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Diebstähle & Unterschlagungen angestiegen

  • slaytalix
  • 1. Juli 2010 um 10:28
  • slaytalix
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    • 1. Juli 2010 um 10:28
    • #1

    Die unter B2B eingetragenen Verlustgeräte sind meiner Meinung nach enorm gestiegen.

    http://www.paforum.de/phpBB/market.php?mode=showzone&zoneid=5

    Unterschlagen bzw. gestohlen wurden auch einige Geräte bei uns, liegen aber unterhalb der SB von 500 € bei der Versicherung :roll:

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • michael quatmann
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    • 1. Juli 2010 um 12:03
    • #2

    Allerdings.
    Manchmal frag ich mich aber was der Dieb damit macht. Für den Hausgebrauch sind solche Geräte ja eher nicht geeignet. Die müssten doch dann eigentlich mal irgendwann irgendwo wieder auftauchen.

    Btw: Wieso stehen die jüngst bei mir geklauten Geräte nicht in der Liste? Hab ich doch letzte Woche erst eingetragen!

    Gebt mir Steine! Ich besitze kein Behringer-Gerät mehr :D

  • test
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    • 1. Juli 2010 um 12:40
    • #3

    vielleicht ist es aber auch nicht mehr geworden, sondern die leute nutzen das forum intensiver :)

    http://www.crystal-hannover.de
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    • 2. Juli 2010 um 00:05
    • #4
    Zitat von "michael quatmann"

    Btw: Wieso stehen die jüngst bei mir geklauten Geräte nicht in der Liste? Hab ich doch letzte Woche erst eingetragen!

    Wo hast Du die genau eingetragen?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • slaytalix
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    • 2. Juli 2010 um 10:27
    • #5

    Ah, er hat das in Warnungen http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=11&t=80054

    nicht aber im B2B

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  • Audiowerk
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    • 2. Juli 2010 um 13:21
    • #6
    Zitat von "michael quatmann"

    Die müssten doch dann eigentlich mal irgendwann irgendwo wieder auftauchen


    Meinst du das ernst? Weißt du, wie groß Deutschland ist?

    Ich habe in den letzten Jahren sehr viel hochwertigere Ware über Ebay und Kleinanzeigen in Foren, bei Thomann etc. gekauft. Markenmikrofonie, teure Equalizer und Effekte, Kompressoren usw. Du glaubst doch nicht, dass ich in einem einzigen Fall auf die Seriennummer geschaut und in 5000 Foren und ähnlichen Tummeltreffs geprüft hätte, ob das mal jemand irgendwann irgendwem geklaut hat. Wie soll denn das gehen??

    Der ganze Hype mit den Seriennummern etc. ist in meinen Augen völliger Quatsch. Das bringt vielleicht was bei extrem teure, hochpreisigen Geräten, so Achtzigtausendmarksmischpulte oder so. Aber doch nicht bei einem Equalizer von tausend oder zweitausend Kröten. Geklaut bleibt geklaut, das ist klar - aber das nachvollziehen ist unmöglich. Da hilft nur, ein sehr wachsames Auge auf seine eigenen Sachen zu werfen (und diese im Notfall zu verteidigen).

  • michael quatmann
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    • 2. Juli 2010 um 17:46
    • #7
    Zitat von "ADMIN"

    Wo hast Du die genau eingetragen?


    Das hab ich mich auch gefragt nachdem ich das geschrieben habe. Es sah aus wie im B2B. Schön säuberlich alles mit Seriennummer etc eingetragen. Als ich dann nach meinem Beitrag hier da rein geschaut habe, hieß es ich hätte "keine Berechtigung, dieses Forum zu lesen". Und damit wohl auch nicht zu schreiben.
    Bin grad selbst ein wenig verwirrt darüber. Vielleicht einfach zu viele andere Sachen im Kopf momentan

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  • test
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    • 2. Juli 2010 um 18:11
    • #8

    außerdem gibt es im bdb den gutgläubigen erwerb !!
    da ist es völlig unerheblich wer der eigentliche eigentümer vor dem verkauf ist :)
    sind wir doch mal ganz erhlich und hand aufs herz: wer schaut denn ob der xta geklat ist, wenn man den für 500 angeboten bekommt. man nimmt den 226 und stellt keine weiteren fragen.
    wenn man dann den eigentlichen besitzer mal findet, dann sagt man nichts und hat mal kurz ein schlechtes gewissen :)
    so handeln hier alle !!

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  • Audiowerk
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    • 2. Juli 2010 um 23:13
    • #9

    Hm, gutgläubiger Erwerb? Ich habe vor hundert Jahren mal irgendwo sowas gelesen, dass man an Diebesgut und Hehlerware per Gesetz kein Eigentum erwerben kann. Ist das dann eventuell gutgläubiger Erwerb? Okay, dann habe ich mich durch den Ankauf vielleicht nicht strafbar gemacht, aber die Ware wäre trotzdem wohl nicht mein Eigentum und ich müsste sie im Falle des Falles abgeben. Und das Geld wäre außerdem futsch. Viel relevanter ist aber doch die Frage: wie realitätsnah ist all das? Ein Beispiel: vor fast fünf Jahren habe ich bei irgendeinem Forumsmitglied hier ein Lexicon-FX gekauft. Ich weiß nicht einmal mehr, wie der Knabe hieß. Wer soll irgendwie herausfinden, was dieses Gerät mit dieser Seriennummer in meinem Siderack für einen Werdegang genommen hat, wer das ursprünglich mal erworben, verkauft, weiterverkauft, geklaut, verhehlert oder sonstwas hat? Für die Seriennummer müsste man schon hinten mit der Taschenleuchte in mein Rack hineinfunzeln, und selbst mit derselbigen dürfte es schwer sein, irgendwas herauszufinden. M. E. bringt das alles nichts und es ist ein großer Brainf*ck. Geklaut ist geklaut, und die Fälle, die dann ein happy end haben, dürften wohl an einer Hand abzählbar sein...

  • ADMIN
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    • 4. Juli 2010 um 10:59
    • #10

    Es gibt zwar den gutgläubigen Erwerb nach BGB §§ 932 ff, aber wenn man in's Gesetzbuch schaut, dann bitte auch mal ein wenig weiter lesen, in diesem Fall bis BGB § 935:

    Zitat von "BGB § 935"

    Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
    (1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.
    (2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung veräußert werden.

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  • mringhoff
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    • 4. Juli 2010 um 22:55
    • #11
    Zitat von "Audiowerk"

    Für die Seriennummer müsste man schon hinten mit der Taschenleuchte in mein Rack hineinfunzeln, und selbst mit derselbigen dürfte es schwer sein, irgendwas herauszufinden.


    Richtig.
    Und unterstellen wir dem Käufer jetzt mal, daß er in aufmerksamer Recherche jetzt herausgefunden hat, daß die erstandene Ware Hehlergut ist... Was wird er machen?
    a) zur nächsten Polizeistation gehen, die Sache melden und das Gerät dort abgeben und feststellen, daß der Verkäufer bereits untergetaucht ist
    b) nichts - bzw. das Gerät weiter nutzen, als ob nichts wäre

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  • test
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    • 5. Juli 2010 um 11:06
    • #12

    interessant wäre ob unterschlagung auch zu abhanden gekommen zählt?
    ansonsten behaupte ich mal b ;)
    und zwar alle hier !!!

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  • Audiowerk
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    • 7. Juli 2010 um 00:28
    • #13

    Die meisten Seriennummern sind aufgeklebt. Alternativ bei Bedruckung sind sie mit Aceton abwischbar. Das ist noch zwanzigmal weniger Arbeit, als bei einem geklauten Opel Kadett die Fahrgestellnummer mit der Flex wegzuhobeln.

    Es ist nicht möglich, mit einer Seriennummer herauszubekommen, was los ist. Tut doch nicht so, als sei sämtliche geklaute Driverackperipherie ausgerechnet in der Datenbank eines deutschen PA-Forums indiziert. Ich verwette meinen Arsch drauf, dass noch niemand anhand des Geklaute-Ware-Brettes und der Seriennummernfunktion dort sein Teil wiedergekriegt hätte. Wäre doch die Nadel im Heuhaufen. Von daher frage ich mich, warum sich so viele Kollegen so viel Arbeit machen, Fotos und irgendwelche abgeschriebenen Seriennummern in eine solche Vermisstenanzeige hineinzubasteln. Das muss Hoffnung sein. *g* Ich weiß nicht einmal, welche meiner Teile überhaupt eine fortlaufende Seriennummer tragen, geschweige denn, dass ich mich erblöden würde, die abzuschreiben. Wenn mich einer beklaut, kriegt der was aufs Maul, und erwische ich ihn nicht, habe ich eben Pech gehabt, dann ist das Zeug halt verschwunden. Aber sich dann auch noch Illusionen zu machen, das im Internet wiederzufinden, das ist einfach entwaffnend naiv.

    ("Hallo Herr Oberforstrat. Ich bin hier ausm Ort und mache Disko. Da hat mir einer auf dem Ölixdorfer Kinderfasching einen Behringer-Equalizer mit der Seriennummer AHSS0815 geklaut. Und jetzt?" - "Moment, Kaffee is grad durch..." [...] "Wat is'n Equalizer? Un wo war dat?" [...] "Ach so, die haben dir dat Radio geklaut für de Musik zu machen" [...] "Wat kost dat? Hundert Mark? Hörma, ich hab noch wat anderes zu tun heute, und heut abend muss ich auch noch int Bett" [...])

  • mringhoff
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    • 7. Juli 2010 um 07:58
    • #14

    Natürlich hast Du da Recht mit den Seriennummern.

    Aber zwei Dinge sollte man dennoch bedenken:

    Kauft man ein Gerät ohne Seriennummer, liegt die Vermutung nahe, daß sie irgendwer aus bestimmten Gründen entfernt hat. Ob hier dann noch die Gutgläubigkeit beim Erwerb gegeben ist?

    Immer wieder kommt auch die ein oder andere Hehlerware wieder ans Tageslicht. Ist mir selber schon mal mit zwei Plattenspielern passiert, die bei einer Razzia beim "Verdächtigen" sichergestellt wurden. Hier genügt es der Polizei nicht einfach zu sagen, daß es Deine Plattenspieler sind. Diese müssen eindeutig "identifizert" werden. Wenn dann aber keine Firmenaufkleber mehr drauf sind, wirds schwer. Hat man Seriennummern, ist das natürlich einfacher.

    Natürlich sind Seriennummern keine Versicherungen gegen Unterschlagungen und vermutlich auch gerade mal so hilfreich im Falle des Falles wie die berühmte Nadel im Heuhaufen, aber das bisschen Arbeit für eine Seriennummern-Datenbank ist ja auch kein wirklicher Aufwand....

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  • david anhäuser
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    • 7. Juli 2010 um 12:46
    • #15

    bei einer etwas größeren Firma bei uns aus Emsdetten wurde wohl vor einiger zeit nen trailer ausgeräumt bzw. wie ich hörte wurde der Trailer beim Truckunternehmen in Münster aufgemacht nen haufen meyer-becher wurden wohl rausgeklaut wohl nur ausgewähltes zeug!

    ich glaube bei solchen sachen ist es schon gut die Serien-Nr.: zu haben
    und sei es nur nen EQ :wink:

  • marcoboy
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    • 7. Juli 2010 um 13:11
    • #16

    Da hilft helfen nur Inventar Aufkleber die extrem schwer zu entfernen sind. Das erhöht auf jeden Fall den Prozentsatz das man seine Geräte wieder erkennt. Bei mir Kleben diese Aufkleber auch an stellen wo man es nicht vermutet. So lässt sich in zweifel immer Beweisen das man der Eigentümer des Gerätes ist. Also meist wird ja unter Kollegen geklaut.

  • mringhoff
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    • 7. Juli 2010 um 15:16
    • #17
    Zitat von "marcoboy"

    Also meist wird ja unter Kollegen geklaut.


    also das kann ich wiederum gar nicht bestätigen. Ganz im Gegenteil.
    Ich weiß ja nicht, welche "Kollegen" du hast, aber bei uns wird auf Job peinlich darauf geachtet, daß man wirklich nur das einpackt, was einem sicher gehört. Und sollte mal ein Teil versehentlich in die Kiste gekommen sein, dann wird das später wieder zurückgeschickt.

    Geklaut wird bei uns lediglich auf größeren Veranstaltungen durch betrunkene Gäste und dann meist auch nur das, was grad so auf dem Weg liegt (Floorspots am Eingang etc.).

    Doch all das ist dann im Verantwortungsbereich des Veranstalters.

    Problematischer sind eher die Unterschlagungen. Bis dato hatten wir zwar Glück (nur 2 Fälle, die beide glimpflich verlaufen sind), aber professionelle "Einkäufer" werden auch immer dreister...

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  • test
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    • 7. Juli 2010 um 15:27
    • #18

    unterschlagungen fallen eher auf. man sollte aber den allgemeinen schwund nicht vergessen :)

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  • Audiowerk
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    • 7. Juli 2010 um 15:49
    • #19

    Irgendwann hat sich der Aufkleber im rauen Touringbetrieb wohl abgerubbelt. Kann ich ja nix für, dass der Hersteller sowas nicht abriebfest einstanzt.

    Aber gut, die Sache ist wohl durchdiskutiert :)

  • Online
    madmax
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    • 7. Juli 2010 um 16:53
    • #20

    Hat den überhaupt jemals jemand was wiedergekriegt, was im Vermisstenbrett stand?

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