Ganz viele Fragen zum Nebengewerbe

  • Hallo!
    Ich habe mir überlegt ein Nebengewerbe anzumelden.


    Jetzt habe ich aber ein par Fragen zu den Ganzen Steuern.


    Da ich unter den 17000€ bin, bin ich Umsatzsteuerbefreit.


    Wenn ich nun Rechnungen schreibe, muss ich nach §19 ABS. 1UStG keine Mehrwertssteuer ausweisen. - Ist das richtig???


    Wie ist es wenn ich was auf den Namen der "Firma" kaufe - Kann ich dann die MwSt absetzen?



    Wie ist es wenn ich was verkaufe - verkaufe ich dann besser von Privat oder die Firma?



    Wofür muss ich eig. dann noch am Ende des Jahres Steuern zahlen?




    Tut mir leid das ich jetzt soviele "dumme" Fragen stelle - aber habe leider sogut wie keine Ahnung davon.


    Vielleicht könnt ihr mir helfen das ich da mal was Durchblick bekomme.



    mfg martin

    AULITEC Veranstaltungstechnik
    Martin Mauersberger


    Tel.: 02238 4784 078
    info@aulitec.de
    http://www.aulitec.de


    Neu in der Vermietung:

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  • Ein gut gemeinter Rat, bevor du Dich auf eventuelle Halbwahrheiten verlässt:


    Besuche rasch ein Existenzgründerseminar (z.B. bei der IHK) und suche Dir einen fähigen Seuerberater.
    Die paar Euro für diese Dinge hast Du schnell verdient und Du vermeidest grosse Probleme.
    Denn "aber im pa-forum hat doch wer gesagt..." interessiert den zuständigen Finanzbeamten grad mal gar nicht...


    Gruß aus Nürnberg,


    Buzz

  • Zitat von "Maaatin"

    Hallo!
    Ich habe mir überlegt ein Nebengewerbe anzumelden.


    Man meldet übrigens nur ein Gewerbe an und kein Nebengewerbe.


    Zitat von "Maaatin"


    Da ich unter den 17000€ bin, bin ich Umsatzsteuerbefreit.


    nicht automatisch, das muss man extra beantragen.
    Das soll nur eine Vereinfachungsvariante sein, was da der Gesetzgeber sich ausgedacht hat. Du sparst dir monatlich (und evtl. später vierteljährlich/jährliche) Umsatzsteuererklärungen.


    Zitat von "Maaatin"


    Wenn ich nun Rechnungen schreibe, muss ich nach §19 ABS. 1UStG keine Mehrwertssteuer ausweisen. - Ist das richtig???
    Wie ist es wenn ich was auf den Namen der "Firma" kaufe - Kann ich dann die MwSt absetzen?


    Das ist die logische Konsequenz daraus. Entweder USt. oder keine, aber das gilt dann natürlich durchgehend. Für Einnahmen wie für Ausgaben.


    Zitat von "Maaatin"


    Wie ist es wenn ich was verkaufe - verkaufe ich dann besser von Privat oder die Firma?


    Wenns der Firma gehört, dann verkauft man das natürlich über die Firma. Wenns ein Privatgegenstand ist, dann natürlich nicht. Hier gibt es nichts zu wählen.
    Solche Leute, die dann unter Ihren Gebrauchtverkäufen "von privat" dazuschreiben handeln also unrechtmässig, wenn es Firmenvermögen ist. Nur wer kann das immer so nachweisen?
    Der Hintergrund ist hauptsächlich die halbjährliche Zwanggarantie bei Gebrauchtware, sowie das Widerrufrecht bzw. Rückgaberecht bei Online-Verkäufen, das ein gewerblicher Vekäufer unabdingbar gewähren muss.


    Zitat von "Maaatin"


    Wofür muss ich eig. dann noch am Ende des Jahres Steuern zahlen?


    Das fragen sich viele Leute.... :)


    Grundsätzlich musst Du eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Hier wird alles in ein Topf geworfen. Von der nichtselbständigen Arbeit über Mieteinnahmen (Immobilien) bis über Kapitalerträge (sofern vorhanden) bis hin zu Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb.
    Für die Ermittlung von letzteren muss man eine Einnahme-Überschuss-Rechung erstellen.
    In der Einkommenssteuererklärung gibt man noch weitere Dinge an (außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben etc.)


