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GEMA???

  • bundy
  • 22. April 2003 um 16:37
  • bundy
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    55
    • 22. April 2003 um 16:37
    • #1

    mal blöde fragen stell!!!!
    Muss man GEMA ge. auch auf Privaten Feten zahlen ????
    Wie läuft das überhaupt damit ab, bei Öffentlichen feten???
    bezahlt man nur die Lieder die man gespielt hat???
    wie sieht es aus mit gebrannten MP3s???

    ich bin mobildj und habe schon so manches gehört von der GEMA, nu
    wollte ich mich mal schlau machen, hab mir das schonmal alles durchgelesen auf der seite von der GEMA aber war mir alles nen bissl zu kompliziert!!!

    könnt mir da mal einer was zu sagen???

  • Finelight
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    1
    • 22. April 2003 um 18:35
    • #2

    Sagen kann man da einiges zu.


    Aber auch die Suchenfunktion wird dir helfen!

  • JohannesP
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    • 22. April 2003 um 21:18
    • #3

    Also was mit gebrannten MP3's ist, kannst du dir ja vorstellen...

    Bei der Gema gibt es so eine Tabelle, da kannst du anchsehen was du/bzw. der VA zu zahlen hat. Die GEMA musst nämlich nicht du bezahlen, weil du prinzipiell Angestellter des VA bist, sondern der VA selbst. das geht dann nach Örtlichkeit, Personen, Fläche, etcpp...

    MfG Johannes Pradler

    "Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein."

    _______________

    http://www.Pradler-Veranstaltungstechnik.de

    Johannes Pradler
    Geschäftsführer
    Meister für Veranstaltungstechnik (Bühne/Studio)

  • Online
    Volker
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    2.051
    • 25. April 2003 um 23:22
    • #4

    auf privaten Feten muß man keine Gema zahlen. Private Feten sind aber sicher keine Abifeten, Geburtstagspartys mit Eintritt und unbekannten Gästen usw... , sondern eben nur die übliche Geburtstagsfeier, Hochzeit etc... Das gilt aber auch nur, wenn man die Musik selber laufen läßt. Wenn man einen DJ engagiert, sieht das für ihn als kommerziellen Anibeter schon wieder anders aus.

    Im Zweifel sollte man nachfragen, damit man nicht böse Überraschungen erlebt.

  • Kracky
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    • 26. April 2003 um 00:49
    • #5

    Rein rechtlich mußt du immer dann GEMA zahlen wenn die Musik einer breiten Masse oder der Öffentlichkeit zugänglich ist.

    Beispiel: Fahradgeschäft, der Angestellte Mechaniker hört wärend der Arbeit Radio und zahlt hierfür eh schon GEZ. Nun ist die Werkstatt nicht räumlich getrennt und somit ist die Musik wenn auch nur leise im ganzen Geschäft zu hören. Dieses ist GEMA pflichtig und würde etwas um die 60 Euro Jahresgebühr kosten.

    Geburtstagsfeiern die öffentlich zugänglich sind sind GEMA pflichtig.

    Ein Radio in einem Jugendraum ist sowohl GEZ als auch GEMA pflichtig.

    So gesehen, es gibt eigentlich keine Veranstaltung die nicht GEMA pflichtig ist. Bei großen Veranstaltungen die nur einmalig sind wird nach der Fläche berechnet, bzw. nach der möglichen Personenzahl. hierher kommt auch diese von mir schon erwähnte Faustformel die die Mitarbeiter der GEMA nutzen, zumindestens habe ich das nun schon ein paar mal bei uns hier unten so gesehen, kann in anderen Gegenden anderst ablaufen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Backi
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    • 26. April 2003 um 01:54
    • #6
    Zitat von "Volker"

    Wenn man einen DJ engagiert, sieht das für ihn als kommerziellen Anbieter schon wieder anders aus.


    Für die GEMA Gebühren ist der Veranstalter verantwortlich! Da hat der DJ nix mit zu tun. Die Zauberworte lauten "Öffentlich zugänglich".

    GEMA Gebühr muss man übrigens auch zahlen, wenn man Konzerte veranstaltet wo Bands spielen die covern.

