An die PROFI's unter Euch

  • Wie Ihr ja vermutlich wisst, setzte ich komplett auf PowerCon!


    Nun habe ich mir auch einen großen Schwung Plug-Boxen gebaut!


    Diese sind aus 50x50x3er AL-Rohr!
    Eingebaut sind
    1 x POWERCON IN
    2 x POWERCON OUT
    1 x SCHUKO OUT


    Nun gibts ja die Fraktion, die der Meinung ist, das die Schuko-Dose hier nicht zulässig ist (weil halt nur 16 bzw eigentlich nur 10A)...
    Wie ist das nun?
    Wer kann EXPLIZIT dazu was sagen UND(!) das vernünftig (am besten mit VDE-Text o.ä.) begründen?


    Bitte NUR Profi's antworten! Halbwahrheiten gehören hier nicht hin...

  • Hi PA-Peter,


    Du setzt Neutrik Powercon Steckverbindungen von Neutrik ein;


    Datenblatt / Spec:
    http://www.neutrik.com/images/…/downloads/210_231961.pdf
    Hier erkennst du das der Stecker für 20A zugelassen ist.


    Zudem setzt du Schutzkontaksteckdosen ein, du hast zwar den Hersteller nicht genannt aber wir gehen mal Beispielsweise von PCE aus.


    Datenblatt / Spec:
    http://www.pcelectric.at/pdf/p-nova_folder_d.pdf



    Laut Datenblatt gibt der Hersteller 16A an. Folglich würdest du bei 20A die Herstellerangaben nicht einhalten und das bedeutet das du dein Gerät ausserhalb der Spezifikation betreibst.


    Würde ein Schaden entstehen (Sagen wir ein brannt an der Schuko der sich weiter entwickelt und eine VA komplett niederbrennt,


    Dann bist du der Schuldige, da du die Richtlinie des Hersteller nicht eingehalten hast. Wer soll sonst Haftbar sein.




    Schukostecksysteme sind einfach für 16A konzipiert. Daher haben alle Verlängerungsleitungen auch meist <1,5mm² bei 16A
    Die Din Norm VDE 0298-4: 1998-11 l'sst bei einer Temp. von 30° keinen Querschnitt von 20A yu. Folglich müsstest du deine gesamten Leitungen erneuern plus ein anderes Stecksystem.


  • Sorry Sebastian,


    aber genau Deine Antwort erscheint mir als Halbwissen!
    Den Schuko-Stecker sind defintiv nur für 10A Dauerstrom ausgelegt...


    Die Plug-Boxen sind im Inneren logischerweise mit 2.5mm² verdrahtet! Hinzu kommt ein voll VDE-Gerechter Aufbau etc pp


    Die Leitungen in meinem Bestand sind komplett H07RN...3G2.5, darüber mache ich mir keine Gedanken!
    Eher, ob ich die Plugbox verkaufen kann/darf...

  • Hallo


    Darfst du einen Adapter von 32 A CEE auf 16 A CEE ohne Absicherung auf 16 A verwenden?


    Die Antwort solte klar sein: nein!


    Gleiches kannst du auf den von dir gebauten Adapter übertragen!


    Kleine Frage am Rande, was war an Sebastians Antwort Halbwissen???
    Verwenden darfst du das ganze, wenn du den Schuko mit 16 A absicherst.


    Auf VDE-Texte habe ich jetzt keine Lust, deshalb nehme das oben geschriebene wie ist ist, nämlich als richtig.


    LG, der Steffen

  • Zitat von &quot;steffen.haas&quot;

    Verwenden darfst du das ganze, wenn du den Schuko mit 16 A absicherst.


    Auf VDE-Texte habe ich jetzt keine Lust, deshalb nehme das oben geschriebene wie ist ist, nämlich als richtig.


    LG, der Steffen



    Hi Peter, ohne das ich dir jetzt genau VDE Texte zitieren kann, halte ich obriges Posting für korrekt.
    Ein Betrieb der Schukodose währe nur zulässig wenn Du dafür sorgst das aus ihr auch nur <=16A entnommen werden können.
    Ich bin nur Nachrichtentechniker und kein Starkstromy, aber das währe für mich zumindest logisch.


    Grüßle


    Sven

    PISA! die Freiheit nehme ich mir ! ;)

  • Pro Elektriker hin oder her. Mit was speist du denn deinen Powercon? Aus der Schukosteckdose, wie es tausend andere User auch machen, also im Endeffekt eh nur mit 16A max. oder aus einem Stromverteiler der 32A sichert und der Powercon ist mit einer 20A einzel abgesichert? Wo liegt hier das Problem auf 16A zu sichern, wenn du weißt, es wird Schuko angefahren. 10A finde ich albern von dir zu fragen, da du als Elektriker genau wissen solltest, das Schuko eigentlich immer und überall mit 16A gesichert wird. 10A ist ja echt mal die Ausnahme.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Schukosteckdosen sind i.a. für 16A/230V zugelassen und dürfen also auch mit 16A gesichert werden.


    Wie "Kracky" schon richtig feststellte muß sichergestellt sein dass der Powercon-Anschluß nur mit 16A abgesichert ist, dann ist das so zulässig.
    Problem ist nicht die Adaption als solches sondern die Sicherstellung eine Fehlbedienung auszuschließen. Nachdem diese Powercon-Adapter aber i.d.R. von Elektrofachkräften angewendet werden, würde ich zumindest einen Hinweis empfehlen, das ein Speisender-Powercon mit einer max. Absicherung von 16A zu verwenden ist.


    Ich möchte ja nicht unnötig das alte Thema (16A-->32A) wieder aufbringen, aber generell ist nicht ein Adapter als solches als unzulässig einzustufen wenn eine Fehlbedienung ausgeschlossen werden kann, und das ist immer sehr schwer sicherzustellen.

  • Zitat von &quot;Kracky&quot;

    Pro Elektriker hin oder her. Mit was speist du denn deinen Powercon? Aus der Schukosteckdose, wie es tausend andere User auch machen, also im Endeffekt eh nur mit 16A max. oder aus einem Stromverteiler der 32A sichert und der Powercon ist mit einer 20A einzel abgesichert? Wo liegt hier das Problem auf 16A zu sichern, wenn du weißt, es wird Schuko angefahren. 10A finde ich albern von dir zu fragen, da du als Elektriker genau wissen solltest, das Schuko eigentlich immer und überall mit 16A gesichert wird. 10A ist ja echt mal die Ausnahme.


    Es geht doch nicht darum, wie das bei mir ist! Sondern mehr darum, wie das beim evtl. Anwender der Plug-Box ist!!!


    Also werde ich eine Aufschrift an der Schuko-Dose anbringen:
    max-Load 16A


    Um noch einmal auf die Schuko-Dose zurück zu kommen: ich bin mir nur noch zu 95% sicher, das die Schuko-Dose i.d.R. auf 10A Dauerstrom ausgelegt ist...

  • Zitat von &quot;LMS-Daniel&quot;

    Kann es sein, dass Du die Schuko-Steckdose mit den Kláltgerätesteckern oder gar den Universal-Lichtschaltern verwechselst ???


    Ich glaube nicht, auf den schnieken blauen Maschinen-Schuko's steht 16/10A...


    Erklärung bitte?!

  • Vergiss alles Peter!
    Um eine Stromverteilung zu bauen benötigst Du offiziellen Segen!


    Also Industriehersteller mit Konzession, bzw. der gute alte Handwerksmeister des Elektroinstallateurwesens der Handwerkskammern! Zudem bist du noch CE Kennzeichnungspflichtig (Du willst doch nicht etwa das CE Zeichen einfach so aufkleben...... 8) ?).
    Dann noch VDE Prüfung/Nachweis etc.


    Wir sind in Deutschland...dem Land der tausend Vorschriften!


    Baue ohne großes Aufsehen für dich im stillen....... die 16er Sicherung wird im Fall der Fälle schon fliegen, bevor die Bude brennt. Ans Verkaufsgeschäft würde ich gar nicht erst denken - denk immer dran: ohne deutschen Elektromeistertitel darfst Du nicht mal einen neuen Stecker an eine Bohrmaschine machen :D
    Stefan

  • Hi!


    Na aber der Hersteller bleibst doch weiter du. Wie sieht es denn da mit der Haftung aus? Weil bloß weil's jemand anders verkauft haftet der doch lange noch nicht dafür, oder?

  • Zitat von &quot;PA-Peter&quot;

    Würde ich ja nicht selbst verkaufen...
    ...habe jemanden der Produktion & Vertrieb übernimmt!



    ........ja gut, aber Du darfst es leider nicht bauen. Das ist in Deutschland ja sehr stark ausgeprägt - die Handwerkskammern achten gerne auf den Schutz der Berufsstände!


    Wo kämen wir denn hin, wenn der Peter eine Stromverteilung baut... :D


    Ich weiß das der Standpunkt den ich da darstelle natürlich völlig lachhaft ist - aber nunmal die Tatsache.
    Denk mal weiter.....was willst Du denn in die Rechnung an die Vertriebsfirma als Produktbezeichnung für deine Verteilung angeben? Im Fall der Fälle (Anscheißer gibt es überall) bist Du der Hersteller und somit der Dumme.


    Bei MuCo und Splittern usw. ist das völlig egal - das sind Baugruppen die ohne Konzession zusammengebaut werden können, da hat keiner was anzumelden.


    Aber bei allem anderen hört in Germany der Spaß auf. Ich würde es lassen! Wir Deutschländer sind teilweise so blöde........


    Übrigens, dass soll keine Kritik an deinen Fähigkeiten die Verteiler zu bauen sein :wink:
    Stefan

  • Hi rockline!


    Ich würde mir auch wünschen, dass die Vorschriften da etwas lockerer wären. Sollte natürlich auch nicht jeder x-beliebige sowas bauen dürfen, Fachwissen ist da ein Muss.
    Aber die Handwerkskammern kannst du IMHO total vergessen, wenn's nach denen gehen würde, dürfte Otto Normalheimwerker nicht mal sein Gartenhäuschen selbst streichen.
    Können die jemandem eigentlich was anhaben, wenn der was ohne offizielle Zulassung macht? Also so in Richtung Bußgeld oder Unterlassungsverfügung oder sowas? Das würde mich nämlich mal sehr interessieren.

