Brauche ich eine LKW C95 Berechtigung für einen Messe-LKW?

  • Hallo,


    vielleicht weiss das jemand. Ich soll für meinen Arbeitgeber unseren Road-Show LKW auf eine Messe fahren und dann dort auf der Messe darin arbeiten. Ich habe zwar einen C aber keinen C95 Führerschein ("Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz").


    Darf man das? Gilt das als Güterbeförderung. Oder fällt das unter die Ausnahmeregelung:


    Ausgenommen von der Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung sind z.B. Fahrer von Kraftfahrzeugen

    • zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufes verwendet

    VG,

    Michael

  • hell&dunkel

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Moin,

    was ich nun schreibe beruht auf meiner Erfahrung, das kann aber der Gesetzeshüter vor Ort wiederum ganz anders sehen. Fragst du 5 Leute von Polizei und BAG / BALM bekommst du 8 verschiedene Antworten. So meine Erfahrung mit Antworten zu Spezialfällen. Daher ohne Gewähr!


    Im Grunde was du schon selbst geschrieben hast: Hier ist sehr wichtig, dass du nicht nur reiner Fahrer bist um die Kiste von A nach B zu fahren (dafür wäre die Quali notwendig), sondern hier genau der Punkt greift den du schon angeführt hast. Also eben nicht Transportgewerbe, sondern das Auto ist zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufes verwendet. In diesem Fall würde ich daher sagen das geht in Ordnung mit deinem Führerschein.


    Des Weiteren klingt Road-Show LKW für mich erstmal nicht nach dem üblichen Transportvehikel groß, eckig und leer wo nur Material reingestapelt wird, sondern eher schonmal nach einem Sonder-KFZ - wenn auch vielleicht nicht so zugelassen. Wenn man das Ding noch aufklappen / zur Bühne umbauen kann oder sowas ist das umso besser.


    Gruß,

    Marcel

  • Dem schließe ich mich an. Der Zweck ist nicht Güter von a nach b zu fahren sondern Zeug, mit dem man vor Ort selber irgendwas anderes macht. Fahren ist somit völlig untergeordnet.

  • Die BAG interessiert sich vor allem für den Nachweis dass du dort tatsächlich fest angestellt bist (Firmenausweis, Visitenkarte...) und nicht als Subunternehmer tätig.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

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