Wer haftet?

  • Hey,
    wer haftet bzw. welche Versicherung haftet, wenn wegen eines Kabelbrandes in meiner Anlage die ganze Halle abbrennt.
    (Als krasses Beispiel!)

  • Nach BGB §823, haftest in erster Linie einmal DU. bzw. Wenn Du eine Betriebshaftpflicht hast tritt diese für dich(genüber dem dritten) ein. Sollte die Betriebshaftpflicht feststellen das Du Vorsätzlich (evtl. sogar schon bei grob Fahrllässig) gehandelt hast, wird Sie es sich nach der Regulierund bei Dir die Kohlen holen. Wäre zum Bespiel so, wenn Du aus Kostengründen auf eine Prüfung nach BGV A1 verzichtet hättest.


    In zweiter Linie wird man sich fragen ob evtuell eine Produkthaftung vorhanden ist. Fehler im Kabel wurde dann den Hersteller treffen. Frage hierbei wer ist Beweispflichtig daß das Kable deffekt war.


    Sollte das Ganze strafrechtliche Konsequencen haben (z.B bei einem Personenschaden) trifft dich das natürlich persönlich (Vorstrafe, Gefängnis...) evtl. den Hersteller aus der Produkthaftung.

    J&C Veranstaltungstechnik GbR
    Meisterbetrieb für Veranstaltungstechnik


    Tel:07531/3622380

  • egal wer haftet, eine gewerbliche Haftpflichtversicherung solltest du trotzdem haben!

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • Da möchte ich mich gerne interessehalber mit folgender Frage anhängen;


    (auch wenn Versicherungen pflicht sein sollten, ich habe etwas ähnliches schonmal in den agbs einer kleineren Firma gelesen)


    Kann man, um eine deratige Situation zu umgehen,
    sich mit seinen AGBs raus halten?


    Beispiel,


    Firma XXX haftet nicht für enstandene Schäden, die auf das verwendete Material von Firma XXX zurückzuführen sind..

  • MRspeaker


    Halte ich für sehr fraglich die Geschichte mit den AGB´s. Glaube nicht daß sowas einem ordentlichen Gerichtsverfahren Standhalten würde.


    Außerdem nimmst Du da jetzt jeden Hersteller, Lieferanten, Handwerker und Zulieferer in Deine AGB´s auf ????

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  • hallo,


    neben der allgemein gültigen bgv a2 sollt man auch folgende sp 25 1/2 nicht außer acht lassen:


    §4.1 anschluß "nicht betriebseigener" Betriebsmittel
    jedes "nicht betriebseigene" elektrische Betriebsmittel, das bei produktionen eingesetzt und an das Netz angeschlossen wird, muß von einer Elektrofachkraft geprüft und darf nur unter Beachtung der in Abschnitt 4.2 bis 4.10 festgelegten Regelungen angeschlossen werden.


    http://www.vbg.de/download/SP_25_1_2.pdf


    gruß kux

  • Zitat von "MRspeaker"

    Firma XXX haftet nicht für enstandene Schäden, die auf das verwendete Material von Firma XXX zurückzuführen sind..


    Wenn ich als Veranstalter so einen Satz in AGBs einer Firma lesen würde, dann würde ich dieser Firma sicher nicht mehr vertrauen, wenn sie sich nicht einmal selbst vertrauen.


    MfG, Michael

    "Wo zum Teufel hab ich jetzt wieder das Gaffa hin getan?"

  • Abgesehen davon, dass ein Kabelbrand mal eben so eine Halle abfackelt :mrgreen: , kannst Du Dir folgendes hinter die Ohren schreiben, sei gut versichert, arbeite vorschriftsgemäß und lass Dir vom Veranstalter unterschreiben, dass er für sowas die Haftung übernimmt. Wobei Du das nur machen kannst, wenn Du die Kiste nicht bedienst und Dich im Punkto Verkabelung an die DIN hällst.

