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Mobildisco

  • marcel schöpe
  • 15. August 2008 um 09:38
  • marcel schöpe
    Beiträge
    20
    • 15. August 2008 um 09:38
    • #1

    Hallo habe mal ne frage.

    Habe seit 6 Jahren ne Mobildisco keine kleine sache geht schon in ne größeren Ordnung.

    Seit 2 Jahren mach ich das ganze gewerblich mit nen Kummpel zusammen.

    Meine frage jetzt muss ich denn auch mit anmelden?

    Sprich:
    Versicherung

    was muss ich alles beachten?

    Marcel

  • rockland
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    222
    • 15. August 2008 um 17:54
    • #2

    Jetzt ließ dir doch deinen Eintrag nochmal durch, denk kurz drüber nach und dann formulierst du das ganze nochmal !!!

    Anmelden ??
    Wer meldet denn seine Mobildisko bei der Versicherung ??
    Suchst du ne Versicherung oder meinst du mit Anmeldung, ein Gewerbe anmelden ??

    Wer soll denn darauf antworten können ???

  • yamaha4711
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    • 15. August 2008 um 18:17
    • #3

    Hmmm... bei einer größeren Ordnung muß man da schon auch an Dinge wie
    KrankenVERSICHERUNG
    ArbeitslosenVERSICHERUNG
    RentenVERSICHERUNG
    usw. denken.

    Damit auch alles seine Ordnung hat....

    Falls dein Kumpel als Mitarbeiter bzw. Angestellter läuft und die ihm Lohn oder sonstige Bezüge zahlst, dann sind die oberen Versicherungen schon relevant. Die können z.T. ganz schön ärger machen, wenn die ihre Kohle nicht bekommen.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • hell&dunkel
    Moderator
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    2
    • 15. August 2008 um 18:51
    • #4
    Zitat

    Seit 2 Jahren mach ich das ganze gewerblich mit nen Kummpel zusammen.


    Hab da mal ne Antwort:

    Steht der Kummpel mit auf der Gewerbeanmeldung
    oder
    hilft er aus/arbeitet mit und bekommt dafür Geld?
    Dann könnte es komisch werden. Stichwort BG und Beitrag von Y.4711.

    Gewerbetreibende müssen sich selbst schlau machen. Wenn sie es nicht tun, kann das durchaus Ärger geben.
    Nach zwei Jahren Gewerbe sollten solche Fragen eigentlich nicht mehr auftauchen.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • mringhoff
    Profi
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    • 15. August 2008 um 21:07
    • #5
    Zitat von "Marcel Schöpe"

    Habe seit 6 Jahren ne Mobildisco keine kleine sache geht schon in ne größeren Ordnung.
    Seit 2 Jahren mach ich das ganze gewerblich mit nen Kummpel zusammen.


    daraus folgere ich:
    - Ihr habt ein gemeinsames Gewerbe angemeldet, seid also eine BGB-Gesellschaft bzw GbR
    - Ihr seid keine Kleingewerbetreibende nach UStG

    Ist das soweit richtig?


    Zitat von "Marcel Schöpe"


    Meine frage jetzt muss ich denn auch mit anmelden?


    diese Frage verstehe ich schon rein grammatikalisch nicht...

    Was willst Du denn genau "mit" anmelden?


    Zitat von "Marcel Schöpe"


    Versicherung
    was muss ich alles beachten?

    Pflicht ist nichts, aber folgende Versicherungen sind äußerst ratsamt und üblicherweise hat sie jeder:
    - Krankenversicherung (jeder Inhaber selbst)
    - Betriebshaftpflichtversicherung (eine als Firma)

    folgende Versicherungen sind empfehlenswert:
    - Elektronikversicherung evtl. mit Diebstahlschutz (eine als Firma)
    - Berufsunfähigkeitsversicherung (jeder Inhaber bei Bedarf selbst)
    - Krankenhaustagegeldversicherung (jeder Inhaber bei Bedarf selbst)
    - Unfallversicherung (jeder Inhaber bei Bedarf selbst)

    Die Versicherungen, die im Namen der Firma abgeschlossen werden, können auch gewinnmindernd angesetzt werden, die anderen natürlich nicht.

    ansonsten sollte man auch an seine Altersvorsorge (Lebensversicherung etc.) denken


    Und mal grundsätzlich:
    Als Gewerbetreibender hat man die Pflicht, sich nach seinen Pflichten selbst zu kümmern. Es wird einem also von "amtswegen" oder von sonstwem nichts gesagt, was man machen muss. Nichtwissen schützt also vor Strafe nicht.
    Das fängt bei der Buchführung und der Steuer an, geht über juristisches Grundwissen, betriebswirtschaftliche Kenntnisse bis zur Versicherungsthematik und vieles mehr.
    Wer sich nicht näher auskennt, sollte unbedingt jemanden zuziehen, der kompetent weiterhelfen kann, z.B. ein Steuerberater.
    Oder auch mal ein Gründerseminar bei der IHK nutzen...

