lautstärke bei live-auftritten

  • Zitat von "ADMIN"

    3.) Warum legt man entsprechende Veranstaltungsstätten nicht einfach in's Industriegebiet?


    Industriegebiete vs. Gewerbegebiet


    Wie ist da die Definition? Sind Industriegebiete nur so lange Industriegebiete wie da keiner wohnt oder wie wird das definiert.


    Ich wüssete bei uns in der Gegend kein Industrie-/Gewerbe-Gebiet in dem kein Wohnhaus steht bzw. keins angrenzt.

  • Gewerbegebiete oder Industriegebiete werden in den Flächennutzungs- und folgend in den Bebauungsplänen als solche ausgewiesen. Ausnahmsweise darf dort auch Wohnbebauung erfolgen. Die TAs regeln Grenzwerte in Bezug auf das Gebiet. Geregelt ist die zulässige Bebauung in Grundzügen in der Baunutzungsverordnung:


    § 8 Gewerbegebiete
    (1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.
    (2) Zulässig sind
    1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche
    Betriebe,
    2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
    3. Tankstellen,
    4. Anlagen für sportliche Zwecke.
    (3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
    1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für
    Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und
    ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,
    2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,
    3. Vergnügungsstätten.


    § 9 Industriegebiete
    (1) Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind.
    (2) Zulässig sind
    1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche
    Betriebe,
    2. Tankstellen.
    (3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
    1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für
    Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und
    ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,
    2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und
    sportliche Zwecke.


    Gruß 30Hz

  • Nochmal nen rein technischer aspekt.


    aus der sicht des pavillions da ich da ja oft bin udn div versuche und beobachtungen machen konnte da rahmen bedingungen ja immer ähnlich.


    Bühne 7x4m und raum 15x12m


    ich gehe her


    Gain so um die 0db je signal im kanal



    setzte den Gain des Masers auf -5db und den vom kanal auhc auf -5db


    dann hör ich mir das an. koppelts nicht gut dann 10db lauter amchen koppeln rauszihen und gut


    pegel zurück nehmen 8db.




    so nun hab ich die amps und alles zu 80% ausgelastet.



    so arbeite ich fast immer bei musik. bei sprache ists was anders.



    problem 2.


    ich hab im pavillon von 4x400w an 4ohm auf 4x1600 an 4ohm auf gerüstet mit nem PA das 3db lauter ist wie das alte .


    und trotzdem schaff ich es und die gast techniker regel mässig den pavillion zu rocken und die CA 18 zumindest im bass klippen zu lassen.


    bei den tops ist es selteneer aber auch das geht. bei gut 10m abstand zur PA ist es dann auch nciht wirklich leise


    Joo kraus am 13.12.2003 war es ab und zu gut und gerne 105db A am FOH


    trotzdem gab es lob über den guten sound STEFAN64 aus dem forum war da und meinte das.





    Problem 3.


    monitoring auch hier hab ich am beispiel pavilion von 8x200w an 4ohm auf 4x800w an 4ohm aufgerüstet.


    gleiche wedges. aber immer nur einer pro opfer mannchmal auch zwei


    wobei zwei immer extrem schwammig um 400hz werden in der Guck kasten bühne des pavillions.



    Problme 4


    der Musiker him self


    Basser dröhnen gerne die bühne zu machen also komische sounds mit ihren boxen.



    Gitarrisen in der regel zu laut aber es gibt aus nahmen.


    Schalgzeuger vom guten disziplinerten und schmied alles dabei. macht aber A foh locker 85db A hne amps sozusagen.




    wie auch immer ich sehe nicht wirklich ne möglichkeit leiser zu machen.


    kommt eher auf programmmaterial und disziplin an.

  • @Soundklinik: Auch wenn ich Deine Argumentationen im Ganzen ja gut finde und auch keiner derjenigen bin, die unbedingt laut haben müssen geschweige denn wollen: Das viel zitierte "Früher" und "vor 20 jahren" ist nun eben mal vorbei! Wir haben das Jahr 2004! "Früher" spielten die Beatles auch noch mit drei 50W-Röhrenverstärkern vor 60.000 Leuten. Das kannst Du heute nicht mehr bringen, nur damit keiner einen Hörschaden hat.


    Zudem: Kinderarbeit in 3. Welt-Ländern mit unseren Luxus-Kids von heute zu vergleichen, die zudem noch FREIWILLIG auf eine VA gehen, ist doch schon arg hergehohlt.


    tthorsten: Ausnahmsweise gebe ich Dir mal Recht... :D Selbst die Musiker sind ja wenig einsichtig.



    Das Problem ist heutzutage doch erstmal folgendes (gerade in bezug auf Nachbarn): Durch die immense Reizüberflutung und durch ein um ein Vielfaches hektischeres Leben (als z.B. "früher") fühlen sich die meisten Bewohner unseres Landes doch schon vom morgendlichen Krähen des Hahnes belästigt. Wenn es dann noch um Rock-/Pop-Musik geht und Veranstaltungen "für die Jugend" generell, reagieren vor allen Dingen die älteren Zeitgenossen sehr sehr empfindsam! Steht dagegen die Blaskapelle des örtlichen Musikvereins vor der Haustür, die unweigerlich alleine schonmal (je nach Besetzung) 110dB "verursacht", dann ist alles in Ordnung und es kann eigentlich nicht laut genug sein. Nur so lange keiner klagt, fühlen sich auch die behörden nicht zuständig. Wäre ja Arbeit für die Beamten... 8) Jetzt sind im Vergleich zu "Früher" eben Kläger da (und das nicht zu wenige) und dann müssen eben auch Vorschriften her.


    NUR: Die sollten auch sinnvoll sein und praxisgerecht! Was nützt mir eine Beschränkung auf 99dB, wenn bei einer VA mit 700 Leuten alleine diese 700 Leute einen DAUERHAFTEN Pegel von 96dB produzieren? Wobei die 99dB eine Wunschzahl sind, die vielerorts von den zuständigen Ordnungsämtern bereits massiv unterboten wird!


    Die Companies an sich sind bei einem Auftrag mit Fremdtechniker dahingehend die Hände gebunden, dass sie die VA wohl das letzte Mal machen, wenn sie den Tech bzgl. Pegel einschränken. Und dezentrale Beschallung kostet Geld! Ok, soll's doch der Veranstalter bezahlen sagt PA-Peter dann. Aus welchem Grund soll der Veranstalter das tun? Mit der Argumentation stellt Ihr Euch ein Bischen ins Abseits! Wenn die beschallung mehr kostet, wird eine VA für einen Veranstalter eventuell unlukrativ und sie fällt weg. Und erfahrungsgemäß werfen nicht viele VAs soviel gewinn ab, dass da noch viel Spielraum für eine teurere Beschallungsanlage ist. Der effekt wäre dann: Weniger VAs, weniger Aufträge für die Companies! Und dann weint hier auch wieder jeder rum...


    Ein anderer Aspekt ist mitunter der Techniker. Mit sicherheit gibt es mehr Techniker, die eigentlich einen Waffenschein haben müssten für das was sie abliefern, als umgekehrt! Nur was soll man da tun? Den Tech vom Pult vertreiben? Ihm "Arbeitsverbot" an dem VA-Abend geben? Damit dann der Künstler das bestimmt supertoll findet und Dich mit Sicherheit weiterempfiehlt? Dann kann jede Company dichtmachen und es gäbe kein Lautstärkeproblem mehr... :D


    Natürlich ist das Thema zu komplex, aber schaut doch mal ein Bischen über Euren Tellerrand, bevor Ihr Euch hier wild bekriegt. So einfach ist das nicht in den Griff zu bekommen, auch nicht Gesetze und Vorschriften. gesetze und Vorschriften waren schon immer da, um gebrochen zu werden!


    Ich kann's aber auch nur immer wieder betonen: Es geht jeder FREIWILLIG auf eine Veranstaltung und kann auch jederzeit wieder gehen, wenn's ihm zu laut ist. Es gibt wohl wenige VAs, bei denen die Türen zugesperrt sind, wenn man mal drinne ist... :D
    Und trotzdem sollten sich die Tonkollegen bei Ihren abendlichen Mixes mal fragen, ob es denn nicht doch irgendwo angenehmer für das Publikum geht. Ich sage bewusst "angenehmer", denn es ist eigentlich nicht unbedingt die hohe Lautstärke 8bis zu einer gewissen Grenze), die die Besucher stören, sondern vielmehr ein (von den Frequenzen) unausgewogener Gesamtklang!


    So, dies zum Wochenende... :D


    Gruss
    TeO

  • Zitat von "TeO"


    ...
    Zudem: Kinderarbeit in 3. Welt-Ländern mit unseren Luxus-Kids von heute zu vergleichen, die zudem noch FREIWILLIG auf eine VA gehen, ist doch schon arg hergehohlt.
    ...


    Es gibt schon Gemeinsamkeiten.
    Firmen, die billig in Dritte-Welt- und Schwellenländern fertigen lassen, sind asozial, arrogant, rücksichtslos und ignorieren gesundheitliche Folgen.
    Und :(Luxus-) Kids, die (freiwillig ???) auf eine Krawallorgie gehen, wissen doch oft gar nicht, auf was sie sich einlassen und welche Folgen dies auf ihr Gehör hat.


    Selbst viele (nach deren eigener Einschätzung: erfahrene ... :( ) DJs sind doch schon halbtaub, oft im Bereich Akustik recht ahnungslos und wissen daher vielleicht ja nicht einmal, was sie den Gästen antun.


    Was ich schlimm finde ist die Ignoranz und Rücksichtslosigkeit, die sowohl in der dritten Welt als auch bei Veranstaltungen an den Tag gelegt wird.
    Wer Gästen lächelnd fast 120 dB um die Ohren fegt - und das dann auch noch witzig findet, der handelt - wenn er denn wirklich "Ahnung" hat - nicht nur fahrlässig ...


    Viele Grüsse sendet

  • Zitat von "TeO"

    Wobei die 99dB eine Wunschzahl sind, die vielerorts von den zuständigen Ordnungsämtern bereits massiv unterboten wird!


    Die 99 dB (Leq, am maßgeblichen Imissionsstandort, bezogen auf eine Beurteilungsdauer von 2 Stunden) kommen aus der DIN 15905 Teil 5, die Ordnungsämter hantieren meist mit der TA Lärm. Das eine mal geht's um den Schutz des Publikums, das andere Mal um die Nachruhe der Nachbarschaft.


    Zitat

    Die Companies an sich sind bei einem Auftrag mit Fremdtechniker dahingehend die Hände gebunden, dass sie die VA wohl das letzte Mal machen, wenn sie den Tech bzgl. Pegel einschränken.


    Die Beschränkung des Pegel ist Aufgabe des Veranstalters, der zahlt ja auch das Schmerzensgeld (so er denn verklagt wird). Von daher: Sachkundig beraten, und was dann mit der Info gemacht wird, ist nicht mehr das Problem der Company.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Vielleicht ein wenig offtopic aber auch passend.


    Ich bin ja auf beiden Seiten des Pultes unterwegs. In letzter Zeit aber eher mit Band unterwegs.


    Wie sieht es denn zb in einem Klagefall aus. Ein Zuschauer trägt einen Hörschaden davon nach einem Konzert. Und klagt nun an.


    Es gibt ja 3 Parteien, denen er ans Leder könnte.


    1.) Die Band / Der Künstler


    2.) Die PA Firma


    3.) Der Veranstalter


    Inwiefern können sich 1+2 vertraglich vor Klagen schützen? Die Regel bei uns ist. Veranstalter bucht Band. Band beauftragt Verleiher. Also Vertrag zwischen 1 und 3 und zwischen 1 und 2. Manchmal auch Vertrag zwischen 1 und 3 und zwischen 2 und 3.


    Kann ich als Band in meinem Vertrag eine Klausel einfügen, die rechtens ist und mich von möglichen Klagen dieser Art entbindet?


    Kann ich dies auch als Verleiher tun?


    Oder sind solche Klauseln vor Gericht unwirksam??


    gruß
    Jan

  • ... der Veranstalter wäre dann wohl immer irgendwie "dran".
    Die Künstler könnten sich ggf. rausreden, daß sie während der Veranstaltung keinen Eindfluß auf die Lautstärke der PA hatten (... ich weiß ... ich weiß ... die lieben Gitarristen ...) und den "schwaren Peter" an den Pultmenschen weitergeben.


    Der Pultmensch bzw. die Verleihfirma sollten (als Fachleute) eigentlich wissen, was erlaubt ist und (um selbst keinen Ärger zu bekommen) den Veranstalter (... und wohl auch die Künstler) auf die - eigentlich - einzuhaltenden gesetzlichen "Spielregeln" hinweisen.


    Eines ist jedenfalls klar:
    Einigermaßen sicher sind alle Beteiligten nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden ... und dies hinterher auch - im Falle einer Schadenersatzklage - vorm Kadi bewiesen werden kann.


    Viele Grüsse sendet

  • PA-Peter: Das mit DIN und TA Lärm ist ja mittlerweile schon klar, nur wissen die lieben Beamten das auch? Okay, einen Ausdruck bzw. Kopie der TA Lärm und der DIN immer im Gepäck zu haben, wäre schonmal eine Massnahme. Trotzdem: Wenn die Beamten bocken (vielleicht weil's ihnen zu stressig ist, Samstagsabends eine DIN durchzulesen oder weil sie generell keinen Bock darauf haben), dann ist die Veranstaltung gelaufen!


    Sound-Klinik: ICH bin keiner der Sorte, der einfach nur laut haben will und das Gehör der Zuschauer riskiert! Nur um's klarzustellen: Ich weiss schon die Folgen, die passieren können, und die Grenzwerte sind ja nicht (ganz) aus der Luft geholt. ABER: Wie tthorsten schon schrieb: Man muss die Zuschauer die Musik auch spüren lassen! Irgendwo war was mit dem "Glücksgefühl" zwischen 94dB und 99dB geschrieben, das kann ich absolut bestätigen! Wenn's zu leise ist, kann die Band noch so gut sein, sie wird es nicht fertig bekommen, dass der Funke auf's Publikum überspringt! So makaber das auch klingen mag, es ist so. Ist's ein Bischen "lauter", so funktioniert die Sache. Wobei 120dB nun auch nicht unbedingt sein müssen! Wer meint, er müsste dem Publikum eine Düsenturbine auf die Ohren geben, der soll das tun... :D Und ich bin immer noch der Meinung, dass das Publikum immer noch freiwillig zu einer VA geht. Oder "zwingst" Du die Zuschauer Deiner Oldie-Band dazu, sich die Konzerte anzutun? Ob jetzt JEDER weiss, dass er sich der u.U. Gefahr aussetzt, bleibende Gehörschäden davonzutragen, das ist ein anderes Thema! Ein Hinweis am Eingang wäre da nicht unangebracht. Zudem hast Du ganz klar das Problem, dass die Einen empfindlicher reagieren, andere dagegen weniger empfindlich.


    Grüsse
    TeO


  • Der Geschädigte wird sich an seinen Vertragspartner wenden, und das ist der Veranstalter. Es gibt da bereits entsprechende Urteile (siehe beispielsweise auf der Webseite von http://www.dbmess.de), und die besagen, dass der Veranstalter im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht die Aufgabe hat, eine normgerechte Messung nach DIN 15905 Teil 5 durchzuführen und gegebenenfalls den Pegel zu reduzieren.



    Nun könnte man noch überlegen, wie das Innenverhältnis zwischen dem Veranstalter und dessen Erfüllungsgehilfen aussieht. Entsprechende Urteile sind mir nicht bekannt, es wäre juristisch auch schwierig, zumindest dann, wenn der Veranstalter nicht gemessen hat.


