Das neue Waffengesetz (siehe §42a) verbietet feststehende Messer über 12 cm Klingenlänge und EINHÄNDIG aufklappbare Messer, wobei bei letzteren die Klingenlänge sogar egal ist !
Viele besitzen Multitools (Multiplier ... also mit Zangen) und tragen diese am Gürtel, um mal "auf die Schnelle" ein Werkzeug dabeizuhaben (Abisolieren, Kabel schneiden, Muttern anziehen oder lösen ...).
Sofern diese Tools (z.B. Gerber "Suspension" oder "EVO", u.v.a.) eingebaute Messer besitzen, welche mit dem Daumen (d.h. einhändig !) ausgeklappt werden können, bewegt sich der Träger auf dünnem Eis.
Polizisten könnten solche Werkzeuge (also auch Multitools !) beschlagnahmen und es liegt liegt dann sogar eine Ordnungswidrigkeit vor.
Zwar werden Ausnahmen zugelassen, die aber aufgrund der schwammigen Formulierungen im Gesetztext (Kostprobenen: "... sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt" ... "einem allgemein anerkannten Zweck dient") schnell im Ermessen der Beamten liegen.
So soll es Fälle bereits gegeben haben (nachzulesen in Fachforen im www), wo Jägern (!!!) klappbare Messer abgenommen wurden, weil "normale" Hirschfänger (auch mit längeren Klingen ...) "ausgereicht" hätten.
Auch sogenannte Rettungsmesser (z.B. von Victorinox, die z.T. von Feuerwehr und THW im Einsatz sind), fallen jetzt unter § 42a.