  • Zitat von "krisusound"

    hallo,


    neben der allgemein gültigen bgv a2 sollt man auch folgende sp 25 1/2 nicht außer acht lassen:


    Bei den BGV handelt es sich um Versicherungsberdingungen der Gesetzlichen Unfallversicherung. Daraus eine Haftung für Sachschäden nach dem BGB abzuleiten halte ich nicht für möglich.

  • Zitat von "Markus Verza"

    ....................Versicherungsberdingungen der Gesetzlichen Unfallversicherung...........


    mal ne dumme Frage:


    ich kenne Gesetzliche Krankenversicherung etc. aber was genau meint Gesetzliche Unfallversicherung? Nun, ich habe eine gewerbliche Haftpflicht, aber was ist daran gesetzlich?


    Nur so wenn ich jetzt mal ganz blöd fragen dürfte............ ;o)

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • aja, natürlich...........


    Zitat

    .........beschäftigst Du Mitarbeiter..............


    nein



    aber ich hab gerade eine verlorene Gehirnwindung wieder gefunden ;o)


    für einen selbstständigen besteht keine Pflicht zur Haftpflichtversicherung, wie auch bei der Krankenversicherung, aber angestellte musst du versichern......



    so war´s doch, oder?


    wie ist das mit geringfügig Beschäftigten, also 400Euro-Basis?[/list]

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • Haftungsrecht ist eine komplexe Materie, dementsprechend hängt vieles am Einzelfall.


    Da spielen so Aspekte eine Rolle wie


    - Wer steht mit wem in einem Vertragsverhältnis? Was ist Inhalt dieses Vertragsverhältnisses?


    - Was lässt sich von wem beweisen?


    - Was gilt für den jeweiligen Fall als anerkannte Regeln der Technik?




    Da steigt selbst mancher Jurist nicht vollständig durch. Von daher würde ich sagen:


    1.) Eine Betriebshaftpflicht ist Pflicht. Punkt.


    2.) Haftungsausschluss per AGB ist eine äußerst schlechte Idee. Sie wirft ein zweifelhaftes Licht auf die jeweilige Partei und nutzt im Ernstfall meist gar nichts - im Gegenteil. Ohnehin ist vieles, was man in AGBs so liest, schlicht nichtig.


    3.) Zu den anerkannten Regeln der Technik gehören nicht nur die DIN- und VDE-Normen, sondern für gewöhnlich auch die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Sehe ich auch so, Betiebshaftpflicht ist Pflicht.


    Ich vertrete eh die Einstellung daß man sich nicht gegen alles Versichern muß, aber gegen alles was einem sofort den Kragen kostet, sollte man sich versichern. Und in diesem Falle ist die wichtigste Versicherung die Betriebsaftpflicht (vorallem die ist ja im Verhältnis was Sie für ein Risiko abdeckt nicht wirklich teuer).


    Gruß


    Jürgen

    J&C Veranstaltungstechnik GbR
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  • Zitat von "jundc"

    Sehe ich auch so, Betiebshaftpflicht ist Pflicht.



    Also falls das auf mich bezogen sein sollte, ich bin natürlich versichert, hab ich ja oben schon geschrieben, ich war mir ja nur bezüglich des "gesetzliche......" unschlüssig.



    Ansonsten, ja, der Verstand verpflichtet einen zur Betriebshaftpflicht oder auch Freiberuflerhaftpflicht, der gesetzgeber tut dies soweit ich informiert aber nicht, solange man niemanden eingestellt hat.

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • Zitat von "kater86"


    Ansonsten, ja, der Verstand verpflichtet einen zur Betriebshaftpflicht oder auch Freiberuflerhaftpflicht, der gesetzgeber tut dies soweit ich informiert aber nicht, solange man niemanden eingestellt hat.


    Haftpflichtversicherung -> IMMER ABSCHLIESSEN!
    Es besteht keine Versicherungspflicht, ein Betrieb ist kein Auto.


    Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
    Es besteht Versicherungspflicht, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden.


    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur