Gewerbeanmeldung...

  • So, das würde mich jetzt auch mal interessieren.
    Wie viel bezahlt ihr für den Steuerberater?


    Ich komme so langsam in Gebiete wo sich Umsatzsteuer etc, lohnen würde. Habe in letzter Zeit ziemlich viele Geschäftskunden.

    If you can't fix it with gaffa, it's destroyed.

  • Mal ne Frage :


    Also der Nachteil ist wenn man Kleingewerbeanmeldet das man 20 Euro zahlen muss... aber wo ist der Vorteil...


    also bei Variante A .. also diese wo man keine Mwst. zahlen muss und auch keine wieder bekommt..


    Mfg Mecle

  • Zitat von "lichtfürlau"

    ...ist aber ein teurer Steuerberater, der 300€ für ne simple E/Ü von einem Kleingewerbe kassiert. Ist ja nich mehr als Belege einbuchen... Ausnahme... Du hast ca 1000 Geschäftsvorfälle im Jahr.


    Mein Berater würde einen solchen Betrieb für exakt Zwei Flaschen Guten Whisky abrechnen (er ist ja schliesslich Geniesser und kein Alkoholiker...und er sammelt gute Whisky-Marken).


    Von was lebt er dann? Vom Anschauen der Flaschen?

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Zitat von "mecle"

    wie sich das anhört so um die 80 euro..


    also für ein kleingewerbe


    Den Preis zahlst für 1 Stunde Beratungsgespräch. :)
    Also ich hab von denen die einen haben nur gehört das dass alles andere als günstig ist. :?
    -> selber machen

  • Hallo,


    mal wieder ne Frage und zwar:Darf ich als 16 jähriger Verträge unterschreiben die Mein Gewerbe angehen z.B. ein Haftungsvertrag?


    BGB §108
    Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wiksamkeit des vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.


    BGB §110
    Ein [...]Vertrag gilt [...] wirksam, wenn der minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm [...] zur freihen Verfügung von dem Vetreter [...] überlassen worden sind.


    BGB §113
    (1)Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjähringen, in Dinst oder in Arbeit zu treten, so ist er Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche [...]die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen betreffen.[...]

  • die "Berufsehre" veranlasst mich dazu hier mal Stellung zu nehmen...


    Vorweg sei gesagt ich bin angehender Steuerberater und stehe kurz vorm Staatsexamen...


    Also die Anzahl der hier verfassten Beiträge, die wirklich richtig sind tendiert zu null. Sicherlich sind einige richtige Punkte genannt worden aber es wurde halt auch viel gefährliches Halbwissen verbreitet - aber das liegt nun mal an der Komplexität der Sache...


    Ich kann nur jedem, der ein Gewerbe anmelden möchte, ermutigen vorab den Weg zum Steuerberater zu gehen für ein s. g. Erstgespräch. Viele Steuerberater sind rechnen dies recht günstig ab oder sogar gar nicht. Es gibt auch Möglichkeiten für Existenzgründer sich so ein Erstgespräch bezuschussen zu lassen...


    Jeder der ein Gewerbeanmeldet sollte wissen, was er tut und was auf ihn zukommt...

  • Zitat von "koenigstiger25"


    Also die Anzahl der hier verfassten Beiträge, die wirklich richtig sind tendiert zu null.


    Das ist eigendlich normal.
    Mit der Zeit eignet man sich gewisse "Filterfunktionen" an... :grin:

  • Zitat von "koenigstiger25"


    Vorweg sei gesagt ich bin angehender Steuerberater und stehe kurz vorm Staatsexamen...


    Steuerberater? Staatsexamen?
    Ich dachte immer, das machen nur Juristen...


    Die Prüfungsbehörden sind die jeweiligen Finanzbehörden.

  • Zitat von "Mechwerkandi"

    Steuerberater? Staatsexamen?
    Ich dachte immer, das machen nur Juristen...


    Die Prüfungsbehörden sind die jeweiligen Finanzbehörden.


    Finanzbehörden sind alle Finanzämter - die Prüfung zum Steuerberater wird vorm Finanzministerium abgelegt - die Bestellung zum Steuerberater erfolgt durch die Steuerberaterkammer...


