Hallo Leute!
Habe da mal folgende Frage: Habe einen Verleih von Veranstaltungstechnik wobei ich auf Wunsch auch DJs mit auf die Veranstaltung schicke, bzw. auch mal selber Musik auflege.
Habe jetzt auf einem Schützenfest für einen Verein Musik gemacht, die Bezahlung lief über den Festwirt. Habe dabei mit dem Wirt einen Betrag X als Netto Betrag ausgemacht. Nach Beendigung der VA habe ich dann mit dem Festwirt abrechnen wollen und habe ihm die Rechnung mit dem Betrag X zzgl. 16% Umsatzsteuer gegeben. Jetzt sagte der Festwirt zu mir er würde das so nicht bezahlen, da ich nur 7% Umsatzsteuer nehmen dürfte als Musiker (DJ), dass würden alle seine anderen Musiker und DJs die er sonst so hat auch tun. Meines Wissens nach ist das aber nur der Fall wenn ich ein Konzert oder ähnlich gebe, wo die Leute extra wegen der bestimmten Musik bzw. des Künstlers gekommen sind und bezahlt haben, siehe link: http://www.medienanwalt.org/essays/musiker.htm
Ist das noch aktuell, hat da wer Erfahrung, zumal der DJ ja auch nur einen Teil der Rechnung ausmacht, der größte Teil macht ja das Geld für die Technik aus.
Wäre natürlich für Veranstaltungen wo es an Endkunden geht interessant, da die ja die MwSt. nicht wieder bekommen!
MFG
Thore