EBAY III - Alles zum Thema ebay bitte nur hier posten

  • Zitat von "jogi"


    Ich halte das, was du in dieser Versteigerung bringst, für Betrug. Ahnlich den Leuten, die Verpackungskartons von Geräten verkaufen.
    Du bietest an
    "2 x Seeburg Acoustic Line A1 Multifunktionslautsprecher"
    Im Kleingedruckten (Beschreibung) sagst du dann, daß es nur die Gehäuse sind. Jeder, der sich nicht so genau auskennt, erwartet von dir komplette Lautsprecher.
    Sei anständig und gib dem Bub sein Geld zurück.



    Mit der Unterstellung von Betrugsabsichten lehnst du dich aber ganz schön aus dem Fenster. Kleingedrucktes sucht man meiner Meinung nach vergeblich, ich habe es in der Beschreibung mehrmals erwähnt das es sich nur um Gehäuse handelt, ich habe darüber hinaus ja sogar eine exakte Auflistung der enthaltenen Gegenstände gemacht. Gut, Jogi, du hast recht, ich hätte es in der Beschreibung erwähnen sollen, das war vielleicht ein Fehler meinerseits, dennoch rechtfertigt das nicht das Verhalten des Käufers. Er unterstellt mir in denkbar schlechtestem Deutsch das meine Beschreibung nich Deutsch genug geschrieben wurde. Wo kommen wir denn da hin? Ich bin vermutlich einer der tolerantesten Menschen, aber das beleidigt mich schon.

  • Hab gesehen, dass du ja ein Gewerbe in dem betroffenen Sektor betreibst.


    Falls die Ware aus dem Gewerbe stammt, gilt folgendes:
    1. Du hast eine Rücknahmeverpflichtung nach Fernabsatzgesetz
    2. Du kannst die Sachmangelhaftung nicht ausschließen, lediglich auf 1 Jahr verkürzen
    3. Du begehst Steuerhinterziehung
    4. Du begehst Umsatzsteuerbetrug
    5. Wenn ich als Käufer jetzt sauer auf dich wäre, würde ich zunächst die Rücknahme einklagen. Die Kosten dafür müsstest du tragen. Anschließned kann man dezent beim Finanzamt nachfragen, wie man in einem solchen Fall verfahren soll. Die melden sich dann schon bei dir. Auch ich hatte schon Besuch von deren netten Mitarbeitern. Nur das ich brav alles angebe, meine Steuern abführe und für wirklich jede Einnahme eine Rechnung schreibe.
    6. Da du im Angebot nicht auf dein gewerbsmäßiges Handeln hingewiesen hast, beginnt die Gewährleistung sowie das Rückgaberecht mit der Bekanntgabe dieser Tatsache gegenüber dem Käufer.
    Sprich: findet der in 40 Jahren raus, dass du ja gewerblicher warst, beginnt auch erst in 40 Jahren die Frist für Rückgabe und Gewährleistung.
    7. Das Eis ist glatt.


    Das ganze gilt natürlich nicht, falls die betroffenen Artikel wirk,licgh aus Privatbesitz und nicht aus Gewerbetätigkeit stammen.

  • Zitat von "MoreThanMusic"

    Mit der Unterstellung von Betrugsabsichten lehnst du dich aber ganz schön aus dem Fenster.


    Verklag mich doch.
    Ich wollte den Käufer bei Ebay auch schon darauf hinweisen, daß er 14 Tage Rückgaberecht hat, da du als Verkäufer ziemlich sicher nicht ein Privatmann, sondern die "Überschall-Veranstaltungstechnik" bist. Leider ist das bei Ebay nicht mehr möglich.


    Edit
    Zur Erinnerung:
    Du verkaufst:
    2 x Seeburg Acoustic Line A1 Multifunktionslautsprecher


    Deine gewählten Artikelmerkmale
    Gebraucht
    Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers


    Wenn du ehrlich gewesen wärst, hättest du diese Artikelmerkmale nehmen müssen
    Als Ersatzteil / defekt
    Artikel, der insgesamt nicht wie vorgesehen funktioniert oder nicht vollkommen funktionsfähig ist. Dazu zählen Artikel, die so schadhaft sind, dass die Nutzung erschwert wird, sowie Artikel, die eine Reparatur oder Wartung benötigen, oder auch Artikel, bei denen notwendige Teile fehlen. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.

  • Zitat von "jogi"


    Wenn du ehrlich gewesen wärst, hättest du diese Artikelmerkmale nehmen müssen
    Als Ersatzteil / defekt


    da hast du recht, das wäre noch eindeutiger gewesen. Dennoch hätte auch dies am Endpreis vermutlich nichts geändert, denn auch das hätte man vermutlich überlesen. Fakt ist ja in diesem Fall und darauf bezieht sich ja mein Beitrag, das der Verkäufer vorwirft im D-Ebay eine Englische Bezeichnung für Lautsprecher, also Speaker, verwendet zu haben. Dies hat zu dem Missverständniss geführt. Ich denke es lässt sich in diesem Fall nicht leugnen das der Käufer aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse (was ihm ja auch keiner zum Vorwurf machen will) die Beschreibung falsch verstanden hat.

  • bei ebay wurde ein Artikel bei mir in der Nähe zum zweiten mal eingestellt mit dem Startgebot höher als der eigentliche "Kaufpreis" beim letzten mal.
    Ich hab ihm dann dieses mal das Maximalgebot der letzten Auktion angeboten und folgende Antwort erhalten:


    Hallo das ist wüklich viel zu wenik, das was ich haben möchte. Habe mer als das dopelde dafür pezalt.Das geret ist im eine ser guten zuschtant,und möchte mer.Und der lezte bieder war leider ein schpas bider leider kiptes auch idiuten.MFG..SEFFIL.


    :grin: autsch :grin:

  • Zitat von "Ändy"

    Hallo das ist wüklich viel zu wenik, das was ich haben möchte. Habe mer als das dopelde dafür pezalt.Das geret ist im eine ser guten zuschtant,und möchte mer.Und der lezte bieder war leider ein schpas bider leider kiptes auch idiuten.MFG..SEFFIL.

    Hm, in seiner Landessprache würde ich mich genauso ungeschickt anstellen ? :wink:


    Mir scheint: Immer das gleiche Schema. Importierter Billig-Kram wird mit einem "Theater-Gejammer" angeboten, um den Preis hoch zu treiben ?
    Der Kern ist:"... das ist wüklich viel zu wenik, das was ich haben möchte." - Alles Andere, was er sagte, kann man vergessen.

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • Zu den Spaßbietern: Mit diesen Maschen loten so einige A.... auf Ebay die möglichen Preise ihrer Waren aus. Kurz vor Ende der Auktion wird man entweder noch völlig utopisch überboten und später heißt es, ein Spaßbieter sei es gewesen. Aber man könnte den Artikel fürs Höchstgebot erwerben. Oder der Artikel ist kurz vor Auktionsende plötzlich nicht mehr verfügbar (spart man dann eigentlich die Ebay-Gebühren?). Wenige Wochen später dann wiedereingestellt, notfalls mit der selben Masche, bis nach zahlreichen Auktionen ein Preis rauskommt, der genehm ist.

  • Zitat von "Burkhard Hesse"

    Alternativ fügt man rechtzeitig nicht zugelassene Bilder ein und das Angebot wird durch Ebay beendet, dann gibts auch die Einstellgebühren wieder,


    was es nicht alles für tricks gibt, da staune ich immer wieder...

    mfg


    andreas

  • Zitat von "shadynet"

    soll ich mal vorbeifahren und ihm einen Klaps auf den Hinterkopf geben? Sind knapp 30km von hier aus ;)

    Hm, toller "Klangkörper" = innen hohl ? - :grin:
    Vielleicht der Ratschlag: Prüfen, ob der Gutschein noch gültig ist - oder bereits eingelöst ?
    = kann viel Ärger und schlechte Bewertung ersparen.


    Ob Product-Keys für WIN, ob solche Gutscheine etc. - sowas passiert immer wieder bei Ibäi.
    "Ich brauch mal schnell einen Product-Key. - ..... dann blättere bei Ibäi"- :grin:

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • Zitat von "Timo Jung"

    http://cgi.ebay.de/Hifonics-Ze…oofer&hash=item1e557e4e3a


    Laut Beschreibung UVP des Herstellers 279€. Wurde mehrfach so eingestellt.

    Und dieses Teil lt. Tante Gugel und den Preis-suchern woanders ab 159,- Euros zu haben wäre. :grin:


    Meine Mutter hats bei Ibäi bei einer Perlenkette erlebt: Ähnliche Angebote für 128,- Euro, oder für rd. 1800,- Euro.
    (Ironie an) 128,- Euro - aber hat nicht mal ein Terminal für LS-Kabel dran. :grin:

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin: