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Multitools - Vorsicht Verbot !

  • Sound-Klinik
  • 28. Juni 2010 um 09:30
  • Sound-Klinik
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    • 28. Juni 2010 um 09:30
    • #1

    Das neue Waffengesetz (siehe §42a) verbietet feststehende Messer über 12 cm Klingenlänge und EINHÄNDIG aufklappbare Messer, wobei bei letzteren die Klingenlänge sogar egal ist !

    Viele besitzen Multitools (Multiplier ... also mit Zangen) und tragen diese am Gürtel, um mal "auf die Schnelle" ein Werkzeug dabeizuhaben (Abisolieren, Kabel schneiden, Muttern anziehen oder lösen ...).
    Sofern diese Tools (z.B. Gerber "Suspension" oder "EVO", u.v.a.) eingebaute Messer besitzen, welche mit dem Daumen (d.h. einhändig !) ausgeklappt werden können, bewegt sich der Träger auf dünnem Eis.

    Polizisten könnten solche Werkzeuge (also auch Multitools !) beschlagnahmen und es liegt liegt dann sogar eine Ordnungswidrigkeit vor.
    Zwar werden Ausnahmen zugelassen, die aber aufgrund der schwammigen Formulierungen im Gesetztext (Kostprobenen: "... sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt" ... "einem allgemein anerkannten Zweck dient") schnell im Ermessen der Beamten liegen.

    So soll es Fälle bereits gegeben haben (nachzulesen in Fachforen im www), wo Jägern (!!!) klappbare Messer abgenommen wurden, weil "normale" Hirschfänger (auch mit längeren Klingen ...) "ausgereicht" hätten.
    Auch sogenannte Rettungsmesser (z.B. von Victorinox, die z.T. von Feuerwehr und THW im Einsatz sind), fallen jetzt unter § 42a.

  • PMN-Concepts
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    • 28. Juni 2010 um 15:44
    • #2

    Danke für die Info! In unserem Gewerk sicher nicht verkehrt das zu wissen wenn man das nächste mal das Toolcase packt.

    -OT- Finds irgendwie mal wieder typisch deutsch bürokratisch, dass ich ein SEK-Messer mit 10cm feststehender Klinge im Beinholster eher als ein Gerber bei mir haben darf... Was da wohl gefährlicher und vor allem schneller zu ziehen ist... Aber schön, dass bei unserer Gesetzgebung zumindest versucht, dem Missbrauch von Waffen entgegen zu wirken. Schöne Beispiele für diese Verwendung durfte man ja leider wieder gestern im Frensehen bei Spiegeltv sehen...

  • test
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    4
    • 28. Juni 2010 um 17:46
    • #3

    das ist der preis für unsere null risiko gesellschaft

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • Sound-Klinik
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    • 28. Juni 2010 um 18:41
    • #4
    Zitat von "PMN-Concepts"

    ... irgendwie mal wieder typisch deutsch bürokratisch, dass ich ein SEK-Messer mit 10cm feststehender Klinge im Beinholster eher als ein Gerber bei mir haben darf ... Was da wohl gefährlicher und vor allem schneller zu ziehen ist ...

    So sieht es derzeit aus (d.h. Brötchen mit Kampfmesser bis 12 cm schmieren: o.k. ... Brötchen schmieren mit Einhandmesser und 5,5 cm Klinge: Böse !)

    Und wie die Polizei auf längere (d.h. > 12 cm) Brot- oder Fleischermesser, die nicht in gepanzerten Fahrzeugen vom Messerfachgeschäft zur Wohnung transportiert werden, reagiert (bzw. zu reagieren hat), wird die Zukunft zeigen. :roll:

    Wenn ich mein Gerber EVO (am Gürtel) dabeihabe, brauche ich jedenfalls gute Argumente, um nicht als potentieller Gewalttäter eingestuft zu werden. :?
    Aber vielleicht darf ich es ja behalten, wenn ich denen noch meine (dazu passenden) Aufsteckbits zeige (wegen: "... sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt" ...) ? :)

  • hias.h
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    • 28. Juni 2010 um 19:20
    • #5

    Ein Bekannter von mir ist kurz nach Einführung des Gesetztes mit einem Einhandmesser in der Brotzeitdose erwischt worden.
    war kein "berechtigtes Interesse". Es gab aber auch eine recht sinnvolle Lösung: Wenn ich mich recht erinnere, musste er diese Nase zum öffnen entfernen und dann damit zu irgendeinem Amt spazieren. So durfte er das Messer behalten und ist soweit ich weiss auch um das Bussgeld (oder zumindest um eine höhere Strafe) rumgekommen.

    btw: Auch ein normales schweizer Messer lässt sich mit etwas Übung mit einer Hand öffnen. Nicht so schnell, aber geht.

  • Sebastian Giese
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    • 29. Juni 2010 um 00:50
    • #6
    Zitat

    Auch sogenannte Rettungsmesser (z.B. von Victorinox, die z.T. von Feuerwehr und THW im Einsatz sind), fallen jetzt unter § 42a.


    Den Ordnungshüter will ich sehen der mir im Einsatz mein Victorinox abnimmt... gehts noch?

  • Sound-Klinik
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    • 29. Juni 2010 um 01:21
    • #7
    Zitat von "sebastian knecht"

    Den Ordnungshüter will ich sehen der mir im Einsatz mein Victorinox abnimmt... gehts noch?

    Schaun wir mal. :wink:
    Die Klinge läßt sich mit einer Hand öffnen - und wenn du dir den derzeit gültigen Gesetztestext mal durchliest ... :roll:

  • Mechwerkandi
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    • 29. Juni 2010 um 08:28
    • #8

    Ach ja, das WaffG.
    Das ist wie Handy-Telefonieren beim Autofahren. Ist nicht erlaubt, aber keiner kontrolliert es. Wie denn auch?
    Es gilt der Rechtsgrundsatz der Verhältnismässigkeit.
    Jeder altgediente Feuerwehrmann oder RTW Fahrer hat ein LL 80 im Bestand. Wer will die alle verhaften?

    Blankwaffen à la "Hirschfänger" oder Ausgehbajonette dienen fallweise der Brauchtumspflege und unterliegem damit besonderem gesetzlichen Schutz. Und nu?

    Es hätte, es müsste, es könnte, fof-tales allerorten.
    Soll er sich doch ein garantiert protestsicheres Victorinox-Multitool kaufen. Das taugt ohnehin mehr wie dieser amerikanische Spielkram...

  • Sound-Klinik
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    • 29. Juni 2010 um 09:52
    • #9
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Das ist wie Handy-Telefonieren beim Autofahren. Ist nicht erlaubt, aber keiner kontrolliert es.

    Darauf würde ich mich aber nicht grundsätzlich verlassen. :wink:

    Zitat von "Mechwerkandi"

    Blankwaffen à la "Hirschfänger" oder Ausgehbajonette dienen fallweise der Brauchtumspflege und unterliegem damit besonderem gesetzlichen Schutz.

    Solche Messer nützen allerdings wenig, wenn man auf einem Job mal schnell eine Zange oder einen Schraubendreher braucht. Außerdem habe ich nicht die Absicht, in einen Trachtenverein einzutreten, um ein langes Messer (ohne Zange und andere Werkzeuge ...) dabeihaben zu dürfen. Vielleicht führt diese Ausnahmeregelung ja auch zu einem Mitgliederzuwachs aus Bevölkerungsgruppen, die traditionell bisher weniger mit deutschem Brauchtum "am Hut" hatten. :D

    Zitat von "Mechwerkandi"

    Soll er sich doch ein garantiert protestsicheres Victorinox-Multitool kaufen. Das taugt ohnehin mehr wie dieser amerikanische Spielkram ...

    Die Schweizer Multitools scheinen wirklich von der Stahl- und Verarbeitungsqualität besser zu sein ... allerdings auch im Preis.
    Wieso jedoch Multitools mit einhändig aufklappbaren (noch dazu i.d.R. recht kurzen) Messern "nicht mitgeführt" werden dürfen bzw. das "Einkassieren" aufgrund schwammiger Formulierungen im Ermessen der Ordnungshüter gelegt wurde, ist schon merkwürdig.

    Aber jeder kann ja selbst (siehe § 42a) nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html (d.h. KEIN Großstadtmärchen o. dergl.)

  • keenoncoolstuff
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    • 29. Juni 2010 um 11:26
    • #10

    Das Gesetz gibt es schon länger, und ich bin beim Googlen auf folgendes Dokument gestoßen:
    http://andreas.irmer.org/pt/Waffenrecht200804.pdf

    Vor allem interessant finde ich die Stellungnahme der Hamburger Polizei dazu, vor allem dieses hier:

    Zitat

    Von dem Verbot des Führens gibt es allerdings einige Ausnahmen. So gilt dieses Verbot nicht für
    - die Verwendung bei Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen (der Anspruch bei den
    Fotoaufnahmen dürfte deutlich über dem „gegenseitigen Knipsen“ liegen…)
    - den Transport in einen verschlossenen Behältnis (verschlossen = abgeschlossen)
    - für das Führen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt
    Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn das Führen im Zusammenhang mit derBerufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

    Zitat

    Wichtig ist es, hier keine Panikmache zu betreiben. Das Ziel des Gesetzgebers war es, die zunehmende
    Anzahl von Messerstechereien zu unterbinden und den Einsatzkräften eine Rechtsgrundlage für ein
    frühzeitiges Einschreiten an die Hand zu geben.


    MfG, Rob.

    *All of life’s problems can be solved with two things: duct tape and WD40.
    If it moves and it shouldn’t, you need duct tape. If it doesn’t move and it should, you need WD40.*

    *Wissen is macht. Weisst nix? Macht nix!*

  • PMN-Concepts
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    • 29. Juni 2010 um 12:27
    • #11
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Ach ja, das WaffG.
    Das ist wie Handy-Telefonieren beim Autofahren. Ist nicht erlaubt, aber keiner kontrolliert es. Wie denn auch?

    Naja... Meinen einzigen Punkt und die damit verbundene Spende in die Staatskasse habe ich mit durch Telefonieren am Steuer eingehandelt. Wie es belegt wird: Ganz einfach: Ordnungshüter stellen sich mit einem Stativ und einer normalen digitalen Videokamera an die Straße, filmen den Verkehr mit und schauen sich die Leute an. 2 Beamte + Videofilm wertet man hierzulande als erdrückende Beweislast.

    Zitat von "keenoncoolstuff"


    Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn das Führen im Zusammenhang mit derBerufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

    Habe mit einem Feuerwehrmann drüber geredet. Bei denen lief das folgendermaßen ab: Löschübung, danach das obligatorische Bier in der Eckkneipe, Besuch der Polizei (Routinekontrolle oder was auch immer). Die 3 Kameraden durften ihre Messer abgeben und einen Obolus zahlen. Begründung: Privatzeit die ohne direkte Verbindung zur eigentlichen Tätigkeit steht. Dass man bei der FFW einen Teil seiner Ausrüstung zuhause liegen hat interessierte da keinen. Eigentlich schade.
    Panik würde ich aus der ganzen Sache nun auch nicht schieben, aber es ist gut, etwas Wissen darüber im Hinterkopf zu haben, falls man denn doch mal in die blöde Situation kommt, darauf angesprochen zu werden. Ich lege mein Multitool jedenfalls nicht ab, weder auf der Bühne, noch auf dem Motorrad. Dafür ist man zu sehr drauf angewiesen und im Härtefall kann es auch Leben retten!

  • Sound-Klinik
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    • 29. Juni 2010 um 13:37
    • #12
    Zitat von "PMN-Concepts"

    Ich lege mein Multitool jedenfalls nicht ab, weder auf der Bühne, noch auf dem Motorrad. Dafür ist man zu sehr drauf angewiesen und im Härtefall kann es auch Leben retten!

