Anschlägerschein vs. Fachkraft

  • Hallo zusammen!


    Folgende Frage: Macht es Sinn als ausgelernte Fachkraft für VT den Anschlägerschein (z.B. bei DEA, Apex usw..) zu machen?!


    Mir wurde mal gesagt, dass man diese Qualifikation i.d.R. nach erfolgreichen Abschluss der Prüfung zu Fachkraft eh schon hat..je nachdem wie gut die Ausbildung / Betrieb war natürlich ;)


    Aber wie sieht das "rechtlich" aus? So ein Seminar kostet natürlich auch Geld... :wink: was ich mir dann evtl. sparen kann..



    mfG

  • Hallo Doc, frag doch bei deiner IHK nach, ob in DEINER Ausbildung die Inhalte enthalten waren. Das möchte ich nämlich bezweifeln, wenn ich mir so die Inhalte der BGI 556 ansehe. Das ist ein bisschen mehr, als nur einen Schäkel richtig auszusuchen...

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  • Über das Thema "Rigging" hab ich mich auf der PLS mal mit ein paar Vertretern unterhalten.
    Speziell über den Vergleich zwischen "Fachkraft + FISAT (Höhenarbeiter)" und "keine Fachkraft + SQQ 2 (ehemals Sachkundiger Rigging)"
    Das Ergebnis:


    DTHG: die hatten gar keine Ahnung was ich eigentlich wollte
    VPLT: Fachkraft + FISAT ist viel besser als SQQ 2 weil man dadurch viel breiter aufgestellt ist
    VBG: SQQ 2 ist spezieller - aber Fachkraft + FISAT ist eigentlich ja ausreichend und besser als nix
    IGVW: Fachkraft + FISAT geht, SQQ 2 ist aber definitiv zu empfehlen


    Fazit: Bin nach den Gesprächen auch nicht schlauer als vorher.. Keiner traut sich eine definitive Aussage zu treffen. VPLT und IGVW haben sich - wenn auch mit gegensätzlicher Meinung - wenigstens mehr oder weniger in eine Richtung positioniert. Bei der VBG kam es mir eher so vor als wär denen alles recht solang es irgendwie oben bleibt..


    Ich hab irgendwo im Netz mal ne Tabelle gesehen wo man gesehen hat wer Anschlagen darf. Aber laut dieser Tabelle durfte selbst der Meister nicht anschlagen...

  • Ich warte noch auf eine Antwort seitens der IHK..


    aber: wenn ich mir den SQQ2 durchlese und da vorallem Level 1 Rigger - sind die Ausbildungsinhalte nicht wesentlich anders als die, die man als Fachkraft / Elektrofachkraft vermittelt bekommt (Lehrplan). Was wirklich unterscheidet ist die Abteilung "PSA Theorie / Praxis".


    Allerdings drehte sich mein Anliegen ja auch gar nicht um einen Riggerschein.. sondern "nur" um den Sachkundigen für Anschlagmittel.


    Wenn nun aber schon seitens der genannten Verbände, danke andi.bt ;), Uneinigkeit herrscht - dann glaub ich kaum, dass es hier letztendlich ein eindeutiges Statement geben wird :D

  • Zitat von "andi.bt"

    Ich hab irgendwo im Netz mal ne Tabelle gesehen wo man gesehen hat wer Anschlagen darf. Aber laut dieser Tabelle durfte selbst der Meister nicht anschlagen...


    Darf ich eigentlich alleine auf die Toilette? Ist das nur eine VBG oder DIN - konform zu ÖNORM? Gibt's da eine kommende EU-Novelle? Ich glaube, ich gehe besser mal nicht hin, vielleicht dürfte ich es gar nicht.


    Jeder Rigger, der eine anerkannte Ausbildung absolviert hat, ist für sein Handeln selbst verantwortlich - so wie jeder Mensch für sein Handeln verantwortlich ist.
    Wenn es nicht passt, wird der Rigger zur Verantwortung gezogen werden, egal ob er nun die Ausbildung im Institut A oder B gemacht hat.


    Warum ist dir denn das so wichtig?

  • Worum geht es denn nun? Um den "Anschlagschein"? Siehe BGI 556. Oder um eine Riggingausbildung? Der FISAT schreibt selber bei sich auf der Homepage, dass mit den FISAT-Ausbildungen ausdrücklich NICHT das Veranstaltungsrigging gemeint ist. Die Fragen, die Du auf der PLS gestellt zu haben schienst, scheinen mir auf nicht zielführend gewesen zu sein. Jednfalls nicht für die ursprüngliche Fragestellung. Hattest Du nicht die DEA gefragt? Die waren am selben Stand.


    Ein Rigger ist natürlich erst mal für sein Handeln selbst verantwortlich. Allerdings riggt er nicht auf einer Insel. Jeder Auftraggeber hat Auswahl- und Kontrollverantwortung. Im VT-Rigging darf ich danach nur einen Rigger mit Ausbildung nach SQ beauftragen, eigentlich. Wenn der Fisat-Höhenarbeiter beim VT-Rigging runterfällt, kann es sein, dass Fragen gestellt werden. Unangenehme Fragen.

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  • Wie kann es denn angehen das in unserer Branche Regeln und Vorschriften die in allen anderen Berufen funktionieren nicht gelten sollen? Ich beobachte schon seit längerem das hier ein Branchenverband sich seine eigenen Regeln schafft und böswillig formuliert seiner eigenen Fortbildungseinrichtung die Grundlage zum Geldverdienen durch selbst entwickelte Vorschriften und nötige Befähigungsnachweise schaft. Ein Elektriker der in allen anderen Berufen immer noch ein Elektriker ist, ist es teilweise in VT nicht? Ein Höhenarbeiter ist es plötzlich nicht mehr weil er bei Aufbau einer Veranstaltung zum Einsatz kommt? Der am Anfang in unserer Branche mal sinnvolle und wichtige Ansatz Ausbildungen und Vorschriften für ein sicheres Arbeiten zu entwickeln verkommt immer mehr zum Selbstzweck. Selbst IHK´s und Berufgenossenschaften sind schon soweit verunsichert das sie keine verbindlichen Statments mehr abgeben wollen. So führt das Ganze nur zur allgemeinen Verunsicherung und nicht zu einem gesunden Problembewusstsein. Schönes Beispiel sind die Fragestellung hat eine ausgelernte Fachkraft die Befähigung eines Anschlägerscheins oder ist sie Elektofachkarft für VT? Die Kenntnisse sollte sie in der Ausbildung erworben haben, nur schriftlich kommt sie das nicht bestättigt.

  • Zitat von "Aluatze"

    Schönes Beispiel sind die Fragestellung hat eine ausgelernte Fachkraft die Befähigung eines Anschlägerscheins oder ist sie Elektofachkarft für VT? Die Kenntnisse sollte sie in der Ausbildung erworben haben, nur schriftlich kommt sie das nicht bestättigt.


    glaube so sieht's aus...


    nachdem was ich jetzt in der BGR 500 + BGi 556 gelesen hab (Punkto Beauftragung von Personen zu Lastaufnahmeeinrichtungen) denke ich, dass die Fachkraft die Kriterien erfüllt. Differenzieren muss man sicherlich in wie weit der persönliche "Level" ist.. meint, dass der Fachkraftabschluss auch kein "Freifahrtsschein" ist..


    trotzdem gilt als Sachkundiger, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse (...) hat..
    und Branchenspezifisch sollte man die dann nach Ausbildung + Berufserfahrung haben.. :!::?::)


    ergo könnte ich mir den Schein dann schenken

  • Ich habe mal einen Anschläger und FISAT bis L2 gemacht. Irgend wann nach zwei Jahren war es mir mit den ständigen WUs zu blöd und habe es sein lassen.
    Es hat sich seither nichts an der Physik und auch nicht an meinem Kletterzeug geändert. Was hängt hängt, was nicht hängen will fällt runter. Wie ich einen bewusstlosen Kollegen rette habe ich gelernt und weiß das auch noch heute.


    Mir geht das mit den Vereinen auch tierisch gegen den Strich und jedes Jahr wieder eine Änderung. Wenn die sich nicht einigen und mal auf einen gemeinsamen Nenner kommen sieht von mir keiner der Vereine auch nur einen Cent.


    Das ist das selbe wie mit Bühnendächern, aber das wäre OT ...

  • Zitat von "Aluatze"

    Wie kann es denn angehen das in unserer Branche Regeln und Vorschriften die in allen anderen Berufen funktionieren nicht gelten sollen? Ich beobachte schon seit längerem das hier ein Branchenverband sich seine eigenen Regeln schafft und böswillig formuliert seiner eigenen Fortbildungseinrichtung die Grundlage zum Geldverdienen durch selbst entwickelte Vorschriften und nötige Befähigungsnachweise schaft. Ein Elektriker der in allen anderen Berufen immer noch ein Elektriker ist, ist es teilweise in VT nicht? Ein Höhenarbeiter ist es plötzlich nicht mehr weil er bei Aufbau einer Veranstaltung zum Einsatz kommt? Der am Anfang in unserer Branche mal sinnvolle und wichtige Ansatz Ausbildungen und Vorschriften für ein sicheres Arbeiten zu entwickeln verkommt immer mehr zum Selbstzweck. Selbst IHK´s und Berufgenossenschaften sind schon soweit verunsichert das sie keine verbindlichen Statments mehr abgeben wollen. So führt das Ganze nur zur allgemeinen Verunsicherung und nicht zu einem gesunden Problembewusstsein. Schönes Beispiel sind die Fragestellung hat eine ausgelernte Fachkraft die Befähigung eines Anschlägerscheins oder ist sie Elektofachkarft für VT? Die Kenntnisse sollte sie in der Ausbildung erworben haben, nur schriftlich kommt sie das nicht bestättigt.


    Die Wurzel des Problems ist nach wie vor die mangelnde Ausbildungskompetenz vieler Betriebe und teilweise auch Berufsschulen. Viele Fachkraft-Azubis bekommen die EFKfVT nach einer Woche Berufsschulunterricht und einem kurzen Test zu dem Thema quasi geschenkt - was soll das? Es ist doch kein Wunder dass die Leute dann in der Praxis komplett versagen wenn sie einen grösseren Drehstromanschluss prüfen oder eine Wiederholungsprüfung an einem Dimmer durchführen sollen. Teilweise schicken die Unternehmen (z.B. Plazamedia, G&B, Ludwig...) ihre Azubis dann nachträglich auf den teuren dreiwöchigen EFKfVT-Kurs bei der IHK damit in der Praxis wenigstens das sitzt..
    Im Bereich Rigging sieht's noch viel finsterer aus. Inzwischen hat es sich ja wenigstens auch in Deutschland durchgesetzt dass kleine und mittlere Firmen die vielleicht 10 Mal im Jahr mehr als nen halben 7,5-Tonner voll Alu los schicken dafür auch einen externen Rigger buchen; nur: wer bringt den Azubis dieser Firmen dann die laut Ausbildungsplan geforderten Grundlagen bei? Die Berufsschule tut das nur theoretisch und allenfalls rudimentär praktisch; auf der Baustelle muss man denen dann immer noch und immer wieder erklären warum Trusspins bei denen der Kopf bis zum Anschlag im Loch verschwindet gefährlich sind, dass Verkürzerklauen nix auf Motorketten zu suchen haben auch wenn ihr Chef was anderes erzählt, warum man bei der einen Truss auf ein durchgehendes Fachwerk achten muss und bei der anderen nicht, dass das jetzt die falschen Corner für einen Trusstisch mit dieser Grösse und Belastung sind, warum man zum Übersichern eines FD34-Rigs an D8-Motoren einen Steiger oder Lift braucht (der natürlich aus Sparsamkeitsgründen nicht bestellt wurde...) usw.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Zitat von "falcocgn"

    Worum geht es denn nun? Um den "Anschlagschein"? .. Hattest Du nicht die DEA gefragt? Die waren am selben Stand.


    Also meine Konkrete Frage an die Verbände war "wer hat die Qualifikation und die Erlaubnis eine Traverse an einer Hallendecke über Publikum aufzuhängen?"


    Was will ich bei der DEA? Die DEA ist eine Firma die aufgrund ihrer Tatsache, dass es ein Unternehmen ist darauf aus ist Gewinn zu erzielen. Das heißt ihr Interesse ist es möglichst viele Seminare zu verkaufen. Und da die DEA den SQQ2 anbietet wird sie mir natürlich zum SQQ2 raten damit ich mein Geld möglichst bei denen los werde..


    Hab übrigens das PDF wieder gefunden wo diese Tabelle drin war:


    https://www.vbg.de/rigging/struktur/igvwsqq2web.pdf


    Sogar von der VBG die plötzlich anderer Meinung ist :lol:
    Warum sollte ein Meister Planen dürfen aber nicht anschlagen? Der Rigger Level 3 aber schon?
    Warum darf eine eingewiesene Person Traversen zusammenklopfen - ein Dipl. Ing aber nicht?

  • Ah ja. Das alte Verbandsbashing geht wieder los... Der erste Satz vin Aluatze war super! Sag ich doch die ganze Zeit. Es gibt Regeln und Vorschriften, die in allen anderen Berufen und funktionieren. Nur leider ist es mit der Umsetzung nicht weit her. Auf der PLS habe ich in meinem Vortrag mal die Runde gefragt, wer denn eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hat, wer Gefährdungsbeurteilungen hat und Unterweisungen und alle andere, was ein Firma mit Angestellten so haben sollte. Ergebnis: ein drittel! Es ist ja leichter, sich im Netz über fragwürdige Konstruktionen lustig zu machen, als nur das ganz, ganz kleine 1x1 des Arbeitsschutzes umzusetzen. Kost zu viel, ist zu viel Aufwand, bla, bla bla...


