Liebe Gemeinde,
ich bin von einem kleinen Festival als Freelancer für die Tontechnik (Planung, Aufbau, Betreuung, Abbau) angefragt worden. In dem vom Veranstalter vorgelegten Leistungsvertrag findet sich der untenstehende Passus, in dem der Veranstalter mich als Dienstleister mit in die Haftung bei Schäden nehmen will. Bisher war mein Verständnis immer so, dass bei der Veranstalter die grundsätzliche Verkehrssicherungspflicht hat und für aufkommende Schäden zu haften hat. Mir ist ein solcher Passus bisher noch nicht untergekommen. Ich habe ich mich mit solchen Haftungsfragen- Schande über mein Haupt - bisher noch nicht sonderlich tiefgehend auseinandergesetzt. Was sagt ihr dazu?
ZitatAlles anzeigenHaftung
Für Schäden die nachweislich der Dienstleister zu vertreten hat, haftet der Dienstleister im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sollte zur Durchführung der Dienstleistung eine Produkt-Haftpflichtversicherung erforderlich sein, erklärt sich die Veranstalterin bereit, den entsprechenden Versicherungsfragebogen gemeinsam mit dem Dienstleister auszufüllen.
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Pfeiffe
PS: Eine Betriebshaftpflichtversicherung habe ich nicht abgeschlossen.