Zitat von "elch"gewerblich genutzte lkw-fahrzeuge ab 3,5t zGG haben fahrtenschreiberpflicht und dementsprechend auch alls was mit lenk-/ruhe- und schichtzeiten zusammenhängt...
wenn ich mir bei ner autovermietung nen 7,5to für nen privaten umzug miete, brauch ich keine tachoscheibe, aber wie erklär ich dem netten herren in grün (bzw. noch schlimmer: dem BAG) warum ich trussing und cases etc. für meinen privaten umzug transportiere :roll:
der polizei kann man so noch einiges erklären, aber der BAG macht keiner was vor, hatten selbst mal ne kontrolle, da is ein abgerichteter doberman ne schmusekatze dagegen :shock:
Naja, schließlich wohnen wir doch alle mehr oder weniger in unserem Lager, oder ? da kann man dann auch schonmal umziehen. in der regel jedes wochenende zweimal oder so