Erstmal: Hier gab es mal ein Off-Topic-Brett. Ich hätte es gerne wieder, dahin passt nämlich dieses am besten:
Gefunden bei der Arbeitsagentur:
Zitat Anfang:
Stellenbeschreibung
Diskjockey für eine neueröffnete Discothek; Berufserfahrung in Musik-/Tontechnik, Kreativität;Tag- und Nachtarbeit
****Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt*****
Die Arbeitszeit beträgt jeweils 12 Stunden
Auch können beim dieser Arbeit Paare bzw. Ehepaare eingesetzt
werden. Sollten unter den Bewerbern Personen sein, die einen
Schutzhund besitzen, so würde im Einsatzfall des Hundes eine
übertarifliche Vergütung für den Schutzhund an den Hundeführer
erfolgen.
Die Bezahlung läge pro Arbeitstag Tagschicht bei 66,00 EUR
brutto und während der Nachtschicht bei 72,00 EUR brutto, zu-
sätzlich würde der Hundeführer eine Leistungszulage von 150,00
EUR pro Monat für den Schutzhund erhalten.
Zitat Ende
Die Sicherheitsagentur hätte das mal korrekturlesen sollen :lol: