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überladene 3,5t vans/sprinter/crafter (band vans)

  • LEIF
  • 4. Februar 2010 um 13:18
  • stageshow
    Verifiziert
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    12
    • 5. Februar 2010 um 15:08
    • #21
    Zitat von "djobi"

    wie sagte meine Rechtsprofessorin immer so schön:


    Also, ich finde in der StVo den §34.
    Und dazu gibt es einen Bussgeldkatalog.
    http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php dort wäre es dann b) unter 7,5t
    Und dort finde ich "nur" Geldbußen und Punkte.

    Fahren ohne Fahrerlaubnis ist §21 im StVG. Und dort steht nichts von Überladung, nur von Fahrverboten gem. §25 StVG.

    Hallo djtobi,
    danke für deinen Hinweis, hab den mal gleich ganz ernst genommen und im Gesetz nachgeschlagen!
    Um es für alle nachvollziebar zu machen hier der betreffene § im Volltext:

    Straßenverkehrsgesetz (StVG) » III. Straf- und Bußgeldvorschriften

    § 21.


    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
    2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen wird bestraft, wer
    1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
    2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozeßordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
    3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozeßordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

    (3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
    1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
    2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, daß jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
    3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.[/i]

    Quelle: http://www.gesetze.2me.net/stvg/stvg0032.htm


    Folgende Situation:
    Ein Fahrer mit FS Klasse B (gültig bis 3,49t zul. ges. Gewicht) fährt einen Kleintransporter mit einem zul. ges. Gewicht von 3,49t. Dieser Kleintransporter hat ein eff. Gesamtgewicht von 3,99t, also eine Überladung von 500kg bzw. 14,32%.

    Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
    1. Bußgeld in Höhe von 30€ wegen Überladung zwischen 10% und 15% (Schlüsselnummer 198.2.2)

    2. Bußgeld in Höhe von 50€ und 3 Punkte wegen "Kraftfahrzeug [...] ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung [...] auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt" (Schlüsselnummer 175)

    3. Für dieses Fahrzeug wird eine Betriebserlaubnis über 3,49t vorausgesetzt / benötigt, der Fahrer besitzt keinen gültigen FS für diese Gewichtsklasse, daher "Fahren ohne Fahrerlaubnis" siehe § 21StVG

    Sorry für die Gesetzteszitiererei, aber wenn wir über ein solches Thema fachlich diskutieren wollen, sollten die nötigen Grundlagen für alle bekannt sein!

    Helle und laute Grüße
    Lars

  • djobi
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    1
    • 5. Februar 2010 um 15:30
    • #22
    Zitat

    3. Für dieses Fahrzeug wird eine Betriebserlaubnis über 3,49t vorausgesetzt / benötigt, der Fahrer besitzt keinen gültigen FS für diese Gewichtsklasse, daher "Fahren ohne Fahrerlaubnis" siehe § 21StVG

    und genau das bezweifel ich, da das zulässige (!) Gesamtgewicht weiterhin bei 3,49t liegt (und der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis für 3,49t hat), somit kein Fahren ohne FE!

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
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  • stageshow
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    • 5. Februar 2010 um 15:59
    • #23

    Um jetzt mal eine rechtlich gesicherte Auskunft zu bekommen habe ich einfach mal bei meiner zuständigen Verkehrspolizeidirektion angerufen und den vorherigen Fall geschildert. Folgende Info´s habe ich bekommen:

    1) Tobi, du liegst mit deiner Vermutung richtig! Der nötige Führerschein richtet sich AUSSCHLIEßLICH nach dem im Fahrzeugschein angegebenen zul. Gesamtgewicht. Eine Überladung hat keine Auswirkungen auf Zulassung bzw fahren ohne FS. Da lag ich dann definitiv falsch!

    2) Und das is jetzt schon ein Brocken! Bei einer festgestellten Überladung wird eine Gewinnabschätzung vorgenommen, d.h. es wird der Gewinn geschätzt, den der Fahrer bzw. Halter durch die Überladung erziehlt hat! Dieser Gewinn wird per Gericht eingezogen!!!

    3) Es wird natürlich ein Bußgeld fällig (siehe djtobi´s Link zum Bußgeldkatalog)

    Und das gilt grundsätzlich bei Überschreitung der Gewichtsgrenzen, also egal ob mit Klasse B über 3,49t oder mit dem "alten 3er" über 7,49t!
    Hoffe mal das euch das jetzt weiter bringt!

    Helle und laute Grüße
    Lars

  • TomyN
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    • 5. Februar 2010 um 16:47
    • #24

    Und verlasst euch nie auf das, was im Fahrzeugschein steht.
    Fahrt einfach mal auf eine Waage (BayWa, Müllverladung o.ä.). Ihr werdet euch wahrscheinlich wundern..

    Tomy

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • monithor
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    • 5. Februar 2010 um 18:04
    • #25

    ... und wenn ihr an der schweizer grenze auf die waage müsst, wundert ihr euch nochmal. die waagen dort gehen irgendwie anders. oder die besch.... mit vorsatz. :evil:

    ich bin mir sicher - früher war alles besser!

  • Leitwolfi
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    • 5. Februar 2010 um 23:18
    • #26

    Auf meiner persönlichen Beliebtheitsskala rangiert der schweizer Zoll auf einer Ebene mit Gema, GEZ und KSK 8)

    http://www.lala-blinkblink.de !

  • niggles
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    • 5. Februar 2010 um 23:22
    • #27
    Zitat von "monithor"

    ... und wenn ihr an der schweizer grenze auf die waage müsst, wundert ihr euch nochmal. die waagen dort gehen irgendwie anders. oder die besch.... mit vorsatz. :evil:


    Dachte ich bis jetzt auch ab und zu. Dann mußte ich mal einem Kollegen hinterher, den die Kantonspolizei GR mit einem 3,5-Tonner Hebebühnenlaster auf dem Weg zum Job rausgezogen hatte. Um schwungvolle 1100kg überladen :shock:.
    Meine erste Reaktion war schallendes Gelächter...
    Nachdem ich den ganzen Klumpatsch den er am Schwerverkehrskontrollzentrum stehen lassen mußte im Schweiße meines Angesichts grade so alleine in einen Iveco TD lang/hoch brachte und an der Waage mit den Worten "wenn sie jetzt noch volltanken, ist es wieder zuviel.." entlassen wurde schwanden die Zweifel an der Genauigkeit der Schweizer Waagen. :roll:
    Die Schweizer nehmen's halt genau. Haltet euch an die Regeln, bleibt höflich und es gibt keinen Streß.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Schalldruck
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    • 7. Februar 2010 um 15:08
    • #28

    Etwas Off-Topic:
    Als Südwestdeutscher (viel mehr Süedwest geht nicht in D :D ) habe ich mit den Schweizer Grenzern öfter zu tun. Habe die Erfahrung gemacht, dass sich die deutschen Kollegen eine dicke, fette Scheibe in Sachen Höflichkeit und Service abschneiden können. Ausserdem stinkt's in den Schweizer Grenzerstuben nicht nach Fürzen, auf der gegenüberliegenden Seite schon (Basel).
    Die Schweizer mögen leise Töne und gar keine Hektik. Und gut vorbereitete Fracht- / Ein- / Ausfuhrdokumente in mehrfacher Ausführung :)
    Wie's nun allerdings wird, wo Schäuble und Merkel den Schweizer mit Bankenkrieg drohen, ist nicht abzuschätzen. (Was nicht heisst, das ich Steuerhinterzeihung gut finde, aber der Ton macht die Musik). Als Deutscher ist man in der Schweiz z.Z. nicht so gern gesehen. Leider. Die Schweiz ist für uns hier ein Wirtschaftfaktor, das interessiert die Herren Politiker in Berlin und Stuttgart leider überhaupt nicht.

    Die Intelligenz eines Autors steht meist in umgekehrt proportionalem Verhältnis zur Anzahl der verwendeten Ausrufezeichen.

  • simonstpauli
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    • 7. Februar 2010 um 17:01
    • #29
    Zitat von "niggles"


    Dachte ich bis jetzt auch ab und zu. Dann mußte ich mal einem Kollegen hinterher, den die Kantonspolizei GR mit einem 3,5-Tonner Hebebühnenlaster auf dem Weg zum Job rausgezogen hatte. Um schwungvolle 1100kg überladen :shock:.
    Meine erste Reaktion war schallendes Gelächter...
    Nachdem ich den ganzen Klumpatsch den er am Schwerverkehrskontrollzentrum stehen lassen mußte im Schweiße meines Angesichts grade so alleine in einen Iveco TD lang/hoch brachte und an der Waage mit den Worten "wenn sie jetzt noch volltanken, ist es wieder zuviel.." entlassen wurde schwanden die Zweifel an der Genauigkeit der Schweizer Waagen. :roll:
    Die Schweizer nehmen's halt genau. Haltet euch an die Regeln, bleibt höflich und es gibt keinen Streß.


    Das glaube ich unbesehen.

    Schweizer Uhren und Schweizer Waagen sind halt genau. Und die Schweizer Zöllner ebenfalls. Wenn alles korrekt ist hat man selten Probleme.
    In Hamburg dagegen ist es schon ein Problem, mit 2 Pulten mal eben durch den Freihafen zu fahren (Zwischenschein, Lieferscheine nicht korrekt angestempelt. Das hätte beim Rausfahren Probleme geben können).

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • 4Art
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    • 7. Februar 2010 um 19:11
    • #30

    Nur mal so am Rande:

    Glaubt keinem Gewicht, das in einem Fahrzeugschein eingetragen ist! Der Gang auf die Waage mit dem Leeren Fahrzeug hat schon für manchen roten Kopf gesorgt (eingetragenes Leergewicht 2600 - reales Leergewicht 2900)...

  • 4Art
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    • 7. Februar 2010 um 19:13
    • #31
    Zitat von "Leitwolfi"

    Auf meiner persönlichen Beliebtheitsskala rangiert der schweizer Zoll auf einer Ebene mit Gema, GEZ und KSK 8)

    Genau ebenso geht's mir mit dem DE-Zoll :evil:

  • ADMIN
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    • 8. Februar 2010 um 23:15
    • #32
    Zitat von "4Art"

    Genau ebenso geht's mir mit dem DE-Zoll :evil:

    Zoll ist veraltet, das sind jetzt 25,4 mm


    SCNR

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • slaytalix
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    • 9. Februar 2010 um 09:41
    • #33

    Hallo aus Bielefeld nach BI :)

    Hat Jemand von Euch noch einen alten 3er Schein ? Ich habe meinen umschreiben lassen und darf nebst 7.5 to auch C1E fahren sowie mit Hänger bis 12 to (dies allerdings nur bis z. 50 LJ, danach Gesundheitsprüfung)

    Sonst muß wohl ein externer Fahrer her oder man muß mit 2 Autos fahren. Sonst Hängerschein. Bei PKW + Hänger am WE kein Problem, sonst bei LKW Zulassung nur mit Sondergenehmigung + Hänger.

    Aber dazu kann Falcogn mehr sagen

    Guckst Du mal auf einen Espresso vorbei :wink: ?

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • djobi
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    • 9. Februar 2010 um 10:47
    • #34
    Zitat von "ADMIN"


    Zoll ist veraltet, das sind jetzt 25,4 mm

    sehr schön. Darf der Zoll überhaupt Werbung machen? Darf es sich weiter "Zoll" nennen? Oder heißt es demnächst nur noch "M"? (vergl. EinhZeitG)

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  • mringhoff
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    • 10. Februar 2010 um 21:42
    • #35

    Hast Du schon mal Werbung vom Zoll gesehen? :)
    "kommen Sie zu uns, wir kümmern uns um Ihre Zollabgaben..."

    Mal was wieder zum Thema:
    Da mal ein Kollege mit einem Sprinter rausgefischt wurde, der angeblich nicht mal voll beladen war, aber trotzdem über 1t zuviel hatte, konnte ich das anfangs nicht recht glauben. (und er auch nicht)
    Aber jetzt hab ich mir mal so eine Waage ausgeliehen, auf die man jeweils mit einen Reifen fährt und siehe da, trotz dieser eher ungenauen Messung kamen wir auf ein ähnliches Ergebnis.
    Round about "halbhoch" kann ein Sprinter/Ducato hoch/lang geladen werden (mit üblichem Kram: Kabelkisten, Racks mit Endstufen, Boxen, Scheinwerfer etc.) Oder einmal voll mit Dreipunkttruss....

    Und von aussen sieht man noch nicht, daß der Transporter in die Knie geht...

    Das mal so als Daumen mal Pi Richtwert.

    Aber erstaunlich fand ich auch, daß die Strafen unter 7,5t eher mässig sind, verglichen zu den großen LKWs. 20% Überladung gibts für schlappe 35,- EUR und noch ohne Punkte. Macht 700kg
    Also um jedes Kilo müssen wir uns keine Sorgen machen, aber dennoch im Hinterkopf behalten, wie schwer unser Zeug ist. 1000kg Überladung hat man schneller zusammen, als man denkt.

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  • Hitower
    Verifiziert
    Beiträge
    1.457
    • 17. Februar 2010 um 15:17
    • #36

    HI

    Die neuen Fahrzeuge (ich kenn nur unsere Crafter) zu überladen geht leider viel zu schnell! Sehen tut man da kaum noch was! Da sollte man halt wissen wieviel welches Zeugs wiegt...
    Wir haben in der Ladezone nochmal ne Waage stehen.

    Manchmal merkt man es aber trotzdem nicht, denn vorne der Motor ist ausreichend stark :D
    Die Bremsen hingegen sind aber manchmal im Bergigen überfordert...

    Leergewicht der Fahrzeuge ist sehr interessant, da es im Schein kaum eine genaue Antwort steht. Ist ja Ausstattungsabhängig und wenn man halt dies und das dabeikauft...
    Dann noch Rampen, Ersatzrad und sogar Beplankung der Seitenwände mit Metall und schon schrumpft es halt...
    Ich finde die Angabe ist wie die Angabe der Genauen Höhe (ist ja auch Ausstattungsabhängig) für sehr wichtig...

    Ein schneller Blick und ein verlesen zwischen ccm und Höhe macht Rot-Weiße Schrammen am Dach :roll:

    Grüße aus Bremen
    Daniel

    Fachkraft in Hamburg...

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