Steuererklärung: Wie schreibe ich eine Endstufe ab (Gewerbe)

  • Hallo,


    sitzer gerade an meiner Steuererklärung. Habe im vergangenen Jahr eine Endstufe gekauft (für 500 Euro) und muss diese ja nun über den Zeitraum X Jahre abschreiben. Wie genau muss ich da vorgehen? Wie lange ist der Abschreibungszeitraum?


    Habe seit 2004 Gewerbe angemeldet.

  • Mein Tip:
    Such dir für den Anfang nen netten Steuerberater oder wenigstens einen Steuerfachgehilfen aus deinem Dunstkreis oder zumindest einen Kumpel/Freund/Verwandten, der das ganze schon mal gemacht hat.
    Das hier im Forum zu erklären ist nicht ohne und du wirst auch diverse falsche Antworten erhalten... :x Da verstehen aber die Steuerbeamten nicht so viel Spass.......


    Nebenbei: die Damen und Herren aus deinem Finanzamt sind sogar verpflichtet, dir bei Fragen und Problemen mehr oder minder schlaue Antworten zu geben und beim Ausfüllen deiner SE behilflich zu sein. :!:

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Und vielleicht sollten wir das in einem und nicht in 2 Threads diskutieren. Im anderen Thread wurde auch schon eine falsche und eine richtige Antwort gegeben.... :roll:





  • Hab das hier mal vom anderen Beitrag eingefügt!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Also es gibt schon mehr als zwei Abschreibungsmöglichkeiten - nämlich 3 linear, degressiv und (ich glaube heißt so ) progressiv. Ist aber selten und nur bei großen industriellen Anlagen anzutreffen.


    Wie das mit dem abschreiben geht wurde ja schon erklärt, aber vorsicht nicht nur der Preis ist entscheidend ob GWG oder nicht, sondern auch die Gebrauchsart. So hat es meinen Steuerberater (Hallo Nobby) und mich einen kleine Kampf gekostet, dem FA klar zu machen, das ein "Derby" ein Stand alone Gerät ist - und somit ein GWG.


    Aber bei Boxen und bei sonstigem Kram (auch unter 410 Euro) ließ sich das FA in Dbg. nicht erweichen. Somit sind Amps, Boxen usw. nicht direkt abzugsfähig - auch wenn billiger als 410 Euro (da ja einzeln unbrauchbar) sondern nur über lineare 4 Jahre (das mach ich auch so Kracky - stört keinen!!)
    Gut heute komme ich beim kauf von Boxen und co. selten unter 410 Euro, aber z.B. eine aktive Weiche mit 80 Euro würde trotzdem über 4 Jahre abgeschrieben werden.
    Ach ja entscheident sind die 410 Euro NETTO - auch nicht ganz unwichtig.


    Ganz wichtig: Nimm Dir direkt eine guten Steuerberater!!!!!!!! Das erspart Dir Geld und nerven!!!!!! :evil::evil::evil:
    (Der rechnet sich - genau wie ein Unternehmensbetreuer :D:D:D )


    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • Okay, hier ein anderes Beispiel was ich gerade habe: Eine Rechnung, auf der eine Endstufe (400 Euro) und eine Weiche (100 Euro) stehen. Hier wäre es für mich also nicht möglich, beide Geräte als GWG abzuschreiben.


    Wenn ich jetzt aber eine Rechnung mit nem Sound2Light Lichteffekt (400 Euro) und nem kleinen Fogger (100 Euro) hätte ich trotzdem nicht die Möglichkeit, das als GWG zu verbuchen.


    Wenn aber nun auf der Rechnung ein Lichteffekt für 400 Euro drauf wäre und die Weiche aus dem ersten Beispiel, dann müsste ich ja beide Artikel separat auf der Abrechnung aufführen, richtig?!

  • Hallo,
    nein, ob es ein GWG richtet sich wie gesagt nach Gebrauch - nicht ob es zusammen auf einer Rechnung steht. Auf Rechnungen werden immer alle Positionen einzeln betrachtet. Und ob du es als GWG durchbekommst hängt von deinem FA-Mitarbeiter ab. DJ Detto hat in Dbg wie er sagt keine Chance, bestimmte, auch geringere als 410Euro Posten, als GWG beim FA durchzubekommen. Kurioserweise hab ich hier im südlichen Brandenburg überhaubt keine Probleme damit. Alles uner 410 Euro ist GWG und fertig - gabs nie Diskussionen darum.


    Grüße
    Matze

    "...stört es sie, wenn ich ein bisschen klatsche..."

  • Es besteht ein Wahlrecht für die Abschreibungsmethode - linear (jährlich gleicher Betrag) oder geometrisch degressiv (jährlich gleicher Prozentsatz) mit Übergang zur linearen Methode wenn der Betrag der degressiven Abschreibung unter dem der linearen liegt. Eine Abschreibung mit progressiv ansteigenden Prozentsätzen ist nicht zulässig.

  • Ich hatte (in Hessen) auch noch nie Probleme, z.B. eine Weiche unter 400 Euro direkt abzusetzen, also nicht abzuschreiben. Wo will man da auch ansetzen? Jedes Mikrofon, Mikrofonkabel, Stativ, usw. ist nicht einzeln nutzbar. Wir hatten die Diskussion auch schon bezgl. Traversenstücken, etc. Sind diese nur zusammen nutzbar? Bei uns nicht.

  • Hmm.
    Man müsste mal mit dem Finanzamt verhandeln, ob eine Endstufe für 500,- nicht sowieso den Straftatbestand GWG - "Geringwertiges Wirtschaftsgut" voll und ganz erfüllt...
    Da ist mit Import und Wertschöpfung dürch Zwischenhändler bestimmt schon mehr zusammengekommen, als für die Herstellung incl. Rohstoffe/Bauteile. :roll: :roll: :roll:


    Aber der Gesetzgeber vehrsteht unger giringwertig wohl was anderes... :oops:

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.