    Kannst Dich ja mal hier schlauer machen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererkl%C3%A4rung


    Als Gewerbebetrieb muss man natürlich auch die Umsatzsteuererklärung machen (sofern nicht davon befreit)
    http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer


    Ab bestimmten Umsatzgrenzen muss man dann auch Gewerbesteuer bezahlen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer




    Wer sich nicht auskennt, sollte sich um fachkundige Hilfe bemühen, vor allem, wenn er einen Gewerbebetrieb führt. Denn hier heißt es "nicht wissen schützt vor Strafe nicht".


    Insofern ist der gut gemeinte Rat von buzz wirklich gut!

  • Zitat

    Man meldet übrigens nur ein Gewerbe an und kein Nebengewerbe.


    Jein .. da gibt es bei uns extra ein Haken auf dem Formular, "überwiegend nebenberuflich" oder so ähnlich

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • dat jiebts dann aber nur in essen :D


    im Rest der Welt heißt das "Die Tätigkeit wird vorerst nur im Nebenerwerb betrieben", was was anderes als Nebenberuflich ist. Dem geneigten Gründen empfehl ich auch das Studium der Gewerbeordnung, besonders §14

    Zitat


    Dann hat er zwar statt "Verwertung von Veranstaltungstechnik" anstelle von Vermietung geschrieben, aber egal...

  • Ja wann würdet Ihr denn einen Gewerbeschein empfehlen??


    Also bei mir ist das so dass ich seit längerem musik mache und jetzt auch noch eine band tontechnisch unterstütze.
    habe mir jetzt gedacht: wenn man das ganze offiziel (mit hilfe des gewerbescheins!?) macht, mehr aufträge vorallem im öffentlichen bereich bekommt und auch viel besser werbung für sich machen kann.


    wie seht ihr das???


    mfg martin

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  • Wenn die Einnahmen höher werden und das auf Dauer so bleiben soll, entspricht das dem Führen eines Gewerbebetriebs und den muss man anmelden, da gibt es so gesehen keine Wahlmöglichkeit.


    Darüber hinaus hast Du natürlich Recht: wer eine Rechnung für seine Tätigkeit stellen kann, der ist wiederum auch interessant für Firmen (vorausgesetzt, man macht den Job gut :)

  • Mein Tip, ruf einfach mal bei deiner zuständigen Kreisverwaltung an, dort gibt es sicher eine Wirtschaftsförderung - die sind genau für Fälle wie dich da und beraten recht kompetent und kostenlos (wenn auch vielleicht nicht bis ins letzte Detail), desweiteren auch einfach mal den zuständigen Sachbearbeiter auf dem Finanzamt anrufen, die sind meist sehr gerne bereit Hilfestellungen zu geben, und trotz aller Gerüchte keine Unmenschen.

    Für eventuell enthaltene Ironie übernimmt der Verfasser dieses Beitrags keine Haftung

  • hab noch eine wichtige frage:


    wenn man ein neben-gewerbe anmeldet - braucht man dann ein extra konto dafür??



    mfg martin

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  • Theoretisch nicht, das schreibt Dir keiner vor, auf welche Konten Du Deine Ein-/Ausgaben laufen lässt.
    Es ist aber für Dich wesentlich einfacher, das ganze auseinander zu halten, wenn Du zwei verschiedene Konten führst. Und die Ausgaben für das Geschäftskonto kannst Du absetzen und Privatkonten sind oft gebührenfrei.

  • ich habe jetzt vermehrt gehört das manche firmen am ende des jahres nochmal viel, aus steuerlichen gründen, einkaufen!


    hat das einen bestimmten sinn? warum tut man sowas??



    mfg martin

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  • In erster Linie will man einen drohenden Gewinn reduzieren, in dem daß man einfach ein paar Ausgaben macht.
    Wenn man sowieso schon bestimmte Anschaffungen plant, dann macht es u.U. Sinn, diese etwas vorzuziehen. Allerdings dürfen das wiederum keine Anschaffungen im Bereich des Anlagevermögens (ab 410,- EUR netto) sein, da diese ja dann nur anteilig angesetzt werden können, was gerade am Jahresende so gut wie kaum noch einen Effekt auf den Gewinn hat.


    Anderstrum kann ein Gewerbetreibender, der nach EStG §4 Abs. 3 die Einnahme-Überschuss-Rechnung rechnet (also nach den vereinnahmten Entgelten) auch mal eine Rechnung im neuen Jahr stellen und somit die Einnahmen ins Folgejahr "verschieben".


