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Verklagt wegen Gehörsturz bei einem Konzert!

  • voetter1
  • 7. März 2003 um 13:01
  • voetter1
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    638
    • 7. März 2003 um 13:01
    • #1

    Hi!
    Also sowas ist mir noch nie passiert:
    Heute ruft mich doch glatt einer von der Gendarmerie an, ein Konzertbesucher bei unserem letzten Konzert in einem Pub hat uns (Band) angezeigt, weil er einen Gehörsturz erlitten hat!!!! Obwohl, objektiv gesehen, die Lautstärke nicht hoch war und genügend "Ausweichmöglichkeiten" im Lokal waren...
    Jetzt läuft die Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Lokalbesitzer und gegen mich! (Ich als Mischer...)
    Hat da jemand schon mal was damit zu tun gehabt - wie kann das ausgehen?
    Aja, bin in Österreich, aber die Gesetze dürften nicht so verschieden sein...

    Danke für Eure Hilfe!
    Albin

  • gobogeek
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    2.105
    • 7. März 2003 um 13:36
    • #2

    naja also es ist nie schlecht wenn man auf eintrittskarten od plakaten/flyers darauf hinweist dass hohe lautstärken auftreten können und dass das zu einer schädigung des gehörs führen kann-- und dass der veranstalter dafür keine haftung übernimmt.

    damit ist man auf der sicheren seite... steht zb bei den karten von österreich ticket (wenn ich mich jetzt nicht irre.. hab schon lang keine karte mehr gekauft ;-)) immer drauf!

    wenn man das nicht tut kann es tatsächlich, so wie in deinem fall, passieren dass man verklagt wird.. wie deine chancen stehen da rauszukommen weiß ich leider nicht, bin kein jurist... aber es wär wahrscheinlich nicht falsch gleich den rat eines experten zu suchen...

    viel glück jedenfalls!

    drop movinglights, not bombs! ;)

  • voetter1
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    638
    • 7. März 2003 um 14:14
    • #3

    Ja, das ist schon klar, wenns Karten gibt, stehts ja eh immer drauf...
    Aber da hats keine Karten gegeben (nur die Stempel...)
    ABER da wir ja nicht Veranstalter waren (sondern die Bar wo wir gespielt haben), war eben meine Frage in wie weit ich als "Mischmann" dafür verantwortlich sein kann?
    Und wie kann man sich in Zukunft davor schützen???
    Soll man Plakate aufhängen, wo steht, dass bei hohen Lautstärken Gehörschäden auftreten können???

    Danke nochmal...
    Schwitz mich ganz schön an...

  • f8274
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    • 7. März 2003 um 15:30
    • #4

    tipp: du solltest dieses risiko explizit in deine betriebshaftpflichtpolice reinschreiben lassen.

    wegen des aktuellen verfahrens empfehle ich dir, einen anwalt zu beauftragen. guck doch mal in die suchmaschinen: anwalt & musik.

  • Sound-Klinik
    Verifiziert
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    • 7. März 2003 um 15:32
    • #5

    Soweit mir bekannt ist (nach deutschem Recht) ist der Veranstalter in einem solchen Fall haftbar.
    Bei einigen größeren Veranstaltungen (öffentlich) machen die Ordnungsämter manchmal Kontrollen mit einem Schallpegelmessgerät.

    Sofern man selbst ein solches Gerät mit Datalogger (damit kann man den Schallpegel über einen Zeitraum dokumentieren ...) besitzt, kann man damit hinterher eventuell dann nachweisen, daß die Grenzwerte während der Veranstaltungsdauer eingehalten wurden (Geräteklasse 2 nach DIN-EN 60651 dürften hierfür wohl beweiskräftig genug sein).
    Denn: Vielleicht ist das Opfer ja hinterher noch woanders gewesen und hat sich dort seine "rote Ohren" geholt ? (... und hofft, bei Euch leichter zum Ziel zu kommen ...)

    Ggf. habt Ihr ja Zeugen, die glaubhaft versichern können, daß die gefahrene Lautstärke nicht zu hoch eingestellt war - und: Außerdem muß der "Geschädigte" doch wohl den Beweis antreten, oder nicht ?

    Viele Grüsse sendet

  • Thomas Knappich
    Profi
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    1
    • 7. März 2003 um 15:49
    • #6
    Zitat

    Ggf. habt Ihr ja Zeugen, die glaubhaft versichern können, daß die gefahrene Lautstärke nicht zu hoch eingestellt war - und: Außerdem muß der "Geschädigte" doch wohl den Beweis antreten, oder nicht ?

    leider nicht !

    ich befaße mich schon einge Zeit mit dieser Problematik, allerdings mit dem Schwerpunkt Discotheken Installationen. Vor etwa 2 Jahren gab es einen Fall im Riverside/Trier seitdem gilt "Beweislastumkehr", d.h. der Veranstalter muß nachweisen das es nicht zu laut war.

    100% funktioniert das nur mit Messsmikro/Limiter/Rechner/Drucker.
    Es wird z.b. alle 60 sec. eine Zeile gedruckt in der der Maximalpegel und der Durchschnittspegel dokumentiert wird. Keiner meiner Kunden hatte nach einbau des Systems noch Probleme mit Behörden/Gästen und auch nicht mit defekten Anlagen. Das Teil bremst auch den irrsten DJ zuverlässig aus. :D

    Grüße aus Friedberg

    Thomas Knappich
    Klangwerk
    Beschallungs-und Veranstaltungstechnik

  • Inselgert
    Profi
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    • 7. März 2003 um 23:28
    • #7

    Also Hoerstuerze kommen in den seltensten Faellen von zu lauter Musik sondern eher von Stress und hohem Blutdruck. Den kann man sich auch leicht bei absoluter Ruhe holen. Anders dagegen wohl der Tinitus der also ein bleibendes Rauschen oder Piepen hinterlaesst.
    Grundsaetzlich glaube ich ist in Deinem Fall der Klaeger in der Nachweispflicht das es nur in dem Pub passieren konnte und nicht woanders. Ausserdem muesste er dann auch erstmal nachweisen das bei Euch die Lautstaerke zu hoch war, also mehrere Opfer!
    Vieleicht war er ja koerperlich gar nicht in der Lage auf ein Konzert zu gehen!
    Ich glaube da wirst Du nicht viel Stress haben. Ausserdem ist dann ja auch noch der Sachbestand der vorsetzlichen Koerperverletzung ganz wichtig! Da wird es auch schwierigkeiten mit dem Nachweiss geben.
    Ein Hoersturz ist ganz uebel und nicht witzig, ist aber bei voellig gesunden Menschen sehr selten!

  • voetter1
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    638
    • 8. März 2003 um 09:44
    • #8

    Ja Danke erstmal - ich werd mal das ganze auf mich zukommen lassen...

    Gib dann bescheid was dabei herausgekommen ist...

    Albin

  • ADMIN
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    • 10. März 2003 um 00:49
    • #9

    Wenn die Gendarmerie bei Dir war, dann sieht es nach einem Strafverfahren aus. Da ermittelt der Staatsanwalt, und der hat die volle Beweispflicht, "in dubio pro reo". Beweislastumkehr ist dem Strafverfahren völlig fremd. In Betracht kommen könnte fahrlässige Körperverletzung. (Den Beweis, dass die Lautstärke so hoch war, damit die Leute einen Gehöhrschaden bekommen, wird die Staatsanwaltschaft kaum führen können...)

    Am interessantesten ist der Beweis, dass die Lautstärke zu der entsprechenden Folge geführt hat. Auch diesen Beweis muss die Staatsanwaltschaft antreten, bei einem Hörsturz schwierig...

    Die Gesetze in Österreich kenne ich nicht im Detail, in Deutschland könnte (!) § 226a (Einwilligung des Verletzten) in Betracht kommen, wenn dieser trotz brutaler Lautstärke den Raum nicht verlassen hat.


    Etwas anders sieht es in einem Zivilprozess aus, bei dem der Kläger prinzipiell die Beweislast hat, bei dem es aber in Ausnahmefällen so etwas wie eine Beweislastumkehr gibt.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • John
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    579
    • 10. März 2003 um 01:31
    • #10

    Hi

    Wenn ihm die Ohren wehgetan hätten, währe er aufgrund des Selbstschutzes seiner eigenen Gesundheit rausgegangen. Währe er raus, hätte er keinen Hörsturz.
    Manche Leute vertragen mehr als andere.
    Die anderen Gäste hätten Dich sicherlich darauf aufmerksam gemacht, daß es zu laut ist. Eine Beschwerde währe ein sicheres Zeichen. 8)
    Somit kann es schonmal nicht allzu heftig gewesen sein.
    Albin wie laut hast du deiner Meinung nach gemacht?

    Nun gut das Leben ist unfair und er könnte dir wirklich ärger machen. :cry:
    Logischerweise ist er selber schuld. Es hat ihn ja keiner auf der Party an die Boxen gefesselt. (Währ ne schöne Folter :D:evil: :D)

    Viel erfolg

    MfG Thomas

    Easy ride easy GO!