    @ Kracky

    Biste da mit dem Radio sicher? Ich mein, logisch klingt es ja schon, aber zahlt der Radiosender nicht die GEMA Gebühr?! Genauso wie ich als Party-Veranstalter für das Zuhören meiner Gäste zahle.

    cheers

  • Kracky
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    12.055
    • 26. April 2003 um 02:43
    • #7

    Bin mir da 100% sicher! Auch wenn der Mechaniker GEZ zahlt, tut er dieses nur für seinen Privaten gebrauch, das Radio in der Firma ist hier nicht mit eingeschlossen, deswegen ist es langsam in allen größeren Firmen Standart das kein Radio mehr am Arbeitsplatz zu sein hat und Firmenautos eigentlich ganz gerne ohne Radio gekauft werden um hier die GEZ zu sparen die in dem Fall die Firma bezahlen müßte.

    Es gab da erst gestern einen sehr schönen Bericht im Fernsehn über GEMA usw. war sehr informativ.

    Noch ein GEMA Beispiel: Ein Zeitungsladen in der Innenstadt. Die Verkäuferin arbeitet hier von Morgens 6 Uhr bis Abends 18 Uhr mit Pause etc., diese hat ein ganz kleine Radio um sich die Zeit zu vertreiben wärend keine Kundschaft im Laden ist und das ist mehr als die hälfte des Tages so. Das Radio ist sehr dezent leise und wenn man nicht darauf achtet fällt einem als Kunden das garnicht großartig auf. Egal sagt die GEMA, der Verkaufsraum ist der Öffentlichkeit zugänglich und somit besteht hier GEMA pflicht.

    Zum Thema Radiosender, ein Radiosender zahlt eigentlich nicht sondern kassiert. Je nach einschaltquoten gibt es Geld von der GEZ, vorraussetzung er ist nicht Privat. GEMA zahlt immer der, der den Nutzen daraus zieht. Auf einer VA der VEranstalter, in einem Ladengeschäft der Inhaber der seine Kunden unterhält und hier ist es wie gesagt vollkommen egal woher die Beschallung kommt.

    Ich wäre ja auch dafür zu sagen, nur fest installierte Beschallungen sollten GEMA pflichtig sein denn sonst müsste ich ständig darauf achten mein Autofenster zu zuhalten damit ich nicht in der Öffentlichkeit GEMA pflichtig werde. Aber unsere GEMA darf überall da kassieren wo man Öffentlichen Zugang hat und wo Musik zu hören ist. Und noch der ganz große Gag, wenn du selber Lieder Komponierst und einspielst sollte es doch so sein das du alleine die Rechte an deiner Musik hast, nicht wirklich. Die GEMA kassiert auch, wenn es eigenproduzierte Musik mit eigenen Titeln usw. ist. Das finde ich mal hart. Begründung: Es kann nicht gesagt werden ob dieses nun eine wirkliche Eigenproduktion ist da ein GEMA Angestellter nicht jeden Titel der Welt im kopf haben kann und darum ist es egal woher der Titel stammt. Du als Produzent kannst dich ja bei der GEMA anmelden und für deine Musik probieren Geld zu bekommen. Wie das funktioniert mit der Verteilung, keine Ahnung!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
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    78598 Königsheim

  • Hubert Barth
    Profi
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    • 26. April 2003 um 07:31
    • #8
    Zitat von "Kracky"

    Zum Thema Radiosender, ein Radiosender zahlt eigentlich nicht sondern kassiert. Je nach einschaltquoten gibt es Geld von der GEZ, vorraussetzung er ist nicht Privat.

    Das ist definitiv nicht richtig. Die Gebührenverteilung ist nicht an die Quote gekoppelt. Und natürlich zahlen die Sender an die Gema, und zwar nicht zu knapp.

  • Kracky
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    12.055
    • 26. April 2003 um 13:27
    • #9

    Ja, richtig so gesehen Hubert aber das was sie zahlen kommt eigentlich größtenteils durch die Einnahmen über GEZ doch wieder rein. Wie? Ich war mir da ganz sicher das dieses mit Quoten berechnet wird?!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
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    78598 Königsheim

  • Matthias
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    • 27. April 2003 um 11:25
    • #10

    Hi, ich habe auch eine Frage:
    Demnächst ist 1. Mai und es gibt ja wieder Tanzverasnstalteungen...
    Das ganze spielt sich im Keller einer Kirchengemeinde ab und ist auch von der dortigen Kirchenjugend organiesiert.
    Das ganze kostet natürlich keinen Eintritts und für die Technik wird auch nicht kassiert. Besucher ca.400
    Muss man (Kirche ) da auch Gema zahlen?
    Mp3s, orgi. Cds?

    Gruß Matthias

  • Derpel
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    488
    • 27. April 2003 um 13:13
    • #11

    Was hat GEMA mit MP3 zu tun????

    es ist doch eigentlich prinipiell egal WIE du ein nicht von dir geschriebenes Lied der Öffentlichkeit zugänglich machst.

