Guten Abend,
man lernt nie aus. Heute Abend habe ich etwas entdeckt / gelernt, was vielleicht auch andere interessieren könnte:
Ein Anschlagmittel hat eine gewissen Tragfähigkeit (z.B. lila Rundschlinge 1000kg).
Nach BGV C1 bzw. SP25 1/2 gibt es für die Belastung von Anschlagmitteln zwei Bedingungen:
1. Belastung maximal mit 1/2 der angegebenen Tragfähigkeit.
2. Belastung maximal mit 1/12 der rechnerischen Bruchkraft.
In Zahlen:
zu 1.) Belastungsgrenze = 1000kg / 2 = 500kg
zu 2.) Belastungsgrenze = 1000kg * 7 / 12 = 583kg
(7 = Betriebskoeffizient aus 98/37/EG Maschienenrichtlinie)
min(1,2) = 500kg
Heißt also, beispielsweise eine lila Rundschlinge mit 1000kg angegebener Tragfähigkeit darf nur mit 500kg belastet werden. Wie gesagt, man lernt nie aus.
Leider hat jedes Anschlagsmittel (Naturfaser, Chiemiefaser, Stahldraht, Rundstahlkette, ...) andere Betriebskoeffizienten. Mit scheint es für den alltäglichen Gebrauch praktischer zu sein, wenn man auf das Anschlagmittel die Belastungsgrenze schreibt und nicht die Tragfähigkeit.
Wie macht ihr das? Habt ihr die Belastungsgrenze im Kopf oder rechnet ihr jedesmal?
Viele Grüße
Stephan