Verantwortlichkeit des LJs während Discoveranstaltung

  • Moin Moin!
    Aus aktuellem Anlass mal folgende Frage:


    In wieweit ist ein LJ in einer Discothek für die Sicherheit der Anlage verantwortlich???
    Haftet er für die folgen eines Unfalls? Z.B. für nicht ordnungsgemäß gesichertes Equipment in der Truss etc. wenn diese einen Abgang macht und jemand verletzt wird. Oder noch schlimmer, wenn die Truss defekt ist, aber trotzdem nicht instand gesetzt wird und jemand kommt zu schaden?!


    Könnte man jegliche Verantwortung in einem Text auf der Rechnung die man dem Veranstalter in rechnung stellt, ausgrenzen???



    Ich finde dies ist ein heikles Thema! Es gibt viele LJs die "nur" LJ sind und aber keine Ahnung von der Technik haben oder wie der Zustand der technik ist und mit dieser dann arbeiten sollen!


    Mfg Svenner

  • intesessantes Thema.


    Ich bin selber LJ in einer Disco und weiß es eigentlich selber nicht mal. Ich selbst kenn mich mit der Technik aus und schau auch darauf das die Sachen die mich direkt betreffen ìn Ordung sind.
    Also die ob die MHs und Scanner gesavt sind usw. ich muss aber ehrlich gesagt sagen das ich mir z.B. die an der Decke befestigte Truss an der das ganze Zeug hängt und die vor meiner Zeit eingebaut wurde noch nie genauer angeschaut habe. Ich weiß zwar wie sie geflogen wird aber ob sie an ordentlichen Flugpunkten an der Decke befestigt ist weiß ich auch nicht.


    Generell sollte halt jeder sein Hnadwerkszeug beherschen sprich der LJ sollte auch wissen wie ein MH befestigt wird. Wenn dann noch alles gesavt ist usw sollte es eigentlich auch bei einem Unfall keine Probleme für ihn bedeuten.


    Außerdem müsste es sich ja bei den meisten Disco Lichtanlage um fest installierte und abgenommene Sachen handeln für die der Betraiber verantwortlich ist und der LJ ist nur angestellt. er müsste sich bei nem Mangel also entscheiden ob er sagt das er unter solchen Bedingungen nicht arbeitet.
    Ist ja dann im Prinzip genauso wie wenn ein schreiner von seinem vorgesetzten eine kaputte Kreissäge kriegt.


    So sehe ich die lage auf jeden Fall


    Ich hoffe jeder kapiert zumindest ein bisschen was ich meine.

  • ich denke als operator sollte man vor arbeitsbeginn eine sichtprüfung der anlage durchführen. sprich spielt alles, sind safetys dran, was sagen dimmer und pult. wenn hier schon ungereimtheiten auftreten, einfach genauer hinsehen, den haustechniker bzw den verantwortlichen dieser versammlungsstätte darauf aufmerksam machen. so ist man selbst und meist auch die betreuten gäste halbwegs gut abgesichert. dass mal ein brenner während der show fliegen geht, kommt vor, allerdings sollten alle lampen mit eventueller explosionsgefahr eben schutzgitter aufweisen. auf diese also bei der sichtprüfung auch achten, falls möglich. dreh und angelpunkt der ganzen geschichte ist, dass man die verantwortlichen nach bestem wissen und gewissen informiert.


    mfg

  • Verantwortung wird von oben nach unten organisiert: Verantwortlich sind der Veranstalter und der baurechtliche Betreiber. Diese müssen sich entsprechend qualifizierten Personals bedienen, je nach Veranstaltungsgröße bis zu zwei Meister unterschiedlicher Fachrichtung.


    Ein LJ ist für das verantwortlich, was er selbst tut. Wer nur am Pult steht, hat keine straf- oder zivilrechtliche Haftung für das, was von der Traverse fällt.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Ok, ich werde mal ein wenig detailierter ....


    In dem Kreuz (Mittelpunkt des Trusssystems) ist an einem Brace die Schweißnaht gerissen. Dies zum 2. mal innerhalb eines halben Jahes! An dieser Truss (+ Förmig) hängt eine Ringtruss an 4 Motoren welche während der VA hin und wieder hoch und runter gefahren werden.
    Aufgrund meines Wissen als Maschinentechniker kann ich mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass dieser Riss durch das Nachfedern der Truss beim Stoppen der Motoren geschieht.


    Der verantwortliche Haustechniker hat nun vor alles so zu belassen und die Trussstreben einfach mit einem 2 Tonnen Zurrgurt zusammen zu ziehen um somit das ganze zu Versteifen und damit dem Nachfedern einhalt zu gebieten ....


    So, ist das grob Fahrlässig oder nicht???

  • bitte WAS?


    eine truss mit einer gerissenen schweißnaht ist keine truss, also zu entfernen.


    das ganze befindet sich womöglich über einem publikumsbereich?


    wie admin bereits schrieb, bist du rechtlich nicht wirklich gefährdet, solange du die motoren nicht selber fährst. (!)

  • Dann werde ich ab sofort die Finger von den Motoren lassen sobald der erste Gast die VA betritt!


    Ich hoffe es gibt nicht noch mehr dieser schwarzen Schafe auf der weiten Welt ...


    Mfg Svenner

  • Zitat von "Sven Wessoly"

    Dann werde ich ab sofort die Finger von den Motoren lassen sobald der erste Gast die VA betritt!


    Lässt Du ein Auto mit defekten Bremsen auch nur dann stehen, wenn die Polizei in der Nähe ist?
    Da hilft nur komplette Arbeitsverweigerung unter Hinweis auf diese Gefahrenstelle.
    Weise ihn nochmals darauf hin, lasse Dir das unterschreiben und verlasse den Laden.
    Ob Du jetzt noch öffentliche Stellen darüber informierst, sei Dir selbst überlassen.

  • Zitat von "Sven Wessoly"

    So, ist das grob Fahrlässig oder nicht???


    Justiziabel wäre das kaum. Vielleicht, wenn Du davon weisst (liese sich über diesen Thread ja beweisen...) und den Betreiber nicht davon in Kenntnis setzt.



    Moralisch wäre das ganz anders zu bewerten.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • In einer Diskothek ist ca. Silvester 2005 bei einer szenischen Fahrt ein Bolzen des Schäkels an der Befestigung einer Traverse gebrochen. Durch den Bruch ist der angehängte Trusskreis durchgeschwungen. Die sich auf der Tanzfläche aufhaltenden Besucher sind zurückgewichen beim zurückweichen stürzte eine Besucherin (die Truss hat niemanden berührt) und hat sich durch den Sturz schwer verletzt.


    Obwohl die Anlage nachweislich den zur Zeit des Baues entsprechenden Vorschriften (VBG70) entsprach (hier wurde keine zusätzliche Sicherung zwischen Kette des Motors und Traverse gefordert) war der Operator automatisch Beschuldigter einer Straftat (Körperverletzung). Hier genügte das Bedienen.


    Das Versagen des Schäkels war im voraus nicht abzusehen, dieser war sogar im Rahmen einer regelmäßigen UVV-Prüfung des Motors getauscht worden. Der neue Schäkel versagte - obwohl er für entsprechende Lasten ausgelegt war.


    Wenn nun aber an einer solchen Stelle bereits geflickt wird (2 to. Zurrgurt etc.) war ja offensichtlich das Versagen wichtiger statischer Teile bereits bekannt. Ich denke hier ist zumindest von Fahrlässigkeit auszugehen. Über die genaue Situation würden sich dann - im Fall der Fälle - die Juristen streiten.

  • Das heißt ja, das der bedienende Operator immer eine teilschuld bekommt ... das rückt das ganze nun wieder in ein ganz anderes Licht!!!


    Ich sehe, dies ist ein ganz heikles Thema ... Sollte ich mir doch eine Betriebliche Versicherung zulegen???

  • Zitat von "Sven Wessoly"

    Und was kostet so eine Versicherung in etwa pro jahr?


    Ab 200 EUR p.a. gehts los - erwartungsgemäß gibts nach oben keine Grenzen. Eine gute Grundversicherung bekommst Du ab ca. 350...400 EUR.


    Hier lohnt sich ein Blick in Cash&Co, Stichwort Betriebshaftpflicht.

  • Wobei die Betriebshaftpflicht ja nur finanzielle Schäden einsteht. Solltest du bestraft werden geht nicht der Versicherungsvertreter etc. in Haft/zahlt die Strafe.


    Einzig die Schäden werden gezahlt.


    Ich bin wirklich zufrieden mit der Versicherung von Eberhardt, Raidt und Partner (ERPAM) aus München. Kostet um die 230 € pro Jahr.

  • Achtung! Die Versicherung wird in dem geschilderten Fall NICHT zahlen, da nicht mehr grobe Fahrlässigkeit sondern Vorsatz.


    Du musst tätig werden. Also Betreiber auf Mißstand hinweisen, Nichts mehr einschalten, Behörden informieren.


    Grüße,
    Falco

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • 1.) Es würde die Einheitlichkeit der hier gemachten Empfehlungen deutlich verbessern, wenn mal alle "Hobbyjuristen" hier sich ein pasendes Lehrbuch ("Strafrecht allgemeiner Teil" reicht für's erste...) zulegen und das mal gründlich studieren. Danke.



    Im Einzelnen:


    2.) "Vorsatz" ist Blödsinn. Wer sollte wo die Absicht haben, jemand zu schädigen? Und vor allem: Welcher Staatsanwalt sollte das nachweisen können?


    3.) Wenn man als Bedienpersonal für die Lichtanlagen und nicht als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik bestellt ist, ist man nicht in der Garantenpflicht für die Sicherheit in der Hütte.


    4.) Aus dem Arbeitsvertrag würde üblicherweise eine Treueverhältnis zum Arbeitgeber, hier wohl der Betreiber, abgeleitet. Man muss ihn dann auf solche Schäden aufmerksam machen. Und man sollte alles unterlassen, was die Gefährdung vergrößert. Mehr wird von einem "einfachen Angestellten" oder gar von einem Freiberufler nicht erwartet.


    5.) Es ist nicht unüblich, dass ein Staatsanwalt erst mal in alle Richtungen ermittelt, da wird man auch schnell mal als Beschuldigter vernommen. Vereinzelt sind auch erstinstanzliche Urteile nicht vollständig in Einklang mit den Grundzügen unserer Rechtsordnung (sonst bräuchte man ja keine weiteren Instanzen...). Aber ein Urteil, in dem ein Erfüllungsgehilfe ohne besondere Berufung plötzlich für die Sicherheit der ganzen Einrichtung verantwortlich sein soll, und das Rechtsmitteln standgehalten hat, soll mir erst mal einer zeigen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Nach einem intensiven Gespräch mit dem verantwortlichen Haustechniker konnte ich diesen davon überzeugen, nicht nur das defekte Kreuz auszutauschen, sondern die gesamte Unterkonstruktion zu ändern und größere Truss einzuziehen.


    Diese Prozedur wird jetzt geplant und dann hoffentlich so schnell wie wöglich in die Tat umgesetzt ...


    Vielen Dank für eure Meinungen und Ratschläge!


    Mfg Svenner

  • Zitat von "Sven Wessoly"

    Könnte man jegliche Verantwortung in einem Text auf der Rechnung die man dem Veranstalter in rechnung stellt, ausgrenzen?



    wenn schon, dann in vertrag/agb/auftragsbestätigung - die
    rechnung schreibst du ja schließlich erst nach dem job...

    ______________________________


    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • Zitat von "Sven Wessoly"

    Könnte man jegliche Verantwortung in einem Text auf der Rechnung die man dem Veranstalter in rechnung stellt, ausgrenzen???


    Haftungsausschluss über AGBs... :roll:



    1.) In diesem Fall besteht ja keine Haftung.


    2.) Man könnte in der Auftragsbestätigung o.ä. klarstellen, dass man nicht als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik tätig wird. Es ist aber keinesfalls so, dass man das automatisch wird, wenn man es nicht ausschließt, von daher wäre dieser Schritt ziemlich überflüssig.


    3.) Ist man als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik beauftragt (beispielsweise: man hat einen entsprechenden Arbeitsvertrag unterschrieben), dann hat man keine Chance, aus der Verantwortung rauszukommen, bis man kündigt. Da kann man so viel irgendwo hinschreiben, wie man möchte.

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