    Ob du nun singst, eine original CD abspielst, oder MP3s.

  • Matthias
    Verifiziert
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    767
    • 27. April 2003 um 14:06
    • #12

    Ok, stimmt, haste recht. Muss eine Kirche denn jtzt aber in einem solchen Fall Gema zahlen? Ja, oder?

    Gruß Matthias

  • buzz
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    1.248
    • 27. April 2003 um 14:39
    • #13

    Hi,
    ich habe da irgendwo was im Hinterkop, dass Benefitzveranstaltungen von der Gema ausgenommen sind.
    Wir haben füher (Anfang der 1990er) einige VAs in unserer (kirchlichen) Schule gemacht. Diese VAs wurden unter ein Motto gestellt (z.B. Schüler für den Frieden...) und es wurde kein Eintritt verlangt. Damals meine ich hätten wir dafür eine Gemabefreiung gehabt. Ob dies wirklich so war, bzw. ob das immernoch so geht, ist mir leider nicht bekannt.
    Könnte aber durchaus bei einer Kirchlichen VA funktionieren.

    Gruss aus Nürnberg,

    Buzz

    Hier geht's weiter...

  • marcoboy
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    • 27. April 2003 um 19:59
    • #14

    gemeinnützige vereine brauchen keine GEMA bezahlen im normal Fall !

    ich wäre da arg vorsichtig ! die leute sammeln flyer schaun in die zeitung und schwups kommt die rechnung "sie hatten am xx eine Veranstaltung" Blöd sind die auf keinen Fall :o

  • Hubert Barth
    Profi
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    • 28. April 2003 um 05:04
    • #15

    Kleiner Tip: Man kann auch direkt bei der Gema nachfragen. Sollte man aber telefonisch machen, emails werden gerne ignoriert.

  • Uwe 1
    Beiträge
    1.692
    • 28. April 2003 um 08:47
    • #16

    ... oder wenn das Publikum von vornherein feststeht, bei dem Gig, macht man eine geschlossene Veranstaltung (Privatfeier) daraus. Niemals nicht Eintritt, da kommt dann ja auch noch Vergnügungssteuer an die Gemeinde dazu :evil:

    Uwe

    Party-DJ im Ruhestand

  • Finelight
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    • 28. April 2003 um 16:42
    • #17

    Bei Kirchenveranstaltungen gilt: Solange (neu-)christliche Musik gespielt wird ist alles kein Problem. Dafür haben die Kirchen einen Rahmenvertrag mit der GEMA. Sobald andere Musik gespielt wird kassiert die GEMA...

  • Matthias
    Verifiziert
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    • 28. April 2003 um 21:18
    • #18

    Ok, danke euch allen.
    Ist letztendlich auch nicht meine Sorge, ich bin ja nur (halb-)privat da... 8)

    Gruß Matthias

  • MatzeRockt
    Profi
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    2.370
    • 3. Mai 2003 um 02:52
    • #19

    Natürlich spielt mp3 und GEMA ne Rolle, sobald nämlich nicht originale CD´s oder anderweitig nicht von originalen Tonträgern stammende Musik Im Spiel ist, erhöht sich die Abgabe gleich mal um 30%.

    Nieder mit dem Moloch Musikindustrie !!! :evil:

    Grüße
    Matze

    "...stört es sie, wenn ich ein bisschen klatsche..."

  • Partyambiente
    Beiträge
    89
    • 4. Mai 2003 um 11:21
    • #20

    MP3 oder Kopien sind ein ganz heikles Thema. Das die Gema zwar einige Ausnahmen auf VA macht (höherer Beitragssatz o.ä.) und damit den Einsatz von Kopien genehmigt ist ja bekannt, aber: Sobald das Auflegen wirtschaftlichen Zwecken dienst ist der Einsatz von Kopien aller Art seit neustem illegal. Das ist eindeutig. Das sehen das z.B. DJ-Kollegen, die (leider) eine Menge Kohle in MP3-Systeme investiert haben, noch nicht ein. Aber das kommt bestimmt noch. Die ganze Kopiererrei hat sich in den letzten Jahren sowas von negativ auf die DJ-Gagen ausgewirkt, da ist es schon gut das es jetzt wieder "back to the roots" geht.

    Gruß, DJ MarcUS / Partyambiente

    Grüße,

    DJ Marc´US

    http://www.partyambiente.de

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