Rettet das Funkmikrofon ;-))
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:lol: :lol: :lol: -
Cool protestiert

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hervorragend

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sehr treffend - und toll gemacht!
ich habe das gerade an eine schule weitergeleitet, die sich gerade vor zwei wochen von einem nicht ganz unbekannten grosshändler elf funkkanäle gekauft haben, die im bereich von 710-790MHz liegen(!).
da ich aus eigener erfahrung weiss, dass das bundesamt seit drei wochen (also seit der versteigerung dieses bereiches) gar keine genehmigungen mehr für diesen frequenzbereich vergibt, müssen sie diese funkstrecken wohl wieder zurückgeben. :shock: -
Schon krass, dass die Schule die noch kaufen konnte... Bzw. dass der Großhändler die verkauft hat, obwohl er mit hoher Wahrscheinlichkeit um die Problematik wußte.
Ach, Funkzeug. Wenn das so weitergeht wird bald kein Spektrum mehr da sein, auch nicht für Großveranstaltungen mit Sondergenehmigungen. Olympische Zeremonie mit kabelgebundenem In-Ear? Lion King mit kabelgebundenen Mikros? Drahtlos Intercom mit Handy App? Viel Spaß!
Nettes Video

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ach quatsch. Da kommt dann in jeden Sender und jeden Empfänger ne SIM Karte rein und ne Strecke kostet uns im Monat dann 20 EUR Telefongebühren... und ausschalten bei Großveranstaltungen führt zu dem Problem das man sich wegen Überlastung nicht mehr im Netz einwählen kann

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Zitat von "andi.bt"
ach quatsch. Da kommt dann in jeden Sender und jeden Empfänger ne SIM Karte rein und ne Strecke kostet uns im Monat dann 20 EUR Telefongebühren... und ausschalten bei Großveranstaltungen führt zu dem Problem das man sich wegen Überlastung nicht mehr im Netz einwählen kann

nette idee. aber denkst du wirklich, dass sich die telekomumikatonsunternehmen wirklich mit quängelnden musikern rumschlagen wollen?
obwohl: für was gibts schliesslich die "hotline" mit endlos-warteschleife? :twisted: -
Es ist ja nicht der komplette 710-790MHz Bereich betroffen, insofern gäbe es noch freie Kanäle und verkauft werden dürfen die Geräte ebenfalls.
Die BNA informiert dahingehend:
Zitat470 MHz – 608 MHz, 614 – 703 MHz und 733 – 823 MHz
Bedarfsträger: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, private Rundfunkprogrammanbieter und -produzenten, sowie professionelle Nutzer drahtloser Produktionstechnik. Professionelle drahtlose Produktion ist der gewerbliche und fachmännisch ausgeübte Einsatz drahtloser Produktionsmittel. Hierzu zählen Programmproduktionen sowie sonstige professionelle Veranstaltungen und Einrichtungen, wie Theateraufführungen, Konzerte professioneller Musikgruppen oder professionelle Dienstleistungen der Veranstaltungstechnik. Die Teilbereiche 758 bis 788 MHz und 791 bis 821 MHz, die auch für Downlink-Übertragungen des drahtlosen Netzzugangs genutzt werden, bilden eine optionale Zusatzkapazität für die Nutzung von Funkmikrofonen. Betriebsfrequenzen aus diesen Teilbereichen dürfen von den Frequenzzuteilungsinhabern, unter Einhaltung der übrigen Bestimmungen, nur dann genutzt werden, wenn am jeweiligen Betriebsort aus technischen oder operationellen Gründen keine anderen Betriebsfrequenzen im Rahmen der Zuteilung nutzbar sind.
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1422/DE/Sa…1AC9B71438545A4 -
Die jeweiligen Begründungen zur Nutzung des optionalen Downloadlinks liegen ganz sicher schon in den Schubladen. Da sollten wir uns nichts vormachen. Die TK Konzerne sind da bestimmt kreativ in der Auslegung. Bestes Beispiel ist die vorrangige Versorgung ländlicher Bereiche mit LTE.
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Zitat von "schallereignissortierer"
Es ist ja nicht der komplette 710-790MHz Bereich betroffen, insofern gäbe es noch freie Kanäle und verkauft werden dürfen die Geräte ebenfalls.
...
wir haben gerade vor zwei wochen mal wieder einen antrag für mehrere funkstrecken bei der bundesnetzagentur gestellt.
ein herr der agentur teilte uns daraufhin mit, dass frequenzen oberhalb 703MHz nicht mehr beantragt werden können. -
Mir wurde von der Behörde auch das folgende für einen Antrag für vier Strecken in einem Theater geschrieben:
"empfehle Ihnen die Frequenzteilbereiche 470-608 und/oder 614-703 MHz. " -
Das ist schon lange so, dass für Installationen an festen Häusern -also nix Tour- diese Bänder empfohlen werden.
Klarer Vorteil, Euch kann niemand reinfunken und ihr kommt auch niemandem Anderen ins Gehege.
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Zitat von "wora"
wir haben gerade vor zwei wochen mal wieder einen antrag für mehrere funkstrecken bei der bundesnetzagentur gestellt.
ein herr der agentur teilte uns daraufhin mit, dass frequenzen oberhalb 703MHz nicht mehr beantragt werden können.
Die BNA schreibt auf ihrer Seite aktuell (s.o.) auch 614-703! und 733-823MHz, da würde es mich schon wundern, wenn Frequenzen >703MHz nicht mehr genehmigungsfähig wären, wo doch explizit auf diese Frequenzen hingewiesen wird und deren Nutzung im LTE Download Bereich.Aber wer weiß schon, was die bna wirklich reitet.....