Hat sich hier zufällig schonmal jemand über das BMF-Schreiben zur geänderten Nutzungsdauer von PCs und Datenausgabegeräten mit seinem örtlich zuständigen Finanzamt "ausgetauscht"?
Konkret meine ich das hier: Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung (bundesfinanzministerium.de)
Das gibt es ja nun schon länger und hat natürlich insbesondere Freunde der Obst- oder HighPowerLaptops sehr erfreut.
Aber was sagt das örtliche Amt dazu, wenn man den neuen 30T€ Beamer mit Objektiven für 20T€ mit einer Nutzungsdauer unter einem Jahr (also im Ergebnis einer sofortigen Abschreibung) versehen will?
Hat das zufällig schonmal jemand ausprobiert?