    Wenn er jedoch dem FOH-Techniker oder Band die Anweisung gibt, leiser zu machen, und die halten sich nicht daran, dann sieht es wieder anders aus.


    Den PA-Firmen empfehle ich, sicherheitshalber den folgenden Passus in die allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen:


    Zitat

    Unsere Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren. Auf Wunsch vermitteln wir einen Dienstleister, der eine solche Messung normgerecht durchführt.


    Eine Band könnte beispielsweise in den Rider einen adäquaten Hinweis schreiben.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "TeO"

    Sound-Klinik: ICH bin keiner der Sorte, der einfach nur laut haben will und das Gehör der Zuschauer riskiert! Nur um's klarzustellen: Ich weiss schon die Folgen, die passieren können, und die Grenzwerte sind ja nicht (ganz) aus der Luft geholt. ABER: Wie tthorsten schon schrieb: Man muss die Zuschauer die Musik auch spüren lassen! Irgendwo war was mit dem "Glücksgefühl" zwischen 94dB und 99dB geschrieben, das kann ich absolut bestätigen!
    ...


    ... auch mit 99 dB hätte ich persönlich auf einer Veranstaltung kein Problem - nur: ich mache nicht erst seit gestern Musik und habe nicht nur etliche Stadt- und Zeltfeste hinter mir. Und was andere Bands und DJs da teilweise den Zuhörern zumuten, liegt vielfach SEHR WEIT oberhalb von 99 dB. Aber ich denke, daß Du das auch weißt :wink: .


    Um die eigentliche Problematik mal anhand einiger Beispiele zu verdeutlichen, "hole ich mal ein wenig aus":


    Beispiel 1: Als um 1900 nur wenige Autos durch die Gegend fuhren, gab es zunächst nur wenig Reglementierungen - als die Anzahl (und die Zahl der Unfälle ...) stieg, griff der Staat durch Regelungen ein.


    Beispiel 2: Bevor man erkannte, daß Asbest oder Benzol gesundheitsschädlich sind, wurde damit ohne besondere Schutzmaßnahmen herumhantiert. Als sich Krebserkrankungen häuften, wurde durch Reglementierungen und Vorschriften eingegriffen.


    Und nun übertrag sowas mal auf die Entwicklung der Beschallungstechnik in den letzten 30 Jahren, und Du wirst Dir vielleicht ausmalen können, was Veranstaltern, Muckern und Beschallungstechnikern noch alles an staatlichen Reglementierungen "blühen" wird, wenn das Equipment immer leistungsfähiger wird - einige Anwender die möglichen Folgen aber nicht begreifen (wollen ?) bzw. nichts dazulernen (wollen ?) ...


    Der Staat schreitet i.d.R. immer erst dann ein (manchmal auch zu spät - z.B. Contergarn, Astbest ...), wenn eine Technologie Probleme bereitet (z.B. Gesundheitsbeeinträchtigungen, Belästigungen, Gefährdung, ...).


    Und wenn einige bestimmte "Sound-Techs" sowas nicht wahrhaben wollen (und nur auf die "doofen Anwohner schimpfen" ...) und dann die Reglementierungen nur ignorieren, wird alles (und zwar für ALLE !!!) nur schlimmer ...


    Viele Grüsse sendet

  • ICH BIN FÜR DIE FREIHEIT DER LAUTSPRECHER und der Lautstärke


    lasst uns so laut machen wie es geht damit mann den Bass und ie message spürt solange wir ncoh können



    keine reglemientierung nieder mit restriktionen das ist für weicheier.

  • ... das erinnert mich dunkel an einige Inhalte aus meinen Geschichtsunterricht in der Schule:


    Noch kurz vor der französischen Revolution hatte der Adel die Devise: "Laßt uns auf Kosten des doofen Volks Fest feiern, schlemmen und in Saus und Braus leben."
    Dem Volk ging es dabei nicht so besonders gut und man fand die Devise des Adels auch irgendwie doof.


    Wie es ausging, ist bekannt (schnipp ... :D ).


    Viele Grüsse sendet

  • tthorsten:


    >lasst uns so laut machen wie es geht damit mann den Bass und ie message spürt<


    Dann mach das mal schön an Dir selber. Ich will Dich mal jammern hören, wenn sich nach dem ersten Gehörsturz (im Normalfall Erbrechen, enormer Schwindel und Ohrensausen über mehrere Tage) ein Mann im Ohr eingenistet hat, der nie mehr auszieht.


    Gruß


    DirkB

  • Hörsturz muß nicht von der lauten Mugge kommen!


    Mancher junge Kerl mit schlechter Durchblutung inner Birne kann das von ganz normalem Alltagsstress bekommen!


    Tinnitus hat sogar meine Mutter - die ist über 60 und war noch nie bei der lauten Musik! Also auch von was anderem....


    Im übrigen könnt ihr euch die Diskussion langsam schenken. Es führt zu nichts!
    Tatsächlich liegt das Problem bei den Erfüllungsgehilfen des Staates, die eine gesetzfreie Zone noch reglementieren mußten! Inzwischen dürfte doch jeder (!) gemerkt haben, dass der Deutsche einen besonderen Hang für die Verordnung hat!
    Stefan


    Letztens war ich mit meinem Hund beim Tierarzt! Im Wartezimmer hatte einer einen Vogelkäfig mit zwei Nymphensittichen reingeschleppt. Ich sag euch....die machten einen Terror, dass es mir im Ohr gezuckt hat!
    An wen muß ich mich wenden, um Schadenersatzansprüche wegen zu hoher Vogellautstärke einzuklagen? :D Mehr sag ich zu dem blödsinnigen Lärmgesetz nicht mehr......

  • rockline:


    >Tatsächlich liegt das Problem bei den Erfüllungsgehilfen des Staates, die eine gesetzfreie Zone noch reglementieren mußten! Inzwischen dürfte doch jeder (!) gemerkt haben, dass der Deutsche einen besonderen Hang für die Verordnung hat! <



    Da gebe ich Dir völlig recht. Es geht IMHO aus zweierlei Gründen nur mit gesetzlichem Zwang:
    - weil für Viele Selbstverantwortung und Nachdenken ein Problem ist
    - weil freiwillige Begrenzung auf nicht gesundheitsschädliche Werte bei denen, die es besser wissen müßten, offensichtlich auch nicht funktioniert


    MfG


    DirkB

  • Hier werden aber künstlerische Aspekte (sofern der/die "Künstler" Lautstärke für ihre Darbietung vonnöten halten) gegängelt.


    Das kommt einer staatlichen Bevormundung schon sehr nahe!


    Weiterhin ist bei Einhaltung der zukünftigen Vorschrift kein Stadtfest mit einer großen Hauptbühne und mehreren tausend Zuschauern, im nahen Abstand zum PA Cluster durchführbar!
    Es ist bei praktischer Nutzung eines konventionellen PA Systems der Größenordnung beispielsweise 2 x 16kW nicht möglich (!!), vor dem System KEINEN Gehörschaden zu bekommen, wenn man sich denn nur lang genug davor stellt!


    Und nun? Wie stellt unsere Rot/Grün Gängel und Vorschriftpartei sich das in Zukunft vor?
    Lauter kleine Böxlis auf dem Gelände verteilen?


    Mein Beispiel des ganz normalem Stadtfestes bezieht sich im übrigen nicht auf reine Metaldarbietung der übelsten Sorte, sondern um ganz gewöhnliche Bühneprogramme, bei der Du sogar bei einem Auftritt von Andy Borg 5 Meter vor der PA Zustände bekämst!
    Wie beschallt man sonst über die gesamte Fläche?


    Mancher möchte es nicht verstehen, und klopft den DIN Burschen und Lärmbewachern noch munter auf die Schulter :(


    Kopfschüttel.....Stefan


    Ich mache übrigens nie extra laut - nur manchmal ist es gängige Praxis in gewissen VA Größen mit doch etwas erhöhtem Ampmaterial ganz normal zu arbeiten! Völlig legale Praxis, die zukünftig scharf reglementiert wird/werden soll!