ZitatHuch, da braucht also nur jemand eine Klage anzuleiern, er höre ab dem Tag xy des Konzertes schlecht (nachweisen kann es eh niemand) und streicht 4500.- Euro ein?
Schneller kann keiner Geld einsacken, also auf zur großen Verklagungsaktion gegen uns Beschaller!
Nun, im Zivilrecht ist der Kläger in der Beweispflicht. Den Gehörverlust müßte man also beweisen, und wenn der Geschädigte der Kläger ist, gilt der als streitbefangen, kann also nicht aussagen.
(Wenn das bewiesen wäre, würde man wohl als Anscheinsbeweis akzeptieren, daß auch die PA dafür verantwortlich gewesen ist.)
Also allzugroße Sorgen würde ich mir da nicht machen, aber man kann das ja schon mal in die AGBs aufnehmen ...