    Zurück zum Verbändebashing. Da gibt es dummerweise Vorschriften, die unsere Arbeit teilweise unmöglich machen würden (Lasten über Personen z.B.) oder in anderen Ländern herrschen abweichende, weichere Regeln, die keiner gut finden würde. Zum Glück gibt es Verbände, in denen Kollegen mit den BGen und anderen zusammenarbeiten, um eigene Regeln zu schaffen oder bestehende Regeln im Sinne unserer Branche anwendbar zu machen, in dem z.B. ein SQ oder eine BGI erarbeitet wird. Oder dieser Verband besetzt den DIN mit sechs Kollegen, um dort schlimmeres zu verhindern. Aktuell hat dieser eine Verband, der hier wohl gemeint ist, es erreicht, das das TC/CEN das technische Komitee der europäischen Normung nach Deutschland kommt und nicht in weich-Regel-Länder. Das kostet alles tausende Euro im Jahr nur für das dabei sein.


    Ist auch immer toll, wenn sich hier aufgeregt wird und Sprüche fallen wie "die sollten mal", "jemand müsste mal", "warum machen die nicht" usw. Meine Standardantwort: Dann macht doch mit! Egal ob in VPLT, DTHG, FISAT. So läuft es nunmal in der Welt und nicht nur hier in D. Jemand möchte etwas ändern und dazu muss er sich mit gleichgesinnten zusammentun. Ich habe das für mich so umgesetzt und bin aktiv im VPLT tätig, ohne Scheuklappen zu haben.


    Das Argument, manche Regeln würden geschaffen, um damit die eigene Bildungseinrichtung zu pushen? Laaangweilig und es wird auch nicht wahrer dadurch. Wenn nur diese eine Bildungseinrichtung bekannt ist, gibt es da wohl ein großes Informationsdefizit...


    Die EFK-Fortbildung (richtigerweise EFK für festgelegte Tätigkeiten) dauert auch mittlerweile sechs Wochen nachdem das E-Handwerk diese Regel beinahe gekippt hätte. Wäre der VPLT mit den anderen Verbänden da nicht reingegrätscht, hätten wir ein Problem in der Branche.


    Doc_Frankenstein: die Befähigung ergibt sich aus Berufsausbildung UND Berufserfahrung UND zeitnaher beruflicher Tätigkeit gemäß TRBS 1203.

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  • andi.bt: Die Antwort auf die Frage hast Du dir ja schon selber gegeben. Nach der Tabelle aus dem SQQ2!


    Was natürlich nicht bedeutet, dass ich das auch verstehen oder gutheissen muss. Der Widerspruch ist erkannt und wird bearbeitet...


    Die DEA hat auch den Anschlägerschein im Angebot und hätte Dich entsprechend beraten können, ob SQQ2 oder Anschläger für Dich passender wäre. Die Kursgebühren liegen im Mittelfeld und die DEA ist nicht die einzige Bildungseinrichtung in D...


    Die von Dir verlinkte Version ist übrigens veraltet. Nimm dieses: http://www.igvw.de/page6/page10/page10.html


    Da ich mich ja eh schon geoutet habe, lege ich noch was böses nach. Die jeweils anzuwendenden Gesetze, Vorschriften und den aktuellen Stand der Technik sollte jeder in dieser Branche schon halbwegs aktuell auf der Pfanne, bzw. dem Rechner haben...

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  • Zitat von "falcocgn"


    Da ich mich ja eh schon geoutet habe, lege ich noch was böses nach. Die jeweils anzuwendenden Gesetze, Vorschriften und den aktuellen Stand der Technik sollte jeder in dieser Branche schon halbwegs aktuell auf der Pfanne, bzw. dem Rechner haben...


    Du hast es ja schon bei mir angemerkt ... Wer soll denn da noch durchblicken?
    Ich hoffe ja auf deinen Text den du schreiben wolltest. Man bekommt als nicht Mitglied in diversen Vereinen ja nicht das geringste mit wenn man nicht den Falco kennt der ab und an mal ein paar nette Worte schreibt wenn sich was ändert.


    Und die TRBS 1203 dachte ich wäre ausgesetzt worden ???

  • Julian, so ist es. Leider oft kompliziert auf den ersten Blick. Ich schreib die Tage was kurzes für Dich.


    Zum "mitbekommen was läuft" empfehle ich, die Newsletter von DTHG und EVVC zu abonnieren und beim VPLT die FB-Seite zu liken.


    Die TRBS 1203 ist nicht ausgesetzt. Für alles aus der staatlichen Ecke: http://www.baua.de

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