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Zulässigkeit von 222,6 MHz Funkstrecken?

  • Pfälzer
  • 19. Juni 2015 um 11:14
  • Pfälzer
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    • 19. Juni 2015 um 11:14
    • #1

    Gruß in die Runde,
    weiß jemand ob die Frequenz von 222,6 MHz für Funkstrecken noch zugelassen ist?
    Ich wurde in einen Kindergarten gerufen weil sie Probleme mit Ihrem Funklautsprecher (Handsender, CD Player usw alles eingebaut) haben.
    Der Lautsprecher soll ca. 1,5 Jahre alt sein, irgend ein China Produkt.
    Mir kam es so vor wenn auf der Frequenz schon irgend was drauf wäre und sich die Reichweite des Handsenders deswegen auf ca. 5m veringerte.

    Gruß Wolf

  • ewok
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    • 19. Juni 2015 um 12:16
    • #2

    Würde mich nicht wundern wenn da schon "jemand Anderes" funkt:

    https://de.wikipedia.org/wiki/1,25-Meter-Band

    http://www.partyontour.de

  • Dosenfutter
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    • 19. Juni 2015 um 15:44
    • #3

    Die Nutzung von Geräten in nicht freigegebenen Frequenzbereichen ist keine gute Idee, der Betrieb ist sogar strafbar, selbst ohne Störung von anderen Funkdiensten, auf den Funkbetrieb muß deswegen verzichtet werden. Bei Betriebsfunk und anderen exklusiven Funkdiensten gibt es in der Regel außerdem null Toleranz gegen Mißbrauch. Die Reichweite auf nur 5m zu begrenzen ist davon abgesehen nicht möglich.

    You probably have the right hammer, you've just got to stop hitting your thumb.

  • Pfälzer
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    • 19. Juni 2015 um 23:03
    • #4

    Hmmmm... offenbar habe ich mich missverständlich ausgedrückt.
    Das die Nutzung von nicht frei gegebenen Frequenzen verboten ist und entsprechende Konsequenzen mit sich bringen kann ist klar.

    Meine Frage ist, ob 222,6 MHz für Funkmikros freigegeben ist?
    Mein Verdacht ist das dies nicht der Fall ist. Ich bin mir nur nicht ganz sicher, da ich vor ca. 20 Jahren mal VHF Sennheiser Funken aus der Black Fire Serie hatte, die wenn ich mich recht erinnere bei ungefähr 250 MHz liefen.

    Dann zur Begrenzung der Reichweite.
    Natürlich habe ich die nicht begrenzt, wie hätte ich das auch machen sollen?
    Der Handsender wurde vom Lautsprecher nur bis zu einer maximalen Entfernung von 5m sicher empfangen, danach war die Verbindung gestört. Deshalb vermute ich das auf dieser Frequenz was anderes aktiv war. Meinen Scanner hatte ich nicht dabei, wie schon geschrieben, das war ein Freundschaftsdienst. Die Kindergärtnerin rief mich an "hey Wolf ich bräuchte mal kurz Deine Hilfe, kanst Du mal ganz kurz kommen...)
    Ich habe den lautsprecher auch nicht verkauft und habe keine Ahnung wo der her ist.

    Gruß Wolf

  • hell
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    • 20. Juni 2015 um 13:43
    • #5

    Hallo,

    das ist zwar ein ungewöhnlicher Frequenzbereich, aber scheinbar für Mikrofone zugelassen.
    Bei der Bundesnetzagentur findet sich ja der aktuelle Frequenzplan: http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Frequenznutzungsplan.pdf;jsessionid=AF4DF2D98BD109E0CFD203D98FFB8E79?__blob=publicationFile&v=6

    Unter dem Eintrag 200002 ist dann der entsprechende Frequenzbereich zu finden, auch mit dem Vermerk Nutzung für Funkmikrofone. Die nächsten Einträge beschreiben dann, wofür der Bereich sonst noch genutzt wird. (Militärische Nutzung, DVB-T, DAB-Radio).

    Kann ja sein, daß da ein entsprechender Sender in der Nähe ist, unter 5m reicht die Leistung des Mikros aus, darüber hinaus ist das Radio stärker.

    Schönen Gruß,
    hell

  • Pfälzer
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    • 20. Juni 2015 um 21:45
    • #6

    @ hell
    Danke! Super Tipp.
    Unter Einterag 200001 findet man auch gleich die Lösung.
    174 MHz - 223 MHz darf Militärisch wie auch für Funkmikros genutzt werden.

    Danke an alle :D
    Wolf

  • ThoSchu
    Administrator
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    • 20. Juni 2015 um 22:27
    • #7

    Na dann viel Spaß mit den "Kollegen" auf dem gleichen Band.

  • Pfälzer
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    • 21. Juni 2015 um 07:12
    • #8

    Sehe ich genau so :D
    Wer meint sich im Internet irgendwas schießen zu müssen soll sich ruhig ärgern :lol:
    Mich sprach niemand vor dem Kauf darauf an und lies sich beraten.
    Allerdings verkaufte ich im näheren Umfeld schon mehrere Fohhn Akkulautsprecher die zuverlässig laufen. Offenbar verglich mal jemand die Preise von den von mir verkauften Fohhn Lautsprechern, mit dem was man so im Internet findet und dachte er ist jetzt mal ganz schlau. :D

    Wolf 8)

  • niggles
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    • 21. Juni 2015 um 20:55
    • #9
    Zitat von "hell"

    Hallo,

    das ist zwar ein ungewöhnlicher Frequenzbereich, aber scheinbar für Mikrofone zugelassen.
    Bei der Bundesnetzagentur findet sich ja der aktuelle Frequenzplan: http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Frequenznutzungsplan.pdf;jsessionid=AF4DF2D98BD109E0CFD203D98FFB8E79?__blob=publicationFile&v=6

    Unter dem Eintrag 200002 ist dann der entsprechende Frequenzbereich zu finden, auch mit dem Vermerk Nutzung für Funkmikrofone. Die nächsten Einträge beschreiben dann, wofür der Bereich sonst noch genutzt wird. (Militärische Nutzung, DVB-T, DAB-Radio).

    Kann ja sein, daß da ein entsprechender Sender in der Nähe ist, unter 5m reicht die Leistung des Mikros aus, darüber hinaus ist das Radio stärker.

    Ausführungsvorschrift dazu:

    http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Dow…rschriften/VV_nöml.pdf

    Seite 124

    Zitat von "BnetzA"

    Der Einsatz außerhalb der in der Frequenzzuteilung angegebenen Gebäude bzw. Räume oder festen Spielflächen ist nicht zulässig.

    Der Betreiber bräuchte zum Betrieb dieser Anlage eine Genehmigung der BNetzA. Die werden schon seit einigen Jahren nicht mehr neu vergeben und sind dann ortsgebunden. Das ist lediglich eine Übergangsregelung um Stadthallen, Theatern, Stadien und Kirchen den Weiterbetrieb ihrer alten, oft mit viel Staatsgeld angeschafften Anlagen zu ermöglichen...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

    3 Mal editiert, zuletzt von niggles (21. Juni 2015 um 21:05)

  • simonstpauli
    Profi
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    • 21. Juni 2015 um 21:02
    • #10
    Zitat von "niggles"

    Ausführungsvorschrift dazu:

    http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Verwaltungsvorschriften/VV_nöml.pdf

    Seite 124


    Der Betreiber bräuchte zum Betreib dieser Anlage eine Genehmigung der BNetzA. Die werden schon seit einigen Jahren nicht mehr neu vergeben und sind dann ortsgebunden. Das ist lediglich eine Übergangsregelung um Stadthallen, Theatern und Stadien und Kirchen den Weiterbetrieb ihrer alten, oft mit viel Staatsgeld angeschafften Anlagen zu ermöglichen...


    Sehr richtig. Dies zum Einen. Es ist kein legaler Betrieb einer neuen Strecke auf dieser Frequenz möglich.

    Punkt 2: Eine Festfrequenz ist heutzutage ziemlich gewagt. Wenn es Störungen auf dieser Frequenz gibt, ist Feierabend.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • maro
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    20
    • 22. Juni 2015 um 13:04
    • #11

    222,6 liegt mitten im DAB-Block 11D - der ist in Rheinland-Pfalz prinzipiell frei (in der Kaiserslauterer Ecke auf jeden Fall, wir hatten den für eine Veranstaltung kurzfristig zugeteilt), in Bayern und NRW wird er für die landesweiten Multiplexe genutzt, die durchaus auch leicht über die Landesgrenzen gehen können.

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