Guten Abend,
ich habe eine Frage zum Fahrtenschreiber und bitten diesen Beitrag zu verschieben - sollte es hierfür ein besseres Brett geben.
Die Situation: Wir nutzen für die Beförderung von Veranstaltungstechnik u.a. einen Anhänger (zGG 2,7t). Die Summe von zGG Fahrzeug und zGG Anhänger überschreitet 3,5t. Dies verpflichtet zur Nutzung eines Fahrtenschreiber. Das Zugfahrzeug hat zGG <2,8t, d.h. bei Fahrten ohne Anhänger muss der Fahrtenschreiber nicht genutzt werden.
Nun möchten wir ein neues Fahrzeug kaufen (zGG 3,49t), welches auch den Anhänger ziehen soll. Ab 1.5.06 muss bei Bedarf in Neu-Zulassungen ein digitaler Tachograph (statt analoger) eingebaut werden. Blöderweise darf dann nur noch derjenige fahren, der eine Fahrerkarte besitzt.
Frage: Darf das neue Fahrzeug (zGG 3,49t / Fahrtenschreiber eingebaut) alleine (d.h. ohne Anhänger) weiterhin ohne Nutzung des Fahrtenschreibers gefahren werden?
Hintergrund: Mir wurde gesagt, dass ein Fahrtenschreiber schon ab 2,8t genutzt werden muss, sobald dieser betriebsbereit eingebaut ist. Pflicht zum Einbau besteht erst ab 3,5t. Die 3,5t Grenze überschreiten wir durch den Anhänger -> also wird ein betriebsbereites Gerät eingebaut sein.
Motivation: Wenn das neue Fahrzeug ohne Anhänger wirklich nur noch mit Fahrerkarte gefahren werden darf, dann dass sehr nachteilig (Lenkzeiten bei Leerfahrten, Fahrerkreis, ...).
(Gegenfalls würden wir das Neu-Fahrzeug auf 2,79t ablasten - was wirklich verschenkte Tonage ist.)