    So kann man also sein Jahresergebnis und somit die Besteuerung etwas verändern, je nachdem, was Sinn macht. Das ganze hat natürlich nur eine aufschiebende Wirkung. Die so verschobenen Einnahmen fallen halt dann im nächsten Jahr an bzw. die vorgezogenen Ausgaben fehlen im Folgejahr.


    Das ein oder andere Verhaltern mancher Gewerbetreibender auf Teufel komm raus Gewinne zu reduzieren, ist mir oft rätselhaft. Lieber zahlt man dem Finanzamt ein paar Euro Steuern, als daß ich irgendetwas kaufe, was ich nie brauchen werde.
    Die Steuern errechnen sich (außer bei juristischen Gesellschaftsformen) aus den jeweilgen persönlichen Steuersatz. Der liegt üblicherweise zwischen 20 und 40% - Eine unsinnige Ausgabe bei 100%!

  • Sorry für OT:


    Das hört sich für mich echt mal lustig an :D:D

    Zitat von "mringhoff"

    ... drohenden Gewinn reduzieren...


    Greetz and Beatz


    KoKo

    Spaß macht eine Digam 7000 an Concert Audio !!!!

  • ich habe das jetzt mal auf dieses jahr bezogen.


    meine einnahmen dieses jahr liegen annähert doppelt so hoch wie meine ausgaben.


    was würde das dann für mich bedeuten????



    mfg martin

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  • Hallo Maatin,


    ohne, daß Du Fakten, Daten, Zahlen nennst, kann Dir keiner helfen. Allerdings würde diese Art der Hilfe dann bereits in die Steuerberatung fallen. Das dürfen Nicht-Fachleute nicht ohne Grund nicht.


    Mehrere Kollegen hier haben Dir sehr deutliche Hinweise auf Stellen gegeben, die Dir kompetent helfen können: Finanzamt, IHK, Steuerberater und auch geraten, diese in anspruch zu nehmen. Noch ein weiterer Link: http://www.gruenderleitfaden.de/


    Die Fragen, die Stück für Stück stellst, sagen mir, daß Du dich bisher noch nicht fachkundig hast beraten lassen. Bitte, tu Dir selber einen großen Gefallen und mach Dich schlau.


    Sorry für den Ton, doch das musste ich jetzt loswerden, bevor wieder einer losrennt und die falschen Kreuze auf die falschen Papiere setzt und sich dann wundert...


    Wohlmeinende Grüße,
    Falco

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Zitat von "Maaatin"


    meine einnahmen dieses jahr liegen annähert doppelt so hoch wie meine ausgaben.


    was würde das dann für mich bedeuten????


    na, daß sich Dein Gewerbe unter dem Strich gelohnt hat.


    Ansonsten kann ich mich nur dem Rat vom Falco anschliessen: als Gewerbetreibender sollte man sich schon Grundlegendes zur Betriebswirtschaft und zum Steuerrecht aneignen, damit das gewerbliche Tun danach orientiert wird.
    Für den Abschluss / die Steuererklärungen etc. solltest Du Dir zudem eine professionelle Hilfe holen. Falsch erstellte Jahresabschlüsse oder Steuererklärungen können entweder zuviel oder zuwenig Steuern bedeuten und bei letzterer Variante werden die Finanzbehörden ungemütlich (Nachzahlungen, Zinsen, Strafen etc.).

  • Zitat von "Hami"

    Das hat nix mit Fürchten zu tun, das wäre rausgeworfenes Geld.


    Eben nicht immer. Eine Gewinnreduzierung reduziert zwar die Steuern - soweit so gut. Aber wie man den Gewinn reduziert, das ist das Entscheidende.


    Nutzlose Ausgaben am Jahresende wären weitaus mehr rausgeworfenes Geld als die damit ersparte Steuerzahlung.
    Wie gesagt: Lieber gebe ich von 100,- EUR 30,- EUR dem Finanzamt und stecke mir die 70,- EUR ein, als daß ich für 100,- EUR etwas kaufe, was ich nicht brauche...

  • Naja, wer Geld natürlich für Rosa Mikrowärmer ausgibt, macht natürlich etwas falsch. Aber in der Regel wissen wir doch alle, was wirklich GwG im Schrank noch Sinn machen könnte, oder?


    Wie auch immer: der Threadstarter braucht professionelle Hilfe, da stimme ich voll zu!