Zahlungsbedingungen

  • Soeben erreichte uns per Post ein schreiben einer großen Hotelkette, wir teilen Ihnen eine Umfirmierung mit, neue Rechnungsanschrift, Hinweise zur Bestätigung von Aufträgen und dann der freundliche Satz, wir zahlen unsere Rechnungen pünktlich nach 60 Tagen ... hm was soll man sagen - kann den Zahlungszeitraum hier garnicht auf 60 Tage erweitern, weil das Programm nach 31- Tagen sagt stop nun bitte zahlen ... :D

  • Hallo


    sehr merkwürdig. Scheint wie bei Behörden einzureißen, erst nach langer Zahlungsfrist zu zahlen.


    Wir sehen unseren Verleih als Dienstleistung & teilen mit, daß es keine Zahlungsfrist bzw. Zahlungsziel gibt. :D


    Das ergibt sich auch aus unserer AGB


    Spätestens 5 Tage nach Ende der VA sollte das Geld auf dem Konto sein.


    Im Einvernehmen mit Veranstaltern, die ja auch auf Eintrittsgelder angewiesen sind, verzichten wir schon auf Vorkasse oder Kautionen.


    Bei Zumietungen aus einem Rental-Pool heraus kann man den Zulieferer auch kaum 60 Tage hinhalten, bis der Kunde zahlt.

  • Wo ist das Problem?


    Man stellt eine Rechnung mit 30 Tagen Zahlungsziel und wirft die Mahnung erst dann ein, wenn nach 60 Tagen + x nichts auf dem Konto ist.


    Und lieber ein ehrliches "das dauert 60 Tage", als 60 Tage (oder noch länger) hingehalten zu werden. Die Finanzierungskosten kann man ja wieder auf die Angebote draufkalkulieren.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Also als Kaufmann kann ich 60 Tage eigentlich nicht verstehen.
    Entweder ich habe das Geld, um meine Ausgaben zu decken, oder nach 60 Tagen wirds nicht besser...
    OK, daß sich aus irgendwelchen Gründen mal etwas länger hinauszögert ist normal. Auch, daß ein Subunternehmer ggf. erst bezahlt wird, wenn der Hauptauftraggeber gelöhnt hat.
    Aber 60 Tg. als Zahlungsziel lasse ich mir nur äussert ungern von einem Kunden aufdrücken.
    Zudem: ein Kunde, der kaufmännisch denkt, zahlt unter Abzug von Skonto!!!


    Mal am Rande:
    in unserer Firma hat tatsächlich ein Kunde seine Zahlungsfrist auf 60Tg heraufgesetzt, mit der Erklärung, er würde dann auch vor der 2.ten Mahnung zahlen können.
    Am 61.ten Tag hatte er pünktlichst die erste Mahnung und mittlerweile ist er Pleite.


    @ Admin: die Finanzierungskosten kann ich draufhauen, aber soll ich bei solchen Kunden auch noch eine Insolvenzversicherung draufschlagen??

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • große Hotelkette -
    wenn es sich um einen guten Kunden handelt den man nicht verlieren möchte bleibt einem wohl nichts anderes übrig als zu aktzeptieren oder mit dem Kunden zu verhandeln


    evtl. kann man auch beim Kunden nachfragen wie die 60 Tage zustande kommen!?


    Immer öfters erfolgt bei "Ketten" die Abrechnung über die Hauptstelle daher können schnell die 60 Tage zusammen kommen:
    Rechnungseingang in der Filiale
    Prüfung durch den Verantwortlichen
    Weiterleitung
    Prüfung durch den Verantwortlichen
    Bezahlung
    (und je nach größe noch weitere Schritte - dann gibt es noch Urlaub, Krankheit oder tatsächlich Zahlungsschwierigkeiten ...)




    Gruß


    Johannes Gauglitz

  • Wie Johannes schon sagt: Es kommt auf den Kunden an und was ich zu tolerieren bereit bin.


    Ansonsten gibt es da doch immer noch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen, soweit ich weiß. Das kann auch nicht durch AGBs ausgehebelt werden. Es sei denn ich lasse mich drauf ein. Aber warum sollte ich?


    Ich hatte mal eine Bank als Kunde. Die haben mir ein Schreiben geschickt, ich möge zukünftig alle Rechnungen nach London schicken. Mein lokaler Auftraggeber ist vor Schreck vom Stuhl gefallen; er wußte weder von der Umorganisation noch von dem Umgang mit Lieferanten seitens der Konzernleitung. Ich sollte ihm dieses Schreiben mal faxen. Das Ende vom Lied: Rechnung ging an den lokalen Auftraggeber und wurde ratzfatz auch in Deutschland bezahlt.


    Trotzdem: Sachen gibt's...
    Gruß, Uli

  • Zitat von "treibsand"

    @ Admin: die Finanzierungskosten kann ich draufhauen, aber soll ich bei solchen Kunden auch noch eine Insolvenzversicherung draufschlagen??


    Große Hotelkette... das gibt es in der VT-Branche Kunden, bei denen ich mir mehr Sorgen machen würde.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "ADMIN"


    Große Hotelkette... das gibt es in der VT-Branche Kunden, bei denen ich mir mehr Sorgen machen würde.


    Ist sicherlich richtig, aber wenn es sich dabei um einen grösseren Auftraggeber handelt, der regelmässig Rechnungen (sei es auch nur für die berühmten Kleinsttagungen) erhält, kann da in 60 Tagen einiges zusammenkommen, was bei einer möglichen Insolvenz des Auftraggebers den schnellen Tod des Gläubigers zur Folge haben kann.
    Gerade, wenn für den betreffenden Kunden irgendwelche Investitionen getätigt wurden.


    Muß natürlich im Einzelfall geprüft werden. Sicher gibt's auch Kunden, die aufgrund Ihrer internen Struktur etwas länger zur Rechnungsbegleichung brauchen.
    Aber gerade bei Firmen, die erwähnen, daß sie ihre Rechnungen "pünktlich" nach 60 Tg. bezahlen wär ich vorsichtig.


    Mir (als kaufmännischen Angestellten) erschliesst sich nicht so richtig der Grund, warum eine Rechnungsprüfung und -begleichung mehr als 14 Tage in Anspruch nimmt...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Hmm, also 60 Tage sind schon happig. Bei guten Kunden kann man ja noch darauf eingehen, wenn die Kohle dann auch immer pünktlich kommt ist es ja ok, man kann ja wirklich einen kleinen Aufschlag nehmen. Merkt bei den Summen wahrscheinlich eh keiner. Bei Privatkunden sind 60 Tage natürlich nicht akzeptabel. Die zahlen bar oder innerhalb einer Woche.


    Noch mal zu den Behörden: Das kann ich auch überhaupt nicht verstehen, dass die so spät zahlen. Denn die sind VERPFLICHTET aus Gründen der Sparsamkeit möglichst zügig und unter Abzug von Skonto zu zahlen...


    Gruß


    Zwigges

  • Hi,


    mir stellt sich die Frage warum eine Hotelkette ihre Rechnungen erst nach 60 Tagen bezahlen kann, wenn doch die Kunden eines Hotels auch bei Abreise entweder in Cash oder per Kreditkarte bezahlen müssen. Ich denke da sollte es doch auch kein Problem sein seine Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen.


    Zum Thema Skonto... in aller Regel gibts kein Skonto, wenns denn nun wirklich gute Kunden sind schieb ich die Rechnung auch mal rüber und erwähne so nebenbei wenns innerhalb der nächsten 7 Tage auf dem Konto ist können sie 2% abziehen.


    Gruß Philipp

    Spaß macht eine Digam 7000 an Concert Audio !!!!

  • also immerhin halten sie sich an die 60 Tage geld kam bis jetzt immer 60-67 Tage nach Rechnungsstellungsdatum, ich habe jetzt heute mal mit denen telefoniert und wir haben uns auf eine Monatsrechnung geeinigt, die dann innerhalb von 4 Wochen bezahlt wird - bleibt ja eigentlich alles beim alten :)
    aber gerade dieser sogenannte Kleinverleih macht irgendwann echt ne Menge - da mal shure conference one, da nen beamer, da nen plasma mit einspieler - dann sind wirklich schnell auch 5stellige summen zusammen im Monat.