    Bei Steuerberatern wird meist nur von Prüfung gesprochen, da auch ohne Studium die Steuerberaterprüfung abgelegt werden kann - es gibt mehrere Bildungswege - zweifelsfrei handelt sich jedoch um ein "Examen"





    Ich will halt nur nicht, dass sich hier irgendjemand auf die geschriebenen Aussagen verlässt und später mit den Konsequenzen zu kämpfen hat...

  • Zitat von "koenigstiger25"


    Ich will halt nur nicht, dass sich hier irgendjemand auf die geschriebenen Aussagen verlässt und später mit den Konsequenzen zu kämpfen hat...


    kannst du dann vielleicht mal alle punkte aufführen, die man beachten und wissen muss? Denn ich denke mal, das dann aus guter und sicherer quelle kommt.
    vielleicht, wenn du dir die arbeit machst, kann das dann ein mod oder admin irgendwo festpinnen. denn das wird für viele Neueinsteiger wichtig sein und auch hilfreich sein.


    andere Frage noch:
    ich hab mein Gewerbe im Dezember 2006 angemeldet.
    Hab dann auch den Schrieb vom Finanzamt bekommen, den ausgefüllt und direkt in den Briefkasten geworfen. Das ganze als "Kleingewerbe" mit Vorsteuer.
    Aber ich hab seitdem nicht mehr vom Finanzamt gehört. Hab keinerlei Unterlagen mehr zugeschickt bekommen und gar nichts.
    Als ich dann die ersten Rechnungen schreiben musste, hab ich mal angerufen und nachgefragt. das war im Februar.
    Mir wurde dann mitgeteilt, das ich noch entsprechend Post mit Steuernummer und weiteren Sachen bekomme.
    Die Steuernummer haben mir sie dann schnell gesagt für die Rechnungen. und noch gesagt, das sie für 2006 die Steuererklärung brauchen.
    aber mehr hab ich nicht mehr gehört. auch nichts wegen vorsteuererklärung. Ist das normal?
    Aber ich muss diesen Monat eh noch rein wegen Steuererklärung. Schauen was da dann los ist.

  • Zitat von "morgen_meister"


    Die Steuernummer haben mir sie dann schnell gesagt für die Rechnungen. und noch gesagt, das sie für 2006 die Steuererklärung brauchen.
    aber mehr hab ich nicht mehr gehört. auch nichts wegen vorsteuererklärung. Ist das normal?
    Aber ich muss diesen Monat eh noch rein wegen Steuererklärung. Schauen was da dann los ist.


    das ist auch so eine Sache: da Finanzamt sagt Dir nicht, was Du zu tun und zu lassen hast; zumindest nicht von selber. Das muss der Unternehmer alles von sich aus machen und ist auf sich allein gestellt. Sicherlich kann er beim Finanzamt um Hilfe und Auskunft bittten, nur ob das dann die beste Lösung sei mal dahingestellt - dafür gibt es Steuerberater... :)


    Beispiel:
    Neuunternehmer, die umsatzsteuerpflichtig sind, müssen zB. monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen - egal ob eine Steuernummer vorhanden ist oder nicht...


    Zum Thema Fragebogen Finanzamt:
    Sicherlich ist es recht einfach diesen auszufüllen, das Problem ist aber das der Laie nicht weiß, welche Auswirkungen sein ausfüllen hat - der Steuerberater schon...


    Grundsätzlich wär so eine "Liste" für Existenzgründer nicht schlecht - zumindest mit den Grundsätzen, denn alles andere könnte als Rechtsberatung laufen und das ist verboten. Ein weiteres Problem ist, dass nicht immer für alle das gleiche richtig und gut ist - deshalb macht grundsätzlich immer ein Gang zum Steuerberater Sinn - auch wenn man später seine Sachen selbst erledigt...

  • Also ich hab jetz mal ne grundsätzliche frage:


    hier im forum wurde behauptet das gewerbeanmeldung ab 16 (!) möglich ist, keiner hat was dagegen gesagt und als ich heut beim amt war und wissen wollte was man so braucht dafür meinte der nette mann das es garnicht möglich ist als minderjähriger sowas zu tun.


    was bitte ist denn jetzt richitg!?


    ich wollte gerne ein kleingewerbe anmelden um das ganze offiziell zu betreiben.


    Danke,
    Nils

    Account selten genutzt -> Party PA