LSV Hamburg und Herr Paul Schmahl vor dem Offenbarungseid?

  • Hallo Forumsmitglieder,


    ich möchte alle ausdrücklich vor den miesen Geschäftspraktiken des
    Herrn Paul Schmahl, seines Zeichens Geschäftführer des LSV Hamburg,
    warnen. Vor ca. einem! Jahr habe ich dort zwei Noir Audio 210 bestellt
    und gekauft. Da ich mit der gelieferten Ware nicht zufrieden war, habe ich umgehend versucht von meinem Rückgaberecht gemäß Fernabsatz-
    gesetz Gebrauch zu machen. Das wurde mir vom LSV verwehrt.
    Die Sache ging vor Gericht und endete mit einem Fiasko für Herrn
    Schmal. Trotz des Urteiles zu meinen Gunsten und der erfolglos versuchten Zwangsvollstreckung, gibt es von jenem Herrn keinerlei
    Bereitschaft, mir mein Geld zurück zu erstatten.
    Damit steht der LSV in den nächsten Tagen unmittelbar vor dem Offenbarungseid.
    Ich hätte nicht im Traum daran gedacht, dass ein so bekanntes Unternehmen sich derart bloßstellt und wegen der relativ geringen Summe seine geschäftliche Zukunft aufs Spiel setzen will.
    Ich bin mir nicht sicher, ob Herr Schmahl, der sich vor allem im Party-PA Forum stets als netten Onkel aller Newcomer präsentiert, wirklich tiefgreifend darüber nachgedacht hat.
    Mir reicht es jedenfalls. Nie wieder LSV!



    René Rohde
    Holzhof 1
    16928 Pritzwalk

  • Zitat von "clifford-essex"


    Ich hätte nicht im Traum daran gedacht, dass ein so bekanntes Unternehmen sich derart bloßstellt und wegen der relativ geringen Summe seine geschäftliche Zukunft aufs Spiel setzen will.


    'tschulligung, ich weiss, ist etwas OT, aber:
    Woraus schliesst Du, das es sich um ein "so bekanntes Unternehmen" handelt?


    A. Nitsch
    22083 Hamburg

  • Zum Fernabsatzgesetz:


    § 312 BGB sagt nur aus, daß die Rückgabe innerhalb 14 Tagen (bei größeren Versandhäusern auch 30 Tage) nur für über Telefon, Internet etc. abgewickelte Geschäfte für Konsumenten gilt.


    Bei Ladengeschäften sowie Gewerbetreibenden gilt dies nicht.


    Die Gewährleistung von 2 Jahren bleibt natürlich unangetastet.


    Gruß Kai


    Stage Services
    Kai Richter
    Reinholdstr. 15
    33649 Bielefeld

  • Finale: Inzwischen hat mir mein Anwalt mitgeteilt, dass Herr P. Schmahl
    vor einigen Tagen bereits in einer anderen Sache die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Das Fragezeichen im Titel hat sich somit wohl erledigt, wie auch die Hoffnung, mein Geld wieder zu sehen.
    Über den merkwürdigen Inhalt des Anrufes von dem Herrn bei mir vorgestern abend, decke ich aus Vernunftsgründen den Mantel des Schweigens.
    Übrigens: Ich habe jetzt zwei nagelneue Noir Audio 210 Mufu zu verkaufen. :twisted:


    Viele Grüße
    clifford-essex


    René Rohde
    Holzhof 1
    16928 Pritzwalk

  • hab ich mir doch gedacht. ich hab da auch so meine erfahrungen gemacht zum glück habe ich per nachnahme bestellt wodurch mir kein finanzieller schaden entstanden ist, weil er nicht in der lage war die bestellte ware zur post zu bringen. was mich mal interressiert ist die marke noir audio seine eigene und wenn ja wer hat die eigentlich entwickelt?






    Marcel Dittmar
    Dornsengasse 41
    99842 Ruhla


    Kampy wo du dein warnex her bekommst gehört hier nicht hin.

    Lieber locker vom Hocker, als hektisch vom Ecktisch

  • Zitat von "Antoni"

    hab schon so manche Beschwerde uber LSV gehoert, nicht nur, dass die Boxen zu schlecht sind fur das geld.


    unglaublich. wenn jede firma mit schlechtem Preis leistungs verhältnis mir einen€ geben würde wäre ich reich...


    ich habe zwar nicht alle LS vom LSV gehört aber das was ich gehört habe gefällt mir.


    edit: bitte nicht immer schreiben "habe über 20 kanten gehört das das, das, das und das auch noch mal gewesen sein soll." Sowas ist vollkommen uninteressant und unwichtig!!!


    greetz Malte


    Malte Hahl
    Vleerackers 13
    7824 Emmen (NL)

  • ein paar Worte zu Herr Rene Rohde:
    Es entspricht den Tatsachen das der Herr ein gültiges Urteil in Händen hat.
    Herr Rohde verschweigt aber geflissendlich das es sich lediglich um ein "Versäumnis Urteil" handelt, das in meiner Abwesenheit gefällt wurde !
    Währe ich zugegen gewesen, währe seine Klage abgewiesen worden.
    Zu allen anderen Behauptungen kann ich z.Zt. keine Stellung nehmen, da gegen den/die Urheber Verfahren eingeleitet sind !
    Daher sind weitere Stellungnahmen meinerseit´s erst nach Abschuß der Verfahren möglich.


    Vielen Dank für das Verständnis !

  • Ich kenne zwar den genauen Sachverhalt nicht, aber was für einen Grund sollte es für den Beklagten (LSV) geben nicht vor Gericht zu erscheinen wenn man sich ja ach so sicher ist. Außerdem soll es in Deutschland spezielle Berufsgruppen (Anwälte nennen die sich wenn ich mich nicht irre...) geben die einen vertreten. Und selbst wenn ein Versäumnissurteil aus was für Gründen auch immer gefällt wurde, so hat man meines Wissens nach 2 Wochen Zeit um in Widerspruch zu gehen. Gerade WENN man sich seiner Sache sicher ist!!!!
    Also ich halte diese Erklärung für "an den Haaren" herbeigezogen....


    Sie können übrigens ruhig zu den anderen Behauptungen Stellung beziehen, da sich die Staatsanwaltschaft diese Behauptungen mit Sicherheit gerichtsverwertbar gesichert hat (wenn Sie überhaupt Anzeige erstattet haben). Oder sollte das nur ein Trick sein damit nicht noch andere Kunden ihre eventuell schlechten Erfahrungen posten?

  • mirschinka: Name fehlt!


    ich zitiere mal aus
    "http://de.wikipedia.org/wiki/Vers%C3%A4umnisurteil"


    "Das (echte) Versäumnisurteil kann mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs angegriffen werden. Der Einspruch ist binnen zwei Wochen seit Zustellung des Versäumnisurteils schriftlich bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, einzulegen. Die Einspruchsschrift hat die Einspruchsbegründung zu enthalten. Wird die Einspruchsbegründung erst später gegeben, kann der Einsprechende mit seinem Vortrag ausgeschlossen (präkludiert) sein. Der unzulässige Einspruch wird durch ein Urteil, dem keine weitere mündliche Verhandlung vorausgeht, verworfen. Der zulässige Einspruch versetzt den Rechtsstreit in den Zustand vor der Säumnis zurück und führt deshalb in aller Regel zur Anberaumung eines neuen Termins zur mündlichen Verhandlung."


    Es ist also sehr wohl, möglich, dass Herr Schmahl Recht hat....
    P.S.: Ich bin kein Kunde von Herrn Schmahl und kenne ihn auch nicht!


    Tobias Voth
    Knufdrees 14
    46359 Heiden

  • Hallo Leute,


    bevor alle weiter juristische Überlegungen anstellen, möchte ich dezent
    darauf hinweisen, dass das Versäumnisurteil von November 2005!!! ist.
    Ansonsten kann ich Mirschinka nur voll zustimmen.
    Ich kenne Herrn Schmahl nicht persönlich, aber meine Ferndiagnose
    lautet: extremer Realitätsverlust.


    Viele Grüße
    clifford-essex


    René Rohde
    Holzhof 1
    16928 Pritzwalk

  • @ PrianBor: Du gibst genau das wieder was ich sagte, der Beklagte (LSV) hat 2 Wochen nach dem VU Zeit in Einspruch zu gehen. Mit einer Begründung natürlich, was aber nicht schwer fallen sollte da ja nach Ansicht des Beklagten die Klage abgewiesen werden sollte!!! Wenn der Beklagte das versäumt wird das Urteil natürlich rechtskräftig. Ich weis jetzt nicht wie Du darauf kommst das Herr Schmahl Recht hat? Es gibt Fristen die man einhalten sollte (vor allem wenn man sich Erfolgschancen ausrechnet) und wenn man dies nicht macht kann das nicht dem Kläger zur Last gelegt werden.


    Mirschinka
    Neusalza19
    02625 Bautzen

  • Nö, da steht "Der Einspruch ist binnen zwei Wochen seit Zustellung des Versäumnisurteils schriftlich bei dem Gericht....". Das bedeutet, dass ein Einspruch erst nach Zustellung des Versäumnisurteils eingelegt werden kann, da man sonst keine Begründung abgegben kann. Damit hängt es davon ab, wie lange das Amtsgericht gebraucht hat das Urteil schriftlich zuzustellen... und das kann schon mal länger dauern...


    Darüber hinaus kennt niemand von uns den Termin, an dem Herr Schnmahl den Einspruch eingelegt hat. Der Einspruch wird dann ja erst geprüft (das kann auch Wochen dauern) und danach wird der Kläger (Herr Rhode) informiert....die Mühlen der Justiz mahlen langsam!


