Geschädiger Sicherheitsmann

  • Ich bitte einmal um stellungnahmen zu folgenden vorfall:
    Als Veranstalter haben wir ein 2 tägiges Hardrock konzert veranstaltet.
    Das ganze machen wir nun schon seit 3Jahren -unter http://WWW.winternachtstraum.com kann man sich das auch ansehen.Es waren pro tag so ca. 600Personen anwesend.
    Nun hatte wir wie üblich sicherheitskräfte in der gesamten halle sowie im "graben".
    Alle sicherheitskräfte trugen so gut wie keinen gehörschutz, sondern in dem ganzen brühlenden lärm auch noch headsets-der graben lag allerdings nicht im strahlbereich der nexo alpha.
    Speziel für dieses festival hatten wir eine "incognito german allstars band" aus dem boden gestampft- so von wegen wer bekommt raus wer denn da wirklich auf der bühne steht!!??
    Was wir nicht wussten - der sänger brachte eine "schreckschuss" pistole mit und feuerte diese auch während des auftrittes ab!
    Um ihn herum -mitmusiker!
    Allerdings meldete sich dann nach dem auftritt dieser band einer der secureties mit "gewaltigen ohrproblemen".......
    So das er wohl zum artz musste, angeblich war das trommelfell kaputt!!!
    Der abstand zum knall muss so um 6 m gelegen haben, der schuss wurde gegen die decke abgefeuert.
    Ein paar tage später war dann wohl alles wieder in ordnung(gerissenes trommelfell??),er bekämme wohl noch vitamin infusionen aber sonst wäre wohl alles wieder schön-ach so ,er hätte eine woche nicht arbeiten können.
    Auf meine frage warum er keinen hörschutz trage sagte er: der wäre auf den fotos und den videos nicht zu sehen weil das ding so klein wäre.(!?)
    Ausserdem wäre das der gehörschutz den er in seinem normalen job auch tragen würde.............(!?)
    Desweiteren erlaube ich mir die frage ,wie die Pistole durch die kontrollen gekommen sein kann??................
    Wie würdet ihr euch jetzt verhalten, sollte besagte person ansprüche stellen?


    vielen dank schon mal für alle konstruktiven vorschläge
    Hannes

    ......hölle ist kein ort - hölle ist ein zustand..........

  • 1.) Wie sieht denn die Arbeitgebersituation aus? Seid Ihr das, oder ist das eine andere Firma?


    2.) Wie sieht's denn mit der Umsetzung der BGV B3 aus (Qualifizierte Ermittlung der Lämbereiche, Kennzeichnung derselben, Gehörschutz zur Verfügung stellen, Kontrollieren, ob der auch getragen wird...)


    3.) Die Zuordnung des Schadens zur Schreckschusspistole halte ich für nicht beweisbar.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Wenn man Gehörschutz zur Verfügung stellt und darauf hinweist, muss man zwingend kontrollieren, ob der wirklich benutzt wird?
    Gibt es da für Mitarbeiter keine Eigenverantwortung?

    »Wenn China erwacht, wird es die Welt erschüttern.« Napoleon Bonaparte (1769-1821)

  • Zitat von "Jinroh"


    Desweiteren erlaube ich mir die frage ,wie die Pistole durch die kontrollen gekommen sein kann??................


    Es nicht üblich, das vom Sicherheitspersonal auch die auch die Musiker und das übrige VA Personal kontrolliert wird.

  • Den schützen auf folgene gesetzte und vieleicht auch andere überprüfen lassen. Das Waffengesetz gilt hauptsächlich bei scharfen waffen aber eine Nachfrage bei eine Sachverständigen bzw. bei der Polizei schafft auf alle fälle Klarheit.



    §36 WaffG, 13,14 AWaffV Aufbewahrung von Waffen und Munition
    Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhintern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritten sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen düren nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht.


    (ich weis ja nicht ob der die immer bei sich geführt hat, aber wenn die nur 5 min hinter der Bühne gelegen hat...)



    §42 WaffG Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen
    Öffentliche Vergnügungen, Volksfeste, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkte o.ä...


    (Ich denke das gilt auch für VA und auf der Bühne, ausnahmen gibt es aber die hat er bestimmt nicht beantragt)



    Das sind die ersten 2 Gesetze die mir dazu einfallen


    Refferenz: Das Waffensachkundebuch von Karl Heinz Martini
    ISBN: 3-396632-02-2 - 14. Auflage von 2004



    Was den Security angeht, würde ich auf alle fälle mal einen Beweis antreten lassen und er soll seinen Ohrenschutz vor euch nochmal einsetzen.
    Ich habe den verdacht das er entweder keinen oder einen Ungenügenden Ohrenschutz getragen hat (kurz gesagt zu klein).
    Seinen gehörsturzt währe aber in diesem Falle aber auch eher durch eine zu laute Musikanlage als durch schüsse einer Waffe die nur Kurzzeitig Lärm verursacht entstanden.
    Man kann das aber ja durch nochmaliges abschiesen in der gleichen halle eines Befugten nachmessen und anhand der messwerte einen möglichen gehörsturz überprüfen.

    Ich bin verrückt, aber was manche hier sagen ist richtig verrückt.

  • Zitat

    der unternehmer muß kontrollieren und im zweifel abmahnen


    Hallo,


    laut meinem Stand der Dinge genügt es, wenn der Arbeitgeber
    1) Schutzausrüstung bereitstellt
    2) darauf hinweist, dass eben diese getragen werden muss.


    Damit ist der Arbeitgeber raus aus der ganzen Sache. Ob der Arbeitnehmer nun diesen Gehörschutz nutzt oder nicht, dass ist dann sein Problem!


    Gruss Timo

    chaos, panic and disorder - my work is done!

  • jetzt muß ich mal was ganz dummes in den Raum stellen.


    Ihr beauftragt doch eine Firma die Sicherheit bei einer VA zu gewärleisten.
    Mit der FA besprecht ihr die Einzelheiten wie RockVa etc. Die Positionen der Securitys wärend der VA ..


    Diese machen der bestimmt auch nicht zum ersten mal :-))


    Vor Ort gibt es dann boch bestimmt auch einen Verantwortlichen der Security Firma einen Teamleiter oder so .. Meineserachtens ist er für die Arbeissicherheit seiner Leute verantwortlich. Sprich er muß auf die Einhaltung der Vorschriften am Arbeitsplatz achten z.B. Gehörschutz ???


    Kann auch sein das ich da voll daneben liege .


    Grüße Michael

  • da kenn ich mich zufällig etwas aus: für das führen einer schreckschuss brauch man den kleinen Waffenschein. Das Führen auf einer Veranstaltung ist trotzdem verboten. Generell darf die Waffe aber nur aus Selbstschutzzwecken oder aber (was hier denke ich zuftrifft) bei Theateraufführungen oder Sportveranstaltung. (ein KOnzert geht da denke ich als Theateraufführung durch. Wer aber schließlich haften muss ka....

  • Zitat von "Pasterpollack"

    da kenn ich mich zufällig etwas aus: für das führen einer schreckschuss brauch man den kleinen Waffenschein. Das Führen auf einer Veranstaltung ist trotzdem verboten. Generell darf die Waffe aber nur aus Selbstschutzzwecken oder aber (was hier denke ich zuftrifft) bei Theateraufführungen oder Sportveranstaltung. (ein KOnzert geht da denke ich als Theateraufführung durch. Wer aber schließlich haften muss ka....


    Ok, da kann ich glaub sogar zustimmen, nur ist die sache das man bei einer Theateraufführung eine Schreckschusswaffe hat die mit geringeren Ladungen aggieren.
    die wichtigere frage ist, war es eine Schreckschuss im sinne des Waffengesetztes oder ein frei zugängliche Theaterwaffe.


    Kurz gesagt, der Sicherheitsmann soll wenn er es immernoch in erwägung zieht, anzeige gegen den Sänger machen, und somit eine Kontrolle des Ordnungsamtes einleiten die dann überprüft ob der Sänger die Waffe zu dieser veranstaltung führen durfte.
    Kurz gesagt, ob der Sänger gegen das Waffengesetzt verstosse hat.


    Da dies aber nun schon ein paar tage her ist, und der Sänger ein wenig ahnung von der Materie hat und von dem Vorfall wind bekommen hat, wird er diese Waffe nicht mehr haben.


    Als Veranstalte wenn ich merke, das es sich um keine Spielzeugwaffe handelt, würde ich auf alle fälle die Polizei verständigen. Eine Waffe hat auf eine veranstaltung nicht's zu suchen, auser ein Polizist trägt sie, aber dieser hat sie nicht zum Spass dabei.

    Ich bin verrückt, aber was manche hier sagen ist richtig verrückt.

  • mir ist gerade nach krampfhaften überlegen, da ich heute ins schiesen gehe gekommen, das der Sicherheitsmann wiedersprüchliche angaben gemacht hat.
    selbst wenn mir einer direkt neben dem ohr, bei verwendeten Gehörschutz eine Pistole, nehm ich BW standartwaffe P8, ob mit Platzpatrone oder scharf abschiest, selbst als Schütze mit einem Abstand von einer Armlänge so um die 50cm vor dem Gesicht
    entsteht keine beeinträchtigung des gehöres darunter leidet.
    Da ich aber selber einmal bei einem nachtschiesen mit platzmunition (G3) 20 schuss und kammeraden direkt neben mir und DM12 und Übhandgranaten...
    Ich hatte ohrenklingeln, aber das ging vielicht eine Nacht so. Am nächsten Tag war da nix mehr.


    Also wird es kaum von einer Pistole in 6m entfernung, selbst wenn es in einer Halle war nicht herkommen.
    Da stimmt dann schon eher die aussage das er Keine / unzureichenden kleinen gehörschutz verwendet hat. Also wird es durch eine viel zu laute PA wahrscheinlicher sein.


    Hiermit Übermittle ich also auch einen Schönen Gruss an den Sicherheitsmann, er soll mal seinen Chef darauf hinweisen, das er Grösere Gehörschutzmasnahmen braucht Zitat "12 cent artikel"


    Es bleibt jedoch immernoch die frage offen ob der Sänger das durfte was er gemacht hat.

    Ich bin verrückt, aber was manche hier sagen ist richtig verrückt.

  • gibt es sowas wie theaterwaffen? in den paar produktionen in denen ich dabei zu tun hatte waren das alles gaspistolen (also echte waffen mit verschweißtem lauf) und dann platzpatronen. Auf Privatgrundstück ist das ja kein Problem und macht braucht auch keine genehmigung weder beim Kauf noch beim Abfeuern

  • sorry, aber wenn der security so dumm ist, im graben keinen gehör schutz zu tragen, ist er meines erachtens selber schuld. und ich denke auch mal das jedes gericht das genaus so sieht......... also ne schreckschuss aus 6 m ist da nicht so laut.........

    Ich will sofort bis zum hals in Stagehands stecken...................

  • Zitat von "test"

    ich als unternehmer habe auch zu kontrollieren, das psa genutzt wird. mein einziges mittel zum durchsetzen ist abgesehen vom ermahnen, eine abmahnung


    Das ist richtig. Wenn sich ein Beschäftigter weigert, die angeordnete und notwendige PSA zu tragen bleibt Dir noch die Möglichkeit, ihn zu schützen in dem Du ihn nach Hause schickst.


    Übrigens hat der Beschäftigte nach BGV auch die PFLICHT, am Gesundheitsschutz mitzuwirken. Er darf sich nicht weigern und MUSS sogar selbständig die PSA anlegen, wenn er die Gefahr wahrnimmt.


    Das ist hier keine freiwillige Sache und auch keine soziale Sache. Es ist eine Versicherungsbedingung und er als Beschäftigter ist nun mal bei der BG versichert.

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