Hallo Forum,
hier mein erster Post mit einem Thema, das hoffentlich nicht zu oft bereits durchgekaut wurde. Leider habe ich keine Forensuche gefunden und wollten nun nicht 85 Seiten durchblättern.
Ich habe mir für private Zwecke einiges an Licht- und Tontechnik gekauft. Nun gilt es mehrere Moving Heads (sagen wir max 5kg/Gerät, es sind die kleinen Modelle der Varytec Hero Serie), "nach oben" zu bekommen (3-4m). Daher habe ich mir die DGUV angesehen und mit Hardware von Thomann verglichen.
- Da kann ich mir ein Stativ und Traverse mit TÜV kaufen, der Traversenadapter hat aber keine Bauartprüfung. Genauso verhält es sich mit T-Bars, die wohl alle keine solche Prüfung haben. Wann ist denn diese Prüfung notwendig und wann nicht?
- Nach DGUV §33 Abs. (4) ist eine Prüfung vor Inbetriebnahme nicht erforderlich, wenn die maschinentechnische Einrichtung betriebsbereit geliefert wird und eine Baumusterprüfung vorliegt. Ein Stativ gilt als maschinentechnische Einrichtung, kommt aber betriebsbereit und je nach Model mit TÜV. Aber dann wieder die Sache mit dem Traversenadapter... Ich darf ja auch kein Safety mit einfachem Karabiner benutzen. In beiden Fällen wäre es quasi das schwächste Glied.
- Was darf ich machen und was nicht? Eine Bass auf den Boden stellen? Eine Topteil per Distanzstange auf einen Bass montieren? Ein Topteil auf einen Boxenständer stellen? Ein Lichtstativ mit T-Bar aufstellen? Eine Backtruss für ein kleines Konzert aufstellen?
- Manche Stative haben einen Außendurchmesser von 28mm. Nun gibt es Adapter mit 29mm Innendurchmesser auf 35mm Außendurchmesser, um diese Stative für Lautsprecher zu werden. Wäre das erlaubt?
- Wenn ich die Geräte als dry hire vermiete (ich würde gerne ein bisschen von meiner Investition wieder einfahren), wäre ich aus der Haftung raus?
Vielen Dank für eure Beiträge!