    Tobias Voth
    Knufdrees 14
    46359 Heiden

  • Das Protokoll wird dem Beklagten und dem Kläger so ziemlich gleichzeitig und meist innerhalb von 4 Wochen zugesandt. Eine vollstreckbare Ausfertigung (Kostenfestsetzungsbeschluss/rechtskräftiges Urteil, und das brauche ich zur Zwangsvollstreckung welche ja offenbar schon fruchtlos durchgeführt wurde ) gibt es erst bei Rechtskräftigkeit. Und ohne eine vollstreckbare Ausfertigung macht ein Gerichtsvollzieher keinen Finger krumm...

  • Das stimmt auch nicht und steht auch explizit in dem von mir Angegebenen Link!


    "Der Nachteil der Flucht in die Säumnis besteht darin, daß derjenige, gegen den das Versäumnisurteil ergeht, auch dann, wenn er nach eingelegtem Einspruch in der Hauptsache obsiegt, die Kosten der Säumnis zu tragen hat, und daß das Versäumnisurteil ein ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbarer Titel ist. "


    Tobias Voth
    Knufdrees 14
    46359 Heiden

  • Da Du ja scheinbar alles besser weist, versuche es einfach in der Praxis. Ich wünsche Dir viel Spass...


    PS: es gibt einen Unterschied zwischen Internetschlaumeiern (ich hab da was gelesen...)und der Realität...

  • der Fairnesshalber:




    Mit freundlichem Gruß


    Belibasakis Michael
    Im Johannestal 78
    46240 Bottrop

    Es wird immer einen geben, der Lauter kann ;)

  • Hallo Leute,


    Fakten: Gerichtstermin 18.10.05 > Zustellung des Urteils 03.11.05 > Antrag auf Abnahme der EV 27.12.05 > Zwangsvollstreckungsversuch
    15.02.06
    Es wäre mir völlig neu, dass Herr Schmahl irgendwann Einspruch gegen
    das Urteil oder überhaupt etwas eingelegt hat. Das Einzige was er die
    ganze Zeit getan war - NICHTS.
    Ich bin nun wirklich kein Jurist. Mich interessiert nur, ob ich irgendwann
    noch mein Geld bekommen werde. Statt sich in dieser Hinsicht einmal
    positiv zu äußern, versucht Herr Schmahl nun, seine Kritiker mit Klageandrohungen mundtot zu machen.


    Viele Grüße
    clifford-essex


    René Rohde
    Holzhof 1
    16928 Pritzwalk

  • huihui dies ist ja sehr brisant ,:shock:



    also ich habe auch Erfahrungen mit LSV-Hamburg gemacht....


    Bei der Lieferung gab es diverse Probleme, weil die bestellte Ware innerhalb von fünf Wochen nicht ankam und ich immer wieder tel. und per E-Mail vertröstet wurde unter Angabe von immer anderen Gründen. Irgendwann ist mir dann mal der Kragen geplatzt und war kurz davor ans Amtsgericht zu fahren zwecks Anzeige. Doch die Ware kam noch am selben Tag.


    Persönlich habe ich mit Herrn Schmahl des öfteren am Telefon gesprochen und er war stets nett. Er begründete seine Lieferprobleme und Kontaktprobleme mit diversen Beschallungsaufträgen die er zu erledigen habe und deswegen etwas Probleme hatte...


    Die Noir Produkte halte ich aber nicht für "schlecht" wie es im Vortrag geschrieben wurde. Ich hatte gewisse Probleme mit dem Klang meiner bestellten Ware, dies lag aber an dem Gehäuse, dies war zwar der Originalplan von LSV, bei dem es aber gewisse Abstimmungsprobleme gab. Nach beseitigung dieser Probleme muss ich sagen dass sich dieser Bausatz sauber und wirklich gut abgestimmt anhört.


    Die NOIR-AUDIO Bausätze wurden von Jürgen Enders (Audio-Zenit) entwickelt. Nach Absprache mit herrn Enders hat er mir Tips gegeben zur Abänderung der Gehäuse, die sich im Nachhinein auch als positiv darstellten. Der Originalplan wurde aber nicht von Jürgen Enders gezeichnet, sondern von Paul Schmahl. Von Herrn Enders habe ich einen sehr positiven und hoch kompetenten Eindruck gewonnen, er kannte diesen Plan auch nicht.
    Ich gehe auch davon aus das alle anderen NOIR Produkte wohl überlegt und qualitativ sehr gut sind. Was ich schade von Herrn Schmahls seite aus finde ist, dass gut entwickelte Produkte (siehe Noir) einen faden beigeschmack bekommen durch das verfehlen der Verkäufers...


    Ich weiss nicht wieviele Angestellte Herr Schmahl hat, aber gewisse Probleme bei der Koordinierung des Bestellwesens kann ich ihm von meiner Seite aus nicht absprechen....

    immer auf der Suche nach gutem Klang mit dem besonderen Kick...