veranstalter oder raum-inhaber, wer hat das sagen?

  • Nabend,
    hab letztes wochenende mal wieder nen kleinen konflikt gehabt.
    firmenjubiläum mit 400 leuten, die party läuft. da kommt der boss des raumes(weiss gerade nicht wie ichs anders ausdrücken soll lol) und meint ich möge doch bitte leiser machen, er mag diese lautstärke nicht, und die nachbarn würden sich sonst auch beschweren. Wir dann natürlich leiser gemacht, dann kommt der firmen-inhaber der die feier veranstaltet, und meint wir sollen doch lauter machen, wir würden schliesslich dafür bezahlt.


    wie hättet ihr gehandelt?
    wir erleben das momentan öfter das der veranstalter lauter möchte als der raum-inhaber.



    habe über die SuFu nichts gefunden, falls es sowas schoneinmal gab, bitte den link posten...


    schönen abend noch
    Patrick Klinge

  • Der Kunde ist König - und bezahlt. Ergo ist in diesem Falle der Veranstalter der Kunde und somit dein Ansprechpartner - auch bei Problemen. Ich nehme an, dass der Veranstalter sich um die Location gekümmert hat. Somit erübrigt sich eine Diskussion mit dem Rauminhaber über die Durchführung der Beschallung, was mit einem freundlichen Verweis auf den Veranstalter abgehakt sein sollte. Es liegt nun in seiner Hand ob Konsequenzen aus der Beschwerde gezogen werden oder nicht. Jedenfalls solltest du der "Empfehlung" des Rauminhabers nicht ohne Rücksprache mit deinem Kunden nachkommen.


    Grüße, Chris

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • genau so, der rauminhaber hätte nur das sagen wenn es um behördliche auflagen gehen würde, nicht um geschmack. in dem fall wird er sich mit dem veranstallter ärgern müssen.

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

    http://www.noon.ruhr


    Application Support Engineer - HK Audio

  • Wenn mit solchen Problemen zu rechnen ist, dann fragt man den Veranstalter schon beim Aufbau ganz beiläufig, wie mit Anweisungen von Betreiberseite umzugehen ist.


    Wenn der Betreiber nur halbwegs eine Ahnung hat von dem, was er da tut, dann lässt er sich ein direktes Weisungsrecht gegenüber allen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters vertraglich zusichern.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess