Musik war zu Laut ? Teile des Deckenputzes herunter

  • Zitat von "christophh"

    http://www.noz.de/lokales/5435…zte-in-georgsmarienhuette


    Wie seht ihr den Fall - im Rahmen der bis jetzt spärlich vorhanden Infos?
    Muss ich mir als Veranstalter / DJ einen Überblick über die bauliche Substanz eines Veranstaltungsortes machen?


    Gruß
    Christoph


    Als Veranstalter ja, als DJ eher nicht.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • das ist ein Schenkelklopfer..


    der Gebäudeeigentümer sollte besser seine Haftpflicht informieren und schon mal ein Budget planen um seine Räume auf Gebrauchstauglichkeit überprüfen lassen.
    Das würde auch bei der Blaskapelle "Triepsrill" passieren, wenn dort die große Trommel geschlagen wird, alternativ sollte er die Nutzung des Saales beenden.

    Gruß UweS.

  • Zitat von "christophh"

    http://www.noz.de/lokales/5435…zte-in-georgsmarienhuette


    Wie seht ihr den Fall - im Rahmen der bis jetzt spärlich vorhanden Infos?
    Muss ich mir als Veranstalter / DJ einen Überblick über die bauliche Substanz eines Veranstaltungsortes machen?


    Gruß
    Christoph


    Das wär ja noch schöner! Okay, wenn offensichtliche Mängel beim Aufbau schon sichtbar sind, könnte man den VA darauf hinweisen, aber wer rechnet in einem solchen Saal, der optisch mal tip-top aussieht (ist Tanz-taugliches Parkett, oder?) damit, dass die Decke runterkommt :shock:


    Beim Königsbacher Forentreffen haben wir damit gerechnet - und tatsächlich rieselte es Styropor... als das Limmer-System Vollgas gab (oder was der "Terror" mit seinen AZ-Bässen?) :lol:


    Der Betreiber des Veranstaltungsortes dürfte ganz schön Palaver an der Backe haben, nach dem Vorfall, schließlich waren ja entsprechende Behördenvertreter vor Ort...


    Gruß, Jürgen

    Lieber mit Röhre geampt, als in Selbige geschaut!

  • m.E. muß der Veranstalter gegenüber den Gästen haften. (Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung ?)


    Ob der Vermieter der Lokalität haften muß, gegenüber dem Veranstalter, ist knifflig. (mangelhaftes Mietobjekt)
    Oder Haftung umgekehrt: Wenn der Veranstalter haften muß, wegen Sachbeschädigung o.ä. ?


    Wichtig: Was steht im Mietvertrag ? Für was genau wurde es vermietet ?
    Streitpunkt: Was hat den Schaden/Unfall genau ausgelöst ?

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • Also wenn der (Decken)Putz eine feste Verbindung mit dem Untergrund hat, kann die Musik laut sein wie sie will, da löst sich nichts ab ...


    Ergo liegt mit Sicherheit ein Mangel an der Bausubstanz vor. Nun kann aber niemand verlangen das ich als Veranstalter jede Wand abklopfe ob der Putz noch fest ist, oder ob Wasserleitungen dicht, oder ob die Elektrik bestimmingsgemäß ist, oder, oder, oder, ...


    Wenn also der Putz nicht offensichtliche und auffällige Mängel aufwies (Risse, Blasen im Anstrich, bereits abgelöste Stellen, Wasserflecken, ...) dann kann man m.E. nicht einmal den Gebäudeeigentümer dafür verantwortlich machen. Letztendlich ist daher, wieder m.E., alleinig die ausführende Baufirma, die den Putz aufgebracht hat, haftbar für den entstandenen Sach- und Personenschaden.


    btw.: Die Decke sieht ja relativ "neu" aus, daher vermute ich mal das die vor nicht allzu langer Zeit renoviert wurde...

    Servus! Peter.

  • Zitat von "PeeKay"

    Letztendlich ist daher, wieder m.E., alleinig die ausführende Baufirma, die den Putz aufgebracht hat, haftbar für den entstandenen Sach- und Personenschaden.

    Allgemein auf dem Bau: m.W. fünf Jahre Gewährleistung nach VOB.
    Nach anderen Gesetzen bis zu zehn Jahre Gewährleistung. Kommt auf den Vertrag an, für diese Bauarbeiten.
    Eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung könnte in Vorleistung treten, und dann Regress an den Eigentümer oder die Baufirma stellen ?

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • es wird die Hausbesitzerhaftplicht einspringen müssen, wenn jemand oder atwas zu Schaden gekommen ist.
    Diese wird u.U. einen SV schicken um zu klären worin die Ursache lag oder ob sie im Innenverhältnis den Eigentümer wegen mangelhafter Bausubstanz oder den Benutzer wegen unachgemäßer Nutzung oder Beschädigung heranziehen kann. Der Eigentümer wird dann evtl. sagen die Musik war zu laut, was sich objektiv nicht leicht beweisen läßt. Dann könnte ein Bauwerksmangel vorliegen, der für den Eigentümer nicht erkennbar war, es sei denn es gibt dort Zeugen die das Aussagen können, oder vorausgegangene Schäden, Wasserschäden etc.


    Dafür gibt es die Hausbesitzerhaftplicht (kann auch sein, daß die für gewerbliche Mieter anders heißt)


    so ähnlich habe ich es schon erlebt

    Gruß UweS.

  • Soetwas hatte ich auch schon auf einer VA gehabt, das war eine alte Gaststätte und im gesammten Raum ca. 200m² kamen kleinere Partikel von der Decke herunter, eher in Form von Sand bzw. kleinen Steinchen. Am Ende der VA waren überall kleine Sand-Häufchen zu finden^^. Da es sich aber nur um kleinere Partikel gehandelt hat war das ganze nicht weiter schlimm.

  • Bei mir hat es neulich Astlöcher geregnet :) War eine Scheune, die gerade neu etwas rustikal, aber durchaus edel hergerichtet worden ist. Oben wurde auf dicken Leimbindern eine Decke aus grob gehobelten Brettern eingezogen, die dann den Inhalt der Astlöcher fallen gelassen hat - bei einem einzigen 15"-Bass :)

  • Für sowas muß es nicht unbedingt laut sein, was ich bei der geschilderten Art der Veranstaltung auch bezweifle. Es reicht, wenn der Putz vorher schon Haarrisse hatte und das später herabgefallene Stück durch die passende Frequenz in Resonanz geraten ist.

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • Zitat von "ewok"

    Bei mir hat es neulich Astlöcher geregnet :) War eine Scheune, die gerade neu etwas rustikal, aber durchaus edel hergerichtet worden ist. Oben wurde auf dicken Leimbindern eine Decke aus grob gehobelten Brettern eingezogen, die dann den Inhalt der Astlöcher fallen gelassen hat - bei einem einzigen 15"-Bass :)



    Das auch wird durch das Nachtrocknen des Holzes beschleunigt... Dabei ziehen sich Holz, Astloch und Stopfen unterschiedlich zusammen und der Inhalt fällt raus. Viel Spaß beim Wiedereinkleben...