    Meine Signatur hat grad Urlaub

  • Naja, bei Licht betrachtet ist es ja vielleicht doch nicht so schlecht, wenn nicht jeder, der meint, er könne es, auch wirklich Stromverteilungen baut... Für den Privatgebrauch ist es ja eh Wurst (oder wie mein E-Technik-Dozent sagte: "Daheim können sie auch den grün-gelben stromführend machen, das ist dann ihr Problem ... und das ihrer Versicherung!"), aber wer gewerblich sowas macht verstößt gegen die Handwerksordnung. Die Handwerksordnung ist ein Bundesgesetz. Die Kammern und Innungen wiederum können, obwohl sie selber Organe des öffentlichen Rechts sind, keine Sanktionen erlassen. Dafür treten sie dann mit dem jeweiligen Regierungspräsidium respektive der Bezirksregierung in Kontakt, und die schicken dann die Gewerbeaufsicht...
    Also rate ich doch eher davon ab, gewerbsmäßig Stromverteiler zu bauen, wenn man nicht zufällig in der Handwerksrolle steht.


    MfG Tobias Zw.


  • Mache ich doch nicht ;)
    Die bekommen mein Konzept, finden es geil, stellen es her und verkaufen es!
    Ich werde die Dinger nur für den Selbstgebrauch herstellen...

  • Hi,


    Trotz meines angeblichen Halbwissens (als EEA... :-? )was mir unterstellt worden ist (auch wenn man nicht alles wissen kann...) , möchte ich nach dem ich mich nochmals etwas genauer am Wochenende mit der Thematik beschäftigt habe, hier einen Aussschnitt der VDE 0100 darstellen:


    20.4.5 Sonderbestimmungen - Teil 430 Abschnitt 10


    20.4.5.3 Steckdosenstromkreise:
    Ich zitiere:
    "Die Absicherung ist nach dem kleinsten zulässigen Wert für die Leitungsbelastung bzw. nach dem Nennstrom der Steckdosen vorzusehen."


    Eine Norm für die Leitungsbelastung hatte ich genannt.
    Der Nennstrom der Steckdose dürfte klar sein- siehe Datenblatt des Herstellers (hatte einen Hersteller Beispielsweise erwähnt).


    Ich empfehle jedoch meine Angaben zu überprüfen, meine Quellen bezogen sich nicht auf die Aktuelle Norm. Jedoch ist davon auszugehen das sich hier nicht viel geändert hat.

  • Um nochmal kurz auf die Konzessionsträger zurückzukommen:


    Die SPD hatte vor einigen Monaten versucht da etwas Lockerung hereinzubekommen, um einigen Arbeitslosen den Schritt in die Selbstständigkeit zu erleichtern - Stichwort "Ich AG".


    Da liefen die Handwerkskammern sofort zur Höchstform auf, da man um Gebühren für Meisterkurse, Kammerbeiträge und Wahrung der Zünfte schwer besorgt war! Es drohte eine Abkehr der Kammerzwangsmietgliedschaft in Richtung Zwangbemitgliedung in der Industrie und Handelskammer.
    Und was wäre eine Kammer ohne Mietglieder?


    Natürlich macht es Sinn eine Berufsbefähigung nachzuweisen, jedoch hat eine Meisterausbildung schwerpunktmäßig Menschenführung (Stichwort Ausbildung) und Buchführung im Inhalt. Die fachliche Komponente kann mit den veralteten Lehrinhalten nicht auf Vordermann gebracht werden!


    Speziell im Bereich Elektrotechnik kommt bei jedem Unglück mit Todesfolge, Brand etc. ein Sachverständiger Hinzu, der erst mal generell den Sachverhalt prüft. Hat ein Meister die Sache verbockt wird er genauso belangt wie der Zivilist - von daher kein Vorteil! Aber die Berufshaftpflichtversicherer treten im Falle Meister zwecks Regressausgleich vor, bei einem Selbstbastler aber nicht!


    Dennoch wäre ein Befähigungsnachweis in Form einer Facharbeiterausbildung völlig ausreichend, um der Sorgfaltspflicht bei der Erstellung von Elektroanlagen genüge zu tun. Der Meister schaut eh nicht nach, was der Geselle gebaut hat :D
    Aber denkt immer dran: Geld regiert die Welt, und darin sind die Kammern führend!
    Oder habt ihr schon mal von finanziellen Problemen bei den Kammern gehört? Ich nicht :wink:
    Stefan

  • Um mal den Verschwörungstheorien durch die Kammern und Innungen (s.o.) etwas entgegenzusetzen: Was würdet Ihr denn sagen, wenn Ihr Meister für Veranstaltungstechnik wärt und kämt in eine Halle, in der der örtliche Elektriker ein Rigg gehängt hat?
    Ich stehe jedenfalls zur Meisterpflicht für Elektriker - deren Ausbildung doch deutlich mehr als nur "Menschenführung" umfasst.


    MfG Tobias Zw.