Hallo!
Man liest es ja immer wieder, dass irgendwer irgendwas gebaut hat und dann das Geschrei losgeht, dass die Person das ja eigentlich garnicht darf. Aber wer darf denn eigentlich was? Wenn alles gut läuft, darf ich mich bald Maschinenbauingenieur nennen. Berechtigt mich das als selbstständigen Unternehmer z.B. Stromverteiler oder allgemein elektrische Anlagen für den Veranstaltungsbetrieb aufzubauen und in Betrieb zu nehmen (artfremdes Fachgebiet)? Gibt es da überhaupt gesetzliche oder berufsgenossenschaftliche Vorschriften oder dürfte ich alles machen "auf eigene Kappe"? Oder ist das nur eine Haftungsfrage mit der Betriebshaftpflicht? Wie schaut es denn mit artverwandten Fachgebieten aus, wie der Statikberechnung von Bühnen und Traversenkonstruktionen? Statik, Dynamik und Festigkeitslehre sind ja eben auch integrale Bestandteile des Maschinenbaus.
Viele Grüße
Michele