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Kabelpeitschen und VDE?

  • uifei
  • 14. März 2003 um 17:21
  • Fossi
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    2.034
    • 18. März 2003 um 18:04
    • #21

    Auf Baustellen ist es gang und gebe von nicht vollständig intakten Kabeltrommeln und Elektrowerkzeugen nach erstmaliger Verwarnung durch die zuständige Bauaufsicht den Stecker abzutrennen.

    (selbst schon erlebt, an der Trommel fehlten die Abdeckungen für die Dosen, um sie bei nichtgebraucht zu verschliessen)

    Gruss Thomas

    blubb.

  • LMS-Daniel
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    • 18. März 2003 um 20:17
    • #22

    Ich habe heute mal nach lagem wieder mal Zeit und habe soeben diesen Thread "überflogen".

    Reichlich interessant was doch für Ansichten oder Gewohnheiten herrschen.

    a) >Auf Baustellen ist es gang und gebe von nicht vollständig intakten
    >Kabeltrommeln und Elektrowerkzeugen nach erstmaliger Verwarnung
    >durch die zuständige Bauaufsicht den Stecker abzutrennen.

    Wenn ich sowas machen würde, hätte ich zu Recht einigen Ärger mehr. Wie der eine oder andere weiß bin ich auch als planerder Ingenieur und damit als zuständiger und verantwortlicher Fachbauleiter tätig.
    Aber Stecker aus o.g. Gründen abzutrennen wäre wohl als Kompetenzüberschreitung zu werten.
    In der Praxis kann der Hinweis (Anmeldung von Bedenken) erfolgen, letztendlich muß der Unternehmer ja für die Ausführung der elektr. Anlage nach BGV A2 gerade stehen.
    Eine fehlende Schtzabdeckung oder ähnliches ist aber doch kein Grund eine Kabeltrommel z.B. für den Privatgebrauch einzusetzen. Das Abtrennen des Stecker würde ich hier als Sachbeschädigung (Stichwort Regressanspruch) definieren.

    b)
    Man muss doch deutlich unterscheiden ob von einem Gerät/Einrichtung eine tatsächliche Gefärdung für Leib und Leben ausgeht oder ob ein Mangel bzw. geringer Mangel vorliegt und demnach angemessen handeln.

    Das ist meiner Meinung nach im geschilderten Fall nicht angemessen der Fall gewesen.

  • Markus Verza
    Verifiziert
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    • 18. März 2003 um 20:46
    • #23

    Meine Verwunderung habe ich ja bereit zu Ausdruck gebracht. Ich kann mich den Ausführungen von Daniel nur anschließen. Hier stehen verschiedene Rechtgüter gegeneinander.

    Das Recht des einen einzuschränken (Kabel abschneiden oder einziehen) ist mehr als Problematisch. Wir haben ein Gewaltmonopol des Staat, nur in wenigen Ausnahmefällen darf und muss eine Privatperson diese Gewalt an sich reißen. Als Stichwort sei hier die Notwehr oder Nothilfe genannt. In diesen Fällen muss die Gefahr aber unmittelbar vorhanden sein und ein Zeitverzug in der Hilfe eine Beeinträchtigung eines höherwertigen Rechtgutes verursachen. Im Falle eine Kabelpeitsche kann ich das nicht sehen.

    Aus meiner Sicht ist es allerdings auch zu beklagen das der Staat, vertreten durch seine zuständigen Behörden wie z.B. die Gewerbeaufsicht sich am Freitag Mittag in das Wochenende verabschiedet. Damit entsteht für viele Kollegen das Problem Entscheidungen und Güterabwägungen zu treffen die eigentlich Sache der Aufsichtbehörde sind.

    Ich kann mich des Eindrucks aber auch nicht erwehren als ob die Sicherheitsdiskussion einem Pendel gleicht. Jahrelang hat es keinen Interessiert was auf Deutschen Bühnen geschieht, seit einiger Zeit aber muss jede Schraube, jedes Kabel und jeder Trussbolzen mindestens 2 Siegel tragen. Moderne Vorschriften wie die neue VStättVo definieren nur noch Schutzziele, der Weg zum Ziel muss durch die Verantwortlichen gefunden werden. Wir sollten diese Freiheit nutzen und nicht für jede Kleinigkeit nach der richtigen Vorschrift suchen. Wenn eine Kabelpeitsche nach den Regel der Technik mit Aderendhülsen, 1,5mm² usw. gebaut wird dann reiß ich kurz mal an der Zugentlastung und bin zufrieden. Wir sollten die Kirche im Dorf lassen. Darum finde ich eine solche Diskussion an dieser Stelle nicht überflüssig, wenn sie auch sehr in Detail geht. Auf der Baustelle ist so etwas kleinkariert und überflüssig.

  • Fossi
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    2.034
    • 18. März 2003 um 21:04
    • #24

    War ja nur ein kleine Einwurf was ich mal erlebt als ich noch gejobt habe, ist auch nicht mir passiert aber ich war am selben Tag auch dort und ein Kollege hat mir das Ergebnis gezeigt und den Verlauf geschildert.
    Ob das nun rechtens war oder nicht, und wie es ausgegangen ist weiß ich nicht.

    Gruss Thomas

    blubb.

  • stepu
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    • 21. März 2003 um 17:04
    • #25

    Wenn Du sagst, der gute Meister hätte DEINEN Adapter EINGEZOGEN, meinst Du damit , er hätte ihn behalten?! - Das wäre m. E. nach Diebstahl...

    Ey Digger, ich bin Plugger, nich Rigger!

  • ADMIN
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    • 22. März 2003 um 01:32
    • #26
    Zitat von "stepu"

    Wenn Du sagst, der gute Meister hätte DEINEN Adapter EINGEZOGEN, meinst Du damit , er hätte ihn behalten?! - Das wäre m. E. nach Diebstahl...

    Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache in der Absicht, sich diese anzueignen.

    Die Aneignungsabsicht und damit ein notwendiges Tatbestandsmerkmal schafft jeder findige Anwalt aus der Welt ("Nach der VA hätte mein Mandant das Teil wieder herausgerückt, wenn er danach gefragt worden wäre", "wenn er das Teil vor den Augen meines Mandanten zerlegt hätte, hätte er natürlich die Einzelteile mitnehmen können"). Selbst dann, wenn er sich betreffend der Zulässigkeit geirrt hätte, wäre daraus strafrechtlich kein Strick zu drehen, fahrlässigen Diebstahl gibt es nicht. Allenfalls kommen zivilrechtliche Forderungen (Schadensersatz) in Frage.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Markus Verza
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    • 22. März 2003 um 01:57
    • #27

    Ganz so einfach ist die Strafrechliche Bewertung glaube ich nicht. Diebstahl ist sicher nicht. Aber Unterschlagung kommt ggf in Betracht. Ob hier nicht eine Bringschuld des "Beschlagnahmers" nach VA Ende vorliegt bleibt aus meiner Sicht noch offen. Aber bei aller Theorie machen wir uns keine Illusion wegen einer Kabelpeitsche eröffnet keine Staatsanwaltschaft eine Verfahren.

  • uifei
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    • 23. März 2003 um 11:28
    • #28

    @ admin, markus v.
    :) joop, so stehts im Gesetzbuch und im Schönfelder! 8) (für die, die dieses nette kleine rote etwas zu teure Buch net kennen! Gesetzestexte bis zum Abwinken! :wink: )

    @ all

    Ja, so schaut es aus. Aber lassen wir diesen "Entzug" mal beiseite.
    Mich interessiert immer noch der Faktor mit der Verwendung dieser als Kabelpeitsche.
    Die Verwendung ist jetzt dadurch legitimiert - wie buzz schon nachgefragt hat bei http://www.lmp.de - dass es ausreicht, wenn der Herstellungsvorgang und die verwendeten Teile der VDE entsprechen. D.h. alle Geräte die so hergestellt werden sind auf den Veranstaltungen zwar nicht ausdrücklich untersagt, aber können, wie im Fall des Kollegen als fraglich behandelt werden.
    Meineserachtens stellt dann aber jede Alubar etc. so ein Produkt dar. Da diese eigentlich nichts anderes sind als so ein Verteiler.

    Wie löst Ihr so eine Konfiguration den, wenn ihr auf Tour seit und ihr diesen Job mindestens 5 mal machen müsst?

    Truss 4-Kant

    OOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOO
    | | | | | |
    L1 L2 L3 L4 L5 L6
    6x Lampe 500W mit Abstand 2m

    Warum das so ist, soll mal egal sein.

    Welche der Lösungen ist jetzt die amtliche?

    A)) Harting auf Schukokupplungen je nach Bedarfslänge konfiguriert.

    Da diese Truss komplett ohne Teilung in den Auflieger passt, erspart man sich durch die Verwendung der Kabelpeitsche enorm Zeit bei ihrem Aufbau. Der Kollege hat also eine solche Kabelpeitsche angefertigen lassen und in der Traverse via Kabelbinder ( teils mit Klett als auch normal ) befestigt.

    Alternative Möglichkeit:

    B)) Harting auf Schukosplitter mit jeweils 6 passenden oder unpassenden Verlängerungsleitungen zu jeder einzelnen Lampe.


    Markus Verza:

    eben markus, da liegt meineserachtens das Problem. Vor ca. 5 Jahren hat da noch keiner nachgefragt, wie das ist mit Verteilern, Kabeln etc..

    Das berühmte Spiegelkugelbeispiel sagt ja alles:
    Es gab ein Aufschrei, als dieser Unfall passiert ist, aber im Endeffekt wenn man so in den Clubs ein Auge draufwirft, scheint jegliche super Schutzregelung trotzdem nicht zu wirken. Habt Ihr schon mal in Eurem Club einen Spiegelkugelsafty gesehn?

    Für alldiejenigen, die es nicht wissen, damit sie miteden können:
    Auf einer Veranstaltung sind mehrere Personen zum Teil schwer verletzt worden, nachdem eine Spiegelkugel aus nicht alzu großer Höhe auf die Tanzfläche gefallen war. ( Der Antriebsbolzen ist aus dem Motor rausgerutscht.)
    Spiegelkugelsafty: ein Kettenwirbel, welcher in der Mitte eine befestigung für Zwei Safties oder Ketten hat. Er wird zwischen Spiegelkugel und Motor gehängt.
    <img src="http://www.showtechnikversand.de/shop2000/image…el/50301590.jpg">
    Wenn so ein Produkt nicht den Verordnungen ( Schutzverordnungen) entspricht, fällt es aus dem Benutzerrahmen und darf nicht mehr verwendet werden, obwohl es sicherlich absolut sicherer ist als jedes andere System!
    Ich an meiner Stelle würde mich mal freuen, wenn gerade am Wochenende mal einer von so einer Abteilung, einen Blick dahinein wirft, wo sein kleines Töchterchen oder Söhnchen tanzt ( :wink: )

    @ all

    ups, hab mal wieder zu viel gelabbert, aber es scheint hier sehr viele Neulinge zu geben, welche gerne mal einen Blick in den Professionellen Sektor werfen.
    Nächste Woche werde ich mal etwas besonderes mit Bild posten! Ist zwar noch keine Realität, aber wird wahrscheinlich bald richtig im professionellen Lichtsektor Einzug halten.
    Äh so zum Rätseln:
    " Es kann gesteckt werden, hält bombenfest, hat aber einen Rigel damit es wieder geöffnet werden kann. Aber es gibt leider einen Schwachpunkt: beim Verlängern wirds habig!"

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    D-Typ BoXo , PowerCon , Powercon True1 und Zubehör

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  • PA-Peter
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    • 24. März 2003 um 10:36
    • #29

    Kann ja nur PowerCon sein :D

    PA-Peter
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  • uifei
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    • 24. März 2003 um 12:58
    • #30

    :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
    hehe, na warte ab, was i Euch da zeig! Kommt auch in einen extra Eintrag!

    Peter, Insider dürfen ausdrücklich mitspielen!

    Hehe

    uif

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  • buzz
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    • 8. April 2003 um 18:03
    • #31

    @ All,
    so, mein Gutachter hat mir endlich sein Statement zukommen lassen.
    Vorneweggesagt, wie erwartet gibt es keine VDE, welche sich speziell mit solchen Adaptern auseinander setzt. Daher kann man nur auf annähernd passende Normen verweisen.
    Grundsätzlich ist es nicht VDE-konform, mehrere Leitungen durch eine Trichterverschraubung zu führen. Bei den Verschraubungen gibt es zwei Ausführungen: Einmal mit geschraubter Zugentlastungsschelle und einmal mit gepresstem Gummi (Herstellernamen: Ipon oder Skintop) als Zugentlastung
    Bei Bügelausführung können nicht alle Leitungen gleichmässig mit dem benötigten Kraftmoment gehalten werden, ohne einzelne Leitungen zu beschädigen. Bei der Ausführung mit gepresstem Gummi darf auch nur eine Leitung durchgeführt werden. Falls Gummis mit mehreren Löchern verwendet werden, so kann der Gummi nicht die Aufgabe als Zugentlastung erfüllen, sondern kann allenfalls dem Feuchtigkeitsschutz dienen.
    Wenn eine VDE-konforme Lösung gesucht wird, müssen Boxen verwendet werden, welche mit Einbausteckdosen ausgerüstet sind. Daran kann dann entweder direkt ein Hartingstecker angebaut sein, oder ein Stück Multicoreleitung mit Hartingstecker.
    Desweiteren sei darauf hingewiesen, dass laut DIN VDE 0108-2 (1989-10) in Abschnitt 5.2.7.3 festgelegt ist, dass Schukosteckverbinder nur bis 10A belastet werden dürfen. Für Verbraucher mit einer Leistung von 10-63A müssen Bühnensteckvorrichtungen nach DIN 56903 und DIN 56906 vorgesehen werden.

    Ich hoffe, mit dieser Information ein Wenig Licht in die Diskussion gebracht zu haben.

    Gruss aus Nürnberg,

    Buzz

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  • uifei
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    • 8. April 2003 um 18:34
    • #32

    Jetzt wird mir des schon klarer.

    Aber des heißt ja dann solche Kabelpeitschen müssen nicht unbedingt zugelassen werden von dem Hallenbetreiber! :wink:

    Naja, so ist das Leben

    @ buzz

    Herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung.

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  • Didy
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    • 8. April 2003 um 22:12
    • #33
    Zitat von &quot;buzz&quot;

    Wenn eine VDE-konforme Lösung gesucht wird, müssen Boxen verwendet werden, welche mit Einbausteckdosen ausgerüstet sind. Daran kann dann entweder direkt ein Hartingstecker angebaut sein, oder ein Stück Multicoreleitung mit Hartingstecker.


    Alternativvorschlag: Wer so eine Kabelspinne will, kann ja auch statt nem Kabel-Harting nen Anbau nehmen, den an ne kleine Box machen und da entsprechend viele Kabelverschraubungen ranmachen. Dürfte doch nix dagegensprechen oder?

    Zitat

    Desweiteren sei darauf hingewiesen, dass laut DIN VDE 0108-2 (1989-10) in Abschnitt 5.2.7.3 festgelegt ist, dass Schukosteckverbinder nur bis 10A belastet werden dürfen.


    Seit wann das???? Schuko war doch schon immer für 16A?

    Schönen Gruß
    Didi

  • PA-Peter
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    • 8. April 2003 um 22:50
    • #34
    Zitat

    Für Verbraucher mit einer Leistung von 10-63A müssen Bühnensteckvorrichtungen nach DIN 56903 und DIN 56906 vorgesehen werden.

    Was sind denn diese besagten Stecker? Ich bin jetzt ehrlich gesagt zu Faul zum nachschlagen... ;)

    PA-Peter
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  • buzz
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    • 9. April 2003 um 09:07
    • #35

    didi:
    Die zitierte Norm bezieht sich auf Bühnentechnik, war evtl. etwas undeutlich ausgedrückt. Die VDE 0100 gestattet Schukosteckverbinder bis 16A. Daher dachte ich bislang auch, dass man Schukosteckverbinder generell mit 16A belasten darf. Offensichtlichg gibt es jedoch einige einschränkende Normen, wozu die zitierte Norm wohl gehört. Es handelt sich IMHO jedoch nicht um eine VDE, sondern eine reine Bühnennorm. Und diese fordert, dass auf Bühnen für grössere Verbraucher als 10A andere Steckverbinder benutzt werden müssen.

    PA-Peter:
    Ich habe diese Normen leider auch nicht zu Hause rumliegen, aber ich werde mal sehen, ob ich Auszüge ergattern kann.

    Gruss aus Nürnberg,

    Buzz

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  • buzz
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    • 9. April 2003 um 09:37
    • #36

    Nachtrag PA-Peter
    IMHO sind sogenannte "EBERL-Steckvorrichtungen" gemeint, aber ob diese Stecker wirklich Verwendung finden, weiss ich nicht. Mir sind diese Teile bislang höchst selten in die Finger gekommen. Dies liegt wohl auch daran, dass nur wenige Scheinwerfer etc. wiklich mehr als 10A ziehen.