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  • david anhäuser
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    • 13. Dezember 2008 um 18:06
    • #6

    hey marcel, du alter münsteraner..
    mal so als tip kostet zwar geld aber du solltest dich vom steuerberater oder von dem anwalt deines Vertrauens mal intensiv beraten lassen das der beste weg oder einfach bei der ihk anfragen die helfen normaler weiße auch wo sie können,
    und da nach solltest du fit sein für solle aufgaben


    MFG
    David

  • slaytalix
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    • 14. Dezember 2008 um 09:43
    • #7
    Zitat von "Marcel Schöpe"


    Seit 2 Jahren mach ich das ganze gewerblich mit nen Kummpel zusammen.

    Aha, Ihr macht das seit 2 Jahren :roll: :oops:

    Wenn er bei Dir Teilhaber ist, ist es wohl eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts.

    Eine Unfallversicherung kann für jeden Geschäftspartner über die Berufsgenossenschaft als "freiwilliges Mitglied bzw. Unternehmer" abgeschlossen werden.

    Einige User sind hier bei der Verwaltungs BG, ich bei der BG Elektro

    Krankenversicherung evtl. als Selb(st)ändiger mit oder ohne Krankengeldbezug ab dem 43. Tag, ist aber recht teuer bei der GKV. So um die 1000 € monatlich.

    Ein "freiwilliges Mitglied" wäre nur Jemand, der z. B. kein Hartz 4 mehr bekommt & sich selbst versichern muß bei 130 € monatlich

    Wenn Ihr dies nur nebenberuflich macht, hat Jeder noch seine Sozialversicherung über den Arbeitgeber als Arbeitnehmer mit Steuerkarte etc

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • DJ-JAJA
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    • 14. Dezember 2008 um 11:42
    • #8

    Schon mal aufgefallen wie sinnlos das ist, solche Postings zu halten?
    Seit 4(!) Monaten Null Reaktion des Verfassers.
    ICh bin in so einem Fall für sperren oder löschen, des Threads. Er führt so zu nichts. :?

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • Stephan Graeske
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    • 15. Dezember 2008 um 11:28
    • #9

    Als kleine Anmerkung: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kommt nicht nur durch eine Unterschrift beim Gewerbeamt zustande. Sie entsteht auch bereits bei der Aufnahme der Tätigkeit. Wenn Ihr beiden also seit 2 Jahren bereits zusammen tätig seit (als Unternehmer) dann haftet er z.B. jetzt schon mit für Deine Fehler. -> er braucht also schleunigst eine Berufshaftpflicht-Versicherung.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Audiowerk
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    • 15. Dezember 2008 um 14:49
    • #10

    ???

    Stephan, ist das wahr, was du da erzählst?

    Ich predige ja schon seit Jahr und Tag, dass ich nicht einmal mit meiner eigenen Mama eine GbR aufmachen würde aus Haftungsgründen... aber dass das so weit geht, wusste ich auch nicht!

  • hell&dunkel
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    • 15. Dezember 2008 um 15:08
    • #11

    Ja, das ist wahr. Dazu muß kein Vertrag da sein.
    Ein Gesellschafter haftet auch für die im Rahmen der Tätigkeit getätigten Geschäfte des Anderen.

    Beispiel aus einem anderen Bereich & aus der Praxis:
    Mehrere Vereine veranstalten zusammen einen Fasnachtsumzug.
    Einer haftet für die nicht gezahlten Rechnungen (im Rahmen dieser VA) des anderen.

    Auf den aktuellen Fall bezogen:
    Drei Modildiscobuben, nennen wir sie A, B und C, die zusammen losziehen haben auch eine GbR und wissen nur nichts davon.
    Fällt nun einem Gast die Buchttraverse von Bub A auf den Kopf, kann der Gast auch von Bub B Schmerzensgeld fordern.
    Für den geschädigten Gast ist es recht praktisch, denn wenn Bub A kein Geld hat, glaubt eben Bub B dran.
    Reicht das Geld von Bub B nicht, hat auch noch Bub C mit dem Problem zu tun.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

    Einmal editiert, zuletzt von hell&dunkel (15. Dezember 2008 um 15:10)

  • Tobias Zw.
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    • 15. Dezember 2008 um 15:09
    • #12

    Da zitiere ich als Antwort mal die Wikipedia:

    "Nach §§ 705 ff. BGB sind die Vorschriften über die GbR zugleich Auffangvorschriften für alle übrigen Personengesellschaften. Konstitutiver Akt der Gesellschaftsbildung ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, der grundsätzlich nicht formbedürftig ist. Er kann schriftlich oder mündlich, aber auch stillschweigend erfolgen, z. B. durch das gemeinsame Beziehen einer Wohnung."

    Heisst, sobald Du Dich mit irgend jemandem zum Erlangen eines bestimmten nicht rechtswidrigen Zweckes zusammentust, gründest Du schon eine GbR.

    Inwieweit der Betrieb einer Mobildisco rechtswidrig ist, wäre noch zu klären.

    Ich empfehle zur vertiefenden Lektüre noch folgenden, vollkommen aus dem Ruder gelaufenen Thread im Drummerforum: http://www.drummerforum.de/forum/index.php?page=Thread&postID=604021#post604021

    :D

    MfG Tobias Zw.[/url]

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • hell&dunkel
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    • 15. Dezember 2008 um 15:12
    • #13
    Zitat

    nwieweit der Betrieb einer Mobildisco rechtswidrig ist, wäre noch zu klären.


    Wäre ein Verstoß gegen die Betriebssicherheitsverordnung eine Rechtswidrigkeit? :wink:

    Und: Warum postest du, wenn ich meine Rechtschreipfähler editiere? :D

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Tobias Zw.
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    • 15. Dezember 2008 um 16:03
    • #14
    Zitat von "hell&dunkel"

    Wäre ein Verstoß gegen die Betriebssicherheitsverordnung eine Rechtswidrigkeit?

    Guckst Du.

    Nach ca. 500 Discoveranstaltungen in 13 Jahren darf ich so denken.

    :D:D:D:D:D:D

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • Stephan Graeske
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    • 15. Dezember 2008 um 16:09
    • #15
    Zitat von "hell&dunkel"

    Auf den aktuellen Fall bezogen:
    Drei Modildiscobuben, nennen wir sie A, B und C, die zusammen losziehen haben auch eine GbR und wissen nur nichts davon.
    Fällt nun einem Gast die Buchttraverse von Bub A auf den Kopf, kann der Gast auch von Bub B Schmerzensgeld fordern.
    Für den geschädigten Gast ist es recht praktisch, denn wenn Bub A kein Geld hat, glaubt eben Bub B dran.
    Reicht das Geld von Bub B nicht, hat auch noch Bub C mit dem Problem zu tun.


    Man muß nochnicht mal schauen, wieviel Geld A,B,C hat sondern kann sich direkt eine Person aussuchen. Nehmen wir an A und B haben eine GbR. A baut (alleine) Mist und wird schadenersatzpflichtet. Dann kann ich es mir bequem machen und direkt von B das Geld fordern (z.B. weil er mehr zu haben scheint, weil ich A als Kunden behalten will, etc.). B muß VOLL bezahlen ... kann natürlich später mit A verhandeln :)

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • mringhoff
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    • 15. Dezember 2008 um 16:35
    • #16
    Zitat von "Tobias Zw."

    (...) eines Gesellschaftsvertrages, der grundsätzlich nicht formbedürftig ist. Er kann schriftlich oder mündlich, aber auch stillschweigend erfolgen...


    Und selbst wenn sich A, B und C untereinander einig sind, keine GbR zu haben, weil jeder seinen eigenen Gewerbeschein hat, jeder also eigenes Material hat und seine eigenen Rechnungen stellt, kann es sein, daß sie alleine durch den nach außen hin erscheinenden Eindruck einer Zusammegehörigkeit eine Gesellschaft sind. Mit all den genannten Haftungsfolgen....

    Inwieweit das dann wirklich der Fall ist, dürfte sich im Zweifelsfall der Richter überlegen müssen. Hierzu wird er sicherlich nach Indizien suchen, die für eine GbR sprechen. Z.B. ein gemeinsames Lager, häufige gemeinsame Auftritte, eventuell noch ein gemeinsamer Fantasiename/Logo etc.

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