Zitat von "Stephan Graeske"Auf der VPLT Homepage findet man die MVStättVO mit dem Hinweis (aktuelle Version Mai 2002). Wenn ich Dich richtig verstehe, gibt es eine MVStättV 2005. Wo finde ich diese?
Ja, erschreckenderweise nicht beim VPLT. b-safe.de wurde bereits genannt, dthg.de ist auch eine Möglichkeit.
ZitatDesweiteren bitteich zu Dich erläutern, in welchem Fall eine "Person ohne qualifizierte Ausbildung" erwähnt wird und welche sicherheitsrelevanten Aufgaben dieser übertragen werden dürfen.
Im Fall des Absatzes 4 können die Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 3 von einer aufsichtführenden Person wahrgenommen werden, wenn
1. von Auf- und Abbau sowie dem Betrieb der bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischer Einrichtungen keine Gefahren ausgehen können,
2. von Art oder Ablauf der Veranstaltung keine Gefahren ausgehen können und
3. die Aufsicht führende Person mit den technischen Einrichtungen vertraut ist.
Zitat von "Stephan Graeske"Der Auftraggeber beauftragt den technischen Dienstleister mit einer technischen Dienstleistung. Ist daran nicht die Erwartung gebunden, dass der technische Dienstleister einen Leiter mitbringt?
Das mag ja durchaus sein, aber welche rechtliche Relevanz entfaltet eine Erwartung? Der Dienstleister erwartet vermutlich etwas anderes ("wenn der 'nen Meister auf der Baustelle haben möchte, dann soll der das vorher sagen und dann auch bezahlen!").
Dazu gibt's ja solche Normen, dass man nachlesen kann, was nun wirklich gilt.
Zitat von "Stephan Graeske"(Wenngleich ich die Motivation zu Punkt 4 verstehe finde ich diesen sehr gefährlich. Die damalige Meisterausbildung beinhaltete viele sicherheitsrelevanten Themen nicht.)
Das mag sein. Aber die betreffenden Personen haben die nötige Erfahrung, insbesondere auch bezüglich dem Durchsetzen der vielen hübschen Vorschriften in der Praxis. (Ich stelle mir gerade das bildlich vor: mittelgroße Produktion, als TL ein Meister (oder noch schlimmer: ein Dipl-Ing (ich darf das sagen, ich bin selber einer...)) "frisch vom Band gefallen", der nun versucht, seiner Crew zu beweisen, welche Vorschriften er die letzten Jahre gelernt hat...)