    Ich werde nochmals Kontakt zu meinem Gutachter aufnehmen und um Klärung bitten. Ich habe nämlich irgendwo gelesen, dass man Schukosteckverbinder mit max. 10A DC belasten darf, und mit 16A AC. Obwohl mir aus das irgendwie komisch vorkommt (Verwechslungsgefahr).

    Sobald ich mehr weiss, melde ich mich wieder.

    Gruss aus Nürnberg,

    Buzz

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  • PA-Peter
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    • 9. April 2003 um 09:39
    • #37

    Mmmmh AC oder DC?
    Steht das für Wechsel- bzw Gleichstrom?
    Wer jagt denn über ne Schukoleitung Gleichstrom???

    Na ja, von des besagten Steckverbindern habe ich noch nichts gehört! Bei mir laufen alle größeren Lampen über POWERCON und die ganz großen beim Kollegen über CEECON32/63 blau...

    PA-Peter
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  • LMS-Daniel
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    • 9. April 2003 um 13:02
    • #38
    Zitat von &quot;buzz&quot;

    didi:
    Die zitierte Norm bezieht sich auf Bühnentechnik, war evtl. etwas undeutlich ausgedrückt. ...... Es handelt sich IMHO jedoch nicht um eine VDE, sondern eine reine Bühnennorm. Und diese fordert, dass auf Bühnen für grössere Verbraucher als 10A andere Steckverbinder benutzt werden müssen.

    Das stimmt so nicht ganz:

    Die VDE 0108 ist eine VDE wie jede andere auch, ist auch keine Bühnennorm sondern zuständig für:
    "Starkstrom und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Meschenansammlungen".

    Teil 2 beschreibt Versammlungsstätten:
    hier wurde entweder der Gutachter nicht richtig zitiert oder er hat sich schlecht ausgedrückt.
    Denn diese Geschichte ist differenzierter zu sehen und generell ist die Aussage "es dürfen NUR Schukosteckverbinder bis 10A genutzt werden" falsch.
    Wenn Ihrs wirklich genauer wissen wollt müßte ich mir die Arbeit machen und das in Einzelheiten posten.

    Noch ein Hinweis Teil 7 der VDE 0108 gilt für fliegende Bauten.
    Also keinesfalls eine reine Bühnennorm.

  • buzz
    Profi
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    • 9. April 2003 um 18:14
    • #39

    LMS-Daniel:
    Du hast natürlich recht, was die VDE 0108 betrifft. Ich habe mich halt saudumm ausgedrückt :-?
    Ist mir beim lesen meines Postings auch aufgefallen. Ich meinte, dass wohl die DIN 56903/56906 auf Bühnenanwendungen ziehlen. Aber, wie gesagt, ich kenne diese DIN nicht, daher habe ich den Gutachter um Erläuterung gebeten, kann aber wieder ein Wenig dauern.

    Ich meinte auch nicht, dass man bis 10A nur Schuko verwenden darf, sondern dass man über 10A Stecker nach DIN 56903/56906 verwenden muss.

    Zitat aus der VDE 0108-2:1989-10:
    "Für Bühnenleuchten, die über Steckvorrichtungen angeschlossen werden, dürfen für Verbraucher bis 10A Schutzkontakt-Steckvorrichtungen nach DIN 49440 und DIN 49442 verwendet werden. Für Verbraucherstromkreise von 10A bis 63A sind Bühnensteckvorrichtungen nach DIN 56903 und DIN 56906 vorzusehen"

    Man kann jetzt natürlich darüber streiten was "Bühnenleuchten" sind und was mit "Verbraucherstromkreisen" gemeint ist, aber ich warte jetzt erstmal die Antwort des Gutachers ab.

    Gruss aus Nürnberg,

    Buzz

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  • plaettner
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    69
    • 13. April 2003 um 15:51
    • #40

    ich hoffe mal ganz kurz ganz dumm nachfragen zu dürfen:

    auf was beziehen sich die besagten 10A denn nun? Wechsel(AC)- oder Gleich(DC)-Strom?


    eigentlich auf DC, oder? :-?

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