Afa für VA-Technik

  • Zitat von "cen-music"

    Ich hab mal wieder was :)


    - Traversenlift unter 410€ netto? Ich tendiere zu AfA


    warum?
    Habe gerade noch zwei Lifte unter 410,- gekauft für unsere GWG :)
    Zu welchem Wirtschaftsgut will man das zusammenfassen?
    Ein Stativ hat mehr so ein Werkzeugcharakter. Alleine macht das kaum Sinn, aber man kann alles mögliche damit machen (6er Bar oben drauf, mit drei anderen als Aufbauhilfe für ein Traversentisch, mit einem anderen und einer Traversengerade als Backdrophalter...)
    Man kann das Ding auch ohne weiteres wieder einzeln verkaufen...


    Aber wenn man etwas Ausgaben reduzieren will, oder Ausgaben in die nächsten Jahre verschieben will, dann kann man natürlich auch die Stative als Anlagevermögen ansetzen


    Zitat von "cen-music"


    - 6er Bar PAR64 komplett bestückt? Ich tendiere zu GWG


    sollte doch auch komplett unter 410,- EUR netto bleiben oder?

  • Zitat von "Steffen"

    ... Da wollte doch meine Sachbearbeiterin, daß ich ne kleine RAM-Endstufe (R1500, innerhalb GWG-Grenze) über 20!!!! Jahre abschreibe da das in Ihrer amtlichen AfA-Tabelle für "Tonverstärker" so drin steht... Hallo???? Gehts noch????


    ...was auch in einer Festinstallation als Teil der Gesamtinvestition völlig in Ordnung war und ist.
    In unseren Begründungen kann man ja mal ein Video vom Touralltag anhängen, dann erkennt wohl jeder 4-5 Jahre an.

  • Zitat von "cen-music"

    Neue Frage: Messsoftware für knappe 200€ netto. Anschaffung war in 2007. Hier finde ich leider nichts eindeutiges bzgl. AfA oder GWG. Gibt's Meinungen?


    Viele Grüße, Chris


    Siehe dazu mal den Thread mit den geänderten GWGs


    Dort findet sich ein LINK


    http://www.akademie.de/fuehrun…m-vorsicht-gwg-falle.html


    Am Ende findet man Kommentare. Im ersten wird darauf hingewiesen, dass SW ein immaterialles Gut ist und über 3 Jahre bzw 5 Jahre abgeschrieben wird.


    Gruß


    Der Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • Die neue GWG-Regelung gilt ja erst für Anschaffungen ab dem 1.1.08


    Software unter 410,- EUR wird bei uns (bis 2007) komplett als GWG abgeschrieben, ist ja auch ein ganz normales "Wirtschaftsgut", wenn auch immateriell.


    Wenn es allerdings eine spezifische SystemSoftware ist, ohne die das Messgerät nicht funktioniert, dann muss man die Anschaffungspreise zusammenrechnen. Kommt man dann über 410,- netto, gehört es ins AV.
    Die Abschreibungsdauer richtet sich dann nach dem Gerät.

  • Hallo zusammen,
    ich bin als Kleinunternehmer eingestuft und habe mir letztes Jahr geschäftlich einen Notebook für Netto 397 € gekauft (Brutto 470 €).


    Kann ich das als GWG abschreiben? Und fällt die MWSt so gesehren für mich unter den Tisch?? Oder kann ich einen PC auch wenn er unter 410 € liegt garnicht als GWG absetzen??


    Schonmal vielen Dank für die Hilfe.


    Gruß Tobias Latza

    Licht an! Ton ab! Die Show beginnt! :)