    Darf man fragen, welches du benutzt ? :)

  • Mechwerkandi
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    • 29. Juni 2010 um 16:51
    • #13
    Zitat von "PMN-Concepts"

    Naja... Meinen einzigen Punkt und die damit verbundene Spende in die Staatskasse habe ich mit durch Telefonieren am Steuer eingehandelt. Wie es belegt wird: Ganz einfach: Ordnungshüter stellen sich mit einem Stativ und einer normalen digitalen Videokamera an die Straße, filmen den Verkehr mit und schauen sich die Leute an. 2 Beamte + Videofilm wertet man hierzulande als erdrückende Beweislast.


    Was war denn das für ein Handy? C-Netz? :D

    Und was das WaffG und dessen Auslegung angeht:
    Im Grundgesetz ist die körperliche Unversehrtheit des Individuums ein fest verankerter Bestandteil mit hohem Stellenwert.

    Bei wortgetreuer Auslegung dieses Paragraphen hätte formal jeder Polizist das Recht, die PA einzusacken, mit der Begründung der "Abwehr von Gefahr für Leib und Leben". Und die Band zu verhaften. Jedenfalls in vielen Fällen...
    Also, immer mal schön den Ball flachhalten.
    Selbst wenn es in vereinzelten Fällen zu Übergriffen der Staatsmacht kommt, wobei die Umstände in den seltensten Fällen verifizierbar sind, ist der Ablauf per se kaum zu in Prozenten zu erheben.

    Wer natürlich mit so einem Ding auf offener Strasse herumfuchtelt, muss sich nicht wundern, wenn das Reaktionen hervorruft. :D
    Das Zitat von Rob ist auch gleichzeitig die Vorgabe: Rechtsverbindlichkeiten schaffen.
    Das damit den üblichen Reichsbedenkenträgern zugearbeitet wurde, war wohl nicht im Sinne des Erfinders.

  • gert
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    • 30. Juni 2010 um 10:03
    • #14

    Böse Zungen könnten auch behaupten das die zunehmende Anzahl an Messerstechereien vielleicht eher daran liegt das die Gesellschaft etwas stärker verarmt und aufgrund der ganzen neuen Gesetze so eingeschüchtert ist das sich keiner mehr wehrt.
    So Sachen wie alte Männer in der U Bahn tot zu schlagen liegt auch daran das man heutzutage ja nichts mehr sagen darf.
    Wenn Dir heute ein 13 jähriger eine runterhaut hast Du dass mit einem Lächeln hinzunehmen und darfst natürlich nichts mehr sagen. Der Rotzlöffel ist dann irgendwann 20 und trampelt der Gesellschaft auf der Seele rum. Auch gerne mit einem Messer.
    Daher muss man eher davon ausgehen das die Polizei jetzt einfach nur ein Mittel zur Verfügung hat um solche Kids dann mal für ne Nacht einzusperren.
    Kann mir nicht Vorstellen das jetzt die Hundertschaften ausrücken um irgendwelchen VA Technikern und Feuerwehrleuten das Werkzeug abzunehmen und diese zu Verhaften.
    Weil letztendlich kann man auch mit einem Schraubenzieher Verbrechen begehen.

    Practice, Practice, Practice

  • Sound-Klinik
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    • 30. Juni 2010 um 12:27
    • #15
    Zitat von "gert"

    Wenn Dir heute ein 13 jähriger eine runterhaut hast Du dass mit einem Lächeln hinzunehmen und darfst natürlich nichts mehr sagen. Der Rotzlöffel ist dann irgendwann 20 und trampelt der Gesellschaft auf der Seele rum. Auch gerne mit einem Messer.

    Viele Teenager kennen ihre Rechte (ob gegenüber den Eltern, den Lehrern in der Schule oder gegenüber der Polizei) sehr genau. Mit dem Übernehmen von Verpflichtungen oder Verantwortung hapert es oft. Ich denke, dass wir bereits mehrere Jahrgänge in unserer Gesellschaft verloren haben bzw. die nicht mehr "die Kurve" kriegen werden und auch weiterhin noch viele Probleme bereiten werden.