  • voetter1
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    638
    • 10. März 2003 um 09:17
    • #11

    Na es war überhaupt nicht laut!
    Das ist ja das was ich nicht verstehe, hab auch mal ein paar Besucher, die ich kannte gefragt - und die haben auch gesagt, dass es nicht übermässig laut war!
    Und es hat sich auch keiner Beschwert!

    Ja mal gucken...
    Albin

  • John
    Beiträge
    579
    • 10. März 2003 um 19:49
    • #12

    Hi

    Im klartext du hast Zeugen dafür das es nicht allzu laut war.

    Mal ne kleine Idee:
    PA beim nächsten Konzert messen.
    Am besten mit den gleichen Liedern und ungefähr den gleichen Reglereinstellungen beim Soundcheck. Zur Sicherheit noch eher etwas mehr draufpusten. Zeugen auf die Bünne schmeissen und die müssten dann feststellen können ob es lauter oder leiser war.(alkohol Pegel des vergangenen Abend beachten und auch nachsimulieren :D )

    Falls Limiter da waren doch (hoffentlich) würde sich die sache ja selbst erledigen. Lauter als max geht ja nich.

    Falls es nun wirklich heftig abgeht, meinte mein Lehrer heut, das der bessere Anwalt die Sache dann entscheidet. Mal umsehn und bekannte ausfragen wär mal schon jetzt am besten. Mann kann sich ja nie zu gut vorbereiten.

    Mögen die Götter der PA´s mit dir sein :D

    MfG Thomas

    Easy ride easy GO!

  • irishtinker
    Beiträge
    418
    • 10. März 2003 um 21:29
    • #13

    q inselgert:

    da hast du recht!!!!

    hörsturz ist eigetlich auf stress, etc zurückzuführen!!! tinitus oder wie das heißt, dass würde an zu lauter musik liegen!!!
    aber ein hörsturz hatte mein nachbar auch mal, die haben zu der zeit angebaut! der war deshalb ziemlich im stress!!! und dann kam der hörsturz!!
    aber an zu lauter musik liegt das eigentlich nicht!!
    außerdem, wenn die musik zu laut ist, also so laut, dass es weh tut, dann würde ich doch gehen!!!!!! und wenn man nicht stundenlang an der box steht oder so, sondern nur kurz mekrt "oh, es ist zu laut für mich" und dann geht (was ja in dem fall auch logisch wäre) passiert einem gar nichts!!!!!!!
    benutzt mal kopfhöhrer und reiss die soweit auf bis die kratzen!!!
    da bekommste auch keinen hörsturz von!!! höchstens ein piepsen im ohr!!!!

    viel glück!!!!! hoffe das geht gut für dich aus!!!

  • nubui
    Beiträge
    74
    • 12. März 2003 um 23:25
    • #14

    irishtinker, klemmt deine ausrufezeichentaste? :)

    --
    "talking about music is like dancing about architecture" - FZ

  • test
    Profi
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    4
    • 13. März 2003 um 14:45
    • #15

    das viel größere problem ist die krankenkasse !!
    es gibt da ein paar musterproßesse. in der regel bei muß in den privaten prozessen der verabstalter nachweisen das er alles getan hat: 85db an den beweglichen arbeitsplätzen.

    wenn du keine ausbildung hast (meister, operator, assi, ...) kann dir sowie so keiner was. du kannst immer sagen, das du nach bestem wissen und gewissen gehandelt hast. dein veranstalter ist erst mal der zahler. wenn du einen 'jagdschein' hättest, könnte er versuchen an dich durch zugreifen :wink:

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • stephan_k
    Beiträge
    72
    • 13. März 2003 um 18:24
    • #16

    http://www.medizinfo.com/ohren/innen/hoersturz.shtml

    auch ein tinnitus wird in den seltensten faellen durch einmalige (!) zu laute musik verursacht. da muss man schon einem extremen pegel ausgesetzt sein.
    ein durch laerm verursachter gehoerschaden aeussert sich vornehmlich durch schlechtere, also verminderte wahrnehmung bestimmter frequenzen, meistens zuerst im hochtonbereich. d.h. nur ein hoertest kann soetwas nachweisen, und dann muss immernoch bewiesen werden, dass derjenige nicht schon vorher schlecht gehoert hat. vom medizinischen standpunkt ist die sache eigentlich klar. der typ will abzocken, vielleicht sogar unabsichtlich, weil er wirklich den hoersturz in eurer bar bekommen hat und denkt, er sei im recht.

    leider, leider, leider sind "recht haben" und "recht bekommen" heutzutage zwei verschiedene paar schuhe. somit auch von mir der rat: guten anwalt suchen, der vor allem auf diesem gebiet erfahrung hat!

    gruss
    stephan

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