verpflegungspauschale (ab seiner Ankunft war ja alles vorhanden).
    Und was Auslagen sind weis ich immernochnicht; bei uns sind das Post + Portogelder bei der schriftlichen Abwicklung von Sachen, und die berechne ich nicht separat, ausgenommen die dritte Mahnung.

    Es gibt aber vergleichbare Fälle die lediglich nicht so auffallen, dazu hab ich ein Beispiel:
    Die Autowerkstatt berechnet bei jeder Inspektion eine Füllung der Scheibenwaschanlage, auch dann, wenn man das Ding direkt vor der Werkstattübergabe randvoll gemacht hat. So ähnlich ist es hier eben auch ..

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • GETEC
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    • 29. April 2007 um 08:45
    • #5

    hängt halt immer davon ab was imangebot stand, oder was müdlich für summe genannt wurde, ich tät das nicht zahlen.

    ich schliess mich da den vorrednern an, geld oder verpflegung, bzw wenn kunde verpflegung echt nicht hinbekommt, oder denkt, dass man 3 wochen tour mit wurstsemmeln ( brötchen für euch deutsche ;) ) überbrücken kann, dann kaufen wir selbst ein, ber heben alle rechnungen auf, für genau den fall, dass kunde das so nicht hinnimmt.

    gibt immer wieder auffassungsunterschiede, dass zb kunde meint er kann alle in 8 bett jugendherberge unterbringen, ( ich mein eine nacht gehts zu not, aber wenn man 5 tage galajob hat....) oder eben denkt, dass fastfood tagelang ausreichend ist.

    aber prizipiell, wenn mit tech vorher nix ausgemacht ist, oder es nicht gut begründbar ist ( zb als essen für alle gerichtet war, musste tech zur besprechnung, in dem fall wird natürlich essen gesondert gezahlt, meist aber gleich vor ort und von unserem pl)

    getec

  • nojunk
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    • 29. April 2007 um 11:50
    • #6
    Zitat von "Manuela"

    aus einer Rechnung an mich:

    Tontechniker.

    An- und Abreise: 220,-
    Tagessatz, x2 : 385,-
    Verpflegungspauschale, x2: 25,-
    Verbrauchsmaterial und Auslagen: 50,-

    (freie Unterkunft, wurde vereinbarungsgemäß gestellt)


    :?: manu, wann kann ich bei dir anfangen? hätte noch die nächsten jahre zeit :D:D:D

    No, it's not too loud. You're just too old!
    winners have parties - and loosers have meetings
    Technik haben viele - WIR können sie auch bedienen :)

    vu.gif

  • Kracky
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    • 29. April 2007 um 12:11
    • #7

    In der Brache nutzt man üblicherweise das Telefon um solche Dinge zu klären!

    Ansonten sind 1090 Euro sehr tapfer für einen zwei Tagesjob, mich würde doch sehr interessieren was für eine VA das war, bei der sowas in die Kalkulation paßt?

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • utzr
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    163
    • 29. April 2007 um 20:15
    • #8

    Erstmal klären , ob es nicht vielleicht ein Versehen in der Rechnung war. Wenn er darauf besteht, merken und in Zukunft nicht mehr buchen.
    Bei manchen Tecs geht es nach der Devise "vielleicht merkts ja keiner", bei großen Buchhaltungen durchaus möglich.

  • marcsfree
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    69
    • 16. September 2007 um 21:19
    • #9
    Zitat von "Utz Rüscher"

    Erstmal klären , ob es nicht vielleicht ein Versehen in der Rechnung war. Wenn er darauf besteht, merken und in Zukunft nicht mehr buchen.
    Bei manchen Tecs geht es nach der Devise "vielleicht merkts ja keiner", bei großen Buchhaltungen durchaus möglich.

    Finde ich auch, einfach nachhaken!!!

    Schon heftig!!!

    Als gebuchter, selbstständiger Techi würde ich mich unter diesen Umständen(viel und lecker Essen usw.) nicht mal ansatzweise trauen, so eine Rechnung zu stellen, es sei denn, ich will eh nicht mehr für diese Firma arbeiten :D


    Wenn da ne Firma dahinter steht(also Hands-Service oder so), dann wissen die vieleicht nix von dem Service-ich würde da mal nachfragen(hast Du sicher,...ist ja schon lange her;)

    Vielleicht hat er für 25€ noch auf der Raststätte gegessen, 220€ für ne Zugfahrt(einfach!!!) im Bundesgebiet mit ICE finde ich auch heftig, von 0,30€ pro KM ganz zu schweigen!!!

    ...und das Verbrauchsmaterial,...Verbandszeug??? rofl

    Die 385 Tagessatz, sind die denn schon mal 2??? oder ist ein Tagessatz 192,50 :?:

    :D:D:D

  • mikee mike
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    1.329
    • 16. September 2007 um 23:36
    • #10

    Ich denke doch, ihr habt den Kerl nicht gebucht, weil er vor deiner Haustüre stand, und bedürftig aussah ? Somit müsstest du doch eigentlich so etwas wie einen Ansprechpartner, oder gar seine eigene Nummer haben. In Kombination mit deinem Handy und einen Tastenfeld sollte so eine Kontaktaufnahme möglich sein ... Am Ende wäre dann nur noch zu Fragen, ob er dir die Posten seiner Rechnung noch mal erläutern kann, da deine Finanzbuchhaltung "Auffälligkeiten" in seiner Rechnung festgestellt, und dich informiert hat ...

    Schon wirst du sehen, wie er das erklärt, und danach kannst du entscheiden, ob es plausibel für dich war, oder ob er für deine Company den letzten Job geschossen hat ...

    Klingt einfach ... nicht ?
    :P :twisted:

  • martin.riesch
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    286
    • 17. September 2007 um 09:45
    • #11

    Wenn er Spesen (=Verpflegungsmehrauswand) abrechnet, dann bitte nach den vorgegebenen Sätzen - das sind 24 Euro pro Tag bei 24h Abwesenheit von zu Hause.
    Bei Hotel mit Frühstück und Catering während der Produktion kann er keine Spesen in Rechnung stellen, da er nicht selbst für Verpflegungsmehraufwand aufkommen musste. Punkt!

    Spesensätze ab 01.01.2005:
    http://www.offizz.de/geschaeftsreise/spesen/gr_spesen.html

    An- u. Abreise ist OK, wenn ihr das so vorher vereinbart habt (Flug, Bahn, Mietwagen, ...?) (Bei mir würde eine Kopie der Rechnung/Ticket beiliegen.)

    Verbrauchsmaterial/Auslagen - da müsste bei mit stehen, was verbraucht wurde oder für was ausgelegt wurde - (also auch Kopie der Rechnung)


    Kurz kontaktieren, drüber sprechen, neue Rechnung von Ihm zuschicken lassen.

  • treibsand
    Verifiziert
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    1
    • 17. September 2007 um 10:27
    • #12

    Ohne Manuela etwas vorwerfen zu wollen:
    Wenn das mittlerweile noch nicht geklärt und/oder bezahlt ist, wäre das eher was fürs Warnungen-Brett...

    Liebe Kollegen, der Fred ist ein halbes Jahr alt, da helfen keinerlei gute Tipps mehr :wink: :wink:

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • tufkatg
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    268
    • 17. September 2007 um 10:30
    • #13

    ich geh ja immer noch davon aus, das da einfach einer auf den standartp(f)osten tontechniker geklickt hat und das tolle programm einer namhaften firma gleich die nebenposten mit in die rechnung integriert hat.
    aber sowas müsste ja eigendlich auch im angebot/vertrag stehen, bei und steht da z.b. ne km-pauschale oder es wird ne quittung beigelegt...

    und manu, was is bei rausgekommen?

    Zitat


    Dann hat er zwar statt "Verwertung von Veranstaltungstechnik" anstelle von Vermietung geschrieben, aber egal...

  • mringhoff
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    5.262
    • 17. September 2007 um 20:38
    • #14
    Zitat von "martin.riesch"

    Wenn er Spesen (=Verpflegungsmehrauswand) abrechnet, dann bitte nach den vorgegebenen Sätzen

    Es gibt keine vorgegebenen Sätze.
    Das was Du meinst, sind die pauschalen Summen, die ein Arbeitnehmer (also kein Selbständiger) von seinem Arbeitgeber steuerfrei erhalten KANN.
    Selbstverständlich darf ein Arbeitgeber auch mehr zahlen. Die darüber hinaus gehende Summe muss man dann zum versteuerten Gehalt zählen. Genausogut darf der Arbeitgeber auch weniger zahlen, bzw. er ist dazu nicht verpflichtet, überhaupt etwas zu zahlen.

    Und alle Selbständigen betrifft das sowieso nicht. Jeder kann vereinbaren, was er will. Allerdings bedeutet daß, das man vorher einen Vertrag geschlossen hat. Das kann auch mündlich sein...

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  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 17. September 2007 um 21:46
    • #15
    Zitat von "Thorsten Glombik"

    und manu, was is bei rausgekommen?

    Ich mußte die hundert Euro nicht bezahlen.
    Ob derartiges immernoch berechnet wird weiß ich in Kürze.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

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