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Spanngurt/Zurrgurt

  • audienceblinder
  • 14. Januar 2008 um 05:35
  • audienceblinder
    Beiträge
    420
    • 14. Januar 2008 um 05:35
    • #1

    Welche Eigenschaften der Zurrgurte sprechen gegen den Einsatz als Hebezeug?

  • stroti
    Gast
    • 14. Januar 2008 um 08:01
    • #2

    Hallo,

    zunächst einmal die Tatsache, dass auf Gurten draufsteht:
    "Nicht zum Heben geeignet". Stichwort ist hier "Bestimmungsgemäßer Gebrauch.

    Grüße
    Stroti

  • audienceblinder
    Beiträge
    420
    • 14. Januar 2008 um 14:39
    • #3

    :?
    sorry, aber genau das wollte ich eigentlich nicht hören.
    Vielmehr interessiert mich, warum das kein bestimmungsgemäßer Gebrauch ist.

    Mal anders formuliert,
    letzendlich wirkt doch auch nur eine Kraft auf das Band ?!
    Was ist jetzt daran anders, wenn diese Kraft Gravitiationskraft ist?

  • martin.riesch
    Verifiziert
    Beiträge
    286
    • 14. Januar 2008 um 16:33
    • #4

    Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sehen Spann- und Zurrgurte nicht als Anschlagmittel vor (BGI 622, BGI 810-3).
    Nirgens steht, mit welchen Sicherheitskoeffizienten die Spann- und Zurrgurte berechnet sind.
    Dazu kommt, die schon angesprochene nicht bestimmungsmäßige Verwendung eines Produktes.
    BGV A1: "Versicherte haben Einrichtungen, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe sowie Schutzvorrichtungen bestimmungsgemäß
    und im Rahmen der ihnen übertragenen Arbeitsaufgaben zu benutzen." (Versicherte = Arbeitnehmer)

    Nachtrag: Hebebänder und Rundschlingen werden auch nicht zur Ladungssicherung verwendet.
    Literatur: http://www.carlstahl.de -> Wissen -> Praxishelfer Heben und Praxishelfer Ladungssicherung

    Gruß,
    Martin

  • ADMIN
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    1
    • 14. Januar 2008 um 19:16
    • #5
    Zitat von "audienceblinder"

    sorry, aber genau das wollte ich eigentlich nicht hören.

    Vielleicht schreibst Du bei Deinen Fragen künftig gleich mit dazu, was Du hören möchtest, das würde die Sache erleichtern... :roll:

    Zitat


    Vielmehr interessiert mich, warum das kein bestimmungsgemäßer Gebrauch ist.

    Wie sollte denn da eine brauchbare Endverbindung aussehen?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • audienceblinder
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    • 14. Januar 2008 um 20:26
    • #6

    @ admin
    das war nicht böse gemeint, aber naja ....
    vielleicht hätte ich noch meine Frage mit "physikalische" präzisieren sollen :wink:

    Was ist denn deine Definition einer brauchbaren Endverbindung, die bei einem Spanngurt nicht gegeben ist ?

  • ADMIN
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    • 14. Januar 2008 um 23:00
    • #7
    Zitat von "audienceblinder"

    Was ist denn deine Definition einer brauchbaren Endverbindung, die bei einem Spanngurt nicht gegeben ist ?

    'ne Rundschlinge ist Endlos, Seile sind gekauscht, und bei Ketten stellt sich das Problem nicht.

    Was mache ich mit 'nem Spanngurt? Knoten?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Markus Verza
    Verifiziert
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    • 14. Januar 2008 um 23:07
    • #8

    Die Haltekraft basiert ja nur auf Friktion. Da einen gesicherten sprich eindeutigen Zustand zu erreichen ist nicht so einfach. Was soll man also für Tragfähigkeiten angeben ?

    Ich finde es aber auch mal Angenehm das eine Sache eindeutig Beschrieben ist und wir das nicht bis zum Erbrechen durch kauen müssen.

  • Reini
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    • 14. Januar 2008 um 23:14
    • #9
    Zitat von "martin.riesch"

    Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sehen Spann- und Zurrgurte nicht als Anschlagmittel vor (BGI 622, BGI 810-3).
    Nirgens steht, mit welchen Sicherheitskoeffizienten die Spann- und Zurrgurte berechnet sind.
    Dazu kommt, die schon angesprochene nicht bestimmungsmäßige Verwendung eines Produktes.
    BGV A1: "Versicherte haben Einrichtungen, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe sowie Schutzvorrichtungen bestimmungsgemäß
    und im Rahmen der ihnen übertragenen Arbeitsaufgaben zu benutzen." (Versicherte = Arbeitnehmer)

    Nachtrag: Hebebänder und Rundschlingen werden auch nicht zur Ladungssicherung verwendet.
    Literatur: http://www.carlstahl.de -> Wissen -> Praxishelfer Heben und Praxishelfer Ladungssicherung

    Gruß,
    Martin

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    aus diesen Worten geht doch eigentlich alles hervor?

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • Volker Holtmeyer
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    • 14. Januar 2008 um 23:55
    • #10
    Zitat von "Markus Verza"

    Die Haltekraft basiert ja nur auf Friktion. Da einen gesicherten sprich eindeutigen Zustand zu erreichen ist nicht so einfach.


    Nö, das ist nicht richtig. Die Achse wird doch mit dem Zahnrad von den beiden Krallen gehalten, die man beim Lösen auseinander zieht. Also einen definierten Zustand hat das schon.

    http://www.volkerholtmeyer.de/

  • Markus Verza
    Verifiziert
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    • 15. Januar 2008 um 00:06
    • #11

    Die Achse hat eine Formschlüssige Verbindung.
    Der Gurt aber nicht, der wird nur durch Friktion gehalten, also einfach um die Achse gewickelt.

  • audienceblinder
    Beiträge
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    • 15. Januar 2008 um 01:35
    • #12

    Markus Verza

    Zitat

    Ich finde es aber auch mal Angenehm das eine Sache eindeutig Beschrieben ist
    und wir das nicht bis zum Erbrechen durch kauen müssen.

    Was meinst Du genau mit diesem Satz, habe ich zu schnell gelesen?
    Was habe ich überlesen? :oops:

    2. Frage:
    Wenn Knoten formschlüssige Verbindungen sind,
    (gerade Wikipedia zu Rate gezogen, da ist auch ein schönes Knoten-Bild abgebildet :oops: )
    müßte dann nicht ein in der Rastschkupplung aufgewickeltes Band
    neben der Friktion auch "formschlüssige Anteile" enthalten?

    3. Frage:
    Sind die Ratschkupplungen der Spanngurte dann nicht fast so wie Seilschlösser zu sehen?
    das Problem wäre dann die 2te Sicherung
    (sozusagen der "Admin Knoten" :wink: )

  • martin.riesch
    Verifiziert
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    • 15. Januar 2008 um 02:01
    • #13

    Ich habe es gerade auch schon im Traversen-Adapter-Beitrag geschrieben - aber auch hier finde ich es sehr passend:

    @all:
    Ich verstehe nicht, dass immer alles bis aufs letzte irgendwie ausgereizt werden muss. Wieso können Arbeitsgeräte,
    technische Einrichtungen und sonstiges Material nicht einfach so genutzt werden, wie es vorgesehen ist!?
    Auch wenn man durch manch geschickte Bastelei Arbeitsschritte vereinfachen kann, geht dies in die Hose,
    wenn irgendjemand anderes dies sieht, der mit der Materie nicht vertraut ist und auf der nächsten Baustelle "Murphys Law"
    zuschlägt, weil gerade dieser Kollege meinte: "warte, das hab ich letztens viel einfacher gesehen".

    Ich wünsche niemandem technische Pannen oder gar einen Unfall - aber jeden (mich, dich, meinen Bruder, deinen besten Kumpel, meine Kinder, deine Kinder, ...)
    kann es treffen, wenn wieder jemand was "einfacher, schneller oder billiger" machen wollte!

    Das "Gesetz der größten Gemeinheit" schlägt immer dann zu, wenn man es am wenigsten erwartet oder gebrauchen kann.


    zurück zum Thema:
    Steht bei Wikipedia auch, dass Knoten die Tragfähigkeit enorm negativ beeinflussen? Enorm = nicht berechenbar.


    Gruß,
    Martin

  • audienceblinder
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    420
    • 15. Januar 2008 um 12:29
    • #14
    Zitat

    Ich verstehe nicht, dass immer alles bis aufs letzte irgendwie ausgereizt werden muss.
    Wieso können Arbeitsgeräte,
    technische Einrichtungen und sonstiges Material
    nicht einfach so genutzt werden, wie es vorgesehen ist!?

    Du interpretierst zuviel in meine Fragen hinein. Mich interessiert rein die technische Seite, daß habe ich aber auch betont.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Formschluss
    Falls der Link nicht erlaubt ist, einfach sagen, so nehme ich diesen wieder heraus. Den Formschluß habe ich jetzt nur genannt, weil Markus Verza behauptet, das wäre kein Formschluß.

    Ich will im Grunde genommen nur die mögliche Schwachstellen wissen, warum (neben den Vorschriften / es muß ja einen reellen Grund dafür geben, warum diese Vorschrift existiert) so ein Band nicht als Hebezeug eingesetzt werden darf. Daher auch, (die, ich hoffe nur auf den 1ten Blick) nervigen Fragen.

    Ich behaupte jetzt mal:
    Ratschkupplung = Friktion und Formschluß (siehe Wikipedia Link (Knotenbild :oops:)
    Funktionsweise Ratschkupplung = ähnliche Funktionsweise Seilschloß

  • treibsand
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    • 15. Januar 2008 um 13:55
    • #15
    Zitat von "martin.riesch"

    @all:
    Ich verstehe nicht, dass immer alles bis aufs letzte irgendwie ausgereizt werden muss. Wieso können Arbeitsgeräte,
    technische Einrichtungen und sonstiges Material nicht einfach so genutzt werden, wie es vorgesehen ist!?

    Manchmal ist es ganz praktisch zu wissen, warum man etwas nicht darf!
    Es muss ja nicht unbedingt sinnlos durchgekaut werden, wie man es vielleicht doch machen könnte, aber wenn du eine Gefahren-/Gefährdungsanalyse machen willst, hilft etwas Hintergrundwissen.
    Klar kann ich stumpf alles an Regelwerk auswendig lernen und 1:1 umsetzen, jeden Fachbegriff pauken und mir genau jedes Werkstück einprägen können, aber dann hätte ich genauso gut Medizin studieren können oder wäre PTA geworden...

    Zum Weiterentwickeln gehört halt Verständnis von Zusammenhängen. Und recht wenig Branchen haben sich in den letzten 10 Jahren so viel weiterentwickelt, wie die VA-Technik...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Eliminator
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    • 16. Januar 2008 um 23:46
    • #16

    Ganz abgesehen davon, daß es nicht erlaubt ist, bietet ein Spanngurt doch nur wenige cm an Hubweg, bis er komplett aufgerollt ist.

    Und das kraftaufnehmende Element(die Ratsche halt) besteht aus bestenfalls 1,5mm dickem Stahlblech.

    Mit sowas Lasten anzuheben und womöglich noch Personen darunter herumlaufen zu lassen, gehört sich einfach nicht.

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • metallicer
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    28
    • 22. Januar 2008 um 23:42
    • #17
    Zitat

    gehört sich einfach nicht

    finde ich net ganz zutreffen, denn sowas find ich einfach fahrlässig!

    hat man aber alles schonmal gesehen. Ein veranstalter hat eine schräge traverse mit 2 Movingheads von "vorne unten" nach "hinten oben" an einer Bühnenseite am oberen ende mit nem spanngurt an ner anderen truss zum halten bekommen, fand ich etwas arg.

    mfG Johannes

  • tolifa
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    31
    • 27. Januar 2008 um 15:22
    • #18

    Hallo Freunde der Beatmusik!

    und jetzt kommt´s

    2 Goundsupport Tower vor die Bühne gestellt , Traverse dazwischen, 2 Groundsupport Tower auf die Bühne gestellt , Traverse dazwischen . und die Verbindung von der Fronttruss zur Backtruss bestand aus 2 Traversen die aufgelegt waren und mit Zurrgurten befestigt waren ! Als ich den ausgebildeten Rigger fragte was das ist sagte er mir, daß sei eine formschlüssige Verbindung ! Hurra ! wieder was dazu gelernt ! :D

    M.Möller
    Ton und Lichtfabrik
    Michaelsteiner Str. 29b
    38889 Blankenburg

  • peter staudt
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    10
    • 27. Januar 2008 um 20:09
    • #19

    eine andere erklärung ist, dass beim sichern der ladung der spann/ratschgurt über scharfe kanten läuft und somit leicht beschädigt wird. ein ratschgurt, der in ständiger verwendung ist, sieht franzig aus, und das nach kurzer zeit.

    - die hebekraft ist sicherlich nicht der punkt für die einschränkungen, eher die mechanischen belastungen

  • ADMIN
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    • 28. Januar 2008 um 09:04
    • #20
    Zitat von "tolifa"

    2 Goundsupport Tower vor die Bühne gestellt , Traverse dazwischen, 2 Groundsupport Tower auf die Bühne gestellt , Traverse dazwischen . und die Verbindung von der Fronttruss zur Backtruss bestand aus 2 Traversen die aufgelegt waren und mit Zurrgurten befestigt waren ! Als ich den ausgebildeten Rigger fragte was das ist sagte er mir, daß sei eine formschlüssige Verbindung ! Hurra ! wieder was dazu gelernt ! :D

    Nein, eine formschlüssige Verbindung ist das sicher nicht.


    Insgesamt gefällt mir diese Konstruktion jedoch besser als ein geschlossener Traversenrahmen, da über Spanngurte keine größeren Torsionsmomente entstehen können. Und da die Traverse ja aufliegt, muss der Spanngurt auch nicht deren Gewicht aufnehmen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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