    Zitat von "gert"

    Daher muss man eher davon ausgehen das die Polizei jetzt einfach nur ein Mittel zur Verfügung hat um solche Kids dann mal für ne Nacht einzusperren.

    Das war sicher auch eine Intention - nur werden durch solche Regeln gerade diejenigen, die nicht zu Gewalt tendieren, in ihren Freiheiten beschränkt. Potentielle Gewalttäter werden ihre Waffen auch jetzt nicht zuhause lassen.

    Zitat von "gert"

    ... letztendlich kann man auch mit einem Schraubenzieher Verbrechen begehen.

    Stimmt ... und darum sind solche Gesetzesverschärfungen ungeeignet, die eigentlichen Ursachen für Gewaltbereitschaft zu bekämpfen. Die Ursachen liegen bereits in den Elternhäusern, in einigen (Problem-) Schulen und in der geistigen Verarmung durch ein Zuviel an multimedialen Freizeitaktivitäten. Die Gesellschaft verblödet zunehmend (und daraus wird sogar in gewissen Branchen Profit erwirtschaftet !). Die Problematik wird gut beschrieben in einem DVD-Vortrag "Vorsicht Bildschirm" von Dr. Manfred Spitzer, den sich gerade Eltern mal anschauen sollten !

  • PMN-Concepts
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    • 30. Juni 2010 um 14:42
    • #16
    Zitat von "Sound-Klinik"

    Darf man fragen, welches du benutzt ? :)

    Benutze seit geraumer Zeit das Leatherman Charge TTI.
    Wurde bei uns im Hundesport mal promotet und hat mich von Anfang an überzeugt. Leider nicht ganz preiswert, aber erstklassige Verarbeitung. Gute Bedienbarkeit, besonders wenn man hauptsächlich die Zange benötigt.
    Habe noch ein Gerber liegen (war ein Geschenk) aber das kommt irgendwie nie aus der Büroschublade raus...

  • hasenfuß
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    • 30. Juni 2010 um 16:57
    • #17
    Zitat von "keenoncoolstuff"

    Das Gesetz gibt es schon länger, und ich bin beim Googlen auf folgendes Dokument gestoßen:
    http://andreas.irmer.org/pt/Waffenrecht200804.pdf


    da habe ich im vorüberlesen grade festgestellt, daß ich mich kriminell verhalten habe -
    war auf tour in hamburg, hotel 100m von der reeperbahn, abends auf ein bierchen rausgegangen.
    als 24/7 multitoolmitschlepper hätte ich da tatsächlich ärger für kriegen können ?!?!?!?!
    aber mal im ernst - wie soll ich als durchreisender, der höchstens mal die hoteladresse kennt,
    denn von so lokalen verboten kenntnis erlangen ?
    verwundert ...

    ______________________________

    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • Sound-Klinik
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    • 30. Juni 2010 um 17:30
    • #18
    Zitat von "hasenfuß"

    ... und ich bin beim Googlen auf folgendes Dokument gestoßen:
    http://andreas.irmer.org/pt/Waffenrecht200804.pdf

    ... war auf tour in hamburg, hotel 100m von der reeperbahn, abends auf ein bierchen rausgegangen.
    als 24/7 multitoolmitschlepper hätte ich da tatsächlich ärger für kriegen können ?!?!?!?!

    Das hätte ggf. recht teuer für dich werden können (wie auf der letzten Seite des o.g. Dokumentes ja sehr konkret nachzulesen ist).
    Veranstaltungstechniker, die in solchen "Regionen" arbeiten, müssen höllisch aufpassen, was im Werkzeugkoffer ist oder am Gürtel getragen wird. :?

  • PMN-Concepts
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    • 30. Juni 2010 um 21:37
    • #19

    Will ja nicht der Miesepeter sein, aber auf dem "Kiez" in Hamburg hängen überall Hinweisschilder, auf denen das Verbot von Waffen aller Art ausgeschrieben ist...

  • PMN-Concepts
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    • 30. Juni 2010 um 21:40
    • #20

    Gerade gefunden: Sieht dann so aus